Zur Zurechnung von Drittumsätzen bei der Inhouse-Vergabe
Gerichtsentscheidung
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Verg 5/10
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
271-275
Titeldaten
- Wagner-Cardenal, Kersten; Scharf, Jan; Dierkes, Jan-Michael
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 5/2011
S.271-275
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 Verg 5/10
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren erläutern zunächst die Entscheidung des OLG Hamburg (14.12.2010 - 1 Verg 5/10) zur Inhouse-Vergabe von energiewirtschaftlichen Leistungen und setzen sich mit dem Kontroll- und dem Wesentlichkeitskriterium auseinander, insbesondere ob hierfür nur die Umsätze mit der kontrollierenden Körperschaft oder auch Umsätze mit Dritten heranzuziehen sind. Schließlich prüfen die Autoren, ob die vom EuGH entwickelten und vom OLG Hamburg angewandten Kriterien auch für die Prüfung der Inhouse-Fähigkeit von Konzessionen herangezogen werden können. Im Ergebnis stellen sie fest, dass Entgelte von privaten Dritten die ihren Vertragspartner frei wählen können die Inhouse-Fähigkeit beeinträchtigen. Offen bleibe, ob bei einem Anschluss- und Benutzungszwang die Inhouse-Fähigkeit gewahrt werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja