Europa- und verfassungsrechtlicher Rahmen der Vergaberechtsreform
Normen
§ 127 GWB
§ 129 GWB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
261-269
Titeldaten
- Burgi, Martin
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 3/2016
S.261-269
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 127 GWB, § 129 GWB
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag hebt eingangs die Rolle des EU-Vergaberechts, als „Motor der Vergaberechtsentwicklung" hervor. Es habe für mehr Transparenz und mehr Chancengleichheit zugunsten aller Unternehmen gesorgt und zu mehr Rationalität in der Beschaffungspolitik geführt. Der Verfasser erläutert sodann die Bedeutung des EU-Primärrechts anhand der Themen Trinkwasserkonzessionen, Rettungsdienstaufträge, vergaberechtliche Mindestlöhne und unterschwellige Auftragsvergaben. Als „erster Teil der Vergaberechtsreform" komme den Vergaberichtlinien auch nach Inkrafttreten des VergRMoG eine große Bedeutung zu. Dem Bund fehle weitgehend die Gesetzgebungskompetenz für das Unterschwellenrecht (bis auf den Rechtsschutz). Umgekehrt habe er im Bereich der strategischen Beschaffung von seiner Gesetzgebungskompetenz weiter Gebrauch gemacht als bisher, sodass z.B. ergänzende Länderregelungen im Bereich der sozialen Kriterien nach § 127 Abs. 1 GWB künftig „gesperrt" seien
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja