Wegerechtskonzessionen und Strategische Partnerschaften

Untertitel
Grenzen, Prüfungsmaßstäbe und Auswahlkriterien im Lichte EU-rechtlicher Einflüsse
Autor
Groneberg, Simon
Normen
§ 46 EnWG
Gerichtsentscheidung
OLG Schleswig 16 U-Kart 21/12 vom 22.11.2012
OLG Düsseldorf, VII-Verg 26/12 vom 9.1.2013
EuGH, C-196/08 vom 15.10.2009 (Acoset)
Heft
8
Jahr
2013
Seite(n)
312-321
Titeldaten
  • Groneberg, Simon
  • RdE - Recht der Energiewirtschaft
  • Heft 8/2013
    S.312-321
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 EnWG

OLG Schleswig 16 U-Kart 21/12 vom 22.11.2012, OLG Düsseldorf, VII-Verg 26/12 vom 9.1.2013, EuGH, C-196/08 vom 15.10.2009 (Acoset)

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Kommunen haben bei der Gestaltung von Wegerechtskonzessionen (also z.B. Wasser- oder Stromnetze) vergaberechtliche Aspekte zu beachten, auch dann, wenn eine (Re-)Kommunalisierung angestrebt wird. Der Beitrag befasst sich mit der Situation, dass eine Gemeinde bei der Vergabe der Netze (zumindest auch) einen privaten Partner benötigt, der das Know-how zur Verfügung stellt, das der Gemeinde fehlt. Der Verfasser ist der Ansicht, dass zwei getrennte Verfahren – eines zur Suche des Partners, ein weiteres zur Vergabe des Wegerechts –, wie sie das OLG Düsseldorf fordere, weniger sinnvoll sei als ein gemeinsames Verfahren. Zur Begründung stützt er sich dabei auf die Rechtsprechung des OLG Schleswig und des EuGH sowie praktische Erwägungen. In der Folge geht er auf sinnvolle bzw. verpflichtend zu beachtende Eignungs- und Zuschlagskriterien und auf die ergangene Rechtsprechung ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neue europäische Vorgaben für Wasserkonzessionen?

Autor
Dierkes, Mathias
Skrobanek, Nina-Isabel
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 7.12.2000 (Teleaustria)
Heft
4
Jahr
2013
Seite(n)
184-194
Titeldaten
  • Dierkes, Mathias; Skrobanek, Nina-Isabel
  • ZFW - Zeitschrift für Wasserecht
  • Heft 4/2013
    S.184-194
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 7.12.2000 (Teleaustria)

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser stellen zunächst den historisch gewachsenen Zustand der Trinkwasserversorgung in Deutschland vor, um dann chronologisch die Impulse vorzustellen, die aus Europa kommend Einfluss auf die Situation in Deutschland nehmen wollten. Ausführlich wird dann das Gesetzgebungsverfahren (einschließlich der öffentlichen Diskussion) für das Legislativpaket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts mit dem Fokus auf die Konzessionierung der Trinkwasserversorgung dargestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Konzessionsmodelle – Risikointervention durch Mindestbarwertvergabe

Autor
Drömann, Dietrich
Jahr
2013
Seite(n)
404-408
Titeldaten
  • Drömann, Dietrich
  • NordÖR - Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland
  • 2013
    S.404-408
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert Modelle der Flexibilisierung von Vertragslaufzeiten bei Konzessionen. Bei diesen Modellen endet die Konzession, sobald die durch einen „Mindestbarwert" ausgedrückte Finanzierungszusage eingetreten ist. Der Verfasser gibt einen Überblick über die damit verbundenen Finanzierungsfragen und die Anforderungen an die Herstellung der Wirtschaftlichkeit unter der Fragestellung der “Risikointervention"; verstanden als Maßnahmen der Risikoabfederung bereits in der Phase der Projektplanung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Theorie und Praxis der Hilfsmittelversorgung stimmen nicht immer überein

Untertitel
BVMed-Sozialrechtstag am 18. Juni 2013 in Berlin
Autor
Beeres, Manfred
Jahr
2013
Seite(n)
260-261
Titeldaten
  • Beeres, Manfred
  • RDG - Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen
  • 2013
    S.260-261
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
In seinem Beitrag berichtet der Verfasser über den vom Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) am 13.06.2013 in Berlin veranstalteten Sozialrechtstag. Hier kommen regelmäßig Hilfsmittelleistungserbringer und -hersteller sowie Krankenkassen zusammen, um zu diskutieren, wie ein qualitätsgesicherter Wettbewerb im Hilfsmittelbereich sichergestellt werden kann. Daniele Piossek (Leiterin des Referates Krankenversicherung beim BVMed) erläuterte zu Beginn der Veranstaltung Bereiche, in denen es durch die Krankenkassen zu Umsetzungs- und Auslegungsproblemen im Bereich der Hilfsmittelversorgung gekommen sei. Dr. Oliver Esch (Fachanwalt für öffentliches Wirtschafts- und Vergaberecht) informierte über den aktuellen Stand bei Ausschreibungen nach § 127 Abs. 1 SGB V und die geplanten europäischen Richtlinien zum Konzessions- und Vergaberecht. Peter Hartmann (Fachanwalt für Medizinrecht) zeigte Fälle auf, die aus seiner Sicht eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Marktmacht von Krankenkassen erkennen lassen. Dr. Markus Platzold (Rechtsanwalt) erörterte die Rechtslage zur Beauftragung externer Hilfsmittelberater durch die Krankenkassen. Jörg Hackstein (Rechtsanwalt) referierte über das Spannungsverhältnis zwischen der Therapiehoheit des Arztes und dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Schließlich erörterte Martina Heil (Rechtsanwältin) zulässige und unzulässige Formen der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten im Rahmen des § 128 SGB V.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Vergaberecht als Vorfrage in anderen Rechtsgebieten

Autor
Burgi, Martin
Normen
§ 107 I AEUV; § 44 BHO / LHO i.V.m. ANBest; §§ 49, 49a VwVfG
Gerichtsentscheidung
BVerwG, Urt. v. 30.01.2013, DVBl. 2013, 863
Heft
10
Jahr
2013
Seite(n)
601-608
Titeldaten
  • Burgi, Martin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2013
    S.601-608
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 I AEUV; § 44 BHO / LHO i.V.m. ANBest; §§ 49, 49a VwVfG

BVerwG, Urt. v. 30.01.2013, DVBl. 2013, 863

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Untersuchung und dem wertenden Vergleich der rechtstechnischen Methoden, mit denen das Vergaberecht, insbesondere die Beachtung vergaberechtlicher Pflichten, in andere Rechtsgebiete transferiert wird. Am Beispiel des Transfers in das EU-Beihilferecht, das Recht der öffentlichen Abgaben und das Zuwendungsrecht werden die erheblichen Unterschiede der Anknüpfungssysteme herausgearbeitet. Ausgehend von den Primärzwecken des Vergaberechts und der jeweiligen ratio legis der Rezeption in den genannten Rechtsgebieten fällt die Beurteilung der jeweiligen Anknüpfungsrationalität äußert unterschiedlich aus. Nur hinsichtlich des EU-Beihilferechts wird der Anknüpfung an das Vergaberecht unter Bezugnahme auf die Kommissionsmitteilung "über die Anwendung der Beihilfevorschriften der EU auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von DAWI" methodische Angemessenheit und inhaltliche Sachgerechtigkeit bescheinigt. Dagegen äußert der Autor deutliche Kritik an der formell- und materiell-rechtlichen Anknüpfung im Recht der öffentlichen Abgaben und im Zuwendungsrecht. Während diese im Abgabenrecht durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einer letztlich nicht begründeten Großzügigkeit zugunsten der Abgaben erhebenden Körperschaften gekennzeichnet sei, schieße die Bindung der privaten Empfänger von Zuwendungen der öffentlichen Hand an das komplette Pflichtenprogramm der Vergabe- und Vertragsordnungen weit über das erforderliche Maß bis hin zu einer Gefährdung der Zwecke öffentlicher Investitionsförderung hinaus.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Gesetzliche Mindestlöhne – Handlungsmöglichkeiten der Länder

Untertitel
Das Bremische Landesmindestlohngesetz
Autor
Külpmann, Christoph
Slopinski, Stephan
Heft
7-8
Jahr
2013
Seite(n)
277-284
Titeldaten
  • Külpmann, Christoph; Slopinski, Stephan
  • NordÖR - Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland
  • Heft 7-8/2013
    S.277-284
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Bremische Landesmindestlohngesetz vor. Hierzu erörtern Sie in einem ersten Schritt die Regelungskompetenz des Landes für ein Mindestlohngesetz. Im Anschluss stellen sie materielle Anforderungen an die Vorgabe eines Mindestlohnes dar. Sie wenden sich dann den konkreten gesetzlichen Vorgaben des Bremischen Landesmindestlohngesetzes zu. Dabei gehen sie insbesondere auf die Fragen ein, an welche Beschäftigten Mindestlohn gezahlt wird und welche Unternehmen hiervon betroffen sind. Des Weiteren, wie die Höhe des Mindestlohnes bestimmt und an die sich ändernden Verhältnisse angepasst wird. Abschließend untersuchen sie, mit welchen Instrumenten der Mindestlohn durchgesetzt werden kann.
Rezension abgeschlossen
ja

Offsets in Defence Procurement under EU Law

Autor
Poell, Jonas
Heft
20
Jahr
2013
Seite(n)
774-778
Titeldaten
  • Poell, Jonas
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 20/2013
    S.774-778
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Roland Stein , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Autor untersucht in seinem Beitrag, ob Offsets im Verteidigungsbereich unter europarechtlichen Gesichtspunkten rechtmäßig sind. Er beschreibt zunächst die Offset-Praxis in den EU-Mitgliedstaaten und sodann die maßgeblichen Instrumente der Europäischen Kommission. Sodann legt er dar, dass Offsets die EU-Grundfreiheiten einschränken und regelmäßig nicht gerechtfertigt werden können. Das EU-Recht erfordere im Falle eines Verstoßes mindestens die Nicht-Anwendung des Offset-Vertrages.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

In-house-Vergabe öffentlicher Aufträge an gemeinsame Einrichtungen der Sozialversiherungsträger

Untertitel
Zu den Folgen der Entscheidung des EuGH in der Rs- Econord
Autor
Forst, Gerrit
Heft
9
Jahr
2013
Seite(n)
350-357
Titeldaten
  • Forst, Gerrit
  • ZESAR - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht
  • Heft 9/2013
    S.350-357
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht die Auswirkungen des EuGH Urteils vom 29.11.2012 – C182/11 auf die vergaberechtliche Beurteilung von Kooperationen im Bereich der Sozialversicherungsträger. Zunächst stellt er die im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für eine zulässige In-house Vergabe dar. Anschließend skizziert er die Entscheidung des Gerichts zur Ausgestaltung des Kontrollkriteriums. Er stellt fest, dass das Gericht an dem Kontroll- und dem Tätigkeitskriterium festhält. Neu sei jedoch, dass das Kontrollkriterium schon dann fehle, wenn eine mehrheitlich beteiligte dominate Stelle die Kontrolle allein ausübt. Abschließend nimmt er die Auswirkungen des Urteils auf Kooperationen von Sozialversicherungsträgen in den Fokus. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die erforderliche Kontrolle von gemeinsamen Einrichtungen von Sozialversicherungsträgern gesellschaftsrechtlich vermittelt sein muss. Kontrollkonzepte aus dem Arbeit-, Kapital-, oder Bilanzrecht reichen hierfür nicht aus. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft komme aufgrund der Weisungsunabhängikeit der Geschäftsführung nicht in Betracht. Anders verhalte es sich mit der GmbH. Hier müsse jedoch durch ausreichende Beteiligungen und Nebenabreden sichergestellt werden, dass auch Minderheitsgesellschafter ausreichend Einfluss auf die Geschäftsführung haben. Hierzu sein eigne sich ein Vetorecht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Verfolgung von Submissionsabsprachen nach GWB/OWIG und Strafrecht (§ 298 StGB)

Untertitel
Praktische und rechtliche Schnittstellenprobleme aus Sicht der Verteidigung
Autor
Dierlamm, Alfred
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
2
Titeldaten
  • Dierlamm, Alfred
  • ZWeR - Zeitschrift für Wettbewerbsrecht
  • Heft 2/2013
    S.2
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser stellt in seinem Beitrag Problemstellungen dar, die sich bei der Verwertung von Kooperationsbeiträgen von Mitarbeitern im Rahmen der Verfolgung von Submissionsabsprachen aufgrund der parallelen Zuständigkeit von Staatsanwaltschaft- und Kartellbehörden ergeben können. Nach einer einleitenden Problemdarstellung zeigt er zunächst die Unterschiede zwischen der Kronzeugenregelung nach § 46b StGB, die den Aufklärungsbeitrag des Mitarbeiters mit einem Strafbonus versieht, und der Bonusregelung nach Bekanntmachung Nr. 9/2006 des Bundeskartellamts, welche die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens honoriert, auf. Im Anschluss geht er auf die Problembereiche ein, die sich bei der Mitarbeiterbefragung, der Vernehmung, der weiteren Verwertbarkeit der Ergebnisse und im Rahmen der Akteneinsicht ergeben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja