Ein schmaler Übergang
Untertitel
Zwischen Ermessensausübung, Manipulation und möglicher Korruption
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2024
Seite(n)
31-33
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
-
Heft 6/2024
S.31-33
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser zeigt in seinem Beitrag besonders wettbewerbsrelevante und damit manipulationsanfällige
Punkte im Vergabeverfahren auf, die daher einer besonderen Dokumentation im Vergabevermerk
bedürfen. Zunächst geht er auf die Auftragswertschätzung ein. Insbesondere wenn diese nahe am
Oberschwellenwert liege, sei eine vertiefte Dokumentation erforderlich. Ein weiteres Feld für manipulative
Eingriffe seien sehr eng gefasste Eignungskriterien. Eignungsanforderungen und Referenzanforderung
könnten hier derart zugeschnitten werden, dass quasi nur ein Bieter übrigbleibe. Daher sei auch in solchen
Fällen eine ausreichende Dokumentation erforderlich. Dies betreffe genauso die Leistungsanforderungen,
die z.B. auf lokale oder regionale Anbieter ausgerichtet sind und dazu führen, dass z.B. nur Bieter mit
Betriebstätten vor Ort zur Leistungsausführung in Frage kommen. Auch besondere bürokratische
Vertragsbedingungen und sich wiederholenden Nachweispflichten können manipulative Ursachen haben,
da sie geeignet sind, Bieter von der Angebotsabgabe abzuhalten. Auch hier solle ausreichend
dokumentiert werden, warum diese Anforderungen erforderlich seien. Im Vergabeverfahren seien
insbesondere die weichen Zuschlagskriterien mit hohen Konzeptbewertungen in der Dokumentation
erläuterungsbedürftig als auch die Organisationen der Angebotswertung zur Objektivierung des
Auswertungsprozesses. In seinem abschließenden Fazit empfiehlt er den Vergabestellen, insbesondere in
manipulationsanfälligen Bereichen die Ermessenentscheidungen ausreichend zu dokumentieren, um einen
solchen Verdacht bei späteren Prüfungen gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Punkte im Vergabeverfahren auf, die daher einer besonderen Dokumentation im Vergabevermerk
bedürfen. Zunächst geht er auf die Auftragswertschätzung ein. Insbesondere wenn diese nahe am
Oberschwellenwert liege, sei eine vertiefte Dokumentation erforderlich. Ein weiteres Feld für manipulative
Eingriffe seien sehr eng gefasste Eignungskriterien. Eignungsanforderungen und Referenzanforderung
könnten hier derart zugeschnitten werden, dass quasi nur ein Bieter übrigbleibe. Daher sei auch in solchen
Fällen eine ausreichende Dokumentation erforderlich. Dies betreffe genauso die Leistungsanforderungen,
die z.B. auf lokale oder regionale Anbieter ausgerichtet sind und dazu führen, dass z.B. nur Bieter mit
Betriebstätten vor Ort zur Leistungsausführung in Frage kommen. Auch besondere bürokratische
Vertragsbedingungen und sich wiederholenden Nachweispflichten können manipulative Ursachen haben,
da sie geeignet sind, Bieter von der Angebotsabgabe abzuhalten. Auch hier solle ausreichend
dokumentiert werden, warum diese Anforderungen erforderlich seien. Im Vergabeverfahren seien
insbesondere die weichen Zuschlagskriterien mit hohen Konzeptbewertungen in der Dokumentation
erläuterungsbedürftig als auch die Organisationen der Angebotswertung zur Objektivierung des
Auswertungsprozesses. In seinem abschließenden Fazit empfiehlt er den Vergabestellen, insbesondere in
manipulationsanfälligen Bereichen die Ermessenentscheidungen ausreichend zu dokumentieren, um einen
solchen Verdacht bei späteren Prüfungen gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja