Die Nachbesserung einzureichender Unterlagen im Vergabeverfahren

Autor
Zerwell, Julia
Heft
1
Jahr
2017
Seite(n)
18-21
Titeldaten
  • Zerwell, Julia
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2017
    S.18-21
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Ausgangspunkt des Artikels ist das Urteil des EuGH vom 02.06.2015 in der Rs. C-27/15, Pippo Pizzo. Die Autorin kommt auf dessen Grundlage zu dem Ergebnis, dass es öffentlichen Auftraggebern „unbenommen“ sei, „über die Mindestanforderungen hinausgehende Eignungsvoraussetzungen zu definieren“. Diese müssten sich „unmittelbar aus den Vergabeunterlagen oder gesetzlichen Bestimmungen ergeben, um den vergaberechtlichen Grundsätzen von Transparenz und Gleichbehandlung zu genügen“. Verstießen die „Anforderungen gegen diese Grundprämissen“, so sei „den Bietern Gelegenheit zu geben, auch im laufenden Verfahren etwaige Defizite zu beseitigen und die von ihnen eingereichten Unterlagen zu korrigieren“, wobei die Korrektur „nicht auf die Vorlage sogenannter „historischer Unterlagen“ beschränkt sei. Ein Ausschluss komme in derartigen Fällen nicht in Betracht.
Rezension abgeschlossen
ja

Vorherige Zuschlagsgestattung?

Untertitel
Von holländischen Brücken und deutschen Nachprüfungsverfahren
Autor
Dabringhausen, Gerhard
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2017
Seite(n)
5-9
Titeldaten
  • Dabringhausen, Gerhard
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2017
    S.5-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Autor beschäftigt sich anlässlich eines neueren Beschlusses der VK Düsseldorf (05.08.2016, VK D- 28/2015) in Bezug auf ein großes Bauvorhaben mit „grundsätzlichen Fragen“ in Bezug auf einen Antrag auf vorzeitige Gestattung der Zuschlagserteilung. Themen sind vor dem Hintergrund der wohl überlangen Dauer des Eilverfahrens auf Grund eingeschränkter personaler Besetzung der zuständigen Vergabekammer die Fragen, unter welchen Voraussetzungen eine Eilbedürftigkeit gegeben ist, ob die Vergabestelle ein Nachprüfungsverfahren zeitlich einplanen muss, insbesondere wie viel Zeit dafür zu veranschlagen ist und ob in die zeitliche Planung die erfahrungsgemäß gegebene tatsächliche Entscheidungsfrist der zuständigen Nachprüfungsinstanz einzustellen ist.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Unterschwellenvergabeordnung – UVgO

Autor
Lausen, Irene
Heft
1
Jahr
2017
Seite(n)
3-8
Titeldaten
  • Lausen, Irene
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2017
    S.3-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag fasst die wichtigsten Inhalte der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zusammen, z.B. elektronische Kommunikation, Verfahrensarten, Anforderungen an Unternehmen usw. Die finale Fassung der UVgO stammt aus Januar 2017. Sie gilt für Vergabestellen erst, wenn sie durch einen entsprechenden Anwendungsbefehl in den jeweiligen Haushaltsgesetzen von Bund und Ländern implementiert worden ist. Die Autorin begrüßt die Anpassung der UVgO an das Oberschwellenrecht. Dadurch sei eine kongruente Struktur des Rechtsrahmens entstanden, die den öffentlichen Auftraggebern die Rechtsanwendung erleichtere. Sie kritisiert jedoch das Nebeneinander von UVgO und VOB/A. Hierdurch seien die bestehenden Unterschiede zwischen Bau- sowie Liefer- und Dienstleistungen weiter intensiviert worden. Insgesamt sei es dadurch nicht gelungen, das Unterschwellenvergaberecht in seiner Gesamtheit zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

E-Vergabe - immer noch unbekannt oder nur verkannt?

Autor
Adams, Werner
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2016
Seite(n)
10-12
Titeldaten
  • Adams, Werner
  • VergabeFokus
  • Heft 6/2016
    S.10-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Widerständen auf Seiten der Vergabestellen gegen die Einführung der E-Vergabe. Der Autor hat hierfür das Format eines fiktiven Interviews mit einem kritisch eingestellten öffentlichen Auftraggeber gewählt. Dabei kommen Argumente zur Sprache, die dem Autor im Rahmen seiner beruflichen Auseinandersetzung mit dem Thema häufig entgegengebracht werden. Im Verlauf des Dialogs mit dem fiktiven Interviewpartner wird deutlich, dass die Digitalisierung nicht als Chance, sondern als Hindernis empfunden wird. Das führt im Beitrag zu wenig reflektierten und pauschalen Abwehrreflexen. Nach Ansicht des Autors liegen die Vorbehalte gegen die E-Vergabe überwiegend in mangelnder Information begründet, insbesondere der Unkenntnis darüber, was sie für die tägliche Arbeit tatsächlich bedeutet, wie sie sich in die Arbeitsabläufe einfügt und welche Kosten auf den Auftraggeber tatsächlich zukommen. Nicht belegte Vermutungen hinsichtlich Kosten und Aufwand werden dabei als Argument gegen die Digitalisierung verwendet. Der Autor wünscht sich eine proaktive Auseinandersetzung mit der E-Vergabe als Instrument eines effizienteren Einkaufs.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beschaffung von Werkstattleistungen und Ersatzteilen

Autor
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2016
Seite(n)
2-6
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 6/2016
    S.2-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor prüft die Anwendbarkeit der Ausnahmevorschrift des § 68 VgV für Feuerwehrfahrzeuge. Im Ergebnis kommt er dazu, dass die Ausnahme für die üblichen Feuerwehreinsatzfahrzeuge nicht eingreife. Somit seien Energieverbrauch und Umweltauswirkungen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zu bewerten. Dies gelte sogar unterhalb der Schwellenwerte. Im Weiteren erläutert der Autor, dass die Berücksichtigung in Ausschreibungen einfach umzusetzen sei, da bei den Bietern einige vom Autor genannte Angaben zu den Emissions- und Verbrauchswerten abgefragt werden müssten. Auch wenn ein Fahrzeughersteller angebe, die Daten nicht liefern zu können, sei auf Nachfrage bis auf einzelne Werte eine Antwort möglich. Für die Auswertung der Angaben verweist der Verfasser auf im Internet verfügbare Excel-Tools.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Energieeffiziente Feuerwehr

Untertitel
Wer Feuerwehrfahrzeuge einkauft, muss Umweltkriterien berücksichtigen
Autor
Rhein, Kay-Uwe
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2017
Seite(n)
8-12
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2017
    S.8-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor prüft die Anwendbarkeit der Ausnahmevorschrift des § 68 VgV für Feuerwehrfahrzeuge. Im Ergebnis kommt er dazu, dass die Ausnahme für die üblichen Feuerwehreinsatzfahrzeuge nicht eingreife. Somit seien Energieverbrauch und Umweltauswirkungen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen zu bewerten. Dies gelte sogar unterhalb der Schwellenwerte. Im Weiteren erläutert der Autor, dass die Berücksichtigung in Ausschreibungen einfach umzusetzen sei, da bei den Bietern einige vom Autor genannte Angaben zu den Emissions- und Verbrauchswerten abgefragt werden müssten. Auch wenn ein Fahrzeughersteller angebe, die Daten nicht liefern zu können, sei auf Nachfrage bis auf einzelne Werte eine Antwort möglich. Für die Auswertung der Angaben verweist der Verfasser auf im Internet verfügbare Excel-Tools.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der bloße Verdacht reicht nicht

Untertitel
Im Check: Wie der Nachweis der Unzuverlässigkeit geführt werden kann
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 123 GWB
§ 124 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG München, Verg 15/12 vom 05.12.2012
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2015
Seite(n)
25-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2015
    S.25-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 123 GWB, § 124 GWB

OLG München, Verg 15/12 vom 05.12.2012

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Seit der Vergaberechtsreform 2016 ist das Kriterium der Zuverlässigkeit kein Teil der Eignung mehr. Stattdessen sind die Katalogtatbestände der §§ 123f. GWB getreten. Der Verfasser untersucht die Norm und zeigt, wie sich Zuverlässigkeitsschwächen unter die neuen Tatbestände subsumieren lassen. In einem weiteren Teil geht er auf die Anforderungen an die Vergabestelle ein, die Vorwürfe zu substantiieren, auf denen der Vorwurf der mangelnden Eignung basiert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vor- und Nachteile verschiedener Wertungssysteme

Autor
Ferber, Thomas
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2016
Seite(n)
14-24
Titeldaten
  • Ferber, Thomas
  • VergabeFokus
  • Heft 6/2016
    S.14-24
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Wer als Vergaberechtler nach dem schönen Grundsatz „Judex non calculat" an die Bewertungsmethode herangeht, hat bei allem außer einer reinen Preiswertung schnell ein Problem. Der Verfasser ist Dipl.-Mathematiker und erklärt an 10 Fragen die wichtigsten Unterschiede der gängigen Bewertungsmethoden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wertung von Konzepten – Neues vom Schulnotensystem

Autor
Kirch, Thomas
Jentzsch, Laura
Normen
§ 127 Abs. 4 GWB
§ 127 Abs. 5 GWB
Art. 67 Abs. 5 RL 2014/24/EU
§ 29 VgV
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 28/14
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015 - Verg 25/15
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2016 - VII-Verg 49/15
EuGH- Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C.6/15 TNS Dimarso gegen Vlaams Gevest
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - VII-Verg 25/16
OLG Dresden, Beschluss vom 26.01.2016 - Verg 1/16
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2017
Seite(n)
2-5
Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Jentzsch, Laura
  • Vergabe News
  • Heft 1/2017
    S.2-5
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 127 Abs. 4 GWB, § 127 Abs. 5 GWB, Art. 67 Abs. 5 RL 2014/24/EU, § 29 VgV

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 28/14, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015 - Verg 25/15, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2016 - VII-Verg 49/15, EuGH- Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C.6/15 TNS Dimarso gegen Vlaams Gevest, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - VII-Verg 25/16, OLG Dresden, Beschluss vom 26.01.2016 - Verg 1/16

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autoren fassen die jüngere Rechtsprechung zum sog. Schulnotensystem als vergaberechtliche Bewertungsmethode für Qualitätskriterien zusammen. Nach kurzer Darstellung des Transparenzgrundsatzes wird die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf aus den Jahren 2015 und 2016 beleuchtet, die das jeweils zugrundeliegende Bewertungssystem für intransparent gehalten hatte. In den entschiedenen Fällen sei nach dem OLG für Bieter nicht zu erkennen gewesen, wie ihre Angebote bewertet würden. Aus dieser Rechtsprechung ist nach Auffassung der Autoren aber nicht die generelle Unzulässigkeit des Schulnotensystems abzuleiten. Nach der Rechtsprechung des EuGH sei es weiterhin zulässig, wenn das Bewertungssystem zwar feststehe, die Bewertungsmethode aber nicht vor Öffnung der Angebote veröffentlicht werde. Die danach ergangene Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und des OLG Dresden habe sich zwar unbeeindruckt von der EuGH-Rechtsprechung gezeigt, gleichwohl wurde das „Schulnotensystem" in der dortigen Ausprägung für zulässig gehalten. Die Autoren wenden sich abschließend dem zum 18.04.2016 novellierten Vergaberecht zu, das jedoch insoweit keine neuen Erkenntnisse bringe. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass ein bis in die letzte Konsequenz aufgeschlüsselter Bewertungsmaßstab nicht erforderlich sei. Es seien nur hinreichende Anhaltspunkte erforderlich, worauf der Auftraggeber bei der Auftragsvergabe Wert legt. Dabei solle sich der Bewertungsmaßstab an der konkret zu erbringenden Leistung orientieren. Grundsätzlich bleibe aber auch nach der neueren Rechtsprechung alles beim Alten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Auslegung und Schicksal des Bieterangebots im Vergabeverfahren

Autor
Gerlach, Jens
Manzke, Simon
Normen
§§ 133, 157 BGB
§ 56 Abs. 3 VgV
Heft
1
Jahr
2017
Seite(n)
11-26
Titeldaten
  • Gerlach, Jens; Manzke, Simon
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2017
    S.11-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 133, 157 BGB, § 56 Abs. 3 VgV

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Die Verfasser erläutern die „normative" Auslegung von Bieterangeboten im Rahmen der §§ 133, 157 BGB und grenzen sie gegen die „natürliche" Auslegung ab, die aber auch im Vergaberecht zulässig sei. Auslegungsmaßstab sei grundsätzlich der fachkundige Auftraggeber, der mit allen Einzelheiten der an die Bieter versandten Vergabeunterlagen – einschließlich der Leistungsbeschreibung – vertraut ist. Davon ausgehend grenzen sie die zulässigen Anwendungsbereiche von nachträglicher Angebotsaufklärung, Nachverhandlung und Nachforderung von Unterlagen ab. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nachträglich und reagiere der Bieter darauf nicht, müsse geprüft werden, ob sich das bereits eingereichte Angebot noch mit der geänderten Fassung der Leistungsbeschreibung decke.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja