Rechtliche Vereinheitlichung ist kein Selbstzweck – Gedanken zu 100 Jahre VOB

Autor
Wietersheim, Mark von
Heft
6
Jahr
2025
Seite(n)
849-854
Titeldaten
  • Wietersheim, Mark von
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2025
    S.849-854
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Beitrag nimmt das 100-jährige Jubiläum der im Mai 1926 beschlossenen VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen bzw. ursprünglich Verdingungsordnung für Bauleistungen) zum Anlass, um die Gründe für die Entwicklung des damals neuen Vergaberechts darzustellen und eine Grundlage dafür zu schaffen, die aktuellen Entwicklungen besser einordnen und bewerten zu können. Das Vergabewesen nahm nach Gründung des deutschen Reichs 1871 eine immer größere Rolle ein. Dies hing damit zusammen, dass staatliche Aufgaben wie der Straßenbau oder auch das Herstellen und Betreiben von Eisenbahn und von Post- und Telefonleistungen ausgeweitet wurden, um die Infrastruktur für die wachsende Wirtschaft und die ebenfalls wachsende Bevölkerung zu schaffen. Zur Deckung dieses Bedarfs gingen die verschiedenen staatlichen Institutionen damals, mangels einheitlicher Regelung, in sehr uneinheitlicher Weise vor und setzten oft den niedrigsten Preis als das entscheidende Zuschlagskriterium an. Da es in vielen Fällen an einer ausreichenden Leistungsbeschreibung fehlte, kam es oft dazu, dass die Leistungen zu minderer Qualität erbracht wurden. Viele Unternehmen baten um jeden Preis auf den Ver-trag und glichen den nicht kostendeckenden Preis durch Verwendung minderwertiger Materialien und schlampiger Ausführungen aus. Auch die Arbeitnehmer wurden durch diese Handhabung betroffen, da manche Unternehmen, den nicht kostendeckenden Preisen durch Lohnsenkungen oder untertarifliche Zahlungen entgegenwirkten. Die VOB wurde in den Jahren 1921 bis 1926 vom Reichsvergabeausschuss (RVA), der aus Vertretern von Verbänden, der Länder und mehrerer Reichsministerien bestand, entwickelt und sollte dieser Problematik begegnen. Der als unverbindlicher Vorschlag entwickelte Text wurde im Laufe der Jahre bis 1929 von fast allen Ländern des damaligen Reichs übernommen und angewendet. Das Ziel der Vereinheitlichung war die Zusammenführung des bis dahin „außerordentlich zersplitterten Verdingungswesen“ zu einem einheitlichen Werk. Die Vereinheitlichung sollte die Vergabe vereinfachen und dafür sorgen, dass der Zeit-, Geschäfts- und Kostenaufwand verringert wird. Der Autor betont dabei, dass diese rechtliche Vereinheitlichung kein Selbstzweck ist, sondern nur insoweit sinnvoll, als sie inhaltlich tragfähige Regeln unterstützt, die zu angemessenen Preisen, ordnungsgemäßer Ausführung, Korruptionsprävention und einer effizienten Anwendung des Vergaberechts führen. Es ging darum eine Regelung zu schaffen, die für sämtliche Verwaltungszweige gleich bindend war und die Willkür in der Vergebung durch ein geordnetes und transparentes System“ zu ersetzen. Sie sollte flächendeckende Verträge ermöglichen, die eindeutig formuliert waren und bei deren Vergabe und Durchführung angemessene Preise gezahlt würden, für die der Auftraggeber auch eine ordnungsgemäße Leistung erwarten konnte. Der Erhalt einer angemessenen Vergütung wurde auch als Ansatz dafür gesehen, arbeits- und sozialpolitischen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Für die Vergabe baugewerblicher Leistungen sollte grundsätzlich ein gesunder Wettbewerb Geltung haben und zur Durchführung eines solchen vor allem gefordert werden: klare Verdingungsunterlagen, Zuschlagserteilung an das preiswürdigste Angebot zu einem für beide Teile angemessenen Preis und strenge Erfüllung eindeutiger Vertragsbedingungen. Klare und gute Vergaberegelungen dienen darüber hinaus der Korruptionsverhinderung. Dies muss dem Autor zufolge bei Neuregelungen des Vergaberechts beachtet werden. Ebenfalls sollte berücksichtigt werden, mit welchen Maßnahmen Aufwandsreduzierungen tatsächlich ohne Qualitätsverlust bezogen auf die Auftragsausführung möglich sind, da es auch Aufgabe des Vergaberechts ist, die Qualität der Leistungserbringung zu sichern. OECD, Wirtschaftsverbände und das Europäische Parlament kritisieren auch heute noch die Komplexität und fehlende Harmonisierung als Hemmnis für Wettbewerb, Effizienz und grenzüberschreitende Angebote. Der gerade beschlossene Wegfall der verpflichtenden Anwendung von VOB/A und UVgO in Nordrhein-Westfalen wird vom Autor im Ergebnis als Rückschritt gegenüber der bislang erreichten rechtlichen Vereinheitlichung bewertet. Der Gedanke, mit einer landesweiten Mustersatzung den kommunalen Flickenteppich zu beseitigen, wird zwar positiv gesehen; zugleich warnt der Autor davor, die bisherige Vereinheitlichung zu relativieren, auch wenn in der Mustersatzung weiterhin auf VOB/B und VOB/C als einheitliche Vertragsgrundlage zurückgegriffen werden soll. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass es im Hinblick auf diese Entwicklung an der Zeit erscheint, über eine neue Phase der Vereinheitlichung des Vergaberechts nachzudenken.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die Wasserkonzessionsvergabe

Autor
Berger, Klaus
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2025
Seite(n)
2-8
Titeldaten
  • Berger, Klaus
  • VergabeFokus
  • Heft 6/2025
    S.2-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser erläutert in seinem die vergaberechtlichen Anforderungen an die Vergabe von Wasserkonzessionen und skizziert den kartell- und primärrechtlichen Rahmen. Zunächst geht er der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen beim Neuabschluss von Wasserkonzessionsverträgen eine Ausschreibungspflicht besteht. Er zeigt auf, dass sich trotz einer Bereichsausnahme für Wasserkonzessionen eine Ausschreibungspflicht aus den Grundsätzen des europäischen Primärrechts oder aus dem kartellrechtlichen Diskriminierungsverbot ergeben kann. Anschließend betrachtet er mögliche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht wie die In-House-Vergaben sowie das Vorliegen ausschließlicher Rechte. Abschließend werden zentrale Anforderungen an Verfahrensablauf, Vertragsgestaltung und die Meldung des Konzessionsvertrages bei der Kartellbehörde dargestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Planung und Aufbau einer interkommunalen zentralen Vergabestelle

Autor
Trenz, Alexander
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2025
Seite(n)
22-29
Titeldaten
  • Trenz, Alexander
  • VergabeFokus
  • Heft 6/2025
    S.22-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Planung und dem Aufbau einer interkommunalen zentralen Vergabestelle am Beispiel des Landkreises Saarlouis und mehrerer kreisangehöriger Gemeinden. Der Verfasser stellt dar, welche organisatorischen, personellen und rechtlichen Schritte der Einrichtung einer solchen Vergabestelle vorausgingen. Im Mittelpunkt steht dabei die Fragestellung, wie eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe strukturiert und rechtlich ausgestaltet werden kann. Der Verfasser beschreibt die Projektphase von der Ist-Erhebung, Soll-Konzeption bis zur Entwicklung eines Kooperations- und Finanzierungsmodells. Dabei geht er auch auf die Methodik zur Ermittlung des Personalbedarfs sowie die organisatorische Ausgestaltungsfragen ein. Abschließend werden die Haftungs- und Finanzierungsregelungen sowie die Ergebnisse der bisherigen Umsetzung behandelt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Von Alternativ- bis Zulageposition – Ein Überblick der unterschiedlichen Positionsarten eines Leistungsverzeichnisses

Autor
Shevchuk, Yaroslav
Ukena, Finn
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2026
Seite(n)
3-7
Titeldaten
  • Shevchuk, Yaroslav ; Ukena, Finn
  • Vergabe News
  • Heft 1/2026
    S.3-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der vergaberechtlichen Ausgestaltung von Leistungspositionen. Die Verfasser untersuchen die Zulässigkeit von Bedarfs-, Wahl-, Zulagepositionen und Optionen. Zunächst werden Bedarfs- und Wahlpositionen definiert und eingeordnet. Die Verfasser zeigen auf, dass Bedarfs- und Wahlpositionen nur unter engen Voraussetzungen zulässig seien. Die Positionen müssten klar formuliert, ausdrücklich gekennzeichnet und in ihrer Bedeutung für die Angebotswertung offengelegt werden. Zudem bedürfe es eines sachlich gerechtfertigten Grundes oder objektiven Interesses, die Leistung offen zu halten. Sodann werden Zulagepositionen erläutert. Anschließend behandeln die Verfasser Optionen nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Abschließend weisen die Verfasser auf das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des § 121 GWB hin, das die Streichung des Wortes „erschöpfend“ vorsieht und die Anforderungen an Leistungsbeschreibungen reduzieren könnte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht trifft Brandschutz – Zusammenprall zweier Welten?

Autor
Müller, Anne
Jahr
2025
Seite(n)
748-749
Titeldaten
  • Müller, Anne
  • NJW Spezial - Neue Juristische Wochenschrift
  • 2025
    S.748-749
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Die Autorin beschäftigt sich mit dem Thema des Aufeinandertreffens des Vergaberechts des und Brandschutzes.

Nach einer Einleitung geht die Autorin auf den rechtlichen Rahmen und die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten ein. Dabei geht sie auf den Sinn und Zweck des Vergaberechts einerseits und denjenigen des Brandschutzes andererseits ein.

Sodann wird die Wichtigkeit der Planungsphase und die damit verbundenen, zu legenden Grundlagen für die Rechtssicherheit ein, da sich in diesem Zeitpunkt unterlaufende Fehler später kaum noch korrigieren ließen.

Daher müsse im Rahmen der Ausschreibung Transparenz mit Fachlichkeit verbunden werden.

Nach der Ausschreibung verlagere sich der Fokus auf die Umsetzung und Kontrolle, um die Qualität zu sichern und um etwaige Haftungsrisiken zu vermeiden.

Abschließend zieht die Autorin das Fazit und gibt einen Ausblick für die Zusammenarbeit der interdisziplinären Materien des Vergaberechts und des Brandschutzes.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Sicherheitsnetz für öffentliche Auftraggeber: Die Zweitbieterklausel auf dem vergaberechtlichen Prüfstand

Autor
Fritz, Aline
Gleixner, Alexander
Heft
12
Jahr
2025
Seite(n)
756-760
Titeldaten
  • Fritz, Aline; Gleixner, Alexander
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2025
    S.756-760
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Die Verfasser untersuchen in ihrem Beitrag die vergaberechtliche Zulässigkeit von Zweitbieterklauseln. Diese sollen öffentlichen Auftraggebern im Fall des Ausfalls des Auftragnehmers ermöglichen, die nicht erbrachten Leistungen ohne neues Vergabeverfahren an damals nachrangig platzierte Bieter zu vergeben. Ausgehend vom Hinweisbeschluss des BayObLG vom 21.02.2024 – Verg 5/23e gehen sie der Frage nach, ob ein Auftragnehmerwechsel nach Kündigung des ursprünglichen Vertrags als vergaberechtlich zulässige Auftragsänderung ausgestaltet werden kann. Das OLG hatte die Anwendbarkeit der Regelungen zum Auftragnehmerwechsel auch nach Vertragskündigung grundsätzlich in Betracht gezogen. Vor diesem Hintergrund untersuchen sie, ob § 132 Abs 1. Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 4 a) GWB nur im Fall einer echten Vertragsübernahme Anwendung finden kann oder auch nach Kündigung durch den Auftraggeber in Fälle der Ersatzvornahme. Anschließend gehen sie auf die vergaberechtlichen Anforderungen an die Umsetzung eine solchen Klausen ein. Dabei unterscheiden sie drei Fallgestaltungen, die Übernahme der Restleistungen zu den unveränderten Vertragsbedingungen des gekündigten Auftragnehmers, die Ausführung zu den Bedingungen des ursprünglich abgegebenen Angebots des Zweitbieters sowie die Übernahme der Leistungen zu neu verhandelten Konditionen, die sie als vergaberechtswidrig ablehnen und empfehlen, Preisanpassungsmechanismen vorzusehen. Abschließend untersuchen sie, ob eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern als Instrument zur Absicherung gegen den Ausfall des Auftragnehmers geeignet ist. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass eine Zweitbieterklausel in den Vergabeunterlagen zulässig sein kann, sofern die Auswahlkriterien klar, genau und eindeutig festgelegt sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Konsequenzen aus den Urteilen Kolin und Qingdao

Autor
Ollmann, Horst
Heft
6
Jahr
2025
Seite(n)
855-863
Titeldaten
  • Ollmann, Horst
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2025
    S.855-863
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Julius Reinhold, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Verfasser bespricht in seinem Aufsatz die vergaberechtlichen Implikationen der beiden Entscheidungen des EuGH aus den Urteilen Kolin und Qingdao, welche die Beteiligung von Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern an Vergabeverfahren zum Gegenstand hatten.
Eingangs begutachtet der Verfasser die Rechtslage in Deutschland und geht diesbezüglich auf einen Regierungsentwurf zur Änderung des § 97 Abs. 2 GWB ein. Dem Autor nach sei die Änderung indes entbehrlich, einer Klarstellung unter Bezugnahme auf die Rechtssachen Kolin und Qingdao bedürfe es nicht, eine Auslegung der Norm im Sinne der Rechtssachen sei bereits jetzt möglich.
Im Weiteren bespricht der Verfasser, wie es um das Anbieten von Leistungen mit Ursprung in nicht privilegierten Drittstatten stünde, d.h. ob die Aussagen des EuGH zu Bietern mit Sitz in nicht privilegierten Drittstatten analog übertragbar sei. Mitgliedstaaten hätten in diesen Fragen keine Gesetzgebungskompetenz, die einzelnen Vergabestelle keinen Gestaltungsspielraum. Der Verfasser empfiehlt daher, Waren die sich bereits im freien Verkehr in der EU befinden, nicht zu benachteiligen.
Abschließend beschreibt der Verfasser die Anforderungen an die nachteilige Behandlung von Bietern aus nicht privilegierten Drittstaaten. Maßgeblich sei ein transparentes Vorgehen, bereits in der Bekanntmachung, spätestens aber in den Vergabeunterlagen sei auf das angedachte Vorgehen hinzuweisen. Ein unangekündigter Ausschluss, wie er in der Vergangenheit teilweise praktiziert wurde, werfe hingegen zahlreiche Folgefragen auf. In diesem Zusammenhang sei es ferner europarechtlich zulässig und um Sinne eines effektiven Nachprüfungsverfahrens auch geboten, Bietern aus nicht privilegierten Staaten Zugang zu Nachprüfungsverfahren nach dem GWB zu gewähren.
Die Auswirkungen seien insgesamt überschaubar, so der Verfasser in seinem Fazit.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Digitale Souveränität und KI in der öffentlichen Beschaffung

Autor
Klose, Celina
Pustal, Alexander
Heft
5a
Jahr
2025
Seite(n)
729-737
Titeldaten
  • Klose, Celina ; Pustal, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5a/2025
    S.729-737
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Rezension abgeschlossen
nein

Drittstaaten im Visier der EU – Ein Update

Autor
Friton, Pascal
Ader, Ramona
Heft
12
Jahr
2025
Seite(n)
761-764
Titeldaten
  • Friton, Pascal ; Ader, Ramona
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2025
    S.761-764
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Die Autoren befassen sich mit einem Update zum Thema der Drittstaaten im Visier der EU.

Einleitend geht der Beitrag auf die Ausgangslage und das wegweisende Urteil des EuGH in Sachen Kolin zum Zugang und den Rechten von Unternehmen aus Drittstaaten ein.

Weiter behandeln die aktuellere Autoren die EuGH-Entscheidung in Sachen CRRC Qingdao Sifang. Sie gehen auf den Sachverhalt und den Ausgangsrechtsstreit ein. Sodann wird inhaltlich auf die Entscheidung des EuGH und seine Begründung eingegangen und die Auroren nehmen eine Einordnung vor.

Des Weiteren werden die Hinweise der EU-Kommission in Bezug auf das Non-Paper zum Thema
Marktzugang von Unternehmen aus Drittstaaten angesprochen. Im Rahmen dieses Non-Papers werden in diesem Zusammenhang die Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen, Leistungen aus Drittstaaten sowie die dementsprechende im Ermessen des Auftragsgebers liegende Entscheidungen thematisiert.

Es wird dann abschließend auf die Besonderheiten im Bereich der Medizinprodukte eingegangen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verwertungsgeschäfte der öffentlichen Hand – was gilt?

Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2025
Seite(n)
26-28
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2025
    S.26-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der rechtlichen Einordnung sogenannter Verwertungsgeschäfte der öffentlichen Hand. Der Verfasser stellt dar, dass Verwertungsgeschäfte grundsätzlich nicht dem Vergaberecht, sondern dem Zivil- und Haushaltsrecht unterfallen. Sodann führt er aus, dass dies sowohl für bewegliche Sachen als auch für Grundstücksverkäufe gelte. Anschließend zeigt er auf, dass Verwertungsgeschäfte insbesondere dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem von Rechtsprechung entwickelten Verbot der Vermögensverschleuderung unterliegen. Davon ausgehend befasst er sich mit den zivilrechtlichen Rahmenbedingungen und geht auf Kombinationsgeschäfte ein, bei denen Verwertungsvorgänge mit Dienstleistungen verknüpft werden. Er weist abschließend daraufhin, dass solche Konstellationen eine Vergabepflicht auslösen können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja