Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswertes

Autor
Fandrey, Alexander
Zeitschrift
Heft
9
Jahr
2012
Seite(n)
198-200
Titeldaten
  • Fandrey, Alexander
  • Der Gemeindehaushalt
  • Heft 9/2012
    S.198-200
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Verfasser erläutert zunächst die Relevanz der Auftragswertschätzung. Diese betreffe nicht nur die Zuordnung zum Unterschwellen- und Oberschwellenbereich, sondern auch die Auswahl des richtigen Vergabeverfahrens aufgrund landesrechtlicher Vorgaben im nationalen Bereich und eventuell eine Aufhebung der Ausschreibung wegen fehlender Wirtschaftlichkeit. Sodann werden Leitlinien für eine ordnungsgemäße Schätzung aufgestellt und die Erfordernisse an die Dokumentation aufgezeigt. Schließich werden die Rechtschutzmöglichkeiten und eventuelle Fehlerfolgen dargestellt, wie z.B. Auswirkungen auf Fördermittel.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtliche Ge- und Verbote bei der Öffnung der Wasserversorgungsmärkte

Autor
Markopoulos, Titos
Normen
Art. 106 Abs. 2 AEUV
Heft
10
Jahr
2012
Seite(n)
361-367
Titeldaten
  • Markopoulos, Titos
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 10/2012
    S.361-367
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 106 Abs. 2 AEUV

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Autor bespricht grundlegende Aspekte der Öffnung der Trinkwasserversorgungsmärkte, die sich den Kommunen etwa im Rahmen einer Abwägung nach Art. 106 Abs. 2 AEUV stellen. Besonderes Augenmerk richtet er dabei auf systemimmanente Konflikte, die sich aus dem Zusammentreffen des freien Wettbewerbs als Marktorganisationsform einerseits und dem Interesse der Allgemeinheit an einer funktionierenden und gefahrlosen Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge andererseits ergeben. Die bestehenden Zielkonflikte und die sich damit potenziell ergebenden Gefahren stellt der Autor dar und diskutiert konkrete Maßnahmen. Dabei kommt er zum Ergebnis, dass neben gesetzgeberischem Tätigwerden auch eine effektive Kommunalaufsicht und starke Einflussnahme der Gemeindeorgane notwendig ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wenn die Prüfer auf die Pirsch gehen...

Untertitel
Bei Zuschussmaßnahmen in NRW sind Wertgrenzen ein alter Hut
Autor
Dabringhausen, Gerhard
Normen
§ 25 GemHVO NRW
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2012
Seite(n)
15-17
Titeldaten
  • Dabringhausen, Gerhard
  • Vergabe News
  • Heft 5/2012
    S.15-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 25 GemHVO NRW

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Autor berichtet über die Praxis der Rückforderung von Fördermitteln aufgrund von Verstößen des Zuwendungsempfängers gegen das Vergaberecht in NRW. Dabei geht es insbesondere um diejenigen "Altfälle", in denen ein kommunaler Zuwendungsempfänger noch vor der Geltung der Vergabe- und Vertragsordnungen aus dem 2009 die Vergabeverfahrensart ausschließlich anhand der eigenen Wertgrenzen bestimmt hat. Die in § 3 VOB/A 2009 neu eingeführten Wertgrenzen kommen dann als Rechtmäßigkeitsmaßstab nicht zur Geltung. Der Landesrechnungshof zieht dem Autor zufolge daraus die Konsequenz, dass eine damals schlicht nach Wertgrenzen ermittelte Vergabeverfahrensart rechtswidrig sei. Dem hält der Autor mit entsprechenden Fundstellen entgegen, dass Wertgrenzen bereits lange Zeit zuvor durch entsprechende Erlasse zur Anwendung gelangt sind. Diese bespricht er im weiteren Verlauf des Beitrags und schlägt vor, die Rechtmäßigkeit einstiger Wertgrenzen durch Rückrechnung ausgehend von aktuellen Wertgrenzen unter Berücksichtigung der Teuerungsrate zu bestimmen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Von der Freiheit der Auftraggeber

Untertitel
OLG Düsseldorf stärkt ihre Autonomie bei der Bestimmung der Leistung
Autor
Dageförde, Angela
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012, Az. VII Verg 7/12
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2012
Seite(n)
11-15
Titeldaten
  • Dageförde, Angela
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2012
    S.11-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012, Az. VII Verg 7/12

Melanie von Lennep, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Die Autorin bespricht das Thema des Definitionsrechts des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Leistungsgegenstands anhand eines ergangenen Beschlusses des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 27.06.2012, Az. VII Verg 7/12) zu einer Grippeimpfstoffausschreibung. Unter Darlegung der bestehenden Rechtsprechung hierzu sieht sie das Bestimmungsrecht des Auftraggebers durch die Entscheidung gestärkt und zeigt die Grenze zur Verpflichtung einer produktneutralen Leistungsbeschreibung auf.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Anwendungsbereich und Governanceregeln der EU-Auftragsvergabereformrichtlinie: Bewertung und Umsetzungsbedarf

Autor
Burgi, Martin
Heft
10
Jahr
2012
Seite(n)
601-609
Titeldaten
  • Burgi, Martin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2012
    S.601-609
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit dem Kommissionsentwurf zur neuen Vergaberichtline. Er informiert dabei über die aus seiner Sicht zentralen Inhalte des Richtlinienvorschlags und verbindet das mit einer teilweise deutlichen Kritik, insbesondere an den Regelungen zur „Verwaltungszusammenarbeit“ (horizontale Kooperation) und zur Einführung einer nationalen Vergabeaufsichtsstelle („Governance“). Zudem verweist er auch auf mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung in das nationale Recht und macht konkrete Vorschläge für einen alternativen Richtlinientext.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabe von Planungsleistungen durch privaten Baukonzessionär

Autor
Werner, Michael Jürgen
Weber, Martin
Normen
§ 98 Nr. 6 GWB, §§ 6 Abs. 1, 4, 5 VgV, § 22 a VOB/A
Gerichtsentscheidung
OLG München, Beschluss vom 05.04.2012
Jahr
2012
Seite(n)
628-631
Titeldaten
  • Werner, Michael Jürgen; Weber, Martin
  • 2012
    S.628-631
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 98 Nr. 6 GWB, §§ 6 Abs. 1, 4, 5 VgV, § 22 a VOB/A

OLG München, Beschluss vom 05.04.2012

Dr. Anne Rausch, CMS Hasche Sigle, Köln
Abstract
Die Autoren befassen sich mit der Frage, ob der private Baukonzessionär bei der separaten Vergabe von Planungsleistungen an Dritte dem Vergaberecht unterliegt. Als Hintergrund schildern sie zunächst die aus § 98 Nr. 6 GWB folgende Problemstellung, wonach der Baukonzessionär bei der Auftragsvergabe an Dritte als öffentlicher Auftraggeber anzusehen sei. Eine Regelung über das anzuwendende Vergaberegime folge hieraus allerdings nicht. Insofern bestimmten § 6 Abs. 1 VgV und § 22 a VOB/A lediglich für die Vergabe von Bauleistungen die Anwendbarkeit der VOB/A. Eine entsprechende Regelung für die VOL und VOF bestehe nicht. Sodann gehen die Autoren auf den Beschluss des OLG München vom 5.4.2012 ein, welches die Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts auch bei der isolierten Vergabe von Planungsleistungen angenommen hat. In der anschließenden Würdigung argumentieren die Autoren gegen die Anwendbarkeit des Vergaberechts und nennen in der Folgerung für die Praxis insbesondere Möglichkeiten, der aus der Entscheidung des Gerichts folgenden Rechtsunsicherheit hinsichtlich der anwendbaren Vorschriften zu begegnen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Umsetzung der Verteidigungsgüter-Beschaffungsrichtlinie in Deutschland

Untertitel
Ein Überblick über die Regelungen des GWB, der VSVgV und des dritten Abschnitts der VOB/A (VOB/A-VS)
Autor
Roth, Frank
Lamm, Regina
Normen
Richtlinie 2009/81/EG; VgVSV, VOB/A - VS
Heft
10
Jahr
2012
Seite(n)
609-615
Titeldaten
  • Roth, Frank; Lamm, Regina
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2012
    S.609-615
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Richtlinie 2009/81/EG; VgVSV, VOB/A - VS

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Umsetzung des Verteidigungspakets der EU in Deutschland. Es werden im Überblick die Umsetzungshistorie sowie der neue Rechtsrahmen für die Beschaffung von Leistungen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit dargestellt.

Die Autoren beschränken sich dabei jedoch nicht auf die Erläuterung der wesentlichen neuen Vorschriften, sondern sparen nicht mit kritischen Anmerkungen in Bezug auf handwerkliche Mängel des Gesetzgebers. Diese betreffen insbesondere unabgestimmte und z.T. sogar widersprüchliche Regelungen auf den unterschiedlichen Normebenen. Außerdem wird zu Recht bemängelt, dass das Sicherheitsvergaberecht weder nach dem Kaskadenprinzip des klassischen Vergaberechts aufgebaut ist noch der schlankeren zweistufigen Regelungsstruktur des Sektorenvergaberechts folgt, sondern mit einer "Teilkaskade" bei der Vergabe von sicherheitsrelevanten Bauleistungen – VSVgV, VOB/A - VS – eine dritte Variante einführt. Die Skepsis der Autoren hinsichtlich der Erwartung der Kommission, die Verteidigungsmärkte der EU durch das neue Sicherheitsvergaberecht für den EU-weiten Wettbewerb öffnen zu können, erscheint ebenfalls berechtigt, da auch die neuen Vergabevorschriften für die öffentlichen Auftraggeber genügend Spielräume und Möglichkeiten eröffnen, den strengen Bindungen an das Vergaberecht zu entgehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Aktuelles Vergaberecht 2012 = Marchés publics 2012

Herausgeber
Zufferey, Jean-Babtiste
Stöckli, Hubert
Jahr
2012
Seite(n)
X, 498
Verlag
Titeldaten
  • Zufferey, Jean-Babtiste, Stöckli, Hubert [Hrsg.]
  • Schulthess
    Zürich, 2012
    S.X, 498
    , Band 21
  • ISBN 978-3-7255-6587-0
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Zürich
Abstract
Am 22.06.2012 fand die „Vergabetagung 12“ in Zürich statt, am 13.06.2012 die französisch-sprachig durchgeführte, aber gleichfalls vom Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht der Universität Freiburg organisierte „Marchés publics 2012“. Die bei diesen Veranstaltungen – nur teilweise identisch – gehaltenen Vorträge sind in diesem Band zusammengestellt, und zwar jeweils in der Sprache, in der sie gehalten wurden. Das französische Vorwort verspricht ein vollständiges Panorama der Entwicklungen des schweizerischen Vergaberechts und damit nicht zu viel. Dabei sind die Themen ähnlich wie die derzeit in Deutschland diskutierten. So nehmen das GPA und seine Revisionen einen breiten Raum ein. Aber auch die Praxis und Perspektiven von PPP wurden im Plenum intensiv dargestellt. Die Konzessionen und ihre Vergabe werden in der Schweiz intensiv diskutiert. Es kommen eher praxisorientierte Vorträge zu Nebenangeboten (wie in den Vergaberichtlinien als Varianten bezeichnet), zur Angebotsöffnung und zur Wertung des nicht billigsten, sondern des günstigsten Angebotes hinzu. In einem vergleichsweise langen deutschsprachigen Beitrag von gut 100 Seiten wird die vergaberechtliche Rechtsprechung der Jahre 2010-2012 aufgearbeitet und zusammengefasst. Im französischen Teil ist besonders auf die Darstellung der Bewertung bei Wettbewerben (im Sinne der deutschen VOF) hinzuweisen.
Band
21
ISBN
978-3-7255-6587-0
Rezension abgeschlossen
nein

Das Vergaberecht der Schweiz

Untertitel
Staatsverträge, Bundesrecht, Konkordat
Herausgeber
Stöckli, Hubert
Beyeler, Martin
Jahr
2012
Seite(n)
XIV, 493
Verlag
Titeldaten
  • Stöckli, Hubert, Beyeler, Martin [Hrsg.]
  • 8. Aufl.,
  • Schulthess
    Zürich, 2012
    S.XIV, 493
    , Band 22
  • ISBN 978-3-7255-6569-6
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Zürich
Abstract
In einer einleitenden Darstellung werden die Entwicklungen des schweizerischen Vergaberechts und die der maßgeblichen internationalen und europarechtlichen Regelungen beschrieben. Dargestellt und im nachfolgenden Vorschriftenteil abgedruckt werden neben den nationalen Regelungen die Staatsverträge GPA, das neue GPA von Anfang 2012, das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und das EFTA-Übereinkommen. Das neue GPA wird mit den Anhängen 1-7 abgedruckt. Beim schweizerischen Recht werden die bundesweit geltenden Gesetze, Leitfäden und andere Vorgaben zum Vergaberecht abgedruckt, ergänzt um die Sonderregelungen für militärischen Bedarf, Bau und Ausbau der Nationalstraßen sowie Eisenbahnverkehr. Auch das Wettbewerbsrecht des Bundes ist erfasst, ebenso wie zahlreiche weitere Erlasse. Nach einem Abschnitt mit interkantonalem und kantonalem Recht werden verschiedene Formulare und Richtlinien abgedruckt.
Band
22
Auflage
8
ISBN
978-3-7255-6569-6
Rezension abgeschlossen
nein

Public-Private-Partnership

Untertitel
Die Servicegesellschaft im öffentlichen Krankenhauswesen
Autor
Sosat, André
Jahr
2011
Seite(n)
LVI, 242
Verlag
Titeldaten
  • Sosat, André
  • Dr. Kovac
    Hamburg, 2011
    S.LVI, 242
    Schriften zum Bau- und Vergaberecht
  • ISBN 978-3-8300-5747-5
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Hamburg
Reihe
Schriften zum Bau- und Vergaberecht
Abstract
Das Buch behandelt umfassend die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beteiligung Privater an Servicegesellschaften öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser. Einleitend werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf dem deutschen Krankenhausmarkt dargestellt und es werden Einsparpotentiale durch Krankenhaus-Servicegesellschaften erläutert. So sollen bei einer Klinik mit 180 Betten Einsparungen von 2,3 bis 2,7 Mio. Euro möglich sein. Nach Darstellung der Organisationsstruktur im deutschen Krankenhauswesen werden die Möglichkeiten öffentlich-privater Partnerschaften dargestellt. Dabei werden die europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen ebenso angesprochen wie die möglichen Finanzierungsmodelle. Der rechtliche Rahmen von Servicegesellschaften unterliegt eine Reihe von potentiellen Beschränkungen, die mit den Handlungsmöglichkeiten für die Problembereiche Gemeinnützigkeit, Kommunalrecht und natürlich vor allen Vergaberecht den Gegenstand des 4. Kapitels bilden. Dabei werden die verschiedenen Gestaltungsmodelle der Gründung mit und ohne privater Beteiligung ausführlich dargestellt. Aber auch die Frage, ob die Servicegesellschaft selber ein öffentlicher Auftraggeber ist, wird geprüft und im Ergebnis mit positiver Tendenz beantwortet. In einem eigenen Kapitel werden jeweils die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Risikostellungen sowie wie förderrechtlichen Besonderheiten und beihilferechtliche Erwägungen behandelt.
ISBN
978-3-8300-5747-5
Rezension abgeschlossen
nein