Entbürokratisierung oder Merhaufwand? - Die Regelungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der VKR

Autor
Pauka, Marc
Heft
4
Jahr
2015
Seite(n)
505-509
Titeldaten
  • Pauka, Marc
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2015
    S.505-509
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Einleitend zeigt der Verfasser auf, dass der Richtliniengeber mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ursprünglich das Ziel verfolgte, Vergabeverfahren zu vereinfachen, öffentliche Auftraggeber zu entlasten und die Teilnahme an Vergabeverfahren für KMU attraktiver zu machen. Er stellt jedoch fest, dass diese Ziele nicht erreicht wurden. Anschließend begründet er seine Auffassung im Einzelnen. Durch die vereinfachte Eignungsprüfung mit der EEE und der vertieften Prüfung des Bestbieters am Schluss des Vergabeverfahrens anhand der Originalnachweise entstehe wesentlich mehr Aufwand für den öffentlichen Auftraggeber als bei der einstufigen Prüfung. Zudem erfahre der Bestbieter dadurch frühzeitig seine Rangposition, was bei einer späteren Ausschlussentscheidung das Nachprüfungsrisiko erhöhe. Die neue Möglichkeit der Einrede der anderweitigen Verfügbarkeit nach Art. 59 Abs. 5 VRL erschwere die finale Eignungsprüfung für den öffentlichen Auftraggeber zusätzlich. Auch durch die Einführung von e-Certis sei bei der Eignungsprüfung letztlich keine Erleichterung zu erwarten. Die Attraktivität der EEE für KMU leide insbesondere unter dem unklaren Verhältnis zu PQ-Verfahren. Bei richtlinienkonformer Auslegung sei die EEE nämlich verpflichtend anzuwenden, wodurch die PQ-Verfahren letztlich verdrängt würden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Modernisierung des Vergaberechts – nicht ohne Barrierefreiheit

Autor
Carstens, Andreas
Heft
5
Jahr
2015
Seite(n)
141-145
Titeldaten
  • Carstens, Andreas
  • ZRP - Zeitschrift für Rechtspolitik
  • Heft 5/2015
    S.141-145
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
In dem Artikel wird der Entwurf des GWB zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien auf seine Europarechtskonformität geprüft. Nach Auffassung des Autors bestehen noch einige Mängel, die es abzuschaffen gelte, wobei er Formulierungsvorschläge für die betroffenen Normen gleich mitliefert. Dabei geht er auf die Vorschriften zur Leistungsbeschreibung, zu den Vergabekriterien und denen zur elektronischen Kommunikation ein. Auch wenn die Bundesregierung die Barrierefreiheit als Schwerpunkt in der Vergabereform gesetzt habe, erfülle der derzeitige Gesetzesentwurf dieses Ziel jedenfalls nicht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nationale Vergabearten für Liefer- und Dienstleistungen – Definitionen, Voraussetzungen und Anwendungsbereiche

Autor
Schaller, Hans
Heft
4
Jahr
2015
Seite(n)
157-162
Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 4/2015
    S.157-162
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser gibt einen Überblick über die Verfahrensarten des 1. Abschnitts der VOL/A und ihre jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen. Anschließend zeigt er die Anforderungen an die Ausgestaltung von Teilnahmewettbewerben auf und stellt die Mindestangaben in der nationalen Bekanntmachung dar. Abschließend gibt er Hinweise zu Form und Umfang der Vergabeunterlagen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Nebenangebote unterhalb der Schwellenwerte

Autor
Lorenz, Marco
Gerichtsentscheidung
VK Sachsen Anhalt, Beschluss vom 26.06.2015 - 3 VK LSA 47/14
Zeitschrift
Heft
8
Jahr
2015
Seite(n)
98-101
Titeldaten
  • Lorenz, Marco
  • Vergabe News
  • Heft 8/2015
    S.98-101
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Sachsen Anhalt, Beschluss vom 26.06.2015 - 3 VK LSA 47/14

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser geht der Frage nach, ob unterhalb der Schwellenwerte bei Nebenangeboten eine reine Preiswertung zulässig ist. Zunächst zeigt er auf, dass die Rechtsprechung der Vergabekammer Sachsen Anhalt (Beschluss vom 26.06.2015, 3 VK LSA 47/14) eine reine Preiswertung für Nebenangebote im Unterschwellenbereich grundsätzlich zulässt. Dem gegenüber stellt er die Auffassung, dass die Wertungen der Vergabekoordinierungsrichtlinie in das nationale Vergaberecht zu übernehmen seien, dar. Anschließend leitet er aus den Grundsätzen des Wettbewerbs der Transparenz und der Gleichbehandlung sein Ergebnis ab, dass die Wertung von Nebenangeboten auch im Unterschwellenbereich anhand von weiteren Zuschlagskriterien erfolgen müsse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Der Vergleich im Vergabenachprüfungsverfahren – Teil 1

Autor
Dreher, Meinrad
Glöckle, Peter
Normen
§ 779 BGB
§ 106 VwGO
§ 114 Abs. 2 GWB
§ 125 Abs. 2 Nr. 3 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.10.2012 – 11 Verg 9/11
Heft
8
Jahr
2015
Seite(n)
459-464
Titeldaten
  • Dreher, Meinrad ; Glöckle, Peter
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2015
    S.459-464
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 779 BGB, § 106 VwGO, § 114 Abs. 2 GWB, § 125 Abs. 2 Nr. 3 GWB

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 16.10.2012 – 11 Verg 9/11

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Der Abschluss eines Vergleichs zwischen öffentlichem Auftraggeber und Bieter ist in verschiedenen Stadien eines Vergabeverfahrens denkbar. Die Verfasser setzen sich mit den entsprechenden Voraussetzungen und Grenzen sowie den Wirkungen eines Vergleichs aus vergabe- und kartellrechtlicher Sicht auseinander. In diesem ersten von zwei Teilen wird der Fokus dabei auf die Zulässigkeit und die verfahrensrechtliche Wirkung eines Vergleichs vor den Nachprüfungsinstanzen gelegt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Beschaffungsfreiheit versus Technologieneutralität bei Breitbandausschreibungen

Autor
Braun, Christian
Zwetkow, Katrin
Heft
4
Jahr
2015
Seite(n)
521-531
Titeldaten
  • Braun, Christian; Zwetkow, Katrin
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2015
    S.521-531
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Im ersten Teil ihres Beitrags beleuchten die Autoren Grundmodelle von Ausschreibungen, wie sie bei der Förderung der Breitbandversorgung in Deutschland häufig verwendet werden. Dabei berücksichtigen sie die Implikationen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie mögliche beihilfe- und kommunalrechtliche Einschränkungen. Besonderes Augenmerk legen sie auf die Variante einer Dienstleistungskonzession. Im zweiten Teil widmen sich die Verfasser den im Titel angekündigten Zielkonflikten: Die beihilferechtliche Vorgabe der technologischen Neutralität gerate leicht in Konflikt mit vergaberechtlich zulässigen Möglichkeiten der Beschaffer, z.B. Weiterentwicklung bereits vorhandener Infrastrukturen (technologisch vorgeprägt) vs. Neu-Verlegung (technologieoffen). Nach Ansicht der Autoren sei dieser Konflikt zugunsten des vergaberechtlichen Leistungsbestimmungsrechts des öffentlichen Auftraggebers unter Verweis auf EU-Primärrecht aufzulösen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kommunale Vergabeausschüsse im Spannungsfeld zwischen Recht und (Lokal-) Politik

Autor
Köster, Bernd
Heft
8
Jahr
2015
Seite(n)
464-468
Titeldaten
  • Köster, Bernd
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2015
    S.464-468
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor stellt die Herausforderungen dar, die sich ergeben, wenn die Vergabeentscheidung von politischen Gremien (z.B. Stadtrat) getroffen wird. Als besonders kritisch erachtet er die hohe Komplexität der Vergabeverfahren und des Vergaberechts, welches für Laien kaum nachzuvollziehen sei. Hinzu käme, dass die Gremien oft nur bei der Vergabeentscheidung einbezogen würden, dann bestünde aufgrund rechtlicher Vorgaben jedoch so gut wie kein Entscheidungsspielraum. Dann geht der Verfasser darauf ein, welche Folgen eine fehlerhafte Gremienentscheidung habe und was von Bürgermeistern und Aufsichtsbehörden in solchen Fällen getan werden könne. Schließlich plädiert der Autor dafür, die Gremien frühzeitig bei der Festlegung des Vergabegegenstands und der Erstellung der Leistungsbeschreibung und Wertungsmatrizen einzubinden. Dies sei zwar ebenfalls sehr komplex, hier bestehe aber zumindest ein Entscheidungsspielraum.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wer zu spät kommt...

Untertitel
Das Risiko der Zustellung trägt immer der Absender - wirklich immer?
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 233 ZPO
§ 10 Abs. 2 VOB/A
§ 14 Abs. 6 VOB/A
Gerichtsentscheidung
OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2014, Az. 11 U 98/13
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.08.2013, Az. 3 VK LSA 33/13
VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2000, Az. 203-VgK-02/2000
VK Südbayern, Beschluss vom 07.07.2014, Az. Z3-3-3194-1-24-05/14
BGH, Beschluss vom 21.07.2011, Az. IX ZR 148/10
BGH, Beschluss vom 07.12.1994, Az. VII ZR 153/93
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2006, Az. VII-Verg 77/05
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2007, Az. VII-Verg 97/05
BGH, Urteil vom 25.01.2012, Az. VII ZR 95/11
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2014
Seite(n)
26-28
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2014
    S.26-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 233 ZPO, § 10 Abs. 2 VOB/A, § 14 Abs. 6 VOB/A

OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2014, Az. 11 U 98/13, VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.08.2013, Az. 3 VK LSA 33/13, VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2000, Az. 203-VgK-02/2000, VK Südbayern, Beschluss vom 07.07.2014, Az. Z3-3-3194-1-24-05/14, BGH, Beschluss vom 21.07.2011, Az. IX ZR 148/10, BGH, Beschluss vom 07.12.1994, Az. VII ZR 153/93, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2006, Az. VII-Verg 77/05, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2007, Az. VII-Verg 97/05 , BGH, Urteil vom 25.01.2012, Az. VII ZR 95/11

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor gibt einen Überblick über die Rechtsprechung zur Einhaltung vergaberechtlicher Fristen und weist auf häufige Fehler und die damit verbundenen Folgen hin. Er skizziert dabei jeweils kurz den Ausgangsfall und leitet daraus allgemeine Anforderungen ab. Insbesondere bespricht er die Problematik bei Zustellung an die falsche Person, bei Zweifeln über den Zustellungszeitpunkt, bei Auseinanderfallen des bekanntgemachten Fristendes mit dem nach § 10 Abs. 2 VOB/A, bei verzögerter Postzustellung sowie bei fehlgeschlagener Übermittlung per Fax.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge

Autor
Kirch, Thomas
Mieruszewsk, iJörg
Zeitschrift
Heft
7
Jahr
2015
Seite(n)
82-85
Titeldaten
  • Kirch, Thomas ; Mieruszewsk, iJörg
  • Vergabe News
  • Heft 7/2015
    S.82-85
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autoren führen in die beschaffungsrechtlichen Anforderungen, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen einhergehen, ein. Nach einem kurzen Abriss über die Rechtslage zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Deutschland wird der Beschaffungsbedarf in Bezug auf die benötigte Unterbringung und Betreuung, Wach- und Sicherheitsdienste, soziale Betreuung und medizinische Versorgung konkretisiert. Da es sich auch bei diesen Beschaffungsgegenständen um öffentliche Aufträge handelt, wird auf die vergaberechtlichen Anforderungen an die Beschaffung eingegangen. Dabei wird je nach Leistungsgegenstand zwischen den in Betracht kommenden Verfahrensarten differenziert. Um sicherzustellen, dass als Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens kompetente Auftragnehmer die Leistung erbringen, empfehlen der Autoren abschließend „weiche" Zuschlagskriterien, die eine qualitative Bewertung ermöglichen. Auch könne die Vergabestelle von der oftmals überlegenen Kenntnis auf Auftragnehmerseite z.B. durch Abfrage von Konzepten zur Leistungserbringung profitieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja