Public Procurement as a Tool for Gender Equity:

Untertitel
The Case of the Women-Owned Small Business Program in the United States
Autor
Ndongo, Jean-Claude
Heft
1
Jahr
2025
Seite(n)
16-27
Titeldaten
  • Ndongo, Jean-Claude
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2025
    S.16-27
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag untersucht Jean-Claude Ndongo, wie öffentliche Beschaffung in den Vereinigten Staaten gezielt zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit eingesetzt werden kann. Im Fokus steht das Women-Owned Small Business (WOSB) Programm, das darauf abzielt, den Zugang frauengeführter kleiner Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen zu verbessern. Die Analyse basiert auf Beschaffungsdaten der US-Bundesregierung aus den Jahren 2014 bis 2020. Der Autor legt anhand der Datenanalyse dar, dass das gesetzlich festgelegte Ziel, mindestens 5 % der Bundesaufträge an WOSBs zu vergeben, im untersuchten Zeitraum nur in den Jahren 2015 und 2019 erreicht wurde. Obwohl das Beschaffungsvolumen für WOSBs insgesamt anstieg, blieb der relative Anteil am gesamten Beschaffungsbudget der Behörden meist unterhalb der Zielmarke. Weitere Analysen zeigen, dass WOSBs in bestimmten Produkt- und Dienstleistungsbereichen häufiger berücksichtigt wurden, jedoch weder bei der Branchenzugehörigkeit noch bei den genutzten Vergabeverfahren systematisch bevorzugt wurden. Als theoretischen Rahmen nutzt Ndongo feministische Ansätze, die auf die Notwendigkeit hinweisen, unternehmerisches Handeln und politische Programme genderspezifisch zu betrachten. Im Schlussteil kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass kurzfristige politische Maßnahmen – wie unter Präsident Obama – positive Effekte für WOSBs zeigen, langfristig jedoch strukturelle Reformen notwendig sind. Er empfiehlt unter anderem die Einführung eines Gender-Responsive Budgeting auf Bundesebene, um geschlechtergerechte Mittelverwendung systematisch zu verankern. Zudem regt er weitere Forschung an, etwa zur Wirkung pandemiebedingter Förderprogramme oder zur Rolle von politischen Entscheidungsträgern in der Umsetzung der Gleichstellungspolitik. Insgesamt verdeutlicht der Beitrag, dass öffentliche Beschaffung ein potentes Instrument zur Förderung von Chancengleichheit sein kann, wenn es konsequent und langfristig eingesetzt wird.
Rezension abgeschlossen
ja

Transforming Albania’s Public Procurement Commission

Autor
Myzyri Jonaid
Ndrepepaj Valbona
Heft
1
Jahr
2025
Seite(n)
23-30
Titeldaten
  • Myzyri Jonaid; Ndrepepaj Valbona
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2025
    S.23-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick zur Modernisierung des Vergaberechts in Albanien. Im Mittelpunkt stehen die 2010 eingerichtete Public Procurement Commission (PPC) und das 2021 gestartete elektronische Beschwerdesystem. Die Verfasser beleuchten die in Folge der gestiegenen Transparenz erzielten Fortschritte in Vergabeverfahren und betrachten künftige Verbesserungen, insbesondere durch den Einsatz von KI-Tools.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtliche Anforderungen an den Einsatz von KI bei öffentlicher Beschaffung

Autor
Knauff, Matthias
Heft
5
Jahr
2025
Seite(n)
267-272
Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2025
    S.267-272
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag die vergaberechtlichen Anforderungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Vergabeverfahren ausgehend von der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Er untersucht die Schritte des Vergabeprozesses und die vergaberechtlichen Vorgaben. Er kommt zu dem Ergebnis, dass, obwohl das Vergaberecht keine entsprechenden Vorgaben enthält, die Verwendung von KI bei öffentlichen Auftragsvergaben in erheblichem Umfang zulässig sei. Die Verwendbarkeit von KI bei der Vorbereitung sowohl einer Ausschreibung als auch von Entscheidungen im Vergabeverfahren sei ebenso möglich wie bei der Auswertung von Angeboten sowie der Kommunikation im Vergabeverfahren. Der Einsatz von KI könne zu erheblichen Entlastungen des Personals der öffentlichen Auftraggeber führen und habe großes Beschleunigungspotenzial. Abschließend plädierte er für die Schaffung klarer Vorgaben im Vergaberecht zur Anwendbarkeit von KI, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Die weitere Entfaltung des Vergaberechts als Referenzgebiet des Rechts der Digitalisierung der Verwaltung durch eine Ergänzung der KI-Dimension böte zudem erhebliche Chancen für die Weiterentwicklung der Rechtsordnung insgesamt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beteiligung von Unternehmen aus Drittstaaten an Vergabeverfahren

Autor
Hübner, Alexander
Heft
2
Jahr
2025
Seite(n)
113-121
Titeldaten
  • Hübner, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2025
    S.113-121
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Linda Siegert, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Möglichkeit der Teilnahme von Unternehmen aus Drittstaaten an Vergabeverfahren im Anwendungsbereich der EU, mit denen die EU kein internationales Beschaffungsübereinkommen geschlossen hat. Dabei setzt sich der Autor vertieft mit dem EuGH-Urteil Kolin vom 22.10.2024 – C-652/22 und dessen Auswirkungen auf das deutsche Vergaberecht auseinander. Der Autor erläutert zunächst das relevante Unionsrecht und die ständige Rechtsprechung des EuGH. Demnach sind die EU-Grundfreiheiten und EU-Vergaberichtlinien nicht auf Unternehmen aus Drittländern anwendbar. Diese Akteure haben keinen Anspruch auf Zugang zum Beschaffungsmarkt der Union und können von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Das EuGH-Urteil Kolin bestätigt die ständige Rechtsprechung und erklärt mitgliedsstaatliche „Rechtsakte mit allgemeiner Bedeutung“ für unionsrechtswidrig, wenn sich diese über das Unionsrecht hinwegsetzen und dadurch Unternehmen aus Drittstaaten eine weitergehende Rechtsposition in Vergabeverfahren verliehen wird. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen durch den Auftraggeber zugelassen wurde. Zur Begründung führt der EuGH die ausschließliche Zuständigkeit der EU für die gemeinsame Handelspolitik an. Unionsrechtlich unbedenklich ist es, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festlegt, dass Teilnehmer aus Drittstaaten Zugang zum Vergabeverfahren haben, ohne dies auf die Befolgung von mitgliedsstaatlichen „Rechtsakten mit allgemeiner Bedeutung“ zu stützen. Der EuGH nennt als denkbare Beispiele etwa die Grundsätze der Transparenz oder der Verhältnismäßigkeit. Für diesen Fall sieht der EuGH die Grenze zur Unionsrechtswidrigkeit als überschritten an, wenn das mitgliedsstaatliche Recht gar keine Vorgaben zur unterschiedslosen Berechtigung jeglicher Drittstaatenbieter in Vergabeverfahren macht. Für das deutsche Vergaberecht bedeutet das EuGH-Urteil Kolin, dass mitgliedsstaatliche „Rechtsakte mit allgemeiner Bedeutung“, die europarechtlich veranlasst wurden, unionsrechtskonform ausgelegt werden müssen, wie etwa § 97 Abs. 2 und 6 GWB sowie § 134 GWB. Diese können nicht zugunsten von Unternehmen aus sonstigen Drittstaaten angewendet werden. Folglich kann das Gleichbehandlungsgebot gemäß § 97 Abs. 2 GWB, welches den Zugang zu Vergabeverfahren für sonstige Drittstaaten bejaht, nicht mehr unterschiedslos neben Teilnehmern aus der EU und Staaten, die ein internationales Beschaffungsübereinkommen mit der EU geschlossen haben, auch auf Unternehmen aus sonstigen Drittstaaten angewendet werden. Als Folge sieht der deutsche Gesetzgeber im Entwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes eine entsprechende Änderung des Wortlauts von § 97 Abs. 2 GWB vor und fügt den Begriff „unionsrechtlich“ ein. Eine weitere Folge ist, dass Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens von Unternehmen aus sonstigen Drittstaaten unzulässig sind, selbst wenn deren Rüge offensichtlich begründet ist. Zum Schluss macht der Autor Vorschläge, wie Auftraggeber die Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen formulieren sollten, wenn sie Unternehmen aus einem sonstigen Drittland zur Teilnahme zulassen wollen. Der Auftraggeber sollte etwa darauf hinweisen, dass die Rechte solcher Unternehmen hinter den Rechten von Unternehmen mit Sitz in der EU oder mit internationalem Beschaffungsübereinkommen zurückbleiben, der Auftraggeber jedoch die Grundsätze des deutschen Rechts wie z.B. das Rechtsstaatsprinzip zu ihren Gunsten anwenden wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Relevance of Market Dialogues in Sustainable Public Procurement:

