Stand und Perspektiven des Rechts der Strom- und Gaskonzessionsvergabe

Autor
Weiß, Holger
Normen
§ 46 Abs. 1 EnWG
§ 46 Abs. 2 EnWG
Richtlinie 2014/23/EU
Gerichtsentscheidung
Urteil des BGH vom 17.12.2013, Az. KZR 66/12
Urteil des BGH vom 17.12.2013, Az. KZR 65/12
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2014, Az. 6 U 68/13
Jahr
2014
Seite(n)
1415-1421
Titeldaten
  • Weiß, Holger
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • 2014
    S.1415-1421
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 Abs. 1 EnWG, § 46 Abs. 2 EnWG, Richtlinie 2014/23/EU

Urteil des BGH vom 17.12.2013, Az. KZR 66/12, Urteil des BGH vom 17.12.2013, Az. KZR 65/12, OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2014, Az. 6 U 68/13

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor greift die koalitionsvertragliche Verpflichtung der Bundesregierung auf, die Neuvergabe von Strom- und Gaskonzessionen eindeutig und rechtssicher zu regeln. Er gibt zunächst einen kurzen Überblick über die bestehenden, gesetzlichen Grundlagen der Strom- und Gaskonzessionsvergabe, die nur rudimentäre Regelungen darstellten. Seiner anschließenden, ausführlichen Darstellung der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung folgen Ableitungen zum Reformbedarf, der sich u.a. aus der europäischen Richtlinie über die Konzessionsvergabe (RL 2014/23/EU) ergebe. Dabei wird insbesondere auf die Anwendbarkeit der Richtlinie auf Strom- und Gaskonzessionen wie auch die inhaltlichen Anforderungen an die nationalgesetzliche Umsetzung eingegangen. Der Autor befürwortet es, den konzessionsgebenden Kommunen die Entscheidung zu überlassen, ob der Netzbetrieb durch ein öffentliches, gemischtwirtschaftliches oder privates Unternehmen durchgeführt werden soll. Er ermuntert dazu, die unionsrechtlich anerkannten Möglichkeiten der Inhouse-Vergabe und der Public-Private-Partnership-Ausschreibung (PPP) auch durch nationale Regelung zuzulassen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Register zum Schutz des Fairen Wettbewerbs

Untertitel
Neue Wege bei Korruptionsregistern
Autor
Passarge, Malte
Jahr
2014
Seite(n)
1493-1497
Titeldaten
  • Passarge, Malte
  • 2014
    S.1493-1497
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Nach Einführung des länderübergreifenden Korruptionsregisters in Schleswig-Holstein und Hamburg auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung eines Registers zum Schutz des fairen Wettbewerbs stellt der Verfasser die wesentlichen Regelungen des Gesetzes dar. Mit dem Register soll die Vergabe öffentlicher Aufträge an unzuverlässige Unternehmen verhindert und bei schweren Verfehlungen Vergabesperren ausgesprochen werden. Der Verfasser erhebt verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausgestaltung des Gesetzes. Neben Zweifeln an der Gesetzgebungskompetenz der Länder ist insbesondere der weite Katalog der einzutragenden Straftaten mit einem Auffangtatbestand für „vergleichbar schwere Verfehlungen“ problematisch. Mit dem Gebot der Unschuldsvermutung unvereinbar dürfte zudem die Tatsache sein, dass auch nach § 153a StPO eingestellte Verfahren eintragungsfähig sind, soweit die im strafrechtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel die Annahme der Tatbegehung rechtfertigen. Ferner dürfte sich für öffentliche Auftraggeber die Frage nach der Praktikabilität des Gesetzes stellen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

EVTZ-2.0 - Neue Chancen der Grenzübergreifenden Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber

Autor
Krzymuski, Marcin
Kubicki, Philipp
Jahr
2014
Seite(n)
1338-1344
Titeldaten
  • Krzymuski, Marcin; Kubicki, Philipp
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • 2014
    S.1338-1344
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der seit dem 22.06.2014 in Kraft getretenen Reform der Vorschriften über den europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) auseinander. Hierbei handelt es sich um eine vergleichsweise neue Rechtsform, die den Mitgliedstaaten und ihren Untergliederungen die Möglichkeit gibt, grenzüberschreitend zu kooperieren und Aufgaben zu übertragen. Die Autoren setzen sich mit den Änderungen bei den Aufgaben, den Organisationsakten, dem anwendbaren Recht, dem Teilnehmerkreis, der Haftung, den Arbeitsverhältnissen und dem Gründungsverfahren auseinander. Des Weiteren gehen sie auch darauf ein, dass die EVTZ in den neuen Vergabekoordinierungsrichtlinien ausdrücklich Erwähnung findet. Sie verweisen hierbei insbesondere auf die Möglichkeit, dass bei grenzüberschreitenden Sachverhalten über das national anzuwendende Vergaberecht per Beschluss des EVTZ-Organs zu entscheiden ist.
Rezension abgeschlossen
ja

Strafrechtliche Risiken erkennen und ihnen vorbeugen

Autor
Kretschmer, Joachim
Stollhoff, Frank
Normen
§ 298 StGB
§ 263 StGB
§ 81 GWB
§ 30 OWiG
Heft
6
Jahr
2014
Seite(n)
760-765
Titeldaten
  • Kretschmer, Joachim ; Stollhoff, Frank
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2014
    S.760-765
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 298 StGB, § 263 StGB, § 81 GWB, § 30 OWiG

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein bedeutendes Element der Volkswirtschaften in der EU. Etwa ein Fünftel des BIP der EU wird jedes Jahr für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen aufgewendet. Es verwundert daher nicht, dass der Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe als korruptionsgefährdet gilt, was der Grund dafür ist, dass sich die Verfasser im vorliegenden Beitrag mit den strafrechtlichen Risiken im Vergaberecht beschäftigen. Dabei gehen diese zunächst auf den Straftatbestand der wettbewerbswidrigen Absprachen (§ 298 StGB) näher ein und erläutern dessen Anwendungsbereich, Tatbestandsvoraussetzungen sowie Besonderheiten. Anschließend werden mit dem Submissionsbetrug (§ 263 StGB) sowie Bußgeldvorschriften (§ 81 GWB, § 30 OWiG) und anderen Sanktionen (Vergabeausschluss, Vergabesperre, Eintrag ins Korruptionsregister) weitere Konsequenzen vergaberechtswidrigen Verhaltens aufgezeigt und erläutert. Schließlich wird auch auf eine mögliche Risikovermeidung mittels eines effektiven Compliance-Managements hingewiesen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die staatliche Finazierung öffentlicher Personenverkehrsdienste

Untertitel
Interpretationsansätze der Kommission im Rahmen der neuen Auslegungshilfe
Autor
Linke, Benjamin
Jahr
2014
Seite(n)
766-771
Titeldaten
  • Linke, Benjamin
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • 2014
    S.766-771
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich vor dem Hintergrund des Auslegungsmonopols des EuGH mit der rechtlichen Bedeutung der von der Europäischen Kommission erlassenen Leitlinien zur Auslegung der VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste und nimmt zudem eine erste inhaltliche Bewertung der einzelnen Auslegungsleitlinien vor. Die Leitlinien betreffen beispielsweise die Fragen der Definition von „Dienstleistungsauftrag“ und „gemeinwirtschaftlicher Verpflichtung“ sowie von „ausschließlichen Rechten“, ferner von „Vertragsverlängerungen“ und „Unteraufträgen“. Die Leitlinien der Kommission geben nach Auffassung des Autors im Wesentlichen bereits „gefestigte Auslegungsansätze“ wieder. Darüber hinaus enthalten sie zusätzlich „Antworten auf bestehende Streitfragen“ und „konkretisieren“ bestimmte Aspekte der VO 1370/2007. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass „einige von der Kommission geäußerte Ansichten konstruiert und nicht in der VO 1370/2007 verankert“ seien. Die Kommission sei zwar nunmehr an ihre Leitlinien gebunden, das letzte Wort hat aber in puncto Auslegung nach wie vor der EuGH.
Rezension abgeschlossen
ja

Die interkommunale Zusammenarbeit – Zum nachträglichen Wegfall ihrer Privilegierungsvoraussetzungen sowie zu den Folgen bei der Einbindung Dritter im Rahmen der Leistungserfüllung

Autor
Dierkes, Jan-Michael
Peter, Jan
Heft
6
Jahr
2014
Seite(n)
752-760
Titeldaten
  • Dierkes, Jan-Michael; Peter, Jan
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2014
    S.752-760
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag behandelt die Betrachtung der vergaberechtlichen Privilegierung interkommunaler Kooperationen unter dem Blickwinkel ihres Wegfalls während der Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages. Diese Konstellation sei noch nicht entschieden. Für die Verfasser liegt es nahe, auf diese Fälle die Grundsätze der Inhouse-Rechtsprechung zu übertragen, so dass es zu einer Ausschreibungspflicht kommen kann, wenn der Vertragspartner z. B. Drittgeschäft akquiriert oder nachträglich Private in die Abwicklung der Kooperation eingebunden werden. Denn auch in diesen Fällen drohe sonst eine Verfälschung des Wettbewerbs.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Mindestlohn: Ein Projekt ohne Zukunft?

Autor
Kirch, Thomas
Mieruszewski, Jörg
Gerichtsentscheidung
EuGH, U. v. 18.09.2014, Rs. C-549/13
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2014
Seite(n)
134-138
Titeldaten
  • Kirch, Thomas ; Mieruszewski, Jörg
  • Vergabe News
  • Heft 11/2014
    S.134-138
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, U. v. 18.09.2014, Rs. C-549/13

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren diskutieren die Übertragbarkeit der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 18.09.2014 -C-549/13) zum TVgG NRW auf andere Tariftreuegesetze und das ab Januar 2015 geltende Mindestlohngesetz des Bundes. Als Konsequenz für die Auftragsvergabe sei zwischen Aufträgen zu unterscheiden, die vollständig im Inland ausgeführt werden und solchen, die auch in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgeführt werden können. Im ersten Fall sei die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes zwar eine sog. Inländerdiskriminierung, im anderen Fall wäre eine Verpflichtung der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes jedoch europarechtswidrig. Darüber hinaus weisen die Autoren auf die Besonderheit hin, dass Grundlage dieser EuGH-Entscheidung eine Vorlage einer Vergabekammer war. Dies wurde vom EuGH für zulässig erachtet. Nach Einschätzung der Verfasser ist mit weiteren Entscheidungen des EuGH zum Mindestlohn zu rechnen und eine Anpassung des Mindestlohngesetzes sei erforderlich.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die neue Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe: Anwendungsbereich, Ausnahmevorschriften und materielle Regelungen

Autor
Wagner, Volkmar
Quirin Pfohl, Benjamin
Normen
Richlinie 2014/23/EU
Richtlinie über die Konzessionsvergabe
Heft
8
Jahr
2014
Seite(n)
745-752
Titeldaten
  • Wagner, Volkmar ; Quirin Pfohl, Benjamin
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2014
    S.745-752
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Richlinie 2014/23/EU, Richtlinie über die Konzessionsvergabe

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autoren erläutern die am 28.03.2014 veröffentlichte Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe. Sie erörtern den Anwendungsbereich der Richtlinie im Hinblick auf den Begriff des Auftraggebers, wobei sie zwischen öffentlichen Auftraggebern und solchen im Sinne des Anhangs II differenzieren. Die Begriffsdefinitionen für Bau- und Dienstleistungskonzession werden erläutert. Die Autoren gehen außerdem auf den einschlägigen Schwellenwert sowie auf Ausnahmevorschriften ein und stellen im Weiteren die wichtigsten materiellen Regelungen der Richtlinie vor, die bis zum 18.04.2016 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Nichtanwendbarkeit des Vergaberechts im Leistungserbringerrecht der §§ 75 ff. SGB XII bei stationären und teilstationären Leistungen

Autor
Waldhorst-Kahnau, Dr. Nicola
Zeitschrift
Heft
Sonderausgabe für Prof. Dr. Martin Burgi
Jahr
2014
Seite(n)
11-13
Titeldaten
  • Waldhorst-Kahnau, Dr. Nicola
  • Der Gemeindehaushalt
  • Heft Sonderausgabe für Prof. Dr. Martin Burgi/2014
    S.11-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Ausgehend von der Titel-These beschreibt die Autorin zunächst die vertraglichen Besonderheiten im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen Hilfeempfänger, Leistungserbringer und Sozialhilfeträger. Daraufhin untersucht sie, inwieweit die nach § 75 Abs. 3 SGB XII zwischen Sozialhilfeträger und Leistungserbringer zu vereinbarenden Leistungen dem Vergaberecht unterliegen. Dabei kommt sie zum Ergebnis, dass mangels Entgeltzuweisung kein öffentlicher Auftrag nach § 99 GWB und damit auch keine Vergabepflichtigkeit besteht. Lediglich die Rahmenbedingungen für die Verträge zwischen dem Leistungserbringer und dem Hilfeempfänger würden festgelegt. Somit erfolge eine wettbewerbsrelevante Auswahlentscheidung nicht durch den Sozialhilfeträger, sondern erst durch den Hilfeempfänger. Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen die Auswahlentscheidung bereits vorgegeben ist, läge damit keine Vergabepflichtigkeit vor.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Auftraggeberbegriff im Wandel

Autor
Rechten, Stephan
Normen
§ 98 GWB
Heft
11
Jahr
2014
Seite(n)
665-667
Titeldaten
  • Rechten, Stephan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2014
    S.665-667
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 98 GWB

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Der Autor analysiert den Wandel des Auftraggeberbegriffs durch zunehmende Konturierungen der Rechtsprechung nicht nur in Bezug auf § 98 GWB, sondern bezieht auch den subjektiven Anwendungsbereich des Vergaberechts im Bereich des Haushaltsvergaberechts, der binnenmarktrelevanten Unterschwellenvergaben und des Landesvergaberechts in seine Betrachtungen ein. Mit diesem „Blick aus der Vogelperspektive" arbeitet er heraus, dass die Bestimmung, wer im konkreten Fall zur Anwendung der jeweiligen Vergabevorschriften verpflichtet ist, in jedem Bereich anderen Definitions- und Abgrenzungskriterien unterliegt und sich jeder Bereich unabhängig voneinander und mit einer unterschiedlichen Dynamik entwickelt. Angesichts der konstatierten „Kakophonie" des vergaberechtlichen Auftraggeberbegriffs und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit schlägt der Autor vor, eine zentrale Stelle einzurichten, die betroffene Einrichtungen durch verbindliche Auskünfte bei der Ermittlung unterstützt, ob sie dem subjektiven Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere in dem durch § 98 GWB geregelten Oberschwellenbereich, unterfallen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja