Außerordentliche Kündigung wegen Bestechung

Autor
Dzida, Boris
Heft
16
Jahr
2012
Seite(n)
881-885
Titeldaten
  • Dzida, Boris
  • NZA - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
  • Heft 16/2012
    S.881-885
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser befasst sich mit den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung von Arbeitnehmern wegen der Bestechung von Amtsträgern oder Geschäftspartnern. Er stellt fest, dass eine Bestechung an sich ein geeigneter Grund für eine außerordentliche Kündigung ist, jedoch scheitere die Kündigung vielfach an der nach § 626 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen den Interessen des Unternehmens und des Arbeitnehmers. Dies sei nicht nachvollziehbar, da die Interessenabwägung zulasten des Arbeitnehmers ausfallen müsse wenn dieser seinen Arbeitgeber in die Gefahr bringe drastische Sanktionen oder Strafen auferlegt zu bekommen. In diesem Zusammenhang stellt er die wichtigsten Strafen und Sanktionen für international tätige Unternehmen vor. Dabei geht er auf den US Foreign Corrupt Practices Act, den UK Bribery Act und die Sanktionen nach dem deutschem Recht ein. Hierbei stellt er insbesondere mögliche vergaberechtliche Folgen, wie den Ausschluss aus Vergabeverfahren wegen mangelnder Zuverlässigkeit oder die Eintragungen in Korruptionsregister dar. Allein diese abstrakte Gefahr sowie die Möglichkeit durch eine Selbstreinigung die Zuverlässigkeit wieder zu erlangen, müsse im Rahmen der Interessenabwägung zu einer unverzüglichen Trennung von dem betroffenen Arbeitnehmer führen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtlich privilegierte Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB

Autor
Schröder, Holger
Normen
§ 98 Nr. 4 GWB
Heft
9
Jahr
2012
Seite(n)
541-547
Titeldaten
  • Schröder, Holger
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2012
    S.541-547
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 98 Nr. 4 GWB

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die besondere Rolle der Sektorenauftraggeber im Vergaberecht untersucht der Verf. nach einem Abriss der historischen Entwicklung dieses Rechtsbereichs. Dabei geht er thematisch vor, in dem er die Gebiete Trinkwasserversorgung, Elektrizitäts- und Gasversorgung, Wärmeversorgung und Verkehr darstellt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Diversität der dem Sektorenauftraggeberbegriff unterfallenden Unternehmen es außerordentlich schwierig mache, mit dem vorhandenen Rechtsrahmen angemessene Ergebnisse zu erzielen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge

Untertitel
Eine neue Auftragskategorie im Vergaberecht
Autor
Scherer-Leydecker, Christian
Normen
2009/81/EG
Heft
9
Jahr
2012
Seite(n)
533-541
Titeldaten
  • Scherer-Leydecker, Christian
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2012
    S.533-541
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

2009/81/EG

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Ausführlich werden die neuen Regelungen für die Vergaben im Bereich verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge vorgestellt. Der Verf. geht detailliert auf die neuen Normen und Begrifflichkeiten ein. Dabei kommentiert er sogleich und füllt die neuen Vorschriften so mit Leben. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Geheimhaltungsvorschriften der Bundesrepublik gelegt, die - soweit die Geheimhaltungsstufe "VS" betroffen ist - mit den Regelungen der RL 2009/81/EG nicht immer übereinstimmen und nach Auffassung des Verf. eine europarechtskonforme Auslegung nötig machen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Besondere Dringlichkeit der Leistung bei Stadionbau für Fußball-EM 2012

Autor
Motyka-Mojkowski, Mariusz
Normen
Art. 31 Abs. 1 lit. c) VKR
Heft
8
Jahr
2012
Seite(n)
471-475
Titeldaten
  • Motyka-Mojkowski, Mariusz
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2012
    S.471-475
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 31 Abs. 1 lit. c) VKR

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb am Beispiel des Baus eines Fußballstadions für die Fußball-EM 2012 durch die Stadt Wroclaw (Breslau). Der Auftrag war ohne Ausschreibung an ein deutsches Unternehmen vergeben worden, nachdem die Stadt dem vorherigen Auftragnehmer wegen Terminsverzug gekündigt hatte. Die zuständige polnische Vergabekammer hatte dies wegen besonderer Dringlichkeit gebilligt. Der Verfasser teilt diese Ansicht nicht, da sie mit den Vorgaben des EuGH an die Dringlichkeit nicht vereinbar sei; insbesondere genüge eine wirtschaftliche Dringlichkeit nicht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtsprobleme bei der Zulassung und Wertung von Nebenangeboten im Bereich europaweiter Ausschreibungen

Autor
Herrmann, Alexander
Normen
Art. 24 Abs. 1 VKR
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf VergabeR 2012, 185
OLG Schleswig VergabeR 2011, 586
Heft
5
Jahr
2012
Seite(n)
673-687
Titeldaten
  • Herrmann, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2012
    S.673-687
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 24 Abs. 1 VKR

OLG Düsseldorf VergabeR 2012, 185, OLG Schleswig VergabeR 2011, 586

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag zeigt den Meinungsstand zur Zulassung und Wertung von Nebenangeboten auf. Er erläutert zunächst Inhalt und Systematik von Nebenangeboten (auch in Abgrenzung zu Preisnachlässen). Nebenangebote könnten nur dann gewertet werden, wenn sie bereits in der Bekanntmachung zugelassen wurden. Die Zulassung sei nur dann möglich, wenn die Wertung nicht nur nach dem Preis erfolgt. Erfüllt das Nebenangebot die Mindestkriterien sei keine daneben allgemeine Gleichwertigkeitsprüfung zulässig.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Steine statt Brot - Das neue „Konzessionsmodell" im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz

Autor
Freese, Herbert
Schwind, Joachim
Heft
8
Jahr
2012
Seite(n)
201-208
Titeldaten
  • Freese, Herbert; Schwind, Joachim
  • NdsVBl - Niedersächsische Verwaltungsblätter
  • Heft 8/2012
    S.201-208
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren setzen sich kritisch mit der Neuregelung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes auseinander. Dieses sollte zum Schutz der gewachsenen Strukturen im Rettungsdienst nun auch die Möglichkeit der Leistungserbingung im Rahmen einer Dienstleistungskonzession ermöglichen. Zunächst werden von den Verfassern die Anforderungen an eine Dienstleistungskonzession nach den Vorgaben des EuGH dargestellt und sodann die neue Fassung des NRettDG auf entsprechende Vereinbarkeit geprüft. Zwar werde der Zahlungsstrom bei der neuen Regelung künfitg nicht mehr über den Träger des Rettungsdienstes erfolgen, doch bestünden erhebliche Zweifel an einer ausreichenden Risikoübertragung auf den Dienstleister. Hinsichtlich der Risikoverlagerung seien keine relevanten Unterschiede zwischen dem Submissionsmodell und der Konzession zu erkennen. Auch die Neuregelungen zum Großschadensereignis und optinalen Eignungskriterien werden kurz angesprochen. Lösungen zum Schutz der gewachsenen Strukturen im Rettungsdienst seien nur auf europäischer Ebene zu erreichen. Dies könne entweder dadurch erreicht werden, dass den Nationalstaaten der Erlass von eigenen Regelungen für die Beschaffung von sozialen Dienstleistungen eingeräumt werde oder im europäischen Recht eine explizite Bereichsausnahme für Rettungsdienstleistungen verankert würde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die vergaberechtliche Gretchenfrage: Wie hältst Du’s mit dem Mittelstand?

Untertitel
Der Mittelstandsschutz des § 97 III GWB bei der Vergabe von PPP- und Totalunternehmerleistungen
Autor
Manz, Tobias
Schönwälder, Yannick
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
Heft
8
Jahr
2012
Seite(n)
465-471
Titeldaten
  • Manz, Tobias; Schönwälder, Yannick
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2012
    S.465-471
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren geben zunächst einen Überblick über die rechtliche Grundsystematik der Losteilung als gesetzliche Regelung zur Förderung des Mittelstandes. Dabei gebe es für die Losteilung drei Weichenstellungen, die Bedarfs- und Leistungsbestimmung, die Frage nach der Teilbarkeit der Leistung und als letzte Stufe die technischen und wirtschaftlichen Rechtfertigungsgründe. Anhand dieser Systematik wird dann die Zulässigkeit der Gesamtvergabe bei PPP-Projekten und Totalunternehmern betrachtet. In der Regel wären in diesen Fällen wirtschaftliche Vorteile ausschlaggebend. Fraglich sei, ob dann eine teleologische Reduktion des § 97 Abs. 3 GWB geboten wäre, um die Intention Mittelstandsschutz des Gesetzgebers dennoch zu verwirklichen. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass PPP-Projekte und Totalunternehmerverträge im Einzelfall auf der dritten Stufe gerechtfertigt sein können und dann der Mittelstandsschutz dahinter zurücktreten müsse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Novellierung des Rettungsdienstrechts in Sachsen

Autor
Braun, Christian
Heft
9
Jahr
2012
Seite(n)
221-227
Titeldaten
  • Braun, Christian
  • SächsVBl - Sächsische Verwaltungsblätter
  • Heft 9/2012
    S.221-227
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor setzt sich kritisch mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) auseinander.
Hierzu erörtert er verschiedene Kritikpunkte, die dem Gesetzentwurf entgegen gehalten werden. In der Diskussion bestünden häufig generelle Vorbehalte gegen das Vergaberecht, diese seien jedoch bei der Neugestaltung der Vergabekoordinierungsrichtlinie einzubringen, nicht beim Entwurf des SächsBRKG. Auch sei die Idee einer Rekommunalisierung des Rettungsdienstes keine Lösung, da erst vor einigen Jahren die Konzession abgeschafft worden sei und dieses zudem gegen die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG verstoße, da es sich bei dem Rettungsdienstunternehmer um einen Beruf im Sinne des Art. 12 Grundgesetz handele. Weiterhin entgegnet der Autor dem Wunsch nach einem Hilfsorganisationenprivileg mit vergaberechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch den Ruf nach einem Wechsel vom Submissionsmodell zum Konzessionsmodell sieht der Verfasser kritisch, dieses sei in Sachsen vor langer Zeit aus guten Gründen abgeschafft worden und ein rechtssicheres Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession bringe gegenüber dem Vergaberecht keine bedeutenden Vorteile. Weiterhin bedürfe es auch keiner Ausnahme der Rettungsdienstleistungen vom Vergaberecht. Die hierfür angeführten Argumente wie Mitwirkung im Katastrophenschutz und Bewältigung von Großschadensereignissen, Preisdumping oder Qualitätsverluste könnten durch umsichtige Gestaltung im Vergabeverfahren ausreichend berücksichtigt werden. Wobei die Mitwirkung im Katastrophenschutz jedoch nicht zu einer Marktverengung führen und ohnehin nicht zu Lasten des Kostenträgers für den Rettungsdienst erbracht werden dürfe. Ausdrücklich geht er auf das Verbot der Vermengung von Eignungs- und Wertungskriterien ein, welches auch bei den Zuschlagskriterien gemäß dem Entwurf des SächsBRKG zu beachten sei. Im Ergebnis unterstützt der Autor den Gesetzentwurf mit der Entscheidung beim ausschreibungspflichtigen Submissionsmodell zu bleiben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des europäischen Vergaberechts in den Jahren 2011/2012

Autor
Neun, Andreas
Otting, Olaf
Heft
15
Jahr
2012
Seite(n)
566-573
Titeldaten
  • Neun, Andreas; Otting, Olaf
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 15/2012
    S.566-573
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Die Autoren bieten einen Überblick über die wesentlichen vergaberechtlichen Entwicklungen auf EU-Ebene im Zeitraum von März 2011 bis Juni 2012. Sie haben den Beitrag in drei Abschnitte gegliedert: Im ersten Teil stellen sie die Richtlinien-Vorschläge der Kommission aus Dezember 2011 vor. Schwerpunkt ist dabei der Richtlinienentwurf für die öffentliche Auftragsvergabe, deren Neuerungen sie in den Punkten "Nachrangige Dienstleistungen", "Öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit" sowie "Eignungs- und Zuschlagskritierien" skizzieren. Im zweiten Teil berichten die Autoren über weitere Kommissionsdokumente, insbesondere dem Arbeitsdokument zur "öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit". Es folgt im dritten Teil eine kurze Besprechung von insgesamt neun Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus dem vorgenannten Zeitraum.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neugründung kommunaler Stadtwerke-Gesellschaften im Lichte des Kartellvergaberechts

Autor
Byok, Jan
Graef, Andreas
Faasch, Rolf
Normen
§ 46 EnWG
§ 3 KAV
Gerichtsentscheidung
VK Münster, Beschluss vom 08.06.2012 - VK 6/12
Heft
9
Jahr
2012
Seite(n)
556-560
Titeldaten
  • Byok, Jan; Graef, Andreas; Faasch, Rolf
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2012
    S.556-560
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 EnWG, § 3 KAV

VK Münster, Beschluss vom 08.06.2012 - VK 6/12

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag fasst die Kernpunkte der Entscheidung der VK Münster, Beschluss vom 08.06.2012 - VK 6/12 zusammen. Die Vergabekammer hatte über ein europaweit ausgeschriebenes Verhandlungsverfahren zu entscheiden, das im Vorfeld zu einer Vergabe von Konzessionen über Strom- und Gasnetze nach § 46 EnWG initiert worden ist. Mit dem vorgeschalteten Verhandlungsverfahren sollte ein strategischer Partner für den Betrieb einer von mehreren Gemeinden gegründeten Netzgesellschaft gefunden werden.
Die Vergabekammer stellte fest, dass die doppelte Verwendung des Zuschlagskriteriums "Rendite des Gesamtprojekts" im Vergabe- und Konzessionierungsverfahren gegen § 97 Abs. 1, Abs. 2 GWB verstößt. Über § 104 Abs. 2 GWB als sonstige Ansprüche erkannte sie zudem Verstöße gegen § 46 EnWG, § 3 KAV sowie §§ 19, 20 GWB. In Bezug auf § 46 EnWG kommen die Autoren zum Schluss, dass die Doppelverwendung des Kriteriums zwar nicht zwingend eine unzulässige Verknüpfung mit dem Vergabeverfahren darstellen müsse, jedoch grundsätzlich eine Gefahr für die Diskriminierungsfreiheit der Konzessionsvergabe begründen kann. Der Beitrag schließt im Fazit mit einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Leitfaden des Bundeskartellamts zur Vergabe von Energiekonzessionen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja