Legale Loslimitierung
Untertitel
Wettbewerb, Mittelstand und Ausführungssicherheit im Widerstreit
Normen
§ 30 Abs. 1 VgV
Gerichtsentscheidung
KG Berlin, Beschluss vom 20.02.2014 – Verg 10/13
VK Südbayern, Beschluss vom 17.11.2015 – Z3-3-3194-1-52-10/15
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
33-35
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
-
Heft 3/2016
S.33-35
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 30 Abs. 1 VgV
KG Berlin, Beschluss vom 20.02.2014 – Verg 10/13 , VK Südbayern, Beschluss vom 17.11.2015 – Z3-3-3194-1-52-10/15
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser stellt die neue Regelung zur Loslimitierung (§ 30 Abs. 1 VgV) vor. Er zeigt auf, dass nach der Regelung eine Limitierung in der Form der Angebotslimitierung oder der Zuschlagslimitierung in Betracht kommt. Da die Angebotslimitierung den Wettbewerb am stärksten einschränkt, sei trotz der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit bei der konkreten Anwendung dieser Variante immer eine einzelfallorientierte Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Anschließend betrachtet er die Zuschlagslimitierung. Hierbei stellt er verschiedene Bewertungsmethoden dar und skizziert ihre Vor und Nachteile. Abschließend geht er auf die Problematik der Umgehung der Loslimitierung durch bestimmte Bietergemeinschafts- und Nachunternehmerkonstellationen ein. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des KG Berlin (Beschluss vom 20.02.2014 – Verg 10/13 und der VK Südbayern, Beschluss vom 17.11.2015 – Z3-3-3194-1-52-10/15) zeigt er auf, dass der öffentliche Auftraggeber diese Mehrfachbeteiligung grundsätzlich unterbinden könne.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja