Das französische Vergaberecht

Autor
Hamdan, Marwan
Hamdan, Binke
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
368-377
Titeldaten
  • Hamdan, Marwan; Hamdan, Binke
  • RIW - Recht der Internationalen Wirtschaft
  • Heft 6/2011
    S.368-377
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Ebenso wie das deutsche Vergaberecht ist auch das französische Vergaberecht stark durch die europarechtlichen Vorgaben geprägt; dennoch weisen beide Rechtsmaterien Unterschiede auf. Ausgehend von den jüngsten Reformen erläutern die Verfasser die Grundsätze des französischen Vergaberechts. Es werden die rechtlichen Grundlagen, insbesondere der code des marchés publics als Kerngesetz,vorgestellt und erläutert,. Die verschiedenen Auftragsarten sowie der gerichtliche und außergerichtliche Rechtsschutz werden überblickshaft dargestellt. Zuletzt wird ein Ausblick auf mögliche zukünftige Änderungen gegeben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht: GWB, VgV, SektVO, VOL/A, VOB/A, VOF, Haushaltsrecht, öffentliches Preisrecht

Untertitel
Handkommentar
Herausgeber
Pünder, Hermann
Schellenberg, Martin
Jahr
2011
Seite(n)
2206
Verlag
Titeldaten
  • Pünder, Hermann, Schellenberg, Martin [Hrsg.]
  • Nomos
    Baden-Baden, 2011
    S.2206
    Nomos Kommentar
  • ISBN 978-3-8329-2681-6
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
Baden-Baden
Reihe
Nomos Kommentar
ISBN
978-3-8329-2681-6
Rezension abgeschlossen
nein

Die funktionale Leistungsbeschreibung im Baubereich

Autor
Heid, Stephan
Heft
2
Jahr
2011
Seite(n)
69-80
Titeldaten
  • Heid, Stephan
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 2/2011
    S.69-80
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Auftraggeber können seit der Novellierung des österreichischen Bundesvergabegesetzes im Jahr 2002 die zur Vergabe gelangenden Leistungen entweder konstruktiv oder funktional beschreiben. Der Verfasser setzt sich in seinem Beitrag insbesondere mit den Vor- und Nachteilen der funktionalen Leistungsbeschreibung bei Aufträgen im Baubereich auseinander. Dem chronologischen Verlauf eines Vergabeverfahrens folgend, erörtert der Verfasser jegliche mit einer funktionalen Ausschreibung verbunden Risiken im Vergabeverfahren und bei der Vertragsabwicklung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Interkommunale Kooperationen und Dienstleistungskonzessionen

Autor
Eisner, Christian
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
181-186
Titeldaten
  • Eisner, Christian
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 5/2011
    S.181-186
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Der EuGH zeigt in der Rs C-480/06 Möglichkeiten für eine von den vergaberechtlichen Vorgaben freien interkommunalen Kooperation auf. Fraglich bleibt dabei allerdings, in welchem Umfang derartige “Kooperationen” tatsächlich ohne Anwendung des Vergaberegimes möglich sein werden. In der Rsp des EuGH zur Annahme einer Dienstleistungskonzession bestehen hinsichtlich des Übergangs des Betriebsrisikos schwer zu vereinbarende Aussagen
Rezension abgeschlossen
nein

Ausschreibungspflichten bei betrieblicher Altersvorsorge

Autor
Kirch, Thomas
Kues, Jan-Hendrik
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 15.07.2010 - C-271/08
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
58-61
Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Kues, Jan-Hendrik
  • Vergabe News
  • Heft 5/2011
    S.58-61
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB

EuGH, Urteil vom 15.07.2010 - C-271/08

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Im Sommer des vergangenen Jahren hatte der EuGH entschieden (Urteil vom 15.07.2010, C-271/08), dass Verträge über die betriebliche Altersversorgung von öffentlichen Auftraggebern vergabepflichtig sind und die bisherige Praxis von kommunalen Auftraggebern, die Vertragspartner im Rahmen von Tarifvertragsverhandlungen ohne Ausschreibung im Tarifvertrag festzulegen, europarechtwidrig ist. Ausgehend von der aktuellen Anfrage der europäischen Kommission an die Bundesrepublik Deutschland inwieweit diese dem Urteil zwischenzeitlich Rechnung getragen hat, nehmen die Verfasser die Problematik nochmals auf. Zunächst zeigen sie die Kernaussagen des Urteils auf. Anschließend gehen sie auf die Folgen für die Praxis ein. Hierbei stellen sie zunächst die Rechtsfolgen für vergaberechtswidrig geschlossene Verträge dar. Sodann geben sie Hinweise zur Laufzeit von Rahmenverträgen, zur Schwellenwertberechnung und zur Einbindung von Versicherungsmaklern durch öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren. Abschließend weisen sie daraufhin, dass mittlerweile damit gerechnet werden müsse, dass die Anbieter in diesem Marktsegment die Anwendung und die Einhaltung des Vergaberechts bei der Vergabe von Verträgen über betriebliche Altersversorgung einfordern.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Von Anfechtungslawinen und Beschwerdewellen

Untertitel
Rechtsempirische Befunde zur Inanspruchnahme vergabespezifischer Rechtsschutzmechanismen unterhalb der unionsrechtlichen Schwellenwerte
Autor
André, Tobias
Heft
3
Jahr
2011
Seite(n)
330-339
Titeldaten
  • André, Tobias
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2011
    S.330-339
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser geht anhand rechtsempirischer Befunde der Frage nach, ob die Befürchtung eines signifikanten Anstiegs von vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren durch die beabsichtigten Einführung eines Unterschwellenrechtsschutzes gerechtfertigt ist. Zunächst stellt er die gegenwärtige Rechtschutzsituation im Unterschwellenbereich dar. Anschließend beschreibt er die verschiedenen Reformmodelle für den Unterschwellenrechtsschutz des BMWi-Diskussionspapiers vom 15. 6. 2010 und zeichnet die Grundlinien der rechtpolitischen Diskussionen nach. Sodann untersucht er die Regelungen und die Auswirkungen des Unterschwellenrechtsschutzes in Österreich, in der Schweiz und im Bundesland Sachsen. Hierbei zeigt er Anhand von Fallzahlen und Erfahrungswerten auf, dass in allen Fällen die Inanspruchnahme des Rechtschutzes im Unterschwellenbereich im Verhältnis zum Oberwellenbereich erheblich geringer ausfällt. Anhand der Interessenslage der Auftragnehmer im Unterschwellenbereich, sowie den Empirischen Befunden insbesondere aus Österreich, gelangt er zu dem Ergebnis, dass die Einführung eines Unterschwellenrechtsschutzes in Deutschland keine Rechtsschutzexzesse oder Beschwerdelawinen erwarten lassen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja