Das neue Kündigungsrecht bei Auftragsänderungen nach § 133 GWB

Autor
Leinemann, Ralf
Normen
132 GWB, 133 GWB
Zeitschrift
Heft
9
Jahr
2016
Seite(n)
130-133
Titeldaten
  • Leinemann, Ralf
  • Vergabe News
  • Heft 9/2016
    S.130-133
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

132 GWB, 133 GWB

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Zunächst stellt der Verfasser die Möglichkeiten zulässiger Vertragsänderungen nach § 132 GWB dar und gibt Praxisbeispiele. Ausgehend davon erläutert er das Entstehen des Kündigungsrechts nach § 133 GWB und skizziert die möglichen Folgen einer Kündigung durch den Auftraggeber hinsichtlich der Vergütungs- und Schadensersatzansprüche. Er kommt vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass die Vertragsparteien künftig eine Strategie für den Umgang mit unweigerlich auftretenden Nachträgen brauchen. In diesem Zusammenhang zeigt er die Folgen der europaweiten Bekanntmachung der Vertragsänderung auf und hält einen Anspruch des Auftragnehmers im Falle der Vertragsänderung vom Auftraggeber eine Erklärung zu verlangen, dass der Auftraggeber auf eine Kündigung nach § 133 GWB verzichtet und die Vertragsänderung EU-weit bekanntmacht wird, für gegeben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Equal-Pay in der vergaberechtlichen Praxis

Untertitel
Herausforderungen nach den Tariftreue- und Vergabegesetzen der Länder beim Einsatz von Leiharbeitskräften
Autor
Dierkes, Jan-Michael
Scharf, Jan Peter
Wendt, Henning
Normen
§4 TVgG-NRW
§9 TvgG-NRW
§3 STTG
§4 STTG
§3 HmbVgG
§10 ThürVgG
§9 TTG
§4 TTG
Heft
17
Jahr
2016
Seite(n)
1060-1065
Titeldaten
  • Dierkes, Jan-Michael; Scharf, Jan Peter; Wendt, Henning
  • NZA - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
  • Heft 17/2016
    S.1060-1065
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§4 TVgG-NRW, §9 TvgG-NRW, §3 STTG, §4 STTG, §3 HmbVgG, §10 ThürVgG, §9 TTG, §4 TTG

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die teils divergierenden landesgesetzlichen Regelungen (Tariftreue- und Vergabegesetze), durch welche Leiharbeitnehmer bei Ausführung der Leistung die gleiche Entlohnung erhalten sollen wie regulär Beschäftigte (Equal-Pay). Die Autoren kritisieren den „Flickenteppich", der daraus entstehe, dass nur in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein Regelungen zum Equal-Pay bestünden. Besonderes Augenmerk richten sie auf den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich - auch in Bezug auf zur Leistungsausführung eingesetzte Nachunternehmer. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Equal-Pay Auftragnehmer, die bundeslandübergreifend tätig sind, vor erhebliche Schwierigkeiten stelle.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der neue § 108 GWB

Untertitel
Die In-House-Vergabe in der kommunalen Konzernfamilie
Autor
Gaus, Michael
Normen
§ 108 GWB
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
418-425
Titeldaten
  • Gaus, Michael
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.418-425
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 GWB

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Artikel beschäftigt sich mit dem neuen § 108 GWB, der die zulässigen Ausnahmen vom GWB-Vergaberecht bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit regelt. Der Autor setzt sich vor dem Hintergrund der bislang ergangenen Rechtsprechung und Regelung zu der Thematik Absatz für Absatz der Vorschrift ausführlich und detailliert mit den Voraussetzungen des Inhouse-Geschäfts und der innerstaatlichen Zusammenarbeit auseinander. Die Vorschrift ist seiner Auffassung nach zwar „kein Beitrag zum Abbau der Bürokratie“, sie stelle aber den „Grundsatz, dass die Rechtsprechung das Gesetz anwende und nicht schaffe, formal wieder her“. Sie lasse zudem „die Tendenz erkennen, kommunales wirtschaftliches Handeln nicht zu unterbinden, wenn es erkennbar öffentlichen Zwecken diene.
Rezension abgeschlossen
ja

Dritte als Unterstützer des Auftraggebers

Autor
Fritz, Aline
Normen
§ 6 VgV 2016
§ 7 VgV 2016
Heft
7
Jahr
2016
Seite(n)
659-663
Titeldaten
  • Fritz, Aline
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2016
    S.659-663
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 6 VgV 2016, § 7 VgV 2016

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert die neuen Regelungen der VgV 2016 über die Einbindung von Dritten bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Nach der Neuregelung ist die Vermutung eines Interessenkonfliktes in § 6 Abs. 3 VgV grundsätzlich widerlegbar. Bei Bietern und Bewerbern und deren Beratern, Beschäftigten und Organmitgliedern sei das in der Praxis aber i.d.R. ausgeschlossen. Das sich aus einem Interessenkonflikt ergebene Mitwirkungsverbot sei weit auszulegen. Erweitert haben sich auch die Regelungen zum Ausschluss des Projektanten für die Fälle, in denen ein Bieter mit dem Projektanten „nur in Verbindung steht" (§ 7 Abs. 1 VgV). Das müsse im Einzelfall bewertet werden (z.B. wenn der Bieter Inhaber eines an der Erstellung der Vergabeunterlagen beteiligten Unternehmens ist).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

eVergabe

Autor
Schippel, Robert
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
434-442
Titeldaten
  • Schippel, Robert
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.434-442
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Autor stellt in seinem Beitrag zunächst die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der E-Vergabe im neuen Vergaberecht anhand des Gesetzeswortlauts kurz vor. Im zweiten Teil des Beitrags zeigt er am Beispiel der durchzuführenden Schritte eines E-Vergabe-Verfahrens, welche Anforderungen an eine rechtskonforme Durchführung jeweils gestellt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur gemeinsamen Beschaffung öffentlicher Auftraggeber nach Maßgabe der Richtlinie 2014/24/EU und deren Umsetzung sowie ihren Grenzen

Autor
Baudis, Ricarda
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
425-434
Titeldaten
  • Baudis, Ricarda
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.425-434
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die gemeinsame Beschaffung öffentlicher Auftraggeber auf Grundlage der europäischen Vorgaben in der Vergaberichtlinie 2014/24/EU sowie der nationalen Umsetzung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die Autorin geht dabei auf die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen ein. Darüber hinaus erörtert sie die einschlägigen Grenzen zum Thema, die sich aus dem Schutz des Mittelstands sowie Rahmenbedingungen zum kartellrechtlichen Verbot von Einkaufsgemeinschaften ergeben können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Tariftreueregelungen am Maßstab der Koalitionsfreiheit

Autor
Barczak, Tristan
Pieroth, Bodo
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
209-214
Titeldaten
  • Barczak, Tristan; Pieroth, Bodo
  • RdA - Recht der Arbeit
  • Heft 4/2016
    S.209-214
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Anlass für diesen Beitrag, der sich mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in den Landesvergabegesetzen enthaltenen Tariftreueklauseln für den Öffentlichen Personennahverkehr beschäftigt, ist ein jüngst angestrengtes konkretes Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen. Der vom VG Düsseldorf unlängst vertretenen Meinung, dass die nordrhein-westfälische Regelung zur Tariftreue mit der negativen und der kollektiven Koalitionsfreiheit unvereinbar sei, erteilen die Autoren eine klare Absage und legen dar, warum ihrer Meinung nach schon kein Eingriff in die Koalitionsfreiheit vorliegt. Sodann wird dargestellt, warum selbst für den Fall, dass man einen Eingriff in den Schutzbereich annimmt, dieser jedenfalls verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei. Dabei wird insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Tariftreueregelung Bezug genommen. Die Tariftreueregelungen seien im Ergebnis jedenfalls aufgrund der lediglich geringfügigen Auswirkungen des Gesetzes auf der einen und der berührten erheblichen Gemeinwohlinteressen auf der anderen Seite als verhältnismäßig anzusehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Aus für das (bisherige) Verhandlungsverfahren

Autor
Ollmann, Horst
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
413-418
Titeldaten
  • Ollmann, Horst
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.413-418
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhandlungsverfahren, das durch die Vergaberechtsreform solch tiefgreifende Änderungen erfahren hat, dass hier von einem neuen Verfahren gesprochen werden kann. Der Verfasser stellt zunächst die europäischen Vorgaben kurz dar, um anschließend auf die Umsetzung in das deutsche Recht einzugehen, die aus seiner Sicht aus verschiedenen Gründen sprachlich nicht geglückt sei. Anschließend werden die Voraussetzungen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb und dessen neue vierphasige Struktur ausführlicher dargestellt, um dann das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb kurz zu skizzieren. Als Fazit zieht der Autor, dass das Verhandlungsverfahren zwar deutlich transparenter, durch den neuen vierphasigen Verfahrensaufbau jedoch auch erheblich (zeit)aufwändiger und damit unattraktiver für den Auftraggeber geworden sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Mindestlöhne und ILO-Kernarbeitsnormen: Kernprobleme und Perspektiven sozialer Sekundärziele im Vergaberecht

Untertitel
Fortsetzung von GewArch 2016, 60 ff.
Autor
Germelmann, Claas Friedrich
Jahr
2016
Seite(n)
100-105
Titeldaten
  • Germelmann, Claas Friedrich
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • 2016
    S.100-105
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag behandelt die Zulässigkeit der Forderung zur Einhaltung von Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen als vergaberechtliche Sekundärziele und ist eine Fortsetzung des Beitrags in GewArch 2016, S. 60 ff. Der Autor prüft zunächst die verfassungsrechtliche Regelungskompetenz der Länder und kommt, nach einer kurzen Darstellung der Rechtslage vor Erlass des MiLoG, zu dem Ergebnis, dass viel dafür spreche, die derzeitigen landesrechtlichen Mindestlöhne, die ohne branchenspezifische Rechtfertigungsmöglichkeit über dem bundesgesetzlichen Mindestlohn liegen, für nicht mehr grundrechtskonform zu halten. Anschließend bespricht der Autor die Vereinbarkeit der Forderung zur Einhaltung von Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen mit dem völkerrechtlichen GPA und bejaht diese. Der Aufsatz wird mit einer Einordnung solcher Anforderungen in das System des GWB-Vergaberechts fortgeführt. Eine Einordnung von Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen als Eignungskriterien oder technische Spezifikationen wird abgelehnt, eine Einordnung als zusätzliche Bedingungen der Auftragsausführung oder als Zuschlagskriterien hingegen befürwortet. Der Beitrag schließt mit einem Fazit.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Auftragswertermittlung bei Architekten- und Ingenieurleistungen nach neuem Vergaberecht

Autor
Matuschak, Holger
Normen
§ 3 Abs. 7 VgV
Gerichtsentscheidung
EuGH, 15.03.2012 - C-574/10
Heft
10
Jahr
2016
Seite(n)
613-619
Titeldaten
  • Matuschak, Holger
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2016
    S.613-619
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 Abs. 7 VgV

EuGH, 15.03.2012 - C-574/10

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Autor geht der in der Praxis äußerst relevanten Frage nach, ob bei der Auftragswertermittlung verschiedene Planungsleistungen zusammengerechnet werden müssen oder nicht. Eine Zusammenrechnung hätte zur Folge, dass auch bei relativ kleinen Bauprojekten Architekten- und Ingenieurleistungen regelmäßig unionsweit auszuschreiben wären. Anhand einer vertieften und methodischen Auslegung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV 2016 legt er dar, dass Planungsleistungen unterschiedlicher Fachrichtungen weiterhin nicht zusammenzurechnen seien und die Leistungsbilder der HOAI eine Indizwirkung entfalten. Diese nationale Regelung stünde auch nicht im Widerspruch zu den EU-Vergaberichtlinien. Der Autor diskutiert die Auswirkungen der Autalhallen-Entscheidung des EuGH aus 2012 zur funktionalen Betrachtungsweise und stellt heraus, dass es in dem Fall um reine Architektenleistungen und gerade nicht um unterschiedliche Planungsleistungen ging. Die europarechtliche Situation sei nicht eindeutig. Ein aktuelles Vertragsverletzungsverfahren betreffend das „Freibad Elze" könne zur Klärung durch den EuGH führen, sofern die Kommission das Verfahren weiterbetreibe. Bis dahin müsse § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV als europarechtskonform angesehen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja