Die Vergütung von im Verhandlungsverfahren und im wettbewerblichen Dialog erbrachten Architekten- und Ingenieurleistungen

Untertitel
Ein Vergleich der VgV 2016 mit der ersetzten VOF
Autor
Motzke, Gerd
Normen
§ 77 Abs. 2 VgV
Heft
10
Jahr
2016
Seite(n)
603-613
Titeldaten
  • Motzke, Gerd
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2016
    S.603-613
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 77 Abs. 2 VgV

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Mit Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung wurden die früheren Vergütungsregelungen für Planungsleistungen und Lösungsvorschläge während des Vergabeverfahrens in § 13 Abs. 3 VOF und § 20 Abs. 3 VOF zu einer Regelung zusammengefasst. Der Autor weist darauf hin, dass mit der neuen Regelung in § 77 Abs. 2 VgV der bei § 20 Abs. 3 VOF geregelte gesetzliche Vergütungsanspruch entfallen sei. Der Auftraggeber müsse nun einheitlich für alle Planungsleistungen und Lösungsvorschläge während des Vergabeverfahrens eine Vergütung festsetzen. Erst die Festsetzung bilde die Anspruchsgrundlage für einen Vergütungsanspruch. Ohne Festsetzung stehe dem Bieter keine Vergütung zu. Der Autor beleuchtet die Hintergründe und die Anwendungsbereiche der einzelnen Regelungen und analysiert, in welchem Umfang der Auftraggeber auf Grundlage des neuen § 77 Abs. 2 VgV Leistungen des Bieters im Vergabeverfahren fordern kann. Er wirft die Frage auf, welche Rechtsfolgen sich aus einer unterlassenen Festsetzung der Vergütung ergeben. Insofern verweist er auf die Rechtsprechung des BGH vom 19.04.2016 (Az. X ZR 77/14), dass die unterlassene Festsetzung der Vergütung im vergaberechtlichen Verfahren durch Rüge und Nachprüfungsverfahren angegriffen werden müsse. Der Autor erachtet diese Rechtsprechung, soweit sie den Weg zu nachträglichem Schadensersatz versperrt, für problematisch und sieht hier noch Klärungsbedarf.
Rezension abgeschlossen
ja

Betriebsratsschulungen im öffentlichen Sektor

Untertitel
Ein arbeitsrechtliches Thema mit unerwarteten Bezügen zum Vergaberecht
Autor
Legerlotz, Christoph
Hettich, Lars
Jahr
2016
Seite(n)
285-288
Titeldaten
  • Legerlotz, Christoph; Hettich, Lars
  • ArbRB - Arbeits-Rechts-Berater
  • 2016
    S.285-288
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren gehen der Frage nach, ob die Beschaffung von Schulungen des Betriebsrates unter das Vergaberecht fällt. Hierzu werden zunächst die klassischen vergaberechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen geprüft, wonach dieser Beschaffungsvorgang eigentlich dem Vergaberecht unterliege. Schließlich wird das Konkurrenzverhältnis zwischen den Vergabevorschriften und dem Betriebsverfassungsgesetz geprüft. Aus diesem ergebe sich für die Kostentragung von für den Betriebsrat erforderlichen Schulungen ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Dieses schließe eine Anwendung des Vergaberechts aus, wobei der Betriebsrat bei seiner Auswahl nicht völlig frei sei. Aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem Besserstellungsverbot ergebe sich eine Pflicht zur Berücksichtigung vergaberechtlicher Bindungen, zum Beispiel durch eine besondere Dokumentation der Auswahlentscheidung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Open-house-Urteil des EuGH – Ein Geschenk für kreative Beschaffer

Untertitel
Anmerkung zu EuGH Urt. v. 2.6.2016 – C-410/14
Autor
Gaßner, Maximilian
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 02.06.2016 - C 410/14
Heft
20
Jahr
2016
Seite(n)
767-770
Titeldaten
  • Gaßner, Maximilian
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 20/2016
    S.767-770
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 02.06.2016 - C 410/14

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor erläutert das Urteil des EuGH zur Möglichkeit von Open-house-Ausschreibungen aus dem Juni diesen Jahres und betrachtet weitergehende Folgen aus der Entscheidung. Insgesamt sei das Urteil verallgemeinerungsfähig und nicht nur auf Ausschreibungen im Sozial- oder Gesundheitsmarkt beschränkt. Allerdings bestehe eine große Konkretisierungsbedürftigkeit insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswahlkriterien bei Abrufen aus dem Open-House-Vertrag. Zudem weist der Verfasser daraufhin, dass es bei Open-house-Verträgen leicht zu unangemessener Benachteiligung von Vertragspartnern der öffentlichen Hand kommen könne, daher sei AGB-Kontrolle geboten. Das Open-house-Modell eröffne kreativen Beschaffern innovative Beschaffungskonzepte. Was das OLG Düsseldorf aus der Antwort des EuGH auf seine Vorlagefragen hin entscheidet bleibt genauso abzuwarten, wie die mögliche Reaktion des Gesetzgebers.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die neuen Kündigungstatbestände für öffentliche Aufträge

Autor
Görlich, Daniel
Conrad, Sebastian
Heft
5
Jahr
2016
Seite(n)
567-580
Titeldaten
  • Görlich, Daniel; Conrad, Sebastian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2016
    S.567-580
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser stellen in ihrem Aufsatz die neue Regelung des § 133 GWB zur Kündigung von öffentlichen Aufträgen vor. Nach einer erläuternden Einführung zur Entstehungsgeschichte der Regelung werden die einzelnen Kündigungsvoraussetzungen dargestellt und alternative Beendigungstatbestände aufgezeigt. Hierbei arbeiten sie heraus, dass die Regelung nur auf Dauerschuldverhältnisse anwendbar ist und ex nunc wirkt. Anschließend untersuchen die Verfasser die Rechtsfolgen einer Kündigung. Dabei gehen sie auf die Vergütungs- und Schadenersatzansprüche ein. In ihrem abschließenden Resümee kritisieren sie, dass durch die Neuregelung ein spürbarer Verlust von Rechtssicherheit eintritt, da nunmehr jederzeit mit einer Kündigung bestehender Verträge gerechnet werden müsse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschreibungsbedeutung und Sachverständigenerfordernis

Autor
Grasböck, Reinhard
Heft
7-8
Jahr
2016
Seite(n)
286-292
Titeldaten
  • Grasböck, Reinhard
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 7-8/2016
    S.286-292
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Zur Ermittlung des Bedeutungsgehalts der Ausschreibung und damit der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausscheidensentscheidung kann mitunter ein Sachverständiger beizuziehen sein.
Rezension abgeschlossen
ja

Wasserkonzessionen nach der Vergaberechtsreform

Autor
Heller, Hans
Normen
§ 149 Nr. 9 GWB
Gerichtsentscheidung
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 28.8.2012 – Verg W 19/11 –
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 6.9.2011 – 5 B 205/10 –
EuGH, Urt. v. 10.9.2009 – Rs. C-206/08, Rn. 46 ff. (WAZV Gotha)
Jahr
2016
Seite(n)
2010-2014
Titeldaten
  • Heller, Hans
  • EWeRK - Zweimonatsschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V.
  • 2016
    S.2010-2014
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 149 Nr. 9 GWB

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 28.8.2012 – Verg W 19/11 –, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 6.9.2011 – 5 B 205/10 –, EuGH, Urt. v. 10.9.2009 – Rs. C-206/08, Rn. 46 ff. (WAZV Gotha)

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Für die Vergabe von Konzessionen im Bereich Trink- und Abwasserversorgung sieht das neue Vergaberecht eine Ausnahme von der Geltung der Konzessionsvergabeverordnung vor. Der Artikel untersucht die Rahmenbedingungen, die statt dessen beachtet werden müssen, u.a. das Primärrecht und das Kartellrecht, in dem der Verf. eine Kollision mit dem In-House-Prinzip des Vergaberechts sieht. Am Ende werden dann noch Konzessionsverträge mit und ohne Endschaftsklausel diskutiert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die neue EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Umsetzung in nationales Recht

Autor
Gerner, Thomas
Normen
Artikel 74 ff. RL 2014/24/EU
§ 130 GWB
§ 65 VgV
Heft
8
Jahr
2016
Seite(n)
492-498
Titeldaten
  • Gerner, Thomas
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 8/2016
    S.492-498
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Artikel 74 ff. RL 2014/24/EU, § 130 GWB, § 65 VgV

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag untersucht die Besonderheiten, die § 130 GWB und § 65 VgV für Vergaben von sozialen und besonderen Dienstleistungen vorsehen. Dabei wird auf den höheren Schwellenwert, die freie Wahl der Vergabearten, die Auftragsänderungen während der Laufzeit, Rahmenvereinbarungen und Fristen sowie vertieft auf bieterbezogene Erfolgs- und Qualitätskriterien eingegangen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Anwendbarkeit der Verordnung 1370/2007 im Bereich der Busse und Straßenbahnen bei Inhouse-Geschäften

Autor
Lenz, Christofer
Jürschik, Corina
Normen
Art. 5 VO 1370/2007
Gerichtsentscheidung
OLG München, Beschl. v. 31.03.2016 - Verg 14/15
Heft
8
Jahr
2016
Seite(n)
544-547
Titeldaten
  • Lenz, Christofer; Jürschik, Corina
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2016
    S.544-547
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 VO 1370/2007

OLG München, Beschl. v. 31.03.2016 - Verg 14/15

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autoren besprechen die Entscheidung des OLG München vom 31.03.30216 (Verg 14/15). Das OLG München hatte die Anwendbarkeit der VO 1370/2007 auf ein In-House-Geschäft im Bereich des ÖPNV bejaht, bei dem außerdem streitig war, ob es sich um eine Dienstleistungskonzession oder um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag handelte. Neben der Vorstellung des Anwendungsbereichs der VO 1370/2007 gehen die Autoren auf die Voraussetzungen eines Inhouse-Geschäfts ein. Die bisherige Rechtsprechung hierzu wird ergänzend aufgeführt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Drohendes Systemversagen – Defizite bei der Anwendung der neuen Leitlinie für die Beschaffung von Euro-Banknoten durch die Europäische Zentralbank

Autor
Gabriel, Marc
Weiner, Katharina
Heft
8
Jahr
2016
Seite(n)
466-474
Titeldaten
  • Gabriel, Marc; Weiner, Katharina
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2016
    S.466-474
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Beitrag informiert über die von der Europäischen Zentralbank im November 2014 beschlossene neue Leitlinie EZB/2014/44 für die Beschaffung von Euro-Banknoten durch die nationalen Zentralbanken des Euroraums. Es handelt sich um Vorgaben zur Berücksichtigung von Sicherheits- und Marktaspekten bei der Herstellung von Euro-Banknoten. Die Leitlinien haben u.a. das Ziel, die Beschaffung von Euro-Banknoten einem fairen europaweiten Vergabewettbewerb zu öffnen. Dafür wird zwischen staatlichen und privaten Anbietern unterschieden. Die Autoren meinen, dass die Leitlinie bei Vergabeverfahren zur Beschaffung von Euro-Banknoten durch die europäischen Zentralbanken nicht in dem zur Zielerreichung erforderlichen Maß angewandt werde, sodass eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der privaten Druckereien und der privaten Papierhersteller in Europa entstehe. Dieses Anwendungsdefizit droht aus der Sicht der Autoren das angestrebte Ziel zu vereiteln, wenn die derzeitige Ausschreibungspraxis nicht korrigiert werde. Die Autoren erläutern ´Defizite wie Lösungsmöglichkeiten´.
Rezension abgeschlossen
ja

Die neuen Vergaberegeln der Europäischen Zentralbank

Autor
Lindeiner, Fabian von
Heft
5
Jahr
2016
Seite(n)
580-589
Titeldaten
  • Lindeiner, Fabian von
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2016
    S.580-589
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Artikel beschäftigt sich mit den neuen Vergaberegeln der Europäischen Zentralbank. Die Europäische Zentralbank unterliegt als europäische Institution weder dem deutschen Vergaberecht noch den Vergaberichtlinien der EU. Stattdessen hat sie für sich eigene Vergaberegeln definiert. Dieses im Jahr 2007 entstandene Regelwerk wurde nunmehr an die Entwicklung des europäischen Vergaberechts, insbesondere die neuen EU-Richtlinien, angepasst. Der Autor gibt einen Überblick über die Vergaberegeln der EZB, erläutert ihren Geltungsbereich und den Verfahrensablauf und bringt praktische Hinweise zur Beteiligung an Ausschreibungen der EZB und zum Rechtsschutz gegen ablehnende Vergabeentscheidungen.
Rezension abgeschlossen
ja