Untertitel
Case Study of School Food Procurement in Hungary
Autor
Diófási-Kovács Orsolya
Freund, Anna
Heft
1
Jahr
2025
Seite(n)
8-15
Titeldaten
  • Diófási-Kovács Orsolya; Freund, Anna
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2025
    S.8-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich ausgehend von einer Fallstudie zur innovativen nachhaltigen Beschaffung von Schulverpflegung mit der Bedeutung von Marktdialogen. Im Rahmen des EU-geförderten Projekts „SchoolFood4Change“ wurde ein innovatives Beschaffungskonzept für Schulverpflegung entwickelt, das ökologische, regionale und soziale Kriterien berücksichtigt. Durch eine frühzeitige Marktkommunikation nachhaltiger Beschaffungskriterien soll die Anwendung praktikabel und Lieferketten in Richtung Umwelt- und Sozialverträglichkeit gelenkt werden. Die Verfasser schlagen ein zweistufiges methodisches Vorgehen vor. Zunächst sollen über Online-Fragebögen Informationen zu Kapazitäten, Rückverfolgbarkeit und Nachhaltigkeitspotenzialen potenzieller Lieferanten erhoben werden und in einem zweiten Schritt persönliche Workshops zur Ergebnisdiskussion und Spezifizierung der Vergabekriterien folgen. Das Pilotprojekt in Budapest zeige, dass viele Lieferanten regionale Produkte und nachhaltige Verpackungen anbieten können, während es bei kleinbäuerlichen und fair gehandelten Produkten noch Einschränkungen gäbe. Die Fallstudie bestätigt die Bedeutung von Marktdialogen für den Erfolg des Beschaffungsprojektes. Abschließend plädieren die Verfasserinnen für eine stärkere institutionelle Verankerung solcher Dialogformate im Vergabeverfahren. Sie sehen darin ein Instrument zur Risiko- und Konfliktvermeidung sowie zur Förderung nachhaltiger Innovationen. Gleichzeitig weisen sie auf Herausforderungen wie Ressourcenbedarf und bestehenden Know-how-Mangel hin.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Public-Private Partnerships as Catalysts for Development:

Untertitel
Opportunities and Challenges of PPPs in Zimbabwe
Autor
Chiswa, Natasha
Heft
1
Jahr
2025
Seite(n)
31-37
Titeldaten
  • Chiswa, Natasha
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2025
    S.31-37
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Die Autorin beleuchtet in ihrem Beitrag die Rolle Public-Private Partnerships (PPPs) zur Bewältigung der Infrastrukturkrise in Simbabwe. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Instabilität, Hyperinflation und drastischer Unterfinanzierung öffentlicher Dienste sieht sie PPPs als wichtigen Lösungsansatz, um Investitionen zu mobilisieren und Dienstleistungen effizienter bereitzustellen. Die Autorin zeigt zunächst die gravierenden Infrastrukturlücken in Bereichen wie Energie, Wasser, Bildung und Gesundheit auf, die durch politische Faktoren noch verschärft wurden. Angesichts fehlender staatlicher Mittel könnten PPPs helfen, dringend benötigte Projekte umzusetzen, indem sie Know-how, Kapital und Innovationskraft aus dem Privatsektor einbringen. Theoretisch bieten sie Vorteile wie bessere Risikoverteilung, Effizienzsteigerung und langfristige Kosteneinsparungen. In der Praxis stoßen PPPs in Simbabwe jedoch auf zahlreiche Hürden: ein schwaches rechtliches Umfeld, mangelnde Transparenz, fehlende institutionelle Kapazitäten sowie geringe Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese Rahmenbedingungen schrecken Investoren ab und gefährden den Erfolg bestehender Partnerschaften. Um das volle Potenzial von PPPs auszuschöpfen, fordert die Verfasserin umfassende Reformen: eine transparente Gesetzgebung, klare Zuständigkeiten, kontinuierliche Projektbewertung und insbesondere eine stärkere Einbindung der Bevölkerung, um Vertrauen zu schaffen und soziale Akzeptanz zu fördern. Abschließend betont die Autorin das Potenzial der PPPs zur Verbesserung der Lebensbedingungen unter der Voraussetzung, dass sie nachhaltig und strategisch implementiert werden.
Rezension abgeschlossen
ja

Defence Supply Markets: A Secondary Data Analysis of Buyer and Supplier Behaviour

Autor
Glas, Andreas
Eßig Michael
Deimling Christian von
Heft
1
Jahr
2025
Seite(n)
61-69
Titeldaten
  • Glas, Andreas; Eßig Michael; Deimling Christian von
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2025
    S.61-69
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser stellen in ihrem Beitrag eine Studie vor, welche die Wettbewerbsorientierung der Verteidigungsmärkte untersucht. Die Märkte für Verteidigungsgüter spielen eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung der militärischen Fähigkeiten. Einerseits wird die Wettbewerbsintensität auf den Verteidigungsmärkten durch gesetzgeberische Aktivitäten zur Förderung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs erhöht. Auf der anderen Seite wird sie jedoch durch Ausnahmeregelungen, welche die Beschaffungsmärkte zur Sicherung der nationalen Versorgung verschließen, verringert. Anhand von 4.840 europäischen Ausschreibungen im Verteidigungsbereich untersuchen die Verfasser die Attraktivität und die Wettbewerbsintensität des Marktes. Die empirische Analyse zeigt große Unterschiede im Ausschreibungsverhalten zwischen den Mitgliedstaaten. Die Studie arbeitet heraus, dass die Attraktivität europäischer Verteidigungsbeschaffungsmärkte aus Sicht der Anbieter insgesamt rückläufig ist. Trotz gestiegener Ausschreibungsaktivität sinkt die Anzahl eingereichter Angebote, was auf abnehmende Wettbewerbsintensität hinweist. Nationale Unterschiede im Beschaffungsverhalten, hohe Eintrittsbarrieren für neue Anbieter und strategische Zielkonflikte zwischen Marktöffnung und sicherheitspolitischer Autonomie erschweren einheitliche Marktbedingungen. Die Verfasser fordern daher weitere empirische Untersuchungen und eine stärkere Harmonisierung der Vergabepraxis.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Transparency: A Myth in Guyana’s Public

Untertitel
Procurement System?
Autor
Adams, Tiffany
Heft
1
Jahr
2025
Seite(n)
38-46
Titeldaten
  • Adams, Tiffany
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2025
    S.38-46
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Katharina Weiner,
Abstract
Der Aufsatz untersucht, ob das Vergaberecht des südamerikanischen Staates Guyana imstande ist, Transparenz zu fördern, um so Korruption zu verhindern. Transparenz sei gegeben, wenn nichtstaatliche, mithin externe Akteure die Möglichkeit haben, behördliche Unterlagen einzusehen, um die Einhaltung von Gesetzen zu überprüfen. Der Korruptionswahrnehmungsindex des Staates Guyana aus dem Jahr 2023 mit einem Score von (nur) 40 zeige, dass die Bürgerinnen und Bürger die staatlichen Aktivitäten, einschließlich des Beschaffungswesens, als überwiegend korrupt wahrnehmen. Dabei begünstigen fehlende Veröffentlichungen von Unterlagen und unzureichende Kontrollen die Korruption. In Guyana wurde das Vergaberecht in den 2000er-Jahren reformiert und es wurde eine Vergaberechtskommission (PPC) eingeführt sowie eine Anpassung an das UNCITRAL-Modell vorgenommen. Als Grundprinzipien sind im Guyanischen Vergaberecht nunmehr auch Transparenz, Fairness und Effizienz vorgesehen. Jedoch mangele es in der Praxis an der Umsetzung dieser Prinzipien. Als Verbesserungsmaßnahme wird - seitens der Verfasserin - unter anderem die Einführung strafrechtlicher Sanktionen gegen hochrangige korrupte Amtsträger vorgeschlagen. Außerdem könne eine intensivere Nutzung passiver (d.h. die Veröffentlichung von Unterlagen / Informationen auf Anfrage) und kollaborativer Transparenz (d.h. die Verbreitung von öffentlich zugänglichen Informationen durch Externe) in den sozialen Medien die gegenseitige Kontrolle stärken und somit der Korruption entgegenwirken. Um die Korruption zu bekämpfen, eignen sich – laut Verfasserin – im Vergabeprozess besonders ex-ante Veröffentlichungen von Unterlagen. Die Verfasserin schlussfolgert als Ergebnis ihrer Untersuchung, dass Transparenz in der Theorie im Guyanischen Recht gegeben ist, nicht jedoch in der praktischen Umsetzung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Lehren aus der Coronakrise?

Autor
Hartwecker, Annett
Heft
2a
Jahr
2025
Seite(n)
236-241
Titeldaten
  • Hartwecker, Annett
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2025
    S.236-241
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Die Autorin arbeitet die Corona-Krise aus vergaberechtlicher Perspektive auf. Sie stellt insbesondere die seinerzeit eingesetzten Instrumente zur Krisenbewältigung vor. Zu diesen gehörten Leitlinien der EU-Kommission, ministeriale Rundschreiben zur Anwendung der Dringlichkeitsvergabe und zur Vertragsanpassung nach § 132 GWB, der Rückgriff auf Open-House-Verfahren vornehmlich zur Beschaffung von Schutzausrüstung sowie Flexibilisierung, Wertgrenzenerhöhungen und Dringlichkeitsvergaben im Unterschwellenbereich. Als Lehre für die zukünftige Gestaltung des Vergaberechts bedürfe es zur Stärkung der Krisenresilienz der Anpassung des gesetzlichen Rahmens um die Interimsvergabe für den Fall, dass die Notlage der Sphäre des Auftraggebers zurechenbar sei. Zudem sei eine verbesserte Koordination zwischen der EU und den nationalen Ebenen zu gewährleisten. Um Anwendungsfehler und Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, seien klare Leitlinien für den Einsatz von Ausnahmeregelungen unerlässlich.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Unternehmen aus Drittstaaten als Bieter „zweiter Klasse“?

Autor
Friton, Pascal
Ader, Ramona
Heft
3
Jahr
2025
Seite(n)
164-170
Titeldaten
  • Friton, Pascal; Ader, Ramona
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2025
    S.164-170
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Katharina Weiner,
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit dem Urteil des EuGH vom 22.10.2024, C-652/22. In diesem wurde sich der Frage gewidmet, ob sich Unternehmen aus Drittstaaten auf die Regelungen der EU-Vergaberichtlinie berufen können und inwieweit Mitgliedstaaten jenen Unternehmen Rechte in Vergabeverfahren einräumen dürfen. Dabei entschied der Gerichtshof, dass sich Unternehmen aus Drittstaaten nicht auf die Vergaberichtlinie 2014/25/EU berufen können. Begründet wurde dieses Ergebnis u.a. mit einem Umkehrschluss zu Art. 43 RL 2014/25/EU, wonach Wirtschaftsteilnehmer aus Unterzeichnerstaaten des GPA oder anderer internationaler Abkommen gegenüber EU-Wirtschaftsteilnehmern nicht benachteiligt werden dürfen. Dieses Ergebnis deckt sich mit der Auffassung der Kommission. Die Verfasser sprechen sich dafür aus, die Entscheidung auch auf die Konzessionsvergaberichtlinie (RL 2014/23/EU) und die allgemeine Vergaberichtlinie (RL 2014/24/EU) zu übertragen. Ferner wird herausgearbeitet, dass das Urteil des Gerichtshofs in Widerspruch zur Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.12.2021 steht. Das OLG argumentierte seinerzeit, dass das GWB sowie die EU-Vergaberichtlinien eine Ungleichbehandlung allein wegen des Herkunftsstaates verbieten würden. Die Verfasser führen aus, dass der deutsche Gesetzgeber als Reaktion auf das Urteil eine Anpassung von § 97 Abs. 2 GWB plant, wonach Bieter künftig nur gleich behandelt werden müssen, sofern das Unionsrecht dies fordert. Der Verfasser diskutieren sodann, wie Auftraggeber ihre Regelungsbefugnis betreffend den Zugang von Drittstaatunternehmen zum Vergabeverfahren in Zukunft nutzen können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja