Ermittlungsauftrag anrechenbare Kosten
Untertitel
Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen Sachen des Planers
Normen
§ 15 HOAI
§ 6 HOAI
§ 4 HOAI
§ 41 HOAI
§ 45 HOAI
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2013
Seite(n)
9-11
Titeldaten
- Welter, Ulrich
- Vergabe Navigator
-
Heft 1/2013
S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 15 HOAI, § 6 HOAI, § 4 HOAI, § 41 HOAI, § 45 HOAI
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Autor gibt mit seinem Beitrag einen Überblick über die anrechenbaren Kosten nach der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI 2009). Nach § 6 HOAI sind sie zwingende Honorarparameter. Damit stellen sie eine wichtige Voraussetzung für die prüffähige Schlussrechnung und den Fälligkeitszeitpunkt des Honorars nach § 15 Abs. 1 HOAI dar. Zunächst werden die allgemeinen Bestimmungen zu den anrechenbaren Kosten nach § 4 HOAI vorgestellt. Dabei geht der Autor besonders auf die DIN 276 als „fachlich allgemein anerkannte Regeln der Technik“ bei der Kostenermittlung ein. Darüber hinaus werden die Spezialvorschriften § 41 HOAI für Ingenieurbauwerke sowie § 45 HOAI für Verkehrsanlagen vorgestellt. Der Beitrag schließt mit einer Übersicht über die Aufteilung in stets, teilweise sowie bedingt anrechenbare Kosten im Kontext der DIN 276 ab.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja