Ermittlungsauftrag anrechenbare Kosten

Untertitel
Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen Sachen des Planers
Autor
Welter, Ulrich
Normen
§ 15 HOAI
§ 6 HOAI
§ 4 HOAI
§ 41 HOAI
§ 45 HOAI
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2013
Seite(n)
9-11
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2013
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 15 HOAI, § 6 HOAI, § 4 HOAI, § 41 HOAI, § 45 HOAI

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Autor gibt mit seinem Beitrag einen Überblick über die anrechenbaren Kosten nach der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI 2009). Nach § 6 HOAI sind sie zwingende Honorarparameter. Damit stellen sie eine wichtige Voraussetzung für die prüffähige Schlussrechnung und den Fälligkeitszeitpunkt des Honorars nach § 15 Abs. 1 HOAI dar. Zunächst werden die allgemeinen Bestimmungen zu den anrechenbaren Kosten nach § 4 HOAI vorgestellt. Dabei geht der Autor besonders auf die DIN 276 als „fachlich allgemein anerkannte Regeln der Technik“ bei der Kostenermittlung ein. Darüber hinaus werden die Spezialvorschriften § 41 HOAI für Ingenieurbauwerke sowie § 45 HOAI für Verkehrsanlagen vorgestellt. Der Beitrag schließt mit einer Übersicht über die Aufteilung in stets, teilweise sowie bedingt anrechenbare Kosten im Kontext der DIN 276 ab.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nachhaltig, voll und ganz

Autor
Halm, Ralf-Olaf
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2013
Seite(n)
7-8
Titeldaten
  • Halm, Ralf-Olaf
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2013
    S.7-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Es werden die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen vorgestellt und Hinweise darauf gegeben, wo die in Hessen gewonnenen Erkenntnisse veröffentlicht wurden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtsfragen der Rückforderung von Zuwendungen bei Verstößen gegen das Vergaberecht

Autor
Hildebrandt, Burghard
Conrad, Sebastian
Normen
§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
Gerichtsentscheidung
OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20. April 2012, 4 A 1055/09
Heft
3
Jahr
2013
Seite(n)
130-140
Titeldaten
  • Hildebrandt, Burghard ; Conrad, Sebastian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2013
    S.130-140
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG

OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20. April 2012, 4 A 1055/09

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser beschäftigen sich mit dem Hauptthema für Zuwendungsempfänger: Dem Damoklesschwert der Rückforderung, hier wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht. Die Verfasser stimmen der h.M. zu, dass die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sinnvollerweise als Auflagen zu verstehen sind. Bei der Interpretation der Auflage wird die Frage gestellt, auf welche Fassung der Vergabeordnungen die ANBest-P wohl jeweils verweisen und zeigt interessante Konstellationen, in denen die unklare Verweisung auf "die VOL/A" zu Widersprüchen innerhalb der VOL/A führen. Nach Auslegung der Verpflichtungen geht der Artikel auf die Situation der Rückforderung ein, prüft Ermessensumfang und die Frage, was ein "schwerer Verstoß gegen das Vergaberecht" ist und inwieweit eine Unwirtschaftlichkeit nötig ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Beschaffung im Dialog

Untertitel
Im Check: Das Verhandlungsverfahren
Autor
Noch, Rainer
Gerichtsentscheidung
VK Lüneburg, Beschluss v. 18.11.2011 - VgK 50/2011
VK Lüneburg, Beschluss v. 23.01.2012 - VgK 57/2011
OLG Naumburg, Beschluss v. 12.04.2012 - 2 Verg 1/12
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2011 - Verg 16/11
OLG Dresden, Beschluss v. 10.08.2011 - Verg 006/11
OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.02.2012 - Verg W 1/12
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2013
Seite(n)
23-26
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2013
    S.23-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Lüneburg, Beschluss v. 18.11.2011 - VgK 50/2011, VK Lüneburg, Beschluss v. 23.01.2012 - VgK 57/2011, OLG Naumburg, Beschluss v. 12.04.2012 - 2 Verg 1/12, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2011 - Verg 16/11, OLG Dresden, Beschluss v. 10.08.2011 - Verg 006/11, OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.02.2012 - Verg W 1/12

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Insbesondere bei komplexen Beschaffungsvorhaben ist das Verhandlungsverfahren aufgrund dessen stetigen Möglichkeiten von Kommunikation und Modifikation fast unerlässlich. Die Besonderheiten des Verfahrens nebst aktueller Rechtsprechung stellt der Autor vorliegend anhand des üblichen Verfahrensablaufs dar. Dabei geht er auf die Möglichkeiten des Nachrückens von Teilnehmern, der (mündlichen) Änderung von Angeboten, des Bieterwechsels sowie der Abgabe zweier Hauptangebote ein. Solange die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie des Geheimwettbewerbs gewahrt werden, ist im Verhandlungsverfahren vieles möglich.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabevorbereitung, Angebots- und Nachtragskalkulation nach FIDIC 1999 und dem FIDIC Gold Book

Autor
Hök, Götz-Sebastian
Heft
3
Jahr
2013
Seite(n)
114-124
Titeldaten
  • Hök, Götz-Sebastian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2013
    S.114-124
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag stellt die Besonderheiten von FIDIC Vertragswerken für Auftraggeber und Bieter vor und erläutert besonders praxisrelevante Vertragsklauseln. FIDIC Vertragsklauseln werden bei internationalen Vergabeverfahren vereinbart. Der Beitrag gibt Hinweise für korrekte und zugleich wettbewerbsfähige Kalkulationsansätze. Hintergrund ist, dass diese Verträge als "All-inclusive"-Verträge ausgestaltet sind und sich Nachträge (Claims) nach Ansicht des Verfassers nicht dazu eignen, um Kalkulationsfehler nachträglich zu korrigieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Haftung der Kommunen für Verstöße gegen EU-Recht – Teil 2

Autor
Burger, Simon
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
41-53
Titeldaten
  • Burger, Simon
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 2/2013
    S.41-53
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag untersucht Haftungsfolgen, die sich aus der innerstaatlichen Verbindlichkeit des EU-Rechts (das ist das Thema des 1. Teils des Artikels) für die Kommunen ergeben können. Er stellt die Außenhaftung des Bundes gegenüber der EU und Möglichkeiten des innerstaatlichen Haftungsausgleichs gegenüber den Ländern und Kommunen dar. Für den Verfasser scheidet ein direkter Regress gegenüber den Kommunen aus. Allerdings gebe es Situationen, in denen die Kommune bei vergaberechtswidrigem Handeln auch unmittelbar hafte (z. B. auf die Rückabwicklung von Verträgen).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Richtiger Umgang mit Referenzen bei der Eignungsprüfung

Autor
Mager, Stefan
Normen
§ 19 Abs. 2 VOL/A-EG, § 97 Abs. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2012, VII-Verg 108/11
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
92-96
Titeldaten
  • Mager, Stefan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2013
    S.92-96
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 19 Abs. 2 VOL/A-EG, § 97 Abs. 1 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2012, VII-Verg 108/11

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
In seinem Aufsatz mit dem Titel setzt sich der Autor kritisch mit dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.09.2012 (VII-Verg 108/11) auseinander. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte die Vergabestelle, unabhängig von der Anzahl der von einem Bieter vorgelegten Referenzen, die Anzahl der in der Eignungsprüfung berücksichtigten Referenzen auf drei Stück beschränkt und nur die drei Referenzen berücksichtigt, die vom Bieter mit den Nummern 1, 2 und 3 bezeichnet wurden. Hierin sah das OLG Düsseldorf einen Verstoß gegen vergaberechtliche Grundsätze, insbesondere aber gegen den aus § 97 Abs. 1 GWB folgenden Wettbewerbsgrundsatz. Die Beschränkung der Anzahl der in die Eignungsprüfung einfließenden Referenzen habe einen abschreckenden Effekt auf die Bieter und die Eignungsprüfung erfolge in diesem Fall auf einer schmalen Tatsachengrundlage. Den Autor vermag die Entscheidung des OLG Düsseldorf nur teilweise zu überzeugen. Kritikwürdig erscheint ihm vor allem der Rückgriff des Gerichts auf den allgemeinen Wettbewerbsgrundsatz zur Begründung seines Beschlusses. Eine gesetzliche Grundlage hierfür sei nicht ersichtlich. Bedenklich sei zudem der für den öffentlichen Auftraggeber entstehende Aufwand bei uferloser Einreichung von Referenzen. Aufgrund der neuen Rechtsprechung empfiehlt der Autor öffentlichen Auftraggebern jedoch, künftig auf die Beschränkung der Anzahl der Referenzen zu verzichten und andere Kriterien heranzuziehen, um die Eignungsprüfung effizient zu gestalten, wie etwa die Festlegung einer Mindestanzahl der vorzulegenden Referenzen oder die genaue Definition, wann ein Referenzprojekt mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wie viel Energieeffizienz muss es sein?

Untertitel
Anforderungen an Leistungsbeschreibung und Wertung nach § 4 IV bis VI b VgV
Autor
Stockmann, Thomas
Rusch, Daniel
Jahr
2013
Seite(n)
71-79
Titeldaten
  • Stockmann, Thomas; Rusch, Daniel
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • 2013
    S.71-79
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Die Autoren erläutern ausführlich die in der VgV enthaltenen Vorgaben zur Energieeffizienz im Rahmen der Festlegung der Leistungsbeschreibung und Wertung in § 4 Abs. 4 bis 6b VgV. Sie setzen sich dabei mit den verschiedenen Tatbestandsmerkmalen der gesetzlichen Regelungen auseinander, mit einem gewissen Augenmerk auf Beschaffungen von SPNV-(Dienst-)Leistungen. Der Aufsatz gibt Praktikern diverse weiterführende sowie durchaus kreative Hinweise an die Hand und setzt sich kritisch mit der bisher erschienenen Literatur auseinander. Besonders hervorzuheben sind die Ausführungen zum Tatbestandbestandsmerkmal "wesentliche Voraussetzung zur Ausführung einer Dienstleistung" in § 4 Abs. 4 VgV und zu der Interpretation der Soll-Vorschrift in § 4 Abs. 5 VgV. Ob sich die ausführlich begründete Ansicht der Autoren, nach der § 4 Abs. 4 bis 6b VgV nicht bieterschützend sei, durchsetzen wird, bliebt abzuwarten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der novellierte Regelungsrahmen zur Vergabe verteidigungs- und sicherheitsrelevanter öffentlicher Aufträge

Untertitel
Wertungswidersprüche und Zirkelschlüsse
Autor
Voll, Maximilian
Normen
§ 115 Abs. 4 GWB
§ 100 GWB
§ 99 Abs. 7 GWB
Heft
3
Jahr
2013
Seite(n)
120-124
Titeldaten
  • Voll, Maximilian
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 3/2013
    S.120-124
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 115 Abs. 4 GWB, § 100 GWB, § 99 Abs. 7 GWB

Dr. Anne Rausch, CMS Hasche Sigle, Köln
Abstract
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem am 14.12.2011 in Kraft getreten „Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit“, welches auf der europäischen Verteidigungsvergaberichtlinie 2009/81/EG beruht. Hinsichtlich der Umsetzung im Rahmen der GWB-Vergabevorschriften zeigt er gewisse Unstimmigkeiten und Widersprüche auf. Die Ursache hierfür sieht er insbesondere in der nicht konsequenten Differenzierung zwischen verteidigungs- und sicherheitsrelevanten sowie sonstigen öffentlichen Aufträgen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Besonderheiten der Unterauftragsvergabe nach § 9 VSVgV

Autor
Kaminsky, Stefan
Leinemann, Eva-Dorothee
Normen
§ 9 VSVgV
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2013
Seite(n)
2-5
Titeldaten
  • Kaminsky, Stefan; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 1/2013
    S.2-5
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 9 VSVgV

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Die Autoren setzen sich mit den Besonderheiten der Unterauftragsvergabe in der VSVgV auseinander. Ausgehend vom Zweck der Regelung stellen sie die Anforderungen dar, welche die europarechtlichen Regelungen vorsehen und beleuchten, wie der deutsche Gesetzgeber die europäischen Vorgaben umgesetzt hat. Danach kann die Vergabestelle die Bieter verpflichten, einen Leistungsteil von bis zu 30 % an Dritte weiter zu vergeben. Die Autoren wenden sich dann den Problemen zu, welche mit diesem Eingriff des Gesetzgebers in die Auswahlfreiheit der Bieter verbunden sind. Hierbei heben sie die Rechtsunsicherheit für die Eignungswertung hervor, die damit einhergeht, dass der Bieter die Vergabe der Nachunternehmerleistungen erst durchführen kann, wenn er den Zuschlag erhalten hat. Solange die Nachunternehmer noch nicht feststehen, könne sich der Bieter im Vergabeverfahren nur auf die eigene Fachkunde berufen. Sie kommen deshalb zu dem Ergebnis, dass der Auftraggeber auf die Möglichkeit verzichten sollte, den Bietern eine Unterauftragsvergabe vorzugeben.
Rezension abgeschlossen
ja