In Zukunft zuverlässig

Untertitel
Bei schweren Verfehlungen zählt die auftragsbezogene Prognose
Autor
Noch, Rainer
Gerichtsentscheidung
VK Niedersachsen, Besch. v. 12.12.2011 - VK-53/2011
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2013
Seite(n)
29-31
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2013
    S.29-31
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Niedersachsen, Besch. v. 12.12.2011 - VK-53/2011

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen und Nachweisanforderungen an "schwere Verfehlungen" sowie an die Ermessensausübung des Auftraggebers. Er nimmt insbesondere auf die Entscheidung der VK Niedersachsen zum Feuerwehrfahrzeugkartell Bezug. Er zeigt sodann Selbstreinigungsmaßnahmen überblicksartig auf, die ein Unternehmen ergreifen kann, um seine Zuverlässigkeit wieder herzustellen und ihre Darlegungsanforderungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschreibungspflichten für sicherheitsrelevante Aufträge

Autor
Kirch, Thomas
Homann, Oliver
Normen
§ 99 Abs. 7 GWB
§ 100 Abs. 6 GWB
§ 100c GWB
§ 100 Abs. 8 GWB
Zeitschrift
Heft
7
Jahr
2013
Seite(n)
74-77
Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Homann, Oliver
  • Vergabe News
  • Heft 7/2013
    S.74-77
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 7 GWB, § 100 Abs. 6 GWB, § 100c GWB, § 100 Abs. 8 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert den Anwendungsbereich der VSVgV anhand der einzelnen Tatbestandsalternativen in § 99 Abs. 7 GWB. Dual-Use-Güter seien nicht erfasst, sondern nach den Vorschriften des "klassischen" Vergaberechts zu vergeben. Die Verfasser gehen sodann auf die Ausnahmen in § 100 Abs. 6, § 100 Abs. 8 und § 100c GWB mit einzelnen Beispielen ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Scientology-Schutzklausel im Vergaberecht

Autor
Roth, Frank
Erben, Martin
Heft
7
Jahr
2013
Seite(n)
409-417
Titeldaten
  • Roth, Frank; Erben, Martin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2013
    S.409-417
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren setzen sich ausführlich mit der Fragestellung auseinander, inwieweit es vergabe- und vertragsrechtlich zulässig ist, eine Scientology-Bietererklärung von den Bietern im Vergabeverfahren einreichen zu lassen. Hierzu erläutern sie zunächst den Ursprung der Scientology-Bietererklärung, nämlich den SO-Erlass Bund 2001 vom 08.08.2001. Im Weiteren wird die Scientology-Bietererklärung rechtlich eingeordnet und darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Eigenerklärung zur Eignung, sondern um eine Angabe bzw. Erklärung i. S. von § 16 EG Abs. 3 VOL/A handele. Anschließend wird die Zulässigkeit der Scientology-Schutzklausel aus verfassungs-, vergabe-, und vertragsrechtlicher Sicht geprüft. Dabei sei insbesondere darauf zu achten, dass diese allenfalls in den Fällen zulässig sein könne, in denen ein sachlicher Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand bestünde. Überdies unterfalle die Scientology-Schutzklausel insbesondere mit ihrem Kündigungsrecht der AGB-Kontrolle. Im Ergebnis begegneten die Scientology-Bietererklärungen, unabhängig von der Frage der Verfassungskonformität, einer Reihe von vergabe- und zivilrechtlichen Bedenken.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

From Slow and Simple to Rapid but Complex Remarks on the Evolution of the Polish Remedies System

Autor
Lang, Grzegorz
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
132-142
Titeldaten
  • Lang, Grzegorz
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2013
    S.132-142
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor beschreibt die Entwicklung des polnischen Rechtsschutzes im Vergaberecht von 1994 bis heute. Das damalige System sah drei Möglichkeiten des Rechtsschutzes vor, eine Rüge beim öffentlichen Auftraggeber, eine Beschwerde bei einem Schiedsgericht und schließlich der Gang zum staatlichen Gericht. In der Folge beschreibt er, welche Voraussetzungen insbesondere zeitlich und im Hinblick auf den Wert des Auftrages für die jeweiligen Instanzen erfüllt werden mussten und wie die Instanzen besetzt waren. Ausgehend davon zeichnet er die Veränderungen im Rechtsschutzsystem nach, die sich unter anderem durch die Reformen von 2004, 2007 und 2009 ergaben. Ein ganz wesentlicher Schritt sei der Wechsel von Schiedsgerichten hin zu den staatlichen Vergabekammern gewesen. Heute sei das Rechtsschutzsystem insbesondere unterhalb der EU-Schwellenwerte wesentlich schwächer geworden. Im Gegenzug seien die Verfahren im Rechtsschutz oberhalb der EU-Schwellenwerte in Polen aufwändiger geworden. Mit den Jahren habe sich das Rechtsschutzsystem allmählich von der flexiblen Schiedsgerichtsbarkeit weg entwickelt und sich dem beschwerlichen Zivilrechtsschutzsystem angenähert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Werbeverträge und das Vergaberecht

Untertitel
Anmerkungen zum Urteil des VG Düsseldorf vom 12.02.2013
Autor
Zitzen, Dirk
Gerichtsentscheidung
VG Düsseldorf v. 12.02.2013 - 16 K 5375/12
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2013
Seite(n)
8-10
Titeldaten
  • Zitzen, Dirk
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2013
    S.8-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VG Düsseldorf v. 12.02.2013 - 16 K 5375/12

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag beleuchtet die bislang nicht rechtskräftige Entscheidung des VG Düsseldorf vom 12.02.2013 - 16 K 5375/12. Diese erging zur Rechtmäßigkeit langjähriger Exklusivverträge über Außenwerbung auf städtischen Grundstücken. Einem konkurrierenden Unternehmen war mit Blick auf einen bestehenden Vertrag die Sondernutzungserlaubnis für eine Werbeanlage versagt worden. Das Gericht kam zum Schluss, dass bei solchen Dienstleistungskonzessionen unabhängig von etwaigen Schwellenwerten die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz gelten. Bedenken brachte es für den Fall vor, dass ein unter Verletzung dieser Grundsätze langjährig geschlossener Vertrag immer wieder verlängert würde und erachtete die Versagung der Sondernutzungserlaubnis als rechtswidrig. Der Autor kritisiert die Entscheidung in ihrem hilfsweise vorgebrachten vergaberechtlichen Teil. Er diskutiert, auf Basis welcher Norm und unter welchen Umständen im konkreten Fall eine Nichtigkeitsfolge überhaupt möglich wäre.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Folgenreiche Familienpolitik

Untertitel
DIe liebe Verwandschaft und das Vergaberecht - Ein atypischer Fall
Autor
Noch Rainer
Normen
§ 16 VgV
Gerichtsentscheidung
OLG München, B.v. 11.04.2013, Verg 2/13
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2013
Seite(n)
26-28
Titeldaten
  • Noch Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2013
    S.26-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16 VgV

OLG München, B.v. 11.04.2013, Verg 2/13

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor nimmt eine Entscheidung des OLG München, Beschluss vom 11.04.2013 – Verg 2/13, zum Anlass, die Problematik der familiären Beziehung zwischen Mitarbeitern von öffentlichen Auftraggebern und Bietern zu erörtern. Dabei geht er auf einen Fall ein, bei dem ein Preisrichter bei einem Preiswettbewerb der Bruder des Bieters war. Die Vergabestelle schließt wegen dieser Verwandtschaft den Bieter aus. Der Ausschluss sei jedoch "Ultima Ratio" und hätte hier nicht erfolgen dürfen. Wenn, dann hätte der Preisrichter gemäß § 16 VgV ausgeschlossen werden müssen. Analog zur Rechtsprechung des EuGH zur Projektantenproblematik sei stets zu prüfen, ob sich das Verwandtschaftsverhältnis im konkreten Fall wettbewerbsverzerrend ausgewirkt habe. Der Autor erläutert, dass der Auftraggeber schnell reagieren sollte, wenn er eine verwandtschaftliche oder geschäftliche Verquickung seiner Mitarbeiter erkennt. Auch dann könne das Verfahren noch sicher zu Ende geführt werden, indem er den Mitarbeiter nicht mehr an Entscheidungen im Verfahren beteilige und dies lückenlos dokumentiere.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des europäischen Vergaberechts in den Jahren 2012/2013

Autor
Neun, Andreas
Otting, Olaf
Heft
14
Jahr
2013
Seite(n)
529-535
Titeldaten
  • Neun, Andreas; Otting, Olaf
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 14/2013
    S.529-535
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag bezieht sich auf den Zeitraum von Juni 2012 bis Juni 2013. Im Fokus der berichteten gesetzgeberischen Aktivitäten steht die EU-Vergaberechtsreform mit einer Darstellung der aktuell unstreitigen und noch streitigen Themen. Der überwiegende Teil des Aufsatzes ist der Rechtsprechung des EuGH gewidmet. Dies umfasst die Themen "Mindestanforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter", "Kontrollkriterium bei Minderheitsbeteiligungen", "Ausschluss von Bietern wegen schwerer Verfehlung", "Interkommunale Zusammenarbeit", "Anforderungen an potenzielle Erwerber einer Liegenschaft" sowie "Verjährung von Schadensersatz wegen Ablehnung eines Angebots". Abschließend wird über laufende Vorabentscheidungsverfahren berichtet, mit Fragen nach der Auftraggebereigenschaft der Ärztekammern und der Inhouse-Vergabe bei Zugehörigkeit des Auftraggebers und dem Auftragnehmer zum gleichen Träger.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

EuGH präzisiert Anforderungen an interkommunale Kooperationen

Autor
Geitel, Oskar Maria
Heft
13
Jahr
2013
Seite(n)
765-769
Titeldaten
  • Geitel, Oskar Maria
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 13/2013
    S.765-769
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Roland Stein , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Geitel berichtet über die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 19.12.2012 (C-159/11, NVwZ 2013, 765 – Azienda Sanitaria Laocale di Lecce [ASL]) auf die Reichweite der interkommunalen Zusammenarbeit. Insbesondere befasst er sich mit den Folgen für die Landesgesetze über die kommunale Zusammenarbeit.
Geitel beschreibt zunächst das Urteil des EuGH, dem er im Ergebnis, aber nicht hin-sichtlich der Begründung zustimmt. Sodann überträgt Geitel die Ausführungen des EuGH auf deutsches Recht. Es stehe nach dem EuGH-Urteil fest, dass die deutschen Landesgesetze über die kommunale Zusammenarbeit, welche die Gründung von Ge-meinschaftseinrichtungen einschränkungslos zulassen, europarechtswidrig seien. Diese seien nicht auf die Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen beschränkt und ließen die Beteiligung Privater zu. Dies habe die Unanwendbarkeit der betreffenden landesgesetzlichen Vorschriften zur Folge.
Sofern die Kriterien der Rechtsprechung des EuGH erfüllt seien, führe dies aber nicht zur Unwirksamkeit bereits geschaffener Einrichtung. Auch seien europarechtskon-forme Neugründungen von gemeinsamen Einrichtungen zumindest nach europäischem Recht weiterhin zulässig.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

EuGH präzisiert Anforderungen an interkommunale Kooperationen

Untertitel
Unanwendbarkeit der Gesetze über die kommunale Gemeinschaftsarbeit?
Autor
Geitel, Oskar Maria
Heft
12
Jahr
2013
Seite(n)
765-769
Titeldaten
  • Geitel, Oskar Maria
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 12/2013
    S.765-769
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 19.12.2012 (C-159/11, NVwZ 2013, 765 – Azienda Sanitaria Laocale di Lecce [ASL]) auf die Reichweite der interkommunalen Zusammenarbeit. Insbesondere befasst er sich mit den Folgen für die Landesgesetze über die kommunale Zusammenarbeit. Er beschreibt zunächst das Urteil des EuGH, dem er im Ergebnis, aber nicht hinsichtlich der Begründung zustimmt. Sodann überträgt er die Ausführungen des EuGH auf deutsches Recht. Es stehe nach dem EuGH-Urteil fest, dass die deutschen Landesgesetze über die kommunale Zusammenarbeit, welche die Gründung von Gemeinschaftseinrichtungen einschränkungslos zulassen, europarechtswidrig seien. Diese seien nicht auf die Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen beschränkt und ließen die Beteiligung Privater zu. Dies habe die Unanwendbarkeit der betreffenden landesgesetzlichen Vorschriften zur Folge. Sofern die Kriterien der Rechtsprechung des EuGH erfüllt seien, führe dies aber nicht zur Unwirksamkeit bereits geschaffener Einrichtungen. Auch seien europarechtskonforme Neugründungen von gemeinsamen Einrichtungen zumindest nach europäischem Recht weiterhin zulässig.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die staatliche Immobilienverwaltung im Spannungsfeld von Haushaltsnöten und neuen vergaberechtlichen Anforderungen

Autor
Schönenbroicher, Klaus
Normen
§ 100 Abs. 5 Nr. 2 GWB
§ 14a LOG NRW
Heft
13
Jahr
2013
Seite(n)
903-906
Titeldaten
  • Schönenbroicher, Klaus
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 13/2013
    S.903-906
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 100 Abs. 5 Nr. 2 GWB, § 14a LOG NRW

Dr. Anne Rausch, CMS Hasche Sigle, Köln
Abstract
Der Autor stellt die Auflösung der staatlichen Bauverwaltung und die Einführung des sog. Vermieter-Mieter-Modells durch Errichtung des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs am Beispiel Nordrhein-Westfalens dar und geht u.a. auf die hierdurch hervorgerufenen vergaberechtlichen Entwicklungen ein. Er führt hierzu aus, dass das Vergaberecht gestützt auf § 100 Abs. 2 h) GWB a.F. (jetzt § 100 Abs. 5 Nr. 2 GWB) zunächst für unanwendbar gehalten worden sei. Und geht schließlich auf die neuere Verwaltungspraxis ein, nach der nunmehr bei Neubauten sowie erheblichen Umbaumaßnahmen die Durchführung eines VOB-Ausschreibungsverfahrens grundsätzlich für erforderlich gehalten werde. Der Autor begrüßt, dass sich der Staat mit der eigenen Immobilienbewirtschaftung in den marktwirtschaftlichen Wettbewerb begibt. Zugleich weist er aber auch die Schwierigkeiten bei der Umsetzung sowie die architektonischen Auswirkungen hin.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja