Auf die Funktion kommt es an

Autor
Noch, Rainer
Gerichtsentscheidung
KG Berlin, B. v. 28.09.2012 - Verg 10/12
OLG Brandenburg, B. v. 29.03.2012 - Verg W 2/12
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2013
Seite(n)
21-22
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2013
    S.21-22
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

KG Berlin, B. v. 28.09.2012 - Verg 10/12, OLG Brandenburg, B. v. 29.03.2012 - Verg W 2/12

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor erläutert anhand von Beispielen die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von VOB/A und VOL/A bei nachträglichen Aufträgen für bestehende Gebäude. Dies erfolgt anhand von zwei Entscheidungen, einmal zu einer Renovierung eines Universitätsgebäudes mit gleichzeitiger Sanierung der Mensa (VOL/A) und der Austausch eines Projektors für ein Planetarium (VOB/A). Im Ergebnis sei zunächst zu prüfen, ob in die Substanz des Gebäudes eingegriffen werde; dann läge stets ein Bauauftrag vor. Wäre dies nicht oder nur in geringem Umfang der Fall, komme es darauf an, ob die ersetzte Anlage für die Funktion des Gebäudes erforderlich sei, dann läge ein Bauauftrag vor. Hierzu könne die Kontrollüberlegung angestellt werden, ob das Gebäude als Neubau ohne die zu ersetzende Anlage als fertig gelten würde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabe komplexer Leistungen am Beispiel der IT-Vergabe

Autor
Kirch, Thomas
Kumpf, Johanna
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
14-17
Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Kumpf, Johanna
  • Vergabe News
  • Heft 2/2013
    S.14-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren stellen anhand von komplexen IT-Vergaben die Möglichkeiten von Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerben und von wettbewerblichen Dialogen dar. Zunächst werden die fehlende Festlegung eines Gesamtpreises und das Vorliegen geistig-schöpferischer Dienstleistungen als Voraussetzungen für das Verhandlungs-verfahren erläutert. Zudem wird die Voraussetzung für den wettbewerblichen Dialog besprochen, die fehlende Möglichkeit die technischen Mittel anzugeben, die zur Bedürfnis- bzw. Zielerfüllung erforderlich sind. Schließlich werden die Wahl und der Ablauf dieser beiden Verfahren und deren Vor- und Nachteile kurz dargestellt. Im Ergebnis kommen die Autoren dazu, dass das Verhandlungsverfahren gegenüber dem wettbewerblichen Dialog vorzuziehen sei, soweit das möglich ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Leistungsbeschreibung und Angebotswertung bei komplexen IT-Vergaben

Autor
Krohn, Wolfram
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
79-87
Titeldaten
  • Krohn, Wolfram
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2013
    S.79-87
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor gibt einen Überblick über die verschiedenen Herausforderungen bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung und Wertungsmatrix sowie bei der Festlegung der Zuschlagskriterien. Der Aufsatz beginnt zunächst mit Hinweisen zur Bedarfsanalyse, Markterkundung, externer Beratung und zum Praxisleitfaden UfAB. Im zweiten Abschnitt werden dann die verschiedenen Möglichkeiten, (technisch-konstruktiv, funktional) eine Leistungsbeschreibung zu verfassen dargestellt und dabei auf Produktneutralität gegenüber Kompatibilität eingegangen. Zudem werden unter anderem Fragestellungen wie Open Source, Umweltfreundlichkeit und Mitwirkungsleistungen thematisiert. Schließlich erläutert der Autor die Angebotswertung und geht unter anderem auf Fragestellungen zur Gewichtung der Kriterien und Teststellungen ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ermittlungsauftrag anrechenbare Kosten

Untertitel
Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen Sachen des Planers
Autor
Welter, Ulrich
Normen
§ 15 HOAI
§ 6 HOAI
§ 4 HOAI
§ 41 HOAI
§ 45 HOAI
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2013
Seite(n)
9-11
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2013
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 15 HOAI, § 6 HOAI, § 4 HOAI, § 41 HOAI, § 45 HOAI

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Autor gibt mit seinem Beitrag einen Überblick über die anrechenbaren Kosten nach der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI 2009). Nach § 6 HOAI sind sie zwingende Honorarparameter. Damit stellen sie eine wichtige Voraussetzung für die prüffähige Schlussrechnung und den Fälligkeitszeitpunkt des Honorars nach § 15 Abs. 1 HOAI dar. Zunächst werden die allgemeinen Bestimmungen zu den anrechenbaren Kosten nach § 4 HOAI vorgestellt. Dabei geht der Autor besonders auf die DIN 276 als „fachlich allgemein anerkannte Regeln der Technik“ bei der Kostenermittlung ein. Darüber hinaus werden die Spezialvorschriften § 41 HOAI für Ingenieurbauwerke sowie § 45 HOAI für Verkehrsanlagen vorgestellt. Der Beitrag schließt mit einer Übersicht über die Aufteilung in stets, teilweise sowie bedingt anrechenbare Kosten im Kontext der DIN 276 ab.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nachhaltig, voll und ganz

Autor
Halm, Ralf-Olaf
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2013
Seite(n)
7-8
Titeldaten
  • Halm, Ralf-Olaf
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2013
    S.7-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Es werden die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen vorgestellt und Hinweise darauf gegeben, wo die in Hessen gewonnenen Erkenntnisse veröffentlicht wurden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtsfragen der Rückforderung von Zuwendungen bei Verstößen gegen das Vergaberecht

Autor
Hildebrandt, Burghard
Conrad, Sebastian
Normen
§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
Gerichtsentscheidung
OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20. April 2012, 4 A 1055/09
Heft
3
Jahr
2013
Seite(n)
130-140
Titeldaten
  • Hildebrandt, Burghard ; Conrad, Sebastian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2013
    S.130-140
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG

OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20. April 2012, 4 A 1055/09

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser beschäftigen sich mit dem Hauptthema für Zuwendungsempfänger: Dem Damoklesschwert der Rückforderung, hier wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht. Die Verfasser stimmen der h.M. zu, dass die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sinnvollerweise als Auflagen zu verstehen sind. Bei der Interpretation der Auflage wird die Frage gestellt, auf welche Fassung der Vergabeordnungen die ANBest-P wohl jeweils verweisen und zeigt interessante Konstellationen, in denen die unklare Verweisung auf "die VOL/A" zu Widersprüchen innerhalb der VOL/A führen. Nach Auslegung der Verpflichtungen geht der Artikel auf die Situation der Rückforderung ein, prüft Ermessensumfang und die Frage, was ein "schwerer Verstoß gegen das Vergaberecht" ist und inwieweit eine Unwirtschaftlichkeit nötig ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Beschaffung im Dialog

Untertitel
Im Check: Das Verhandlungsverfahren
Autor
Noch, Rainer
Gerichtsentscheidung
VK Lüneburg, Beschluss v. 18.11.2011 - VgK 50/2011
VK Lüneburg, Beschluss v. 23.01.2012 - VgK 57/2011
OLG Naumburg, Beschluss v. 12.04.2012 - 2 Verg 1/12
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2011 - Verg 16/11
OLG Dresden, Beschluss v. 10.08.2011 - Verg 006/11
OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.02.2012 - Verg W 1/12
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2013
Seite(n)
23-26
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2013
    S.23-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Lüneburg, Beschluss v. 18.11.2011 - VgK 50/2011, VK Lüneburg, Beschluss v. 23.01.2012 - VgK 57/2011, OLG Naumburg, Beschluss v. 12.04.2012 - 2 Verg 1/12, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2011 - Verg 16/11, OLG Dresden, Beschluss v. 10.08.2011 - Verg 006/11, OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.02.2012 - Verg W 1/12

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Insbesondere bei komplexen Beschaffungsvorhaben ist das Verhandlungsverfahren aufgrund dessen stetigen Möglichkeiten von Kommunikation und Modifikation fast unerlässlich. Die Besonderheiten des Verfahrens nebst aktueller Rechtsprechung stellt der Autor vorliegend anhand des üblichen Verfahrensablaufs dar. Dabei geht er auf die Möglichkeiten des Nachrückens von Teilnehmern, der (mündlichen) Änderung von Angeboten, des Bieterwechsels sowie der Abgabe zweier Hauptangebote ein. Solange die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie des Geheimwettbewerbs gewahrt werden, ist im Verhandlungsverfahren vieles möglich.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabevorbereitung, Angebots- und Nachtragskalkulation nach FIDIC 1999 und dem FIDIC Gold Book

Autor
Hök, Götz-Sebastian
Heft
3
Jahr
2013
Seite(n)
114-124
Titeldaten
  • Hök, Götz-Sebastian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2013
    S.114-124
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag stellt die Besonderheiten von FIDIC Vertragswerken für Auftraggeber und Bieter vor und erläutert besonders praxisrelevante Vertragsklauseln. FIDIC Vertragsklauseln werden bei internationalen Vergabeverfahren vereinbart. Der Beitrag gibt Hinweise für korrekte und zugleich wettbewerbsfähige Kalkulationsansätze. Hintergrund ist, dass diese Verträge als "All-inclusive"-Verträge ausgestaltet sind und sich Nachträge (Claims) nach Ansicht des Verfassers nicht dazu eignen, um Kalkulationsfehler nachträglich zu korrigieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Haftung der Kommunen für Verstöße gegen EU-Recht – Teil 2

Autor
Burger, Simon
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
41-53
Titeldaten
  • Burger, Simon
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 2/2013
    S.41-53
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag untersucht Haftungsfolgen, die sich aus der innerstaatlichen Verbindlichkeit des EU-Rechts (das ist das Thema des 1. Teils des Artikels) für die Kommunen ergeben können. Er stellt die Außenhaftung des Bundes gegenüber der EU und Möglichkeiten des innerstaatlichen Haftungsausgleichs gegenüber den Ländern und Kommunen dar. Für den Verfasser scheidet ein direkter Regress gegenüber den Kommunen aus. Allerdings gebe es Situationen, in denen die Kommune bei vergaberechtswidrigem Handeln auch unmittelbar hafte (z. B. auf die Rückabwicklung von Verträgen).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja