Die Neuregelungen zur In-House-Vergabe

Autor
Müller-Wrede, Malte
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
292-302
Titeldaten
  • Müller-Wrede, Malte
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2016
    S.292-302
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor gleicht die Neuregelung des nationalen Gesetzgebers zur Inhouse-Vergabe mit den EU-Richtlinien und der Rechtsprechung zur alten Rechtslage ab. Hierbei geht er auf die vertikale, die inverse und die horizontale Inhouse-Vergabe ein und wendet das Kontrollkriterium, das Wesentlichkeitskriterium und das Beteiligungskriterium auf die verschiedenen Konstellationen an. Auch spezielle Fallkonstellationen wie eine gemeinsame Kontrolle durch mehrere öffentliche Auftraggeber oder eine mittelbare Kontrolle durch zwischengeschaltete juristische Personen werden dargestellt. Im Ergebnis begrüßt der Verfasser die Kodifikation der Rechtsprechung auch wenn diese nach wie vor eine sehr gründliche Prüfung des Einzelfalles erfordere.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)

Autor
Mieruszewski, Jörg
Janitzek, Robert
Normen
KonzVgV
§ 101 GWB
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2016
Seite(n)
82-88
Titeldaten
  • Mieruszewski, Jörg; Janitzek, Robert
  • Vergabe News
  • Heft 6/2016
    S.82-88
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

KonzVgV, § 101 GWB

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag stellt die Regelungsinhalte der KonzVgV, die jetzt auch Dienstleistungskonzessionsvergaben regelt, vor. Nach einer ausführlichen Darstellung des neuen Rechtsregimes kommen die Verfasser zu dem Schluss, dass die Neuregelung zu begrüßen sei. Sie kritisieren allerdings, dass der Schwellenwert zu hoch gewählt sei, sodass die erhoffte Rechtssicherheit nicht eintreten würde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Änderungen im Vergabeprozessrecht

Autor
Krist, Matthias
Normen
§ 182 Abs. 2 GWB
§ 160 GWB
§ 134 GWB
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
396-399
Titeldaten
  • Krist, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2016
    S.396-399
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 182 Abs. 2 GWB, § 160 GWB, § 134 GWB

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die verfahrensrechtlichen Änderungen der Vergaberechtsreform beurteilt der Verfasser als im Wesentlichen ohne nennenswerte Besonderheiten. Praktisch bedeutsam erscheint ihm nur die neue Unverzüglichkeitsdefinition in § 160 Abs. 3 GWB und das Zusammenspiel dieser Frist mit der Vorabinformationsfrist aus § 134 Abs. 2 GWB.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Aufhebung des Vergabeverfahrens im neuen Vergaberecht

Autor
Summa, Hermann
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
3-6
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 1/2016
    S.3-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag beleuchtet die Aufhebung des Vergabeverfahrens nach neuem Vergaberecht. Im Gegensatz zur vorherigen Rechtslage gibt es hierzu erstmals detailliertere Regelungen. Grundlage der Erörterungen ist der Mitte November 2015 veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Fehler im neuen Vierten Teil des GWB

Autor
Summa, Hermann
Heft
1
Jahr
2016
Seite(n)
1-4
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 1/2016
    S.1-4
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Autor nimmt die neuen Regelungen des vergaberechtlichen vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genauer unter die Lupe. In seinem Beitrag stellt er die folgenden vier bereits im Regierungsentwurf verankerte Regelungen vor, die er für fehlerhaft hält und Korrekturen anmahnt: 1.) Das Erfordernis des unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses (früher § 99 Abs. 3 GWB) hätte in den öffentlichen Auftragsbegriff implementiert werden sollen. 2.) Es fehle die Richtigstellung, dass über den Wortlaut in § 97 Abs. 6 GWB hinaus auch sonstige Ansprüche im Nachprüfungsverfahren gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden könnten. 3.) § 132 Abs. 2 Nr. 2 a) und b) GWB über Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit seien alternative und keine kumulativen Voraussetzungen. 4.) § 108 Abs. 4 GWB lasse fälschlicherweise auch die Auftragsvergabe „von unten nach oben" zu.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Eignungs- und Zuschlagskriterien im neuen Vergaberecht

Autor
Otting, Olaf
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
316-326
Titeldaten
  • Otting, Olaf
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2016
    S.316-326
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Verfasser gibt in seinem Aufsatz einen ausführlichen Überblick über die neuen Regelungen zur Prüfung der Eignung der Bieter und der Wirtschaftlichkeit der Angebote. Er stellt dabei die Systematik der Eignungsprüfung, die allgemeinen Anforderungen an die Eignungskriterien und die Nachweisführung durch die Bieter dar und erläutert, wie mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung umzugehen ist. Neuerungen zum Umgang mit fehlenden Nachweisen und Erklärungen sind in § 56 Abs. 2 VgV enthalten. Ferner erläutert der Autor die in §§ 123, 124 GWB abschließend geregelten Ausschlussgründe sowie die Möglichkeiten der Selbstreinigung der Bieter nach § 125 GWB und stellt denkbare Zuschlagskriterien dar. Dabei geht er insbesondere auf die Wertung von Erfahrung und Qualität des eingesetzten Personals bei der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kartell- und Submissionsabsprachen von Bietern – Selbstreinigung und Schadenswiedergutmachung

Autor
Ulshöfer, Matthias
Normen
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 126 GWB
§ 1 GWB
§ 123 GWB
§ 81 GWB
§ 298 StGB
§ 122 Abs. 1 GWB
Richtlinie 2014/24/EU
§ 125 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Karlsruhe, Urt. v. 31.07.2013 – 6 U 51/12
LG Berlin, Urt. v. 06.08.2013 – 16 O 193/11 Kart
LG Mannheim, Urt. v. 13.03.2015 – 7 O 111/13 Kart
LG Berlin, Urt. v. 16.12.2014 – 16 O 384/13
VK Lüneburg, Beschl. v. 14.02.2012 – VgK-05/2012
EuGH, Urt. v. 18.12.2014 – C-470/13
VK Bund, Beschl. v. 12.06.2015 – VK 2–31/15
OLG München, Beschl. v. 22.11.2012 – Verg 22/12
OLG München, Beschl. v. 21.05.2010 – Verg 02/10
OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.07.2004 – 11 Verg 6/04
OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.12.2003 – 1 Verg 4/03
OLG München, Beschl. v. 21.05.2010 – Verg 02/10
BGH, Urt. v. 26.10.1999 – X ZR 30/98
KG Berlin, Urt. v. 08.12.2011 – 2 U 11/11 Kart
VK Bund, Beschl. v. 11.10.2002 – VK 1–75/02
KG Berlin, Beschl. v. 08.12.2011 – 2 U 11/11 Kart
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.07.2012 – Verg 27/12
OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.12.2007 – Verg W 21/07
VK Bund, Beschl. v. 12.07.2015 – VK 2–31/15
LG Berlin, Beschl. v. 22.03.2006 – 23 O 118/04
KG Berlin, Urt. v. 17.01.2011 – 2 U 4/06 Kart
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2012 – V-4 Kart 5/11
EuGH, Urt. v. 14.06.2011 – Rs. C-360/09
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.07.2005 – Verg 42/05
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
327-339
Titeldaten
  • Ulshöfer, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2016
    S.327-339
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, § 126 GWB, § 1 GWB, § 123 GWB, § 81 GWB, § 298 StGB, § 122 Abs. 1 GWB, Richtlinie 2014/24/EU, § 125 GWB

OLG Karlsruhe, Urt. v. 31.07.2013 – 6 U 51/12, LG Berlin, Urt. v. 06.08.2013 – 16 O 193/11 Kart, LG Mannheim, Urt. v. 13.03.2015 – 7 O 111/13 Kart, LG Berlin, Urt. v. 16.12.2014 – 16 O 384/13, VK Lüneburg, Beschl. v. 14.02.2012 – VgK-05/2012, EuGH, Urt. v. 18.12.2014 – C-470/13, VK Bund, Beschl. v. 12.06.2015 – VK 2–31/15, OLG München, Beschl. v. 22.11.2012 – Verg 22/12, OLG München, Beschl. v. 21.05.2010 – Verg 02/10 , OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.07.2004 – 11 Verg 6/04, OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.12.2003 – 1 Verg 4/03, OLG München, Beschl. v. 21.05.2010 – Verg 02/10 , BGH, Urt. v. 26.10.1999 – X ZR 30/98, KG Berlin, Urt. v. 08.12.2011 – 2 U 11/11 Kart , VK Bund, Beschl. v. 11.10.2002 – VK 1–75/02, KG Berlin, Beschl. v. 08.12.2011 – 2 U 11/11 Kart, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.07.2012 – Verg 27/12, OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.12.2007 – Verg W 21/07, VK Bund, Beschl. v. 12.07.2015 – VK 2–31/15, LG Berlin, Beschl. v. 22.03.2006 – 23 O 118/04, KG Berlin, Urt. v. 17.01.2011 – 2 U 4/06 Kart, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2012 – V-4 Kart 5/11, EuGH, Urt. v. 14.06.2011 – Rs. C-360/09, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.07.2005 – Verg 42/05

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die Regelungen des novellierten GWB zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zwischen Bietern. Einer Definition der Kartell- und Submissionsabsprachen folgt die genauere Betrachtung der zwingenden und der fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Dabei wird insbesondere auf die Ausschlussgründe der "wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung" und der "schweren Verfehlung" und deren Verhältnis eingegangen. Die Möglichkeit einer Vergabesperre wird näher beleuchtet, ebenso die für den Bieter möglichen Selbstreinigungsmaßnahmen des § 125 GWB.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Umsetzung der Vergaberichtlinien in Italien

Autor
Franke, Horst
Brugger, Jakob
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
400-412
Titeldaten
  • Franke, Horst ; Brugger, Jakob
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2016
    S.400-412
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Unterschieden der Umsetzung der neuen Vergaberichtlinien in Deutschland und Italien. Dafür gehen die Autoren zunächst auf die wichtigsten Unterschiede der Rechtslage in beiden Ländern vor der Reform ein. Im Anschluss daran identifizieren sie die Ziele der Reform und stellen jeweils die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Reformen sowie die gewählten Gesetzgebungsverfahren gegenüber. Abschließend werden ausgewählte Detailregelungen erläutert. Fazit der Autoren ist, dass (1) die Umsetzung der neuen Richtlinien den italienischen Markt nicht signifikant weiter öffnet, (2) die Reform in Deutschland und Italien vorwiegend aus der Perspektive der öffentlichen Auftraggeber erfolgt ist und (3) der italienische Gesetzgeber – unter dem Zwang der länderspezifischen Herausforderungen wie Korruption, Unzuverlässigkeit der Wirtschaftsteilnehmer und verantwortungslosem Umgang mit öffentlichen Mitteln – ein im Vergleich zur deutschen Lösung innovativeres, aber auch deutlich regelungsintensiveres Vergaberecht entwickelt habe.
Rezension abgeschlossen
nein

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Vergaberechtsreform 2016

Autor
Stolz, Bernhard
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
351-364
Titeldaten
  • Stolz, Bernhard
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2016
    S.351-364
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Beitrag behandelt das Thema u.a. anhand der Stichwörter Schwellenwert, Verfahrensarten einschließlich Interessenbekundungsverfahren sowie geltende Fristen für diese, Innovationspartnerschaft, elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens, vorbefasste Unternehmen, besondere Methoden und Instrumente, Vergabeunterlagen und Aufgabenbeschreibung sowie Eignungs- und Zuschlagskriterien. Das Fazit des Autors ist u.a., dass sich die Bestimmungen zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nur noch in wenigen Bereichen von den Regelungen, die für die Vergabe von sonstigen Dienstleistungen und Lieferleistungen gelten, unterscheiden. Auch deshalb sei im Vergleich zur VOF eine deutlich höhere Regelungsdichte zu vermerken.
Rezension abgeschlossen
ja

Aufbau und Struktur des neuen Vergaberechts

Autor
Wietersheim, Mark von
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
269-278
Titeldaten
  • Wietersheim, Mark von
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2016
    S.269-278
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Mit dem Erlass neuer Vergaberichtlinien 2014 wurde eine Reform des nationalen Kartellvergaberechts ausgelöst. Dies zog mehrere weitreichende Veränderungen nach sich, denen sich der Autor in seinem Aufsatz widmet. Zuerst stellt er die Ziele dieser Reform dar sowie die Mittel, mit denen diese erreicht werden sollen. Anschließend geht er auf die Struktur des neuen Vergaberechts ein: Unterhalb des GWB gibt es nun fünf Verordnungen, indem neben die bestehenden VgV, SektVO und VsVgV nun die KonzVgV und die VergStatVO treten. Weggefallen sind die VOL/A-EG und die VOF. Inhaltlich folgen zu jeder dieser Verordnungen ausführliche Grundstrukturerläuterungen, wobei gründlich auf die jeweiligen Veränderungen und Neuerungen eingegangen wird. Der Beitrag endet mit einer Darstellung der Grundstruktur des Unterschwellen- Vergaberechts und vermittelt dem Leser somit einen Überblick über die Neuerungen der Vergabrechtsreform.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja