Vergaberechtlicher Rechtsschutz auf landesrechtlicher Grundlage

Autor
Conrad, Sebastian
Heft
2
Jahr
2016
Seite(n)
124-129
Titeldaten
  • Conrad, Sebastian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2016
    S.124-129
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
In dem Beitrag erläutert der Autor die vergaberechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs des 4. Teils des GWB. Auf Bundesebene ist hier der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen den öffentlichen Auftraggeber der Regelfall. Daneben haben die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen jeweils ein landesrechtliches Nachprüfungsverfahren etabliert. In allen drei Bundesländern enthalten die Vergabegesetze Informations- und Wartepflichten an die Bieter vor Zuschlagserteilung – ähnlich wie § 101a GWB dies für den Oberschwellenbereich regelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird eingeleitet, wenn der Bieter vor Ablauf der Wartefrist beim Auftraggeber die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften beanstandet, was den Auftraggeber verpflichtet, im Fall der Nichtabhilfe die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der Vergabeakten zu unterrichten. Der Auftraggeber darf den Zuschlag dann nur erteilen, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist das Vergabeverfahren unter Angabe der Gründe hierfür beanstandet. Anders als im GWB gibt es kein Antragserfordernis, welches der Bieter darlegen muss. Umstritten ist, ob die Entscheidung der Nachprüfungsbehörde in Form eines Verwaltungsaktes ergeht. Die Möglichkeit des zivilrechtlichen Rechtsschutzes ist durch die Entscheidung der Nachprüfungsbehörde nicht abgeschnitten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Mindestlöhne und ILO-Kernarbeitsnormen: Kernprobleme und Perspektiven sozialer Sekundärziele im Vergaberecht

Autor
Germelmann, Claas Friedrich
Heft
2
Jahr
2016
Seite(n)
60-66
Titeldaten
  • Germelmann, Claas Friedrich
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 2/2016
    S.60-66
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag behandelt die europarechtliche Zulässigkeit der Forderung von Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen als vergaberechtliche Sekundärziele. Der Autor stellt zunächst die Grundsatzentscheidung des EuGH in der Sache Rüffert zu im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe geltenden Mindestlöhnen dar und ordnet vor dem Hintergrund dieser Entscheidung die nachfolgende Rechtsprechung des EuGH zu dieser Rechtsfrage kritisch ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass auch gesetzlich verankerte vergaberechtliche Mindestlöhne engen unionsrechtlichen Grenzen unterliegen. Im Weiteren zeigt der Autor die Unterschiede von Mindestlohnerfordernissen zu dem Erfordernis der Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen auf, die er grundsätzlich als rechtlich zulässig ansieht. Der Beitrag wird im nächsten Heft fortgesetzt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Mindestlöhne und ILO-Kernarbeitsnormen: Kernprobleme und Perspektiven sozialer Sekundärziele im Vergaberecht

Autor
Germelmann, Claas Friedrich
Heft
2
Jahr
2016
Seite(n)
60-66
Titeldaten
  • Germelmann, Claas Friedrich
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 2/2016
    S.60-66
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Matthias Simonis , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Beitrag behandelt die europarechtliche Zulässigkeit der Forderung von Mindestlöhnen und ILO-Kernarbeitsnormen als vergaberechtliche Sekundärziele. Der Autor stellt zunächst die Grundsatzentscheidung des EuGH in der Sache Rüffert zu im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe geltenden Mindestlöhnen dar und ordnet vor dem Hintergrund dieser Entscheidung die nachfolgende Rechtsprechung des EuGH zu dieser Rechtsfrage kritisch ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass auch gesetzlich verankerte vergaberechtliche Mindestlöhne engen unionsrechtlichen Grenzen unterliegen. Im Weiteren zeigt der Autor die Unterschiede von Mindestlohnerfordernissen zu dem Erfordernis der Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen auf, die er grundsätzlich als rechtlich zulässig ansieht. Der Beitrag wird im nächsten Heft fortgesetzt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Grundfreiheiten und Glücksspiel

Autor
Hertwig, Stefan
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 22.01.2015, Rs. C-463/13
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
152-154
Titeldaten
  • Hertwig, Stefan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2016
    S.152-154
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 22.01.2015, Rs. C-463/13

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor nimmt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 22.01.2015 (Rs. C-463/13) zu Konzessionsvergaben für Sportwetten in Italien zum Anlass, den Stand der Rechtsprechung im Hinblick auf Glücksspiel in Deutschland zu beleuchten. Er arbeitet hierbei die besonderen Probleme von föderal organisierten Staaten heraus, deren Gliederungen im Rahmen der innerstaatlichen Kompetenzverteilung unterschiedliche Schutzziele verfolgen können. Solche Schutzziele sind grundsätzlich geeignet, die Einschränkung von Grundfreiheiten zu rechtfertigen. Insofern müssen Bundesländer in eigenen Kompetenzbereichen nicht zwingend eine einheitliche Regelung abwarten, sondern können auch unabhängig vom Bundesstaat oder anderen Bundesländern aktiv werden. Der Autor weist aber zu Recht darauf hin, dass insofern auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten ist. Setzen Mitgliedsstaat und Bundesländer Schutzziele nicht konsequent um und legen sie an vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Maßstäbe an, kann dennoch eine Verletzung des Europäischen Rechts vorliegen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass es für die einzelnen Mitgliedsstaaten schwieriger geworden ist, sich gegen neue Geschäftsmodelle international tätiger Unternehmen zu behaupten. Der Grund hierfür liegt aber in der Regel in einer nicht konsequenten Umsetzung der Gleichbehandlung, da versucht wird, neue Geschäftsmodelle zu verhindern, aber gleichzeitige die bestehenden Strukturen zu schützen.
Rezension abgeschlossen
ja

Anwendbarkeit des Rechtsgedankens des § 16 VgV auf die kommunale Entscheidung über die Strom- und Gaskonzessionsvertragsvergabe?

Autor
Hellermann, Johannes
Normen
§ 16 VgV
§ 20 VwVfG
§ 46 EnWG
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
7-13
Titeldaten
  • Hellermann, Johannes
  • EnWZ - Die Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft
  • Heft 1/2016
    S.7-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16 VgV, § 20 VwVfG, § 46 EnWG

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Die 2. Auflage des Gemeinsamen Leitfadens von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen enthält einen neuen Passus, wonach das Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs und des Neutralitätsgebots in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 16 VgV eine organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitende Stelle und der Kommune als Bieter verlange. Der Verfasser legt dar, dass eine Heranziehung des Rechtsgedankens des § 16 VgV eine Verschärfung der Mitwirkungsverbote im Fall von Doppelmandaten im Gemeinderat und im Aufsichtsrat gemeindeeigener Unternehmen sowie im Hinblick auf private Beauftragte der Gemeinde bedeuten würde. Der Verfasser widmet sich hierzu Fragen der sachlichen und personellen Anwendbarkeit von bestehenden verwaltungsverfahrensrechtlichen Mitwirkungsverboten sowie den kommunalrechtlichen Interessenkollisionsregeln. Im Ergebnis habe die Aufforderung, den Rechtsgedanken des § 16 VgV heranzuziehen, keine tragfähige Grundlage und sei der untaugliche Versuch, ein institutionelles Problem mit Mitteln individuell-persönlicher Mitwirkungsverbote in den Griff zu bekommen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kartellrecht

Autor
Kling, Michael
Thomas, Stefan
Jahr
2014
Seite(n)
860
Verlag
Titeldaten
  • Kling, Michael; Thomas, Stefan
  • Vahlen
    München, 2014
    S.860
  • ISBN 978-3-8006-4683-8
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 3/2016: Der neue „Kling/Thomas“ sprengt mit seinen über 900 Seiten bereits von seinem Umfang die Bandbreite üblicher Hand- und Lehrbücher. Es handelt sich um ein umfassendes, anschaulich und detailliert geschriebenes Nachschlagewerk in einer grundlegend überarbeiteten und erweiterten Neuauflage, das zum ersten Mal 2007 erschienenen war und in das die Rechtsprechung und Literatur bis zum August 2015 eingegangen ist. Es dürfte einen vielfältigen Adressatenkreis ansprechen, der von Studierenden über die Praxis bis zur Wissenschaft reicht und der an einer fundierten Lektüre von Detailfragen und Problemkreisen interessiert ist. Außerdem enthält das Werk den gesamten Prüfungsstoff zum europäischen Kartellrecht (AEUV und wichtigste Verordnungen). Das Buch behandelt im ersten Teil in den §§ 1 – 11 (§§ 1-7, 9-11 bearbeitet von Michael Kling, § 8 bearbeitet von Stefan Thomas) zunächst das Europäische Wettbewerbsrecht und stellt darin die wettbewerbstheoretischen und -ökonomischen Grundlagen der Kartellverbote des Art. 101 AEUV, des Verbots des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in Art. 102 AEUV und des Kartellrechts der öffentlichen Unternehmen (Art. 106 AEUV) ausführlich dar. In dem Zusammenhang werden der Anwendungsbereich des Unionskartellrechts thematisiert, Tatbestandsbegrifflichkeiten ausführlich erläutert und mit Beispielen unterlegt und auch der von der Europäischen Kommission propagierte „more economic approach“ näher vorgestellt. Dabei werden zudem der unionsrechtliche Unternehmensbegriff anhand der Rechtsprechung des EuGH und die Haftungsfolgen für den Konzernverbund genauer untersucht. Es werden darüber hinaus die das Unionsrecht prägenden sekundärrechtlichen Regelwerke dargestellt, wie die Kartellverfahrensverordnung VO 1/2003 und die Vertikal-GVO 330/2010. § 8 widmet sich in besonders ausführlicher Weise der Darstellung der europäischen Fusionskontrolle und deren materiellen Anwendungskriterien, wie dem SIEC-Test (significant impediment to effective competition), und den verschiedenen Zusammenschlussszenarien und dürfte damit den Anforderungen der Praxis besonders gerecht werden. Im zweiten Teil (§§ 10 – 25) wird das deutsche Kartellrecht ebenfalls in praxisorientierter Weise analysiert. Er wurde in weiten Teilen von Stefan Thomas neu verfasst. So wird die 8. GWB-Novelle von 2013 wird mit ihren Neuerungen und Änderungen des bisherigen Rechts unter anderem in der Missbrauchs- und in der Fusionskontrolle umfangreich dargestellt, und erste Gerichtsentscheidungen, die auf Grundlage der neuen gesetzlichen Bestimmungen ergangen sind, werden berücksichtigt. Dem Zusammenspiel zwischen den deutschen Vorschriften und den europarechtlichen Normen, wie z.B. bei der Fusionskontrolle im Hinblick auf die Übernahme des europäischen SIEC-Tests wird in besonderem Maße Rechnung getragen. Der zweite Teil wird abgerundet durch Ausführungen zu den Rechtsfolgen von Kartellverstößen unter Einschluss der zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen sowie zu den kartellrechtlichen Verfahren und Angaben zu den entsprechenden Rechtsmitteln. Das Handbuch ist insgesamt sehr verständlich geschrieben und ist angesichts von vielen Falldarstellungen und einschlägigen Ausschnitten aus der Rechtsprechung eine interessante und anschauliche Lektüre, die man – trotz des Nachschlagecharakters ob des Werkumfangs - nicht so schnell wieder aus der Hand legt. Dem tieferen Verständnis des Lesers dient die Aufarbeitung zahlreicher umstrittener Fragestellungen, wie zum Beispiel der Herleitung der bußgeldrechtlichen Verantwortung von Muttergesellschaften für Wettbewerbsverstöße der Tochtergesellschaften, bei denen sich die Autoren mit ihrer Ansicht nicht zurückhalten, was erfrischend wirkt und geeignet ist, die kartellrechtliche Diskussion insgesamt zu beleben. Das Werk dürfte mit der zweiten Auflage zu einem Standardwerk der kartellrechtlichen Lehr- und Handbücher avancieren.
ISBN
978-3-8006-4683-8
Rezension abgeschlossen
ja

Handbuch des privaten Baurechts

Herausgeber
Kleine-Möller, Nils
Jahr
2014
Seite(n)
LXXVII, 2159
Verlag
Titeldaten
  • Kleine-Möller, Nils [Hrsg.]
  • C.H. Beck
    München, 2014
    S.LXXVII, 2159
  • ISBN 978-3-406-64953-0
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 3/2016: Sechs Jahre liegen zwischen der 4. Auflage 2009 und der neuen, 2015 erschienen 5. Auflage dieses bewährten Praxishandbuchs zum privaten Baurecht. Vergleichsweise kurz vor Inkrafttreten des neuen Vergaberechts am 18.04.2016 haben die Herausgeber, Autoren und der Verlag entschieden, die zwischenzeitliche Entwicklung im Vergaberecht in der Rechtsetzung, Rechtsprechung und Fachliteratur in der Neuauflage darzustellen und insbesondere auch die VOB Teil A 2012 einzubeziehen, zumal das gegenwärtige Vergaberecht für Altverträge zunächst fort gilt. An der Konzeption des Werks hat sich in der 5. Auflage nichts geändert (s. dazu Monatsinfo 07/2011, S. 254). Der neue Band umfasst jetzt 2.200 Druckseiten in weiterhin drei Teilen und 22 Kapiteln („Paragraphen“). Vorbereitung, Vertragsschluss, Abwicklung und (gerichtliche) Durchsetzung des Vertrags werden auch in der Neuauflage des Handbuchs ausführlich beschrieben und im Licht der neuesten Rechtsetzung, Rechtsprechung und Literatur ausführlich und praxisbezogen erläutert. Ein einheitlicher Aufbau auch der einzelnen Kapitel des Handbuchs mit jeweils einem vorangestellten Inhaltsverzeichnis und zahlreichen Hinweisen in Fußnoten auf weitere Fundstellen erleichtern dem Nutzer den Umgang mit der komplexen Materie. Auch die weiteren allgemeinen und speziellen Verzeichnisse, insbesondere des 60seitigen Stichwortverzeichnis tragen dazu bei.
ISBN
978-3-406-64953-0
Rezension abgeschlossen
ja