eVergabe

Autor
Schippel, Robert
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
434-442
Titeldaten
  • Schippel, Robert
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.434-442
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Autor stellt in seinem Beitrag zunächst die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der E-Vergabe im neuen Vergaberecht anhand des Gesetzeswortlauts kurz vor. Im zweiten Teil des Beitrags zeigt er am Beispiel der durchzuführenden Schritte eines E-Vergabe-Verfahrens, welche Anforderungen an eine rechtskonforme Durchführung jeweils gestellt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur gemeinsamen Beschaffung öffentlicher Auftraggeber nach Maßgabe der Richtlinie 2014/24/EU und deren Umsetzung sowie ihren Grenzen

Autor
Baudis, Ricarda
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
425-434
Titeldaten
  • Baudis, Ricarda
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.425-434
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die gemeinsame Beschaffung öffentlicher Auftraggeber auf Grundlage der europäischen Vorgaben in der Vergaberichtlinie 2014/24/EU sowie der nationalen Umsetzung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die Autorin geht dabei auf die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen ein. Darüber hinaus erörtert sie die einschlägigen Grenzen zum Thema, die sich aus dem Schutz des Mittelstands sowie Rahmenbedingungen zum kartellrechtlichen Verbot von Einkaufsgemeinschaften ergeben können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Tariftreueregelungen am Maßstab der Koalitionsfreiheit

Autor
Barczak, Tristan
Pieroth, Bodo
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
209-214
Titeldaten
  • Barczak, Tristan; Pieroth, Bodo
  • RdA - Recht der Arbeit
  • Heft 4/2016
    S.209-214
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Anlass für diesen Beitrag, der sich mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in den Landesvergabegesetzen enthaltenen Tariftreueklauseln für den Öffentlichen Personennahverkehr beschäftigt, ist ein jüngst angestrengtes konkretes Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen. Der vom VG Düsseldorf unlängst vertretenen Meinung, dass die nordrhein-westfälische Regelung zur Tariftreue mit der negativen und der kollektiven Koalitionsfreiheit unvereinbar sei, erteilen die Autoren eine klare Absage und legen dar, warum ihrer Meinung nach schon kein Eingriff in die Koalitionsfreiheit vorliegt. Sodann wird dargestellt, warum selbst für den Fall, dass man einen Eingriff in den Schutzbereich annimmt, dieser jedenfalls verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei. Dabei wird insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Tariftreueregelung Bezug genommen. Die Tariftreueregelungen seien im Ergebnis jedenfalls aufgrund der lediglich geringfügigen Auswirkungen des Gesetzes auf der einen und der berührten erheblichen Gemeinwohlinteressen auf der anderen Seite als verhältnismäßig anzusehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Aus für das (bisherige) Verhandlungsverfahren

Autor
Ollmann, Horst
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
413-418
Titeldaten
  • Ollmann, Horst
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.413-418
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhandlungsverfahren, das durch die Vergaberechtsreform solch tiefgreifende Änderungen erfahren hat, dass hier von einem neuen Verfahren gesprochen werden kann. Der Verfasser stellt zunächst die europäischen Vorgaben kurz dar, um anschließend auf die Umsetzung in das deutsche Recht einzugehen, die aus seiner Sicht aus verschiedenen Gründen sprachlich nicht geglückt sei. Anschließend werden die Voraussetzungen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb und dessen neue vierphasige Struktur ausführlicher dargestellt, um dann das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb kurz zu skizzieren. Als Fazit zieht der Autor, dass das Verhandlungsverfahren zwar deutlich transparenter, durch den neuen vierphasigen Verfahrensaufbau jedoch auch erheblich (zeit)aufwändiger und damit unattraktiver für den Auftraggeber geworden sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Mindestlöhne und ILO-Kernarbeitsnormen: Kernprobleme und Perspektiven sozialer Sekundärziele im Vergaberecht

Untertitel
Fortsetzung von GewArch 2016, 60 ff.
Autor
Germelmann, Claas Friedrich
Jahr
2016
Seite(n)
100-105
Titeldaten
  • Germelmann, Claas Friedrich
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • 2016
    S.100-105
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag behandelt die Zulässigkeit der Forderung zur Einhaltung von Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen als vergaberechtliche Sekundärziele und ist eine Fortsetzung des Beitrags in GewArch 2016, S. 60 ff. Der Autor prüft zunächst die verfassungsrechtliche Regelungskompetenz der Länder und kommt, nach einer kurzen Darstellung der Rechtslage vor Erlass des MiLoG, zu dem Ergebnis, dass viel dafür spreche, die derzeitigen landesrechtlichen Mindestlöhne, die ohne branchenspezifische Rechtfertigungsmöglichkeit über dem bundesgesetzlichen Mindestlohn liegen, für nicht mehr grundrechtskonform zu halten. Anschließend bespricht der Autor die Vereinbarkeit der Forderung zur Einhaltung von Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen mit dem völkerrechtlichen GPA und bejaht diese. Der Aufsatz wird mit einer Einordnung solcher Anforderungen in das System des GWB-Vergaberechts fortgeführt. Eine Einordnung von Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen als Eignungskriterien oder technische Spezifikationen wird abgelehnt, eine Einordnung als zusätzliche Bedingungen der Auftragsausführung oder als Zuschlagskriterien hingegen befürwortet. Der Beitrag schließt mit einem Fazit.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Auftragswertermittlung bei Architekten- und Ingenieurleistungen nach neuem Vergaberecht

Autor
Matuschak, Holger
Normen
§ 3 Abs. 7 VgV
Gerichtsentscheidung
EuGH, 15.03.2012 - C-574/10
Heft
10
Jahr
2016
Seite(n)
613-619
Titeldaten
  • Matuschak, Holger
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2016
    S.613-619
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 Abs. 7 VgV

EuGH, 15.03.2012 - C-574/10

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Autor geht der in der Praxis äußerst relevanten Frage nach, ob bei der Auftragswertermittlung verschiedene Planungsleistungen zusammengerechnet werden müssen oder nicht. Eine Zusammenrechnung hätte zur Folge, dass auch bei relativ kleinen Bauprojekten Architekten- und Ingenieurleistungen regelmäßig unionsweit auszuschreiben wären. Anhand einer vertieften und methodischen Auslegung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV 2016 legt er dar, dass Planungsleistungen unterschiedlicher Fachrichtungen weiterhin nicht zusammenzurechnen seien und die Leistungsbilder der HOAI eine Indizwirkung entfalten. Diese nationale Regelung stünde auch nicht im Widerspruch zu den EU-Vergaberichtlinien. Der Autor diskutiert die Auswirkungen der Autalhallen-Entscheidung des EuGH aus 2012 zur funktionalen Betrachtungsweise und stellt heraus, dass es in dem Fall um reine Architektenleistungen und gerade nicht um unterschiedliche Planungsleistungen ging. Die europarechtliche Situation sei nicht eindeutig. Ein aktuelles Vertragsverletzungsverfahren betreffend das „Freibad Elze" könne zur Klärung durch den EuGH führen, sofern die Kommission das Verfahren weiterbetreibe. Bis dahin müsse § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV als europarechtskonform angesehen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergütung von im Verhandlungsverfahren und im wettbewerblichen Dialog erbrachten Architekten- und Ingenieurleistungen

Untertitel
Ein Vergleich der VgV 2016 mit der ersetzten VOF
Autor
Motzke, Gerd
Normen
§ 77 Abs. 2 VgV
Heft
10
Jahr
2016
Seite(n)
603-613
Titeldaten
  • Motzke, Gerd
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2016
    S.603-613
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 77 Abs. 2 VgV

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Mit Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung wurden die früheren Vergütungsregelungen für Planungsleistungen und Lösungsvorschläge während des Vergabeverfahrens in § 13 Abs. 3 VOF und § 20 Abs. 3 VOF zu einer Regelung zusammengefasst. Der Autor weist darauf hin, dass mit der neuen Regelung in § 77 Abs. 2 VgV der bei § 20 Abs. 3 VOF geregelte gesetzliche Vergütungsanspruch entfallen sei. Der Auftraggeber müsse nun einheitlich für alle Planungsleistungen und Lösungsvorschläge während des Vergabeverfahrens eine Vergütung festsetzen. Erst die Festsetzung bilde die Anspruchsgrundlage für einen Vergütungsanspruch. Ohne Festsetzung stehe dem Bieter keine Vergütung zu. Der Autor beleuchtet die Hintergründe und die Anwendungsbereiche der einzelnen Regelungen und analysiert, in welchem Umfang der Auftraggeber auf Grundlage des neuen § 77 Abs. 2 VgV Leistungen des Bieters im Vergabeverfahren fordern kann. Er wirft die Frage auf, welche Rechtsfolgen sich aus einer unterlassenen Festsetzung der Vergütung ergeben. Insofern verweist er auf die Rechtsprechung des BGH vom 19.04.2016 (Az. X ZR 77/14), dass die unterlassene Festsetzung der Vergütung im vergaberechtlichen Verfahren durch Rüge und Nachprüfungsverfahren angegriffen werden müsse. Der Autor erachtet diese Rechtsprechung, soweit sie den Weg zu nachträglichem Schadensersatz versperrt, für problematisch und sieht hier noch Klärungsbedarf.
Rezension abgeschlossen
ja

Betriebsratsschulungen im öffentlichen Sektor

Untertitel
Ein arbeitsrechtliches Thema mit unerwarteten Bezügen zum Vergaberecht
Autor
Legerlotz, Christoph
Hettich, Lars
Jahr
2016
Seite(n)
285-288
Titeldaten
  • Legerlotz, Christoph; Hettich, Lars
  • ArbRB - Arbeits-Rechts-Berater
  • 2016
    S.285-288
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren gehen der Frage nach, ob die Beschaffung von Schulungen des Betriebsrates unter das Vergaberecht fällt. Hierzu werden zunächst die klassischen vergaberechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen geprüft, wonach dieser Beschaffungsvorgang eigentlich dem Vergaberecht unterliege. Schließlich wird das Konkurrenzverhältnis zwischen den Vergabevorschriften und dem Betriebsverfassungsgesetz geprüft. Aus diesem ergebe sich für die Kostentragung von für den Betriebsrat erforderlichen Schulungen ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Dieses schließe eine Anwendung des Vergaberechts aus, wobei der Betriebsrat bei seiner Auswahl nicht völlig frei sei. Aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem Besserstellungsverbot ergebe sich eine Pflicht zur Berücksichtigung vergaberechtlicher Bindungen, zum Beispiel durch eine besondere Dokumentation der Auswahlentscheidung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Open-house-Urteil des EuGH – Ein Geschenk für kreative Beschaffer

Untertitel
Anmerkung zu EuGH Urt. v. 2.6.2016 – C-410/14
Autor
Gaßner, Maximilian
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 02.06.2016 - C 410/14
Heft
20
Jahr
2016
Seite(n)
767-770
Titeldaten
  • Gaßner, Maximilian
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 20/2016
    S.767-770
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 02.06.2016 - C 410/14

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor erläutert das Urteil des EuGH zur Möglichkeit von Open-house-Ausschreibungen aus dem Juni diesen Jahres und betrachtet weitergehende Folgen aus der Entscheidung. Insgesamt sei das Urteil verallgemeinerungsfähig und nicht nur auf Ausschreibungen im Sozial- oder Gesundheitsmarkt beschränkt. Allerdings bestehe eine große Konkretisierungsbedürftigkeit insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswahlkriterien bei Abrufen aus dem Open-House-Vertrag. Zudem weist der Verfasser daraufhin, dass es bei Open-house-Verträgen leicht zu unangemessener Benachteiligung von Vertragspartnern der öffentlichen Hand kommen könne, daher sei AGB-Kontrolle geboten. Das Open-house-Modell eröffne kreativen Beschaffern innovative Beschaffungskonzepte. Was das OLG Düsseldorf aus der Antwort des EuGH auf seine Vorlagefragen hin entscheidet bleibt genauso abzuwarten, wie die mögliche Reaktion des Gesetzgebers.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die neuen Kündigungstatbestände für öffentliche Aufträge

Autor
Görlich, Daniel
Conrad, Sebastian
Heft
5
Jahr
2016
Seite(n)
567-580
Titeldaten
  • Görlich, Daniel; Conrad, Sebastian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2016
    S.567-580
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser stellen in ihrem Aufsatz die neue Regelung des § 133 GWB zur Kündigung von öffentlichen Aufträgen vor. Nach einer erläuternden Einführung zur Entstehungsgeschichte der Regelung werden die einzelnen Kündigungsvoraussetzungen dargestellt und alternative Beendigungstatbestände aufgezeigt. Hierbei arbeiten sie heraus, dass die Regelung nur auf Dauerschuldverhältnisse anwendbar ist und ex nunc wirkt. Anschließend untersuchen die Verfasser die Rechtsfolgen einer Kündigung. Dabei gehen sie auf die Vergütungs- und Schadenersatzansprüche ein. In ihrem abschließenden Resümee kritisieren sie, dass durch die Neuregelung ein spürbarer Verlust von Rechtssicherheit eintritt, da nunmehr jederzeit mit einer Kündigung bestehender Verträge gerechnet werden müsse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja