Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Keine generelle Freistellung vom Vergaberecht

Autor
Amelung, Steffen
Janson, Dominik
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
23-26
Titeldaten
  • Amelung, Steffen ; Janson, Dominik
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2016
    S.23-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Zunächst stellen die Verfasser die Entscheidung des EuGH vom 11.12.2014 – C-113/13 „Spezzino und Anpas“ dar. In diesem Fall hatte der EuGH die Direktvergabe von Rettungsdienstleistungen an Freiwilligenorganisationen durch Behörden der Region Ligurien als zulässig erachtet. Vor dem Hintergrund der speziellen Gesetzesbegründung und der grundsätzlichen Befugnis der EU-Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihres Gesundheitswesens und ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, erachtete der EuGH die Vergabe nach der zugrundeliegenden italienischen Regelungen im konkreten Fall als zulässig. Anschließend untersuchen die Verfasser, ob und inwieweit diese EuGH-Entscheidung Auswirkungen auf die Bewertung der Ausschreibungsbedürftigkeit von Rettungsdienstleistungen in Deutschland nach der gegenwärtigen und der zukünftigen Rechtslage hat. Sie arbeiten heraus, dass die der oben genannten Entscheidung zugrundeliegende italienische Regelung nicht auf die nach dem deutschen Submissionsmodell beauftragten Rettungsdienste durch Hilfsorganisationen übertragbar ist. So sei u.a. der Rettungsdienst in Deutschland überwiegend mit hauptamtlichem Personal ausgestattet und es erfolge in der Regel keine Kostenerstattung, sondern eine echte Vergütung der Leistung. Sodann beleuchten sie die zukünftige Rechtslage. Hierbei stellen sie fest, dass die Bereichsausnahme des Art. 10 h) RL 2014/24/EU nur Leistungen in Extremsituationen, jedoch nicht den allgemeinen Rettungsdienst umfasse. Auch sei die Einordnung der mit dem Rettungsdienst in Deutschland betrauten Hilfsorganisation als gemeinnützige Organisation im Sinne der Regelung fraglich. Daher spreche viel dafür, dass herkömmliche Rettungsdienstleistungen nach dem Submissionsmodell weiterhin und zukünftig auch dem Konzessionsmodell dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterfallen. Allerdings könnten diese Leistungen nach den vereinfachten Vergaberegime der Art. 74 ff. RL 2014/24/EU und Art. 31 ff. RL 2014/23/EU vergeben werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beschaffung von Fahrzeugen für den ÖPNV

Untertitel
Planung und Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens
Autor
Strauß, Katharina
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
23-32
Titeldaten
  • Strauß, Katharina
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2016
    S.23-32
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autorin evaluiert die Besonderheiten der Beschaffung von Fahrzeugen für den ÖPNV, insbesondere die Verfahrens-und Leistungsart und die spezifischen Anforderungen in den einzelnen Verfahrensphasen. Dabei geht sie zunächst auf die Voraussetzungen einer Direktvergabe ein und weist auf die Konsequenzen der Wahl einer falschen Verfahrensart hin, insbesondere wenn die Maßnahme öffentlich gefördert wurde. Sodann geht die Autorin auf die Besonderheiten der Vorbereitung des Verfahrens ein, insbesondere in Hinblick auf die Konkretisierung des Leistungsolls und die Frage der Losaufteilung. Sie beschreibt die Möglichkeiten der Reduzierung des Bewerber- bzw. Bieterkreises und gibt Hinweise zur effizienteren Strukturierung des Verhandlungsverfahrens. In Hinblick auf die Auswahl von Bewerbern stellt sie die Bedeutung der Referenzanforderungen sowie die Bestimmung von Mindestanforderungen hervor. Schließlich geht sie auf vertragliche Besonderheiten ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Unterbringung von Flüchtlingen

Untertitel
Bau-, ordnungs- und vergaberechtliche Aspekte
Autor
Ewer, Wolfgang
Mutschler-Siebert, Anette
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
11-18
Titeldaten
  • Ewer, Wolfgang; Mutschler-Siebert, Anette
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 1/2016
    S.11-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren beschäftigen sich mit den bauplanungsrechtlichen, ordnungsrechtlichen und vergaberechtlichen Anforderungen an die Unterbringung von Flüchtlingen. Sie beschreiben zunächst detailliert die neuen bauplanungsrechtlichen Erleichterungen, die zum Teil schon 2014 eingeführt wurden. Dabei machen sie auch verfassungsrechtliche Bedenken geltend, nicht nur in Hinblick auf die hinreichende Bestimmtheit der neuen Vorschriften, sondern auch wegen Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Art. 28 Abs. 2 GG. Sodann erläutern sie die Voraussetzungen einer Beschlagnahme von ungenutzten Gebäuden oder Grundstücken. Diese kommt als ultima ratio und nur für max. 6 bis 8 Monate in Betracht, wenn eine erhebliche und gegenwärtige Gefahr von Obdachlosigkeit besteht. In zwei Bundesländer gibt es dazu spezielle Regelungen. Zuletzt werden die vergaberechtlichen Besonderheiten aufgezeigt. Neben der Frage des Anwendungsbereichs beschäftigen sich die Autoren mit den Möglichkeiten der Verfahrenserleichterungen, der Beschleunigung und der Direktvergabe. Daneben stellen sie auch mögliche Instrumente dar, um eine Beschaffung effizienter zu gestalten, wie z.B. die Rahmenvereinbarungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Primärrechtsschutz gegen öffentliche Auftraggeber bei europaweiten Ausschreibungen durch Vergabenachprüfungsverfahren – Teil 1

Autor
Eiermann, Heinrich
Normen
§§ 97-131 GWB
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
13-20
Titeldaten
  • Eiermann, Heinrich
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2016
    S.13-20
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 97-131 GWB

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
Der Autor gibt einen Überblick über den Ablauf und die Inhalte eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer. Zunächst werden die Voraussetzungen für ein Nachprüfungsverfahren und die einschlägigen Rechtsvorschriften dargestellt. Sodann wird im Einzelnen der Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens skizziert. Die erforderlichen Angaben, die ein Vergabenachprüfungsantrag enthalten sollte, werden in einer Art Checkliste mit praktischen Hinweisen veranschaulicht. Schließlich werden das Akteneinsichts- und Beiladungsverfahren, Kostengesichtspunkte sowie das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde behandelt. Zuletzt erläutert der Autor die einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsverfahrens. Der Beitrag wird im nächsten Heft der NZBau als Teil 2 fortgesetzt. Dort sollen vornehmlich die Begründetheit eines Vergabenachprüfungsverfahrens und die Vermeidung von Vergaberechtsverstößen thematisiert werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Beschaffungsstrategien der öffentlichen Hand in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit am Beispiel der Bundeswehr

Autor
Eßig Michael
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
33-37
Titeldaten
  • Eßig Michael
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2016
    S.33-37
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Autor ordnet in einem ersten Schritt die Verteidigungsbeschaffung ein. Er versteht die Beschaffung im Verteidigungssektor als eine Sonderform der öffentlichen Beschaffung. Diese sog. Verteidigungsbeschaffung bewege sich im Dreieck aus politischen Zielen und Strategien, dem Vergaberechtsrahmen und der Wirtschaftlichkeit. Auf nationaler Ebene sei das Vergaberecht weitgehend deckungsgleich mit dem betriebswirtschaftlichen Wirtschaftsverständnis. Zutreffender als das Verständnis der Richtlinie 2014/24/EU, die vom Preis-Leistungs-Verhältnis ausgehe, sei das Leistungs-Kosten-Verhältnis. Der Anschaffungspreis sei nur ein Element der Kosten, insbesondere der Lebenszykluskosten. Beschaffungsentscheidungen hätten im Verteidigungssektor strategischen Charakter. Im zweiten Schritt erörtert der Autor am Beispiel der Bundeswehr mögliche Beschaffungsstrategien. Strategische Entscheidungen hätten einen langfristigen Charakter und sichern nach der Meinung des Autors Erfolgspotentiale. Strategische Entscheidungen seien im Verteidigungssektor auf drei Ebenen angesiedelt, den regulatorischen Vorgaben des Vergaberechts, den verteidigungs- und industriepolitischen Fähigkeitsvorgaben und der Beschaffungsstrategie im engeren Sinn. Die Bundeswehr folge zudem einem prozessorientierten Ansatz. Generell seien als Hauptprozessphasen die Bedarfsfeststellung/-festlegung bzw. das Bedarfsmanagement, die Beschaffungsmarktforschung, die Vergabe im eigentlichen Sinn und die Abwicklung und Nutzung zu unterscheiden. Für Rüstungsgüter habe die Bundeswehr mit dem Customer-Product-Management (CPM) in einer novellierten Form ein Prozessmodell geschaffen, das genau diesen Phasen folge. Auf dieses Modell geht der Autor detaillierter ein. Abschließend stellt der Autor fest, dass sich die Verteidigungsbeschaffung derzeit in einem Umbruch hin zu einer „Strategischen Steuerung Rüstung“ befinde.
Rezension abgeschlossen
nein

Ausschreibungsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit auch bei zuwendungsfinanzierten Maßnahmen?

Autor
Hövelberndt,Andreas
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
9-13
Titeldaten
  • Hövelberndt,Andreas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2016
    S.9-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Beitrag behandelt die Frage, ob im Fall einer vergaberechtsfrei zulässigen interkommunalen Zusammenarbeit Vorgaben des Haushalts- und Zuwendungsrechts einzuhalten sind. Der Autor wirft diese Frage vor dem Hintergrund auf, dass nach der – seiner Einschätzung nach – „überwiegenden Meinung“ bei einem zulässigen Inhouse-Geschäft keine Vorgaben des Haushalts- und Zuwendungsrechts zu beachten seien. In diesem Zusammenhang gibt der Autor einen kurzen Überblick über die vergaberechtlichen Anforderungen des Haushalts- und Zuwendungsrechts. Er kommt zu dem Ergebnis, dass bei der interkommunalen Zusammenarbeit keine Vorgaben des Haushalts- und Zuwendungsrechts einzuhalten sind. Das ergebe sich aus dem Sinn und Zweck der zuwendungsrechtlichen Restriktionen. Die zuwendungsrechtliche Verpflichtung zur Anwendung der VOB/A und/oder VOL/A entfalle, weil es sich bei der interkommunalen Zusammenarbeit um eine kooperative Eigenwahrnehmung von öffentlichen Aufgaben handele.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von Gebäudemanagementleistungen am Beispiel der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

Autor
Mager, Stefan
Lotz, Birgit
Heft
8
Jahr
2015
Seite(n)
758-765
Titeldaten
  • Mager, Stefan; Lotz, Birgit
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2015
    S.758-765
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Rezension abgeschlossen
nein

Korruptionsregister auf Bundesebene

Untertitel
Empfehlungen für die Gesetzgebung
Autor
Behringer, Stefan
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
20-22
Titeldaten
  • Behringer, Stefan
  • ZRP - Zeitschrift für Rechtspolitik
  • Heft 1/2016
    S.20-22
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Autor fasst die Erfahrungen zusammen, die in verschiedenen Bundesländern mit Korruptionsregistern und darauf bezogenen Initiativen gemacht worden sind. Anlass sind die neuen Regelungen zum Ausschluss von Unternehmen von öffentlichen Aufträgen aufgrund von Wirtschaftskriminalität, die ab April 2016 mit dem reformierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gelten werden. Diese Regelungen beruhen auf den EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014. Für ein bundesweites Korruptionsregister empfiehlt der Autor: Unternehmen sollten Anreize zur Selbstreinigung mit der Möglichkeit einer frühzeitigen Löschung aus dem Register haben, die Eintragungsdauer sollte mit der Schwere der Tat korrelieren, Eintragungen aufgrund eines Verdachts sollten nicht öffentlich einsehbar sein und eingetragene Straftaten sollten nur solche sein, die von Leitungspersonal durchgeführt worden sein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Europarechtlich abgesegnet: Mindestlohn nach Landesvergabegesetz

Autor
Kirch, Thomas
Mieruszewski, Jörg
Gerichtsentscheidung
EuGH, B. v. 17.11.2015 - C 115/14
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
3-5
Titeldaten
  • Kirch, Thomas ; Mieruszewski, Jörg
  • Vergabe News
  • Heft 1/2016
    S.3-5
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, B. v. 17.11.2015 - C 115/14

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren erläutern die Entscheidung des EuGH (EuGH, v. 17.11.2015 - C 115/14) zu einer Mindestlohnregelung in einem Landesvergabegesetz. Der EuGH habe, nach Ansicht der Verfasser zutreffend, die Mindestlohnregelungen mit der Vergabekoordinierungsrichtlinie für vereinbar erklärt. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Forderung nach Mindestlohn aber nicht uneingeschränkt angewandt werden könne. Dies gelte z.B. in Fällen, in denen die Arbeitnehmer nicht in das Land entsendet werden müssen, für das der Mindestlohn gilt. Zu kritisieren sei die Bürokratie und die fehlende Überprüfbarkeit vieler Anforderungen aus den Landesvergabegesetzen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Grundzüge des öffentlichen Preisrechts

Autor
Horstkotte, Michael
Hünemörder, Olaf
Normen
PR 30/53
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
14-17
Titeldaten
  • Horstkotte, Michael ; Hünemörder, Olaf
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 1/2016
    S.14-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

PR 30/53

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autoren geben einen Überblick über die wesentlichen Regelungsinhalte des öffentlichen Preisrechts, insbesondere der Verordnung PR 30/53. Sie ordnen eingangs das Preisrecht als Ergänzung zum Vergaberecht ein und differenzieren dabei anschaulich innerhalb des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs. Es folgt eine Einführung in die Systematik der "festen Preise", wobei insbesondere auf die staatlich festgesetzten Preise, Markt- und Selbstkostenpreise sowie die Grundlagen der Selbstkostenpreisbildung eingegangen wird. Abschließend wird auf die Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Vorgaben der PR 30/53 eingegangen, die insbesondere in einem Zuschlagsverbot wegen fehlender Wirtschaftlichkeit und/oder einer Teilnichtigkeit nach § 134 BGB bestehen könnten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja