Geheimvergabe im Lichte der Vergaberechtsreform

Autor
Haak, Andreas
Normen
§ 100 Abs. 8 GWB
§ 100 Abs. 6 GWB
Art. 14 RL 2004/18/EG (VKR)
Art. 15 RL 2014/24/EU
§ 1 VSVgV
§ 4 SÜG
§ 117 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, VII-Verg 28/14
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
204-209
Titeldaten
  • Haak, Andreas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.204-209
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 100 Abs. 8 GWB, § 100 Abs. 6 GWB, Art. 14 RL 2004/18/EG (VKR), Art. 15 RL 2014/24/EU, § 1 VSVgV, § 4 SÜG, § 117 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, VII-Verg 28/14

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Mit den „Geheimvergaben" widmet sich der Beitrag Aufträgen, die für geheimhaltungsbedürftig erklärt wurden und deshalb der Bereichsausnahme des § 100 Abs. 8 GWB unterfallen. Die Autoren grenzen den Anwendungsbereich dieser Ausnahmeregelung von dem der VSVgV ab, die die Vergabe verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Aufträge regelt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass neben der VSVgV nur ein geringer Anwendungsbereich für die Geheimvergabe nach § 100 Abs. Abs. 8 Nr. 1 GWB verbleibe. Die Autoren betrachten systematisch die Regelungen der Europäischen Richtlinien und gehen auf die Tatbestandsvoraussetzungen von § 100 Abs. 8 GWB ein. Besonderes Augenmerk richten sie dabei auf den Kontext zu § 117 GWB. Im Ergebnis wird die Abgrenzung zwischen dem Anwendungsbereich der VSVgV und dem allgemeinen Vergaberecht als unzureichend kritisiert. Die Autoren fordern daher eine entsprechende Nachbesserung des Gesetzgebers.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vorstellung wichtigster Neuerungen durch die Sektorenverordnung (SektVO) für die Praxis

Autor
Janitzek, Robert
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2016
Titeldaten
  • Janitzek, Robert ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 4/2016
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren geben einen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen in der seit dem 18.04.2016 geltenden Sektorenverordnung (SektVO). Wie die VgV folgt die SektVO in ihrer Struktur dem Ablauf eines Vergabeverfahrens. Neben der Vorstellung der einzelnen Änderungen weisen die Autoren vor allem auf die Anforderungen der E-Vergabe hin sowie auf die Pflicht, auch im zweistufigen Verfahren bereits mit Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs die Vergabeunterlagen vollständig bereitstellen zu müssen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vorstellung wichtigster Neuerungen durch die Vergabeverordnung (VgV) für die

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2016
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 4/2016
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autorin erläutert die zum 18.04.2016 in Kraft tretenden Änderungen durch die VgV. Dabei räumt sie den Themen „elektronische Bekanntmachung“ und „Kommunikation“ aufgrund der erheblichen Änderungen mehr Platz ein als anderen Punkten. Ein weiterer ausführlicher Abschnitt handelt von den Nachforderungsmöglichkeiten, die aus ihrer Sicht kompliziert geregelt wurden. Besonders kritisch sieht sie in der Regelung zur Losbildung die Möglichkeit der Auftraggeber, ohne Angabe von Gründen Lose zu limitieren und beliebig klein zu zuschneiden. Abschließend weist die Autorin daraufhin, dass die Neuerungen sehr umfangreich sind und die Auftraggeber sich gut darauf vorbereiten sollten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wichtige Änderungen im Vergaberecht – Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts

Autor
Schaller, Hans
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
231-241
Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2016
    S.231-241
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag besteht im Wesentlichen aus einer tabellarischen Auflistung der wichtigsten Änderungen, die aufgrund der Umsetzung der drei EU-Richtlinien 2014/23/24/25/EU in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeflossen sind. Absatzgenau stellt der Autor die bisherigen Regelungen gegenüber und erläutert knapp die Besonderheiten der jeweiligen Neuerung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Strukturfragen des neuen Vergaberechts

Autor
Knauff, Matthias
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
195-198
Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.195-198
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Beitrag beleuchtet die Auswirkungen des seit dem 18.04.2016 geltenden Vergaberechts auf die „Struktur des deutschen Vergaberechts“. Dazu wird u.a. das von der Bundesregierung auf nationaler Ebene formulierte Ziel der Reform in den Blick genommen, wonach „Struktur und Inhalt des deutschen Vergaberechts einfach und anwenderfreundlich sein“ müssen. Vor diesem Hintergrund zieht der Beitrag ein „Fazit“ in Bezug auf die nun geschaffene „Regelungsstruktur“, das „Verhältnis von Gesetzes- und Verordnungsrecht“ und die „Normfassung.
Rezension abgeschlossen
nein

Die Bedeutung des WTO-Übereinkommens über öffentliche Beschaffung für das EU-Vergaberecht und seine Umsetzung

Autor
Weiß, Wolfgang
Heft
4
Jahr
2016
Seite(n)
198-204
Titeldaten
  • Weiß, Wolfgang
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2016
    S.198-204
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den Wechselwirkungen zwischen dem EU- und WTO-Vergaberecht auseinander. Im ersten Teil des Beitrags stellt der Autor zunächst den Anwendungs- und Geltungsbereich des WTO-Vergaberechts dar. Anschließend wird erörtert, ob und inwieweit das WTO-Vergaberecht in der Rechtsordnung der EU Wirkung entfaltet. Sodann werden in einem historischen Abriss die Entwicklung des EU- und WTO-Vergaberechts sowie deren wechselseitige Beeinflussung aufgezeigt. Daran anknüpfend beleuchtet der Autor gemeinsame Prinzipien, wie z.B. Regelungen zur Verfahrensgestaltung und zum Rechtsschutz. Zuletzt werden Abweichungen bzw. mögliche Konfliktlagen zwischen den Regelwerken erörtert. Hierbei werden drei Themenbereiche illustriert: die Zulässigkeit von „vergabefremden Kriterien", Konzessionsvorgänge sowie Inhouse-Vergaben. Der Beitrag endet mit einem Fazit.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Autor
Stolz, Bernhard
Heft
2
Jahr
2016
Seite(n)
155-161
Titeldaten
  • Stolz, Bernhard
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2016
    S.155-161
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Matthias Simonis , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Nach einer Einführung u.a. mit Hinweisen zum Anwendungsbereich folgt zunächst ein Überblick zu Art. 59 Richtlinie 2014/24/EU. Dabei geht der Autor auf den Streitstand zwischen der Kommission und der Bundesrepublik Deutschland ein, ob hinsichtlich der EEE eine Verwendungspflicht oder lediglich eine Akzeptanzpflicht bestehe. Darauf folgend erläutert der Autor zunächst die in Art. 59 Richtlinie 2014/24/EU enthaltenen Grundsätze. Kernstück des Beitrags bildet eine umfassende Erläuterung des Aufbaus und Inhalts der EEE. Der Beitrag endet mit einem Fazit. Dabei zeigt sich der Autor sehr skeptisch. Sofern eine verpflichtende Verwendung im deutschen Recht nicht vorgesehen würde, sei davon auszugehen, dass die EEE künftig nur von eingeschränkter Relevanz sein werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht und ILO-Kernarbeitsnormen

Untertitel
Das Gegenteil von gut ist nicht böse, sondern gut gemeint
Autor
Summa, Hermann
Heft
2
Jahr
2016
Seite(n)
147-154
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2016
    S.147-154
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag geht den Verweisen auf ILO-Kernarbeitsnormen im aktuellen und künftigen Recht nach. Er stellt dafür das Konzept der ILO-Kernarbeitsnormen vor und erläutert Anspruch und Wirklichkeit anhand der Beispiele Kinderarbeit und IT-Hardware-Beschaffung. Für den Verfasser lassen sich die in den ILO-Kernarbeitsnormen niedergelegten sozialen Ziele nicht dadurch erreichen, dass man Wirtschaftsteilnehmer zwingt, in Vergabeverfahren Erklärungen abzugeben, die sie guten Gewissens nicht abgeben könnten und für deren Richtigkeit sich auch niemand wirklich interessiere.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Innovationspartnerschaft

Autor
Rosenkötter, Annette
Heft
2
Jahr
2016
Seite(n)
196-202
Titeldaten
  • Rosenkötter, Annette
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2016
    S.196-202
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Hintergrund, den Durchführungsvoraussetzungen, den einzelnen Verfahrensschritten – Bekanntmachung, Bewerberauswahl, Verhandlungsphase und Vertragsdurchführungsphase – sowie „Herausforderungen und Fragestellungen“ der seit 18.04.2016 zulässigen Verfahrensart Innovationspartnerschaft.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Teststellung im Vergabeverfahren

Autor
Jennert, Karsten
Werner, Anne Kristin
Heft
2
Jahr
2016
Seite(n)
174-178
Titeldaten
  • Jennert, Karsten ; Werner, Anne Kristin
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2016
    S.174-178
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren geben einen Überblick über den Begriff, den Sinn und Zweck sowie die Herausforderungen der Teststellung im Vergabeverfahren. Dabei muss grundsätzlich zwischen der verifizierenden und der wertenden Teststellung unterschieden werden. Ist die erste Variante vornehmlich eine Form der „Bemusterung", fließen die Ergebnisse der zweiten Variante maßgeblich in die Wertungsentscheidung ein. Die Autoren beschäftigen sich ferner mit der Frage der Nachforderung fehlender oder unvollständiger Musterexemplare für die Teststellung sowie ob eine Reduzierung der Teststellung auf den "Best Bidder" zulässig ist. Schließlich weisen sie daraufhin, dass bei erheblichem Aufwand für die Bieter die Frage der Kostenerstattung berücksichtigt werden muss.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja