Die Erbringung sozialer Dienstleistungen durch Dritte nach deutschem und europäischem Vergaberecht

Autor
Heinemann, Daniela
Jahr
2009
Seite(n)
281
Verlag
Titeldaten
  • Heinemann, Daniela
  • Nomos
    Baden-Baden, 2009
    S.281
    Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberecht, Band 19
  • ISBN 978-3-8329-4125-3
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Baden-Baden
Reihe
Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberecht
Abstract
In ihrer bereits 2009 erschienenen Dissertation setzt sich die Autorin mit dem Verhältnis von Sozialrecht und Vergaberecht auseinander. Auslöser dieses Konfliktes ist der Versuch in Politik und Sozialbereich, sich teils widersprechende Ziele wie Kosteneinsparungen und die Sicherung qualitativ hochwertiger Leistungserbringen in rechtlich einwandfreier Weise zusammenzuführen.
In einem ausführlichen ersten Teil setzt sie sich mit den Grundsätzen der Erbringung sozialer Dienstleistungen auseinander. Diese Grundsätze finden sich für die verschiedenen Leistungsbereiche verteilt in mehreren Büchern des SGB. Für die Bereiche Arbeitssicherung (SGB II und SGB III), soziale Hilfe und Förderung (SGB VIII), Vorsorge (SGB IV, SGB V, SGB VI, SGB VI, SGB VII und SGB XI) sowie Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen werden vorab die gemeinsamen Grundsätze, nachfolgend die jeweils speziellen herausgearbeitet.
Im 2. Teil wird die Erbringung der sozialen Dienstleistungen näher beschrieben. Dies dient dazu, die vergaberechtliche Einordnung dieser sehr unterschiedlichen Dienstleistungen vorzubereiten. Nach Ermittlung und Darstellung der Grundlagen des Vergaberechts im 3. Teil geht der 4. Teil auf die vergaberechtliche Einordnung sozialer Dienstleistungen ein. Nach Prüfung und Feststellung, dass Sozialleistungsträger als öffentliche Auftraggeber anzusehen sind, geht es um die Frage, ob die Erbringung sozialer Dienstleistungen als öffentlicher Auftrag anzusehen ist. Dies wird nur teilweise bejaht und auf entgeltliche Beschaffungsverträge beschränkt. Weiter wird geprüft, inwieweit Dienstleistungskonzessionen vorliegen.
In einem abschließenden 5 Teil wird die vergaberechtliche Behandlung der Leistungen dargestellt, differenziert nach prioritäten und nicht-prioritären Dienstleistungen.
In ihrem Fazit kommt die Autoren zu dem Ergebnis, dass sich Sozialrecht und Vergaberecht ergänzen. Sie betont, dass ohne die Durchführung eines Wettbewerbes nur schwer die Wirtschaftlichkeit des Handelns im Sinne eines optimalen Verhältnisses von Preis und qualitativ gewünschter Leistung überprüft werden kann.
Band
19
ISBN
978-3-8329-4125-3
Rezension abgeschlossen
ja

Aktuelle arbeitsrechtliche Themen der betrieblichen Altersversorgung

Autor
Wilhelm, Bernd
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
§ 101a GWB
§ 101b GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-271/08
Heft
1
Jahr
2011
Seite(n)
7-9
Titeldaten
  • Wilhelm, Bernd
  • BetrAV - Betriebliche Altersversorgung
  • Heft 1/2011
    S.7-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB, § 101a GWB, § 101b GWB

EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-271/08

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag behandelt eine Auswahl aktueller rechtlicher Themen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei geht der Verfasser auch auf die Entscheidung des EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-271/08 ein. In diesem Urteil hatte der EuGH entscheiden, dass Verträge über die betriebliche Altersversorgung von öffentlichen Auftraggebern vergabepflichtig sind und die bisherige Praxis von kommunalen Auftraggebern, die Vertragspartner im Rahmen von Tarifvertragsverhandlungen ohne Ausschreibung im Tarifvertrag festzulegen, europarechtwidrig ist. Nach der Darstellung der Kernaussagen des Urteils geht der Verfasser auf die rechtlichen Folgen des Urteils ein. In Folge dieses Urteils spreche vieles dafür, dass § 6 TV-EUmw/VKA unwirksam sei. Hinsichtlich der bereits geschlossen Rahmenvereinbarungen über die betriebliche Altersversorgung sieht er einen erfolgreichen nachträglichen vergaberechtlichen Angriff aus Fristgründen als eher unwahrscheinlich an. Es komme jedoch aufgrund der Verpflichtung zur Beseitigung europarechtwidriger Zustand die Kündigung der Verträge in Betracht. Nicht betroffen hiervon seien jedoch die schon geschlossenen Einzelversorgungsverträge.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur Frage der Ausschreibungspflicht von Anteilsverkäufen durch die öffentliche Hand

Autor
Scharf, Jan
Dierkes, Jan-Michael
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-215/09
EuGH, Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04
EuGH, Urteil vom 06.05.2010 - C-145/08 und C-149/08
Heft
4
Jahr
2011
Seite(n)
543-549
Titeldaten
  • Scharf, Jan ; Dierkes, Jan-Michael
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2011
    S.543-549
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB

EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-215/09, EuGH, Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04, EuGH, Urteil vom 06.05.2010 - C-145/08 und C-149/08

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Ausgehend von der grundsätzliche Frage der Vergabepflichtigkeit von Privatisierungsmaßnahmen untersuchen die Verfasser die Ausschreibungspflicht von Anteilsverkäufen durch die öffentliche Hand. Zunächst stellen sie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04 [Stadt Mölln], Urteil vom 06.05.2010 - C-145/08 und C-149/08 [Loutraki und Aktor] und Urteil vom 22.12.2010 - C-215/09 [Mehiläinen]) dar und entwickeln daraus Leitlinien zur Beurteilung der Vergabepflichtigkeit von gemischten (Transaktions-)Verträgen. Zunächst sei die Trennbarkeit von Haupt- und Nebenleistung zu prüfen. Im Falle der Falle der Untrennbarkeit müsse auf der zweiten Stufe der Hauptgegenstand bzw. der Schwerpunkt herausgearbeitet werden. Sofern der Hauptgegenstand des Vertrags nicht vergabepflichtig ist, sei der gesamte Vertrag grundsätzlich ausschreibungsfrei. Daraus sei jedoch nicht die Schlussfolgerung zu ziehen, dass im Rahmen vergabefreier Anteilsveräußerungen vergabepflichtige Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen als Annexvereinbarung ausschreibungsfrei mitvergeben werden könnten. Dies sei im Einzelfall zu prüfen, wobei im Zweifel eine Ausschreibung erfolgen sollte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach § 97 Abs. 3 GWB und Europarecht

Autor
Frenz, Walter
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
Heft
3
Jahr
2011
Seite(n)
97-99
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 3/2011
    S.97-99
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser geht der Frage nach inwieweit mittelständische Interessen bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können und berücksichtigt werden müssen. Hier zeigt er insbesondere die europarechtlich intendierten Grenzen auf. Zunächst befasst er sich mit den Anforderungen der Losaufteilung bzw. der Gesamtlosvergabe. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es hinsichtlich der Begründung einer Gesamtlosvergabe nicht auf das Gewicht der vorgebrachten Gründe ankomme. Auch sei § 97 Abs. 3 GWB keine Anforderung für die Durchführung einer Abwägungsentscheidung zu entnehmen. Vielmehr genüge die Schlüssigkeit der geltend gemachten Gründe für die Gesamtvergabe. Anschließend befasst er sich mit der Auftragsvergabe an Generalübernehmer und der Loslimitierung. Hierbei zeigt er auf, dass für eine Loslimitierung der rechtliche Ansatzpunkt fehle und eine solche vielmehr zu einer Diskriminierung führe. Sodann geht er der Frage nach inwieweit Aufträge mittelstandgerecht zugeschnitten werden können. Sein abschließendes Fazit: Die nach § 97 Abs. 3 GWB gewollte Förderung des Mittelstandes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entbindet nicht von der Wahrung europarechtlicher Regeln.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Algerisches Vergaberecht in der Praxis

Autor
Daun, Martin
Jansen, Justus
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
377-389
Titeldaten
  • Daun, Martin; Jansen, Justus
  • RIW - Recht der Internationalen Wirtschaft
  • Heft 6/2011
    S.377-389
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Einleitend zeigen die Verfasser das wirtschaftliche Umfeld und die Bedeutung Algeriens als Handelspartner für Deutschland auf. Anschließend skizzieren sie die Rechtsquellen des algerischen Vergaberechts und beschreiben umfassend das algerische Vergabeverfahrensrecht. Dabei fallen in den Kernbereichen immer wieder deutliche Parallelen zum deutschen Vergaberecht auf. Eine interessante Besonderheit stellt die sog 25% Marge dar. Hierbei wird bei der Wertung der Angebote auf den Brutto-Angebotspreis ausländischer Bieter ein Aufschlag von 25% hinzuaddiert. Ziel dieser Regelung ist die Förderung von algerischen Bietern oder Bietern mit algerischer Beteiligung, bzw. von Angeboten mit algerischem Bezug. Anschließend stellen sie ausführlich die Besonderheiten der Regelungen zur Vertragsgestaltung dar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nebenangebote und Zuschlagskriterien: Das Offensichtliche (v)erkannt?

Autor
Kues, Jarl-Hendrik
Kirch, Thomas
Normen
Art. 24 Abs. 1 RL/2004/18/EG
Art. 36 Abs. 1 RL/2004/17/EG
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - VII-Verg 61/09
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - VII-Verg 61/09
OLG Schleswig, Beschluss vom 15.04.2011 - 1 Verg 10/10
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
335-339
Titeldaten
  • Kues, Jarl-Hendrik; Kirch, Thomas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2011
    S.335-339
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 24 Abs. 1 RL/2004/18/EG, Art. 36 Abs. 1 RL/2004/17/EG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - VII-Verg 61/09, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - VII-Verg 61/09, OLG Schleswig, Beschluss vom 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

Jan Sulk, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Zulassung von Nebenangeboten im Fällen in denen der Preises einziges Zuschlagskriterium ist. Gegenübergestellt werden die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, welches Nebenangebote in diesem Fall mit Rückgriff auf den Wortlaut der SKR und VKR ausschließt und eine aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig, welche sich an der „ursprünglich gelebten Praxis, Nebenangebote zuzulassen […]“ orientiert. Nach einer Analyse der europäischen Vergaberichtlinien hinsichtlich Wortlaut, Systematik, teleologischen Erwägungen und der „Traunfeller-Entscheidung“ des EuGH kommen die Autoren zu dem Schluss, dass Nebenangebote im genannten Zusammenhang nicht berücksichtigt werden dürfen und zeigen abschließend mögliche Folgen insbesondere hinsichtlich der sog. „Gleichwertigkeitsprüfung“ auf.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Arbeits- und Vergaberecht

Autor
Frenz, Walter
Normen
§ 97 Abs. 4 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-271/08
Heft
4
Jahr
2011
Seite(n)
550-553
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2011
    S.550-553
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 GWB

EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-271/08

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Ausgehend von der Entscheidung des EuGH zur Direktvergabe von Dienstleistungsverträgen über die betriebliche Altersversorgung betrachtet der Verfasser die Vereinbarkeit von arbeitsrechtlichen mit vergaberechtlichen Regelungen. Zunächst wird festgestellt, dass das Grundrecht auf Kollektivverhandlung mit den Erfordernissen der Freiheit der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs im Konfliktfall verhältnismäßig auszugleichen seien. Dies könne dadurch geschehen, dass die tarifvertraglichen Anforderungen in eine entsprechende Ausschreibung aufgenommen werden. An der Ausschreibungsverpflichtung ändere sich auch dadurch nichts, dass der öffentliche Auftraggeber als Entgelt an den Auftragnehmer nur einbehaltene Bezüge seiner Arbeitnehmer zahle, da er dadurch eine ihm auferlegte tarifvertragliche Verpflichtung erfülle. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Tarifverträge die Grundfreiheiten und damit das Vergaberecht nicht ausschließen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Soziale Vergabekriterien im Spiegel aktueller Judikatur von EuGH und BVerfG

Autor
Frenz, Walter
Normen
Art. 26 RL 2004/18/EG
Art. 38 RL 2004/17/EG
§ 97 IV GWB
Heft
9
Jahr
2011
Seite(n)
321-326
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 9/2011
    S.321-326
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 26 RL 2004/18/EG, Art. 38 RL 2004/17/EG, § 97 IV GWB

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor untersucht die Zulässigkeit vergabefremder Kriterien im sozialen Bereich. Hierzu legt er zunächst die engen Grenzen von Ausschlussgründen dar und zeigt auf, dass Tariftreueklauseln nicht durch die in § 97 Abs. 4 GWB eingeführte Gesetzestreue durchgesetzt werden könnten. Sodann prüft er, unter welchen Bedingungen soziale Kriterien wie Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder die Frauenförderung als Leistungskriterien herangezogen werden dürfen. Hierbei komme es insbesondere drauf an, dass ein Auftragsbezug bestehe und es sich nicht um rein nationale soziale Zielsetzungen handele. Schließlich begründet er unter Berücksichtigung der Entsenderichtlinie und der "Rüffert"-Entscheidung des EuGH, dass Tariftreueklauseln weiterhin regelmäßig unzulässig seien. In der Regel gehen diese über die bloße Absicherung von Mindeststandards hinaus. Zudem fehle es ihnen an der erforderlichen allgemeinen Wirkung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja