In dubio pro Binnenmarktrelevanz?
Untertitel
Mehr Transparenz im Unterschwellenbereich – auch bei geringem Auftragswert
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 16.04.2015 - C-278/14
Heft
6
Jahr
2015
Seite(n)
757-760
Titeldaten
- Meister, Eva-Maria
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 6/2015
S.757-760
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
EuGH, Urteil vom 16.04.2015 - C-278/14
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Die Autorin bespricht die Entscheidung des EuGH vom 16.04.2015 in der Rechtssache C-278/14 - SC Enterprise Focused Solutions, der ein Vergabeverfahren eines rumänischen öffentlichen Auftraggebers über die Lieferung von Computersystemen und –hardware mit einem Auftragswert von 58.600 Euro zugrunde lag. Die Autorin zeichnet die Rechtsprechung des EuGH zur Binnenmarktrelevanz öffentlicher Aufträge und der Anwendbarkeit des Vergabeprimärrechtsregimes im Unterschwellenbereich nach. Die jüngste Entscheidung führe die Entwicklung konsequent fort, wonach es genügen dürfte, das erforderliche grenzüberschreitenden Interesses entweder quantitativ mittels des Auftragswertes oder qualitativ zu begründen. Im vorliegenden Fall habe der EuGH ausdrücklich einen geringen Auftragswert festgestellt, die Binnenmarktrelevanz hingegen allein wegen dem Verweis in der Leistungsbeschreibung auf eine internationale Marke bejaht. Im Ergebnis dehne der EuGH den Anwendungsbereich des Primärrechts im Unterschwellenbereich immer weiter aus, insbesondere indem er die qualitative Begründung der Binnenmarktrelevanz stetig um weitere Indizien ergänze.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja