Die Obliegenheit zur unverzüglichkeit der Rüge von Vergaberechtsverletzungen vor dem Hintergrund des Europarechts

Autor
Sumpf, Christoph
Normen
§ 107 Abs. 3 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 28.01.2010 - C-406/08
EuGH, Urteil vom 24.06.2004 - C-212/02
Heft
9
Jahr
2014
Seite(n)
337-339
Titeldaten
  • Sumpf, Christoph
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 9/2014
    S.337-339
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 3 GWB

EuGH, Urteil vom 28.01.2010 - C-406/08 , EuGH, Urteil vom 24.06.2004 - C-212/02

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor geht der Frage nach, ob die Rügefrist im deutschen Recht nach § 107 Abs. 3 GWB mit dem europäischen Recht konform ist. Ausgehend von zwei Entscheidungen des EuGH (Uniplex, EuGH,,Urteil vom 28.01.2010 - C-406/08, und NRA, EuGH, Urteil vom 24.06.2004 - C-212/02) wird deren Übertragbarkeit auf die Rügefrist erörtert. Gegen eine Übertragbarkeit würden in der Rechtsprechung und Literatur als Argumente angeführt, dass die unverzügliche Rüge lediglich eine materiell-rechtliche Präklusionsregelung sei und der Begriff der Unverzüglichkeit eine ausreichend rechtssichere Formulierung wäre. Es wird dann ausgeführt, weshalb diese Argumente vor dem EuGH keinen Bestand haben dürften. Der Autor ist der Ansicht, dass nur der EuGH für ausreichende Klarheit sorgen könne. Schließlich wird dargelegt, wie mit dieser Unsicherheit in der Rechtspraxis umgegangen werden könnte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Materielle Vorgaben für ein Vergabeverwaltungsrecht

Autor
Braun, Christian
Heft
2a
Jahr
2014
Seite(n)
324 - 338
Titeldaten
  • Braun, Christian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2014
    S.324 - 338
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor untersucht, welche Anforderungen ein Vergabeverwaltungsrecht einhalten müsste. Als Vergabeverwaltungsrecht bezeichnet er die öffentlich-rechtlichen Auswahlverfahren, die nicht dem Kartellvergaberecht unterworfen sind, wie z.B. die kontingentierten Genehmigungen für Marktzulassungen, Rettungsdienstgenehmigungen oder Vergabe von Strom- und Gasversorgungsnetzen. Den sehr unterschiedlichen materiellen Ausgangslagen könnten jedoch sowohl formelle als auch materielle Grundstrukturen entnommen werden. In dem Aufsatz werden dann neun Auswahlgrundsätze dargestellt, wie z.B. Wettbewerbsgrundsatz versus „Bestenauslese", Selbstbindung der Verwaltung oder Bekanntmachung der Auswahlkriterien. Schließlich wird auf Dokumentationserfordernisse und Akteneinsicht sowie auf Rechtschutzmöglichkeiten und deren Probleme eingegangen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rückforderung von Zuwendungen bei Vergaberechtsverstößen

Autor
Portz, Norbert
Heft
2a
Jahr
2014
Seite(n)
280 - 290
Titeldaten
  • Portz, Norbert
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2014
    S.280 - 290
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Zunächst stellt der Verfasser den Begriff der Zuwendung dar und skizziert den haushaltsrechtlichen Regelungsrahmen. Dabei zeigt er die Bezugspunkte zum Vergaberecht über das Kartellvergaberecht und die Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid auf. Nachdem er die Rechtsnatur und die Anforderung an die Bestimmtheit der Nebenbestimmungen beleuchtet hat, geht er auf die Folgen von Vergaberechtsverstößen ein. Zunächst stellt er die unterschiedlichen Aufgreifmöglichkeiten über das vergaberechtliche Rechtsschutz im Oberschwellenbereich und die verwaltungsrechtliche Sanktion in Form der Rückforderung bei Verstößen gegen die Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid dar. Er weist darauf hin, dass im Gegensatz zum vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem bei verwaltungsrechtlichen Sanktionen nahezu jeder Vergaberechtsverstoß aufgegriffen werden könne. Anhand von exemplarisch dargestellten Verwaltungsvorschriften skizziert er, wann ein schwerer Vergaberechtsverstoß vorliegt der regelmäßig die Rückforderungen von Zuwendungen auslösen könne und setzt sich damit aus vergabe- und haushaltsrechtlicher Perspektive kritisch auseinander. Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung stellt er abschließend fest, dass der Widerruf bzw. die Rückforderung der Zuwendung als Ermessensentscheidung immer die konkreten Umstände des Einzelfalls und das allgemeine haushaltsrechtliche Ziel der Zuwendungen berücksichtigen müsse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die neue Basisvergaberichtlinie der EU vom 26.2.2014 – ein Überblick

Autor
Jaeger, Wolfgang
Heft
5
Jahr
2014
Seite(n)
259-267
Titeldaten
  • Jaeger, Wolfgang
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2014
    S.259-267
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Die neue EU-Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU für klassische Auftragsvergaben sorgt gemeinsam mit den gleichzeitig in Kraft getretenen EU-Richtlinien für Konzessions- und Sektorenvergaben für die größte vergaberechtliche Reform der letzten zehn Jahre. Der Aufsatz widmet sich der klassischen Vergaberichtlinie und stellt systematisch die darin enthaltenen relevanten Neuerungen dar. Besprochen werden dabei u.a. die Themen Begrifflichkeiten, Bereichsausnahmen, Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Arten des Vergabeverfahrens, Durchführung der Vergabeverfahrensarten und Instrumente der Sammelbeschaffung. Die Pflicht der öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung elektronischer Vergaben wird dabei kurz angerissen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Pflicht zur Losaufteilung: Von der Norm zur Praxis – Forschungsgutachten der Auftragsberatungsstellen in Deutschland

Autor
Theurer, Anja
Trutze, lBrigitta
Braun, Peter
Weber, Juliane
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
§ 97 Abs. 5 GWB
Heft
2a
Jahr
2014
Seite(n)
301-305
Titeldaten
  • Theurer, Anja ; Trutze, lBrigitta ; Braun, Peter ; Weber, Juliane
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2014
    S.301-305
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB, § 97 Abs. 5 GWB

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autoren stellen die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahre 2013 in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Definition des Begriffs mittelständischer Unternehmen und den daraus resultierenden Implikationen für das Gebot der Losaufteilung vor. Das Gutachten wurde unter Berücksichtigung empirisch erfasster Daten, aktueller Rechtsprechung und unter vergleichender Betrachtung anderer EU-Mitgliedstaaten erstellt und beleuchtet sowohl die Praxis der Teillosbildung bei größeren Vergabestellen als auch die Wahrnehmung bei ausschreibungsbeteiligten Unternehmen. Zur praktischen Handhabe des Losaufteilungsgebotes wird ein Berechnungstool zur Ermittlung einer für den Mittelstandsschutz idealen Losgröße vorgeschlagen und erläutert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wie viel Wettbewerb muss sein? – Das Spannungsverhältnis zwischen Beschaffungsautonomie und Wettbewerbsprinzip

Autor
Rechten, Stephan
Portner, David
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.5.2013 – VII - Verg 16/12 – HISinOn
Heft
5
Jahr
2014
Seite(n)
276-280
Titeldaten
  • Rechten, Stephan ; Portner, David
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2014
    S.276-280
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.5.2013 – VII - Verg 16/12 – HISinOn

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Besprechung der Entscheidung des OLG Düsseldorf v. 22.5.2013 – VII - Verg 16/12 – HISinOn setzt sich kritisch mit den Folgen der weiten Auslegung des Leistungsbestimmungsrechtes durch das OLG auseinander. Die Verf. empfehlen, insbesondere bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb freiwillig zusätzliche Transparenz (z.B. durch Ex-post-Bekanntmachung) zu schaffen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vergabeentscheidung(en)?

Autor
Goede, Matthias
Heft
2a
Jahr
2014
Seite(n)
319 - 323
Titeldaten
  • Goede, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2014
    S.319 - 323
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Autor beschäftigt sich unter Einbeziehung des Verwaltungsprozessrechts mit typischen Entscheidungen, die Vergabestellen im Verlauf eines Vergabeverfahrens zu treffen haben, dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens und vor allem dem relevanten Zeitpunkt für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit durch die Vergabenachprüfungsinstanzen. Beispielsweise die Beurteilung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen Wegfall finanzieller Mittel, des Zeitpunkts für das Vorliegen einer vergaberechtlich relevanten Dringlichkeit oder des Umstands, dass Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Er arbeitet heraus, wann für welche Entscheidungen grundsätzlich der richtige Zeitpunkt ist und unter welchen Umständen diese Entscheidungen gleichwohl ausnahmsweise zu einem späteren Zeitpunkt durch die Vergabestelle selbst zu korrigieren sind, sollen sie nicht durch Nachprüfungsantrag erfolgreich angegriffen werden können. Das gilt beispielsweise für die Prüfung der Eignung. So muss die Vergabestelle bei neuen Erkenntnissen am Ende der mündlichen Verhandlung eines Nachprüfungsverfahrens wieder in die Prüfung der Eignung eintreten und neu entscheiden. Ein wesentliches Ergebnis seines Beitrags ist, dass für den maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung entsprechend dem Verwaltungsprozessrecht zu differenzieren ist zwischen belastenden und begünstigenden Entscheidungen.
Rezension abgeschlossen
nein

Die schrittweise Weiterentwicklung des „Agreement on Government Procurement“ (GPA 2012)

Autor
Pitschas, Christian
Normen
GPA 2012
Heft
2a
Jahr
2014
Seite(n)
255 - 266
Titeldaten
  • Pitschas, Christian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2014
    S.255 - 266
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

GPA 2012

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag beschreibt Entwicklung, Anwendungsbereich und wesentliche Inhalte des GPA. Schwerpunkt ist ein Überblick über Neuerungen des GPA 2012, entsprechend der GPA-Systematik unterschieden nach „verfahrensübergreifenden" und „verfahrensspezifischen" Pflichten. Für den Verfasser hat das GPA 2012 eine doppelte Bedeutung: Es dient der Öffnung von Beschaffungsmärkten in Drittstaaten sowie der Gleichbehandlung von Anbietern anderer GPA-Parteien (Meistbegünstigung und Inländerbehandlung). Der Beitrag schließt mit einem Ausblick über die Zukunft des GPA 2012.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vertragsänderungen nach den neuen Richtlinien

Autor
Rosenkötter, Annette
Fritz, Aline
Normen
Art. 72 RL 2014/24/EU
Heft
2a
Jahr
2014
Seite(n)
290 - 295
Titeldaten
  • Rosenkötter, Annette ; Fritz, Aline
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2014
    S.290 - 295
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 72 RL 2014/24/EU

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Die Autorinnen stellen in ihrem Aufsatz die Regelungen des Art. 72 der neuen Vergaberichtlinie sowie Art. 42 der Konzessionsrichtlinie und Art. 82 der Vergaberichtlinie für Sektorenauftraggeber vor. Diese enthalten einen umfassenden Katalog von Möglichkeiten, Vertragsänderungen ohne erneutes Vergabeverfahren zu vereinbaren. Anders als ursprünglich angekündigt, wurde nicht lediglich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kodifiziert. Die Autorinnen identifizieren erste Auslegungsfragen und geben Hinweise zum künftigen Prüfkanon für die Zulässigkeit von Vertragsänderungen. In Anbetracht der zahlreichen Unklarheiten der Regelungen und denkbaren Wettbewerbsbeschränkungen bliebe es letztlich wieder Sache des EuGH, Klarheit zu schaffen und Grenzen zu ziehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nachhaltige Beschaffung in der Vergabepraxis

Autor
Brackmann, Roswitha
Heft
2a
Jahr
2014
Seite(n)
310 - 318
Titeldaten
  • Brackmann, Roswitha
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2014
    S.310 - 318
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Beitrag analysiert die Möglichkeiten öffentlicher Auftraggeber, Nachhaltigkeitsaspekte im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Die Autorin unterscheidet hierbei zwischen ökologischen und sozialen Aspekten der Nachhaltigkeit, wobei sie schwerpunktmäßig auf die vergaberechtskonforme Verwendung von sozialen Kriterien als zusätzliche Auftragsausführungsbedingungen gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB eingeht. Dabei erläutert die Autorin die unions-, verfassungs- und einfachgesetzlichen Anforderungen an derartige Auftragsausführungsbedingungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja