Die Vergabe von Spezialverkehren

Untertitel
Zu den Rahmenbedingungen für Ausschreibungen jenseits des ÖPNV
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2017
Seite(n)
25-27
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2017
    S.25-27
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Autor gibt einen Überblick zu den Rahmenbedingungen für die Vergabe von Spezialverkehren. Grundlage ist das sog. Urteil des EuGH vom 27. Oktober 2016 in der Rs. C-292/15 Hörmann-Reisen. Der EuGH hatte in dieser Sache entschieden, dass die Verordnung 1370/2007 als lex specialis den Vergaberichtlinien vorgeht. Der Artikel geht im Einzelnen auf das Kriterium der „öffentlichen Zugänglichkeit der Leistung“ ein, das nach dem EuGH das entscheidende Kriterium für die Anwendbarkeit der VO 1370/2007 ist.
Rezension abgeschlossen
ja

Das unzulässige Selbstausführungsgebot

Autor
Amelung, Steffen
Normen
Art. 71 Abs. 2 AVR
Gerichtsentscheidung
EuGH 14.7.2016 (Rs. C-406/14)
OLG Düsseldorf 22.10.2008 - VII-Verg 48/08
Heft
3
Jahr
2017
Seite(n)
139-141
Titeldaten
  • Amelung, Steffen
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2017
    S.139-141
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 71 Abs. 2 AVR

EuGH 14.7.2016 (Rs. C-406/14), OLG Düsseldorf 22.10.2008 - VII-Verg 48/08

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert anhand der „Stadt-Breslau“-Entscheidung (Rs. C-406/14) den Diskussionsstand zu pauschalen Selbstausführungsgeboten. Unionsrechtlich ist es dem Auftragnehmer freigestellt, ob er Unterauftragnehmer hinzuzieht. Ein Selbstausführungsgebot kann nach der „Siemens, ARGE-Telekom“ Rechtsprechung (NZBau 2004, 340) nur bei sensiblen Teilleistungen vorgegeben werden und nur, wenn der Auftraggeber nicht in der Lage ist, die Kapazitäten des vorgesehenen Unterauftragnehmers zu prüfen. Für den Verfasser sollte der Auftraggeber daher außerhalb dieser Sonderkonstellation auf jegliche Einschränkung der Unterauftragsvergabe in Form von Selbstausführungsgeboten verzichten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen

Autor
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2017
Seite(n)
2-6
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2017
    S.2-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autorin beschreibt wie idealerweise Sicherheitsdienstleistungen ausgeschrieben werden sollten. Hierzu gibt sie etliche Praxistipps anhand der aus ihrer Sicht wichtigsten vier Punkte, der Festlegung der Eignungskriterien, der Qualitätskriterien, Festlegung von effektiven Auditmaßnahmen vor Zuschlagserteilung und durchsetzbarer vertraglicher Regelung für die Zeit nach Zuschlagserteilung. Wichtig sei es, die geringe Gewinnmarge der Sicherheitsdienstleister zu beachten und daher einen Qualitätswettbewerb und keinen reinen Preiswettbewerb durchzuführen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Eine Beziehung mit Missverständnissen

Untertitel
Das Vergaberecht und die Jugendhilfe
Autor
Lauterbach, Thomas
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2017
Seite(n)
6-10
Titeldaten
  • Lauterbach, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2017
    S.6-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor befasst sich mit dem Verhältnis der Jugendhilfe zum Vergaberecht. Er stellt zunächst die Entwicklung und die wesentlichen Prinzipien des Jugendhilferechtes dar. Sodann analysiert er, warum bisher aus diesen Prinzipien heraus die Anwendung des Vergaberechts verneint wurde und welche Argumente dagegen sprechen. Der Autor ist vielmehr der Ansicht, dass das Vergaberecht im Bereich der Jugendhilfe als Chance verstanden werden müsste, mehr als bislang den Blick auf Gemeinsamkeiten von Problemlagen zu werfen. Hierdurch könnten positive Effekte im Sinne besserer Zielerreichung und gleichzeitig auch günstige
wirtschaftliche Effekte für die öffentliche Hand erzielt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Von der Freiheit des Vertragsschlusses – Die Aufhebung von Ausschreibungen

Autor
Figgen, Markus
Schäffer, Rebecca
Normen
§ 63 VgV
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2017
Seite(n)
16-18
Titeldaten
  • Figgen, Markus; Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2017
    S.16-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 63 VgV

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren geben einen guten Überblick über die Regelungen zur Aufhebung von Vergabeverfahren. Sie erläutern nicht nur, wo die Grenzen der rechtmäßigen Verfahrensaufhebung verlaufen, sondern auch, worauf Auftraggeber wie Bieter jeweils zu achten haben und was
die Folgen einer rechtswidrigen Verfahrensaufhebung sind. Dabei stellen sie fest, dass in der Praxis die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei rechtswidrigen Aufhebungen eher die Ausnahmen ist. Viele Bieter überlegen sich genau, ob es sich lohnt, potenzielle Auftraggebern für ein paar hundert Euro auf Ersatz der Angebotserstellungskosten in Anspruch zu nehmen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschlussgrund Arbeitskarte

Untertitel
Zur Einbindung von Wartungsverträgen in Funktional-Ausschreibungen
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2017
Seite(n)
23-26
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2017
    S.23-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht eine Entscheidung der Vergabekammer Sachsen (Beschluss vom 15.11.2016, Az.: 1/SVK/024-16), in der es um den Ausschluss eines Angebots mangels Vorliegen einer Arbeitskarte, in die der Bieter Angaben zu den von ihm übernommenen Wartungsarbeiten eintragen sollte, ging. Da es sich um eine teilfunktionale Ausschreibung handelte, bei der der spätere Wartungsumfang von der technischen Lösung des jeweiligen Bieters abhing, konnte der Auftraggeber den Vergabeunterlagen selbst keine Arbeitskarte beilegen. Die Bieter hatten neben der Leistung einen Wartungsvertrag für mehrere Jahre anzubieten. Im Wartungsvertrag hieß es, dass die in der Arbeitskarte beschriebenen Leistungen übertragen würden. Die Arbeitskarte sei Vertragsbestandteil. Der überwiegende Teil der Bieter hatte den Angeboten selbst erstellte Arbeitskarten beigelegt, ein Bieter jedoch nicht. Er war der Ansicht, durch den ausgeschriebenen Vertrag ohnehin verpflichtet zu sein, alle Wartungsarbeiten zu übernehmen, die sich aus den Herstellerangaben für die von ihm angebotenen Produkte ergeben. Obwohl auch der Auftraggeber diese Auffassung teilte, folgte die Vergabekammer der Rechtsprechung des OLG Dresden aus dem Jahr 2012 und entschied, dass das Angebot auszuschließen sei, weil mangels Arbeitskarte kein wirksames Angebot auf Abschluss eines Wartungsvertrages abgegeben worden sei. Neben Erläuterungen zur Entscheidung gibt der Autor Hinweise zum Umgang mit Vergaben, mit denen Wartungsverträge beauftragt werden sollen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Abschaffung der Schulnoten in der Angebotswertung?

Untertitel
Impulse der Rechtsprechung im Vergaberecht
Autor
Gaus, Michael
Heft
3
Jahr
2017
Seite(n)
134-139
Titeldaten
  • Gaus, Michael
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2017
    S.134-139
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Verwendung von Schulnotensystemen bei der Angebotswertung. Der Autor führt zunächst in die Schulnotenrechtsprechung der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Celle ein. Anschließend stellt er die Anforderungen des Transparenzgebots an die Vorab-Transparenz in geschlossenen und offenen Wertungssystemen dar. Der Beitrag wird mit dem Aufzeigen möglicher Lösungswege fortgeführt. Der Autor gelangt zu der Auffassung, dass das System abgestufter qualitativer Bewertungen anhand abstrakt vorgegebener Kriterien in seiner Gesamtheit nicht infrage zu stellen sei. Erforderlich sei aber, dass der Auftraggeber vorab klare und eindeutige Ziele vorgebe, um eine transparente und leichte Bewertung des Erfüllungsgrades sicherzustellen und die Gefahr von Willkür zu vermeiden. Der Artikel endet mit einer Einordnung der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unter die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 10.5.2016 (X ZR 66/15) und des EuGH vom 14.7.2016 (C-6/15 - TNS Dimarso).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

§ 2b UStG – BMF-Schreiben klärt für juristische Personen des öffentlichen Rechts bestehende Unklarheiten (nicht)

Autor
Müller, Markus
Heft
1
Jahr
2017
Seite(n)
8-17
Titeldaten
  • Müller, Markus
  • UR - Umsatzsteuer-Rundschau
  • Heft 1/2017
    S.8-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor setzt sich mit dem neuen § 2 b UStG und dem hierzu ergangenen umfangreichen BMF-Schreiben vom 16.12.2016 auseinander. Die Regelung des § 2 b UStG dient zur Abgrenzung, wann juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zu beurteilen sind und Umsatzsteuer auf die von ihnen erbrachten Leistungen erheben müssen. Nach dem Grundsatz in § 2 b Abs. 1 UStG sind juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG anzusehen, wenn sie Tätigkeiten ausführen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, sofern eine Behandlung als Nichtunternehmer zu keinen größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. In den weiteren Absätzen wird klargestellt, wann eine größere Wettbewerbsverzerrung nicht vorliegt oder in jedem Fall von einer Unternehmereigenschaft auszugehen ist. Für den Bereich des Vergaberechts ist hier insbesondere der Ausschluss einer Wettbewerbsverzerrung für den Fall interessant, dass Leistungen gegenüber einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts erbracht werden. Danach unterfallen öffentliche Kooperationen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts weitgehend nicht der Umsatzsteuerpflicht. Das gilt für langfristige öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, für gemeinsame öffentliche Aufgaben zum Erhalt der öffentlichen Infrastruktur, bei Leistungen ausschließlich gegen Kostenerstattung und bei Tätigwerden im Wesentlichen für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Im Einzelnen existiert hier eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, welche durch das BMF-Schreiben vom 16.12.2016 klargestellt werden sollten. Der Autor geht im Einzelnen auf diese Fragen ein. Bei der Frage der langfristigen Vereinbarung setzt er sich beispielsweise mit der Möglichkeit einer Kündigung oder einer Vielzahl von Verlängerungsoptionen auseinander. Auch bei der gemeinsamen öffentlichen Aufgabe zum Erhalt der öffentlichen Infrastruktur wirft er die Frage auf, ob hier lediglich Bauleistungen erfasst sind oder auch in diesem Zusammenhang erbrachte Dienstleistungen. Auch hier versucht der Autor, Licht in das Dunkel zu bringen. Das gilt auch für die weiteren Fragen im Zusammenhang mit Kooperationen. Im Ergebnis begrüßt der Autor die Äußerungen des BMF, hebt dabei aber hervor, dass einige der Äußerungen nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH stehen.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Etablierung ökologischer, sozialer, innovativer und qualitativer Aspekte im Vergabeverfahren

Autor
Hattenhauer, Daniela
Butzert, Clemens
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
Heft
2
Jahr
2017
Seite(n)
129-134
Titeldaten
  • Hattenhauer, Daniela; Butzert, Clemens
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2017
    S.129-134
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In ihrem Beitrag beleuchten die Autoren die neu in § 97 Abs. 3 GWB festgeschriebenen strategischen Grundsatzziele in einem Vergabeverfahren. Zunächst wird erläutert, in welchen Verfahrensschritten solche ökologischen, sozialen, innovativen oder qualitativen Aspekte jeweils berücksichtigt werden können. In diesem Rahmen werden auch deren inhaltliche Ausprägung und dahinterstehende Zielsetzungen erörtert. Sodann wird die Umsetzung und Wirkung von strategischen Zielen in der vergaberechtlichen Praxis analysiert. Der Beitrag endet mit einem Fazit.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Obliegenheit zur Meldung der Bildung einer BIEGE: Bewirkt der nicht fristgerecht mitgeteilte Zusammenschluss von Bewerbern zu einer BIEGE oder ARGE eine „Nichteinladung“?

Autor
Gölles, Hans
Casati, Claus
Heft
5
Jahr
2016
Seite(n)
272-279
Titeldaten
  • Gölles, Hans; Casati, Claus
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 5/2016
    S.272-279
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Aufbauend auf die Vorgeschichte des BVergG 2006 erläutern die Autoren die Obliegenheit, dass beim nicht offenen Verfahren und beim Verhandlungsverfahren die aufgeforderten Bewerber die nachträgliche Bildung einer BIEGE oder ARGE vor Ablauf der halben Angebotsfrist dem Auftraggeber mitteilen sollten. Jedoch ist – nach Ansicht der Autoren – keine ausdrückliche Sanktion für eine Verspätung oder ein Versäumnis der Mitteilung vorgesehen. Die beiden Autoren versuchen – entgegen der Rechtsprechung und der Erläuternden Bemerkungen zum BVergG 2006 – Argumente darzustellen, dass eine BIEGE keinen „neuen Bieter“ darstelle, wenn diese aus zwei getrennt aufgeforderten Unternehmen gebildet wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja