Caught Between the Public Procurement Principles and the ‘Public Procurement Function’ of Directive 2006/123/EC
Untertitel
Still a ‘Grey Zone’ in Search for Legal Certainty
Normen
Art. 12 der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Art. 13 der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
228-239
Titeldaten
- Usai, Andrea
- EPPPL - European Public Private Partnership Law
-
Heft 4/2014
S.228-239
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 12 der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Art. 13 der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Infolge der jüngsten europäischen Vergaberechtsreform wird die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nunmehr zwar grundsätzlich vom Anwendungsbereich des sekundären europäischen Vergaberechts erfasst. Aufgrund diverser Ausnahmen verbleibt dennoch eine gewisse rechtliche „Grauzone“. Im Hinblick auf diese „Grauzone“ untersucht der Autor die Anwendung der Vergaberechtsgrundsätze sowie mögliche Verbindungen mit der Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG v. 12.12.2006). Hierzu befasst sich der Autor nach einer kurzen Einleitung zunächst inhaltlich mit den Vergaberechtsgrundsätzen sowie deren Herleitung aus den europäischen Verträgen und der Rechtsprechung des EuGH. Anschließend befasst er sich mit der „vergaberechtlichen Funktion“ der Artikel 12 und 13 der Dienstleistungsrichtlinie. Schließlich stellt der Autor einige allgemeine Grundregeln auf, welche bei Ausschreibungen, die nicht von der Konzessionsrichtlinie erfasst werden, beachtet werden sollten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja