Public Procurement – An overview of regulation in 38 jurisdictions worldwide

Autor
Prieß, Hans-Joachim
Jahr
2011
Seite(n)
248
URL
www.gettingthedealthrough.com
Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim
  • Law Business Research Ltd.
    London, 2011
    S.248
Zusätzliche Informationen:

Ort
London
Abstract
Aus der MonatsInfo 12/2011: Gegenüber der Vorauflage erneut erweitert, werden in diesem Buch 38 Gesetzgebungen zum Vergaberecht vorgestellt. Die Darstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Dargestellt sind etwa die Regelungen zum öffentlichen Vergaberecht auch in Nicht GPA- oder EU-Mitgliedern. Behandelt werden: - amerikanische Länder, wie Argentinien, Brasilien, Kanada, Venezuela und die Vereinigten Staaten - Nachfolgestaaten der Sowjetunion Russland, Ukraine - aus dem Mittleren Osten Saudi-Arabien - afrikanische Staaten, wie Südafrika und Kenia - asiatische Staaten China Indien - europäische Staaten außerhalb der EU, wie Albanien und Norwegen - sowie neben einem Überblick zur Rechtsetzung der Europäischen Union insgesamt 17 Mitgliedsstaaten der EU. Ganz überschlägig stehen je Land etwa 6 Buchseiten zur Verfügung, auf denen die Grundzüge und Charakteristika des jeweiligen nationalen Vergaberechts beschrieben werden. Die Autoren sind jeweils landesansässige, im Vergaberecht tätige Rechtsanwälte. Die Darstellungen folgen durchweg einem einheitlichen Aufbau, was die Orientierung und den Vergleich verschiedener Rechtsordnungen erleichtert. Dabei wird jeder Textabschnitt mit einer kurzen Überschrift in Form einer Frage eingeleitet. Zuerst werden der gesetzliche Rahmen und seine Grundlagen beschrieben. Ein kurzer Abschnitt ist meistens den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise gewidmet. Es folgt ein Überblick über den Anwendungsbereich des Vergaberechts. Regelmäßig behandelt werden Privatisierungen. Danach werden die Grundzüge der Vergabeverfahren dargestellt. Anschließend wird der Rechtsschutz gegen Vergabeverstöße angesprochen. In einem hervorgehobenen Kasten werden Neuerungen und Trends zusammengefasst. Eingeleitet wird das Buch durch einen kurzen historischen Überblick und einige grundsätzliche Hinweise zur Entwicklung im internationalen Bereich. Dem Buch liegt eine CD bei. Diese enthält den Text des Buches als pdf-Datei, was die Recherche nach bestimmten Stichworten deutlich erleichtert.
Rezension abgeschlossen
ja

Handbuch für die IT-Beschaffung : VOL, VgV, GWB, EVB-IT rechtssicher anwenden

Autor
Keller-Stoltenhoff
Leitzen, Werner
Ley, Rudolf
Jahr
2011
Seite(n)
1343
Verlag
Titeldaten
  • Keller-Stoltenhoff; Leitzen, Werner; Ley, Rudolf
  • 6. Aufl.,
  • Rehm
    Heidelberg; München; Landsberg; Berlin, 2011
    S.1343
  • ISBN 978-3-8073-2152-3
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Heidelberg; München; Landsberg; Berlin
Abstract
Die jüngste, 6. Aktualisierung des Handbuchs nimmt die Änderung der Vergabeverordnung (VgV) vom 16. August 2011 auf, wonach – dem zunehmenden Stromverbrauch für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) auf dem öffentlichen Sektor und seiner Vorbildfunktion entsprechend – Energieverbrauch und Energieeffizienz als zusätzliche Kriterien in der Leistungsbeschreibung und beim Zuschlag zu berücksichtigen sind. Der zweite Schwerpunkt der Lieferung betrifft den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag. Sie enthält die Nutzerhinweise zur Erläuterung der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrags und den Vertrag selbst, für den neue Muster erstellt wurden, die ebenfalls abgedruckt und erläutert sind. Beispielhaft ist das neue Vertragsmuster ausgefüllt, ebenso wie das diesem beigebene Musterpreisblatt und die für die EVB-IT Systemlieferung neu eingeführten Nutzungsrechtsmatrizen, und bietet damit im Bedarfsfall auch vielfältige praktische Hilfestellung.
Auflage
6
ISBN
978-3-8073-2152-3
Rezension abgeschlossen
nein

Effektive Kontrolle erforderlich

Untertitel
Im Check: Wann und wie Bieter ihre Auftragseignung nachweisen müssen
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
31-33
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2011
    S.31-33
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Durchführung der Eignungsprüfung im Vergabeverfahren. Zunächst skizziert der Verfasser den Spielraum der Vergabestelle bei der Aufstellung der Eignungsanforderungen und gibt einen Überblick darüber, welche Erkenntnisse der Auftraggeber darüber hinaus der Eignungsprüfung zugrunde legen kann. Anschließend geht er der Frage nach, welcher Zeitpunkt für die Eignungsprüfung maßgeblich ist. Hierfür sei auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe und nur ausnahmsweise auf die Zuschlagserteilung abzustellen. Auch die neue Nachforderungsmöglichkeit für Eignungsnachweise ändere hieran nichts. Diese sei nur als formales Vervollständigen bereits existierender Eignungsnachweise zu sehen. Abschließend weist er daraufhin, dass die Regelungen der Vergabeordnungen, nach denen grundsätzlich Eigenerklärungen von den Bietern zu verlangen sind, nicht zu einer geringeren Kontrolldichte durch die Vergabestelle führen. Vielmehr müsse die Vergabestelle eine effektive Kontrolle der Angaben des Bieters gewährleisten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Unbedachter Bieterwechsel

Untertitel
Wenn sich die Mutter bewirbt und die Tochter das Angebot abgibt...
Autor
Noch, Rainer
Gerichtsentscheidung
VK Sachsen Beschluss vom 08.07.2011 - 1/SVK/027-11
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
29-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2011
    S.29-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Sachsen Beschluss vom 08.07.2011 - 1/SVK/027-11

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über einen Fall, in dem eine Tochtergesellschaft in einem nichtoffenen Verfahren ein Angebot abgegeben hat, obwohl nur die Muttergesellschaft nach erfolgreichem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert worden war. Die Vergabestelle schloss das Angebot aus. Die Muttergesellschaft wandte sich erfolglos in einem Vergabenachprüfungsverfahren (VK Sachsen, Beschluss vom 08.07.2011 - 1/SVK/027-11) gegen den Ausschluss. Dabei führte sie an, dass die Tochtergesellschaft in Vertretung gehandelt habe, zudem stellte sie darauf ab, dass ein zeitlich nachfolgender Verschmelzungsvertrag zwischen Mutter und Tochtergesellschaft mit rückwirkender Wirkung letztlich doch zur Bieteridentität geführt habe. Der Verfasser geht in diesem Zusammenhang auf die Anforderungen der Stellvertretung bei der Angebotsabgabe ein. Anschließend stellt er fest, dass es nach den Vergabeordnungen keine Aufklärungspflicht, sondern nur ein Aufklärungsrecht für die Vergabestelle gibt. Abschließend zeigt er auf, dass eine rückwirkende gesellschaftsrechtliche Veränderung keine Auswirkungen auf die im vorhergehenden Vergabeverfahren festgestellte fehlende Bieteridentität hat.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

E-Vergabe - Wie geht es technisch weiter

Autor
Karstedt-Meierrieks, Annette
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
16-17
Titeldaten
  • Karstedt-Meierrieks, Annette
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2011
    S.16-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Die Verfasserin berichtet über den Stand der Entwicklung der e-Vergabe in Deutschland und die Fortschritte der Arbeitsgruppe „XVergabe“. Mit einem Anteil von 4% der elektronischen Vergabeverfahren an allen öffentlichen Aufträgen sei hier bisher noch kein Durchbruch erzielt worden und das Ziel der EU von 50% im Jahre 2011 nicht erreicht worden. Die Probleme seien jedoch erkannt, so dass es zwar langsam, aber immerhin vorangehe. Die Einigung der Betreiber von Vergabeplattformen auf die Verwendung einer fortgeschrittenen Signatur habe die Signaturproblematik entschärft. Zudem haben sich alle in der Arbeitsgruppe XVergabe vertretenen Anbieter von Vergabeplattformen darauf geeinigt, dem Bieter gegenüber bei der Auftragsbekanntmachung und in den Prozessschritten einheitlich aufzutreten und standardisierte Kommunikationsschnittstellen zur Anbindung der Bietersoftware zu schaffen. Daher erachtet es die Autorin für sinnvoll, den Vergabestellen bei der Anschaffung einer e-Vergabe-Plattform die Kompatibilität mit den Lösungen der Arbeitsgruppe „XVergabe“ vorzugeben. Anschließend geht sie auf die Problematik der Wirtschaftlichkeit von e-Vergabelösungen für kleinere Vergabestellen ein und sieht hier die Lösung in einer Bündelung. Abschließend stellt sie fest, dass der Stufenplan des Beschaffungsamtes zur Einführung der e-Vergabe in Ergebnis ein erfolgreiches Modell war.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Sponsoring, Spenden und Vergaberecht

Untertitel
Wie passt das zusammen? Fallbeispiele aus der Praxis
Autor
Krämer, Martin
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
5-7
Titeldaten
  • Krämer, Martin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2011
    S.5-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser erläutert inwieweit Sponsoring und Spenden von Unternehmen an Kommunen vergaberechtlich zulässig sind. Dies stellt er an elf konkreten Fallbeispielen aus dem kommunalen Bereich dar. Er zeigt auf, dass in verschiedenen Konstellationen Sponsoring und Spenden keine vergaberechtliche Relevanz haben, in bestimmten Fällen sich jedoch Überschneidungen mit dem Vergaberecht ergeben können. Daher und auch im Hinblick auf die landes- und kommunalrechtlichen Regelungen zu Sponsoring und Spenden empfiehlt er grundsätzlich einen transparenten und wettbewerblichen Umgang mit Sponsoring und Spenden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Noch einmal: Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen nach der neuen VOL/A

Autor
Kirch, Thomas
Portner, David
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2011
URL
130-133
Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Portner, David
  • Vergabe News
  • Heft 11/2011
Zusätzliche Informationen:

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Die Verfasser behandeln in ihrem Beitrag die Nachforderungsmöglichkeit von fehlenden Nachweisen und Erklärungen nach der VOL/A. Zunächst untersuchen sie, welche Angebotsbestandteile Erklärungen und Nachweise im Sinne der Regelungen sind. Sie stellen fest, dass auch Eignungserklärungen von der Regelung erfasst sind. Anschließend gehen sie der Frage nach, wann von fehlenden Nachweise und Erklärungen ausgegangen werden kann. Für eine Nachforderung bestehe nur dann Raum, wenn ein Nachweis oder eine Erklärung nicht fristgerecht vorgelegt wurde. Dazu zähle auch ein veralteter Nachweis, da dieser als nicht vorgelegt gelte. Die Heilung einer nicht fehlenden, sondern den gestellten Anforderungen nicht genügende Unterlage durch Änderung des Inhalts würde jedoch gegen das Nachverhandlungsverbot verstoßen und sei unzulässig. Anschließend befassen sie sich mit der Frage wie und wann die Vergabestelle ihre Ermessenentscheidung über das Nachfordern von Erklärungen und Nachweisen zulässigerweise ausüben kann und welche Anforderungen bei der Fristsetzung zu berücksichtigen sind. Dabei stellen sie fest, dass eine einmal gesetzte Frist nur ausnahmsweise unter bestimmten Bedingungen verlängert werden kann. Abschließend gehen sie auf die Diskussion ein, ob auch im Teilnahmewettbewerb fehlende Eignungsnachweise nachgefordert werden können. Eine Anwendung der Regelung von § 19 EG Abs. 2 VOL/A auf den Teilnahmewettbewerb wäre abgesehen vom abweichenden Wortlaut rechtdogmatisch fraglich, da § 7 EG VOL/A hierfür grundsätzlich eine Regelung bereithält. Diese umfasse von Wortlaut her jedoch nicht die Nachforderung von fehlenden Nachweisen. Dieses Verständnis würde jedoch zu Wertungswidersprüchen führen, daher könne auch im Teilnahmewettbewerb ein fehlender Nachweis nachgefordert werden. Nur bei Teilnahmeanträgen ohne jeglichen Nachweise könne nicht mehr von einem ernsthaften Teilnahmeantrag gesprochen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Dienstleistungsfreiheit als Grenze staatlicher Monopole und Eigenleistungen

Autor
Hertwig, Stefan
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
745-757
Titeldaten
  • Hertwig, Stefan
  • EuR - Europarecht
  • Heft 5/2011
    S.745-757
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag inwieweit staatliche Stellen zulässigerweise Eigenleistungen erbringen dürfen. Zunächst geht er der Frage nach welche Aussagen zum Verhältnis von Staat und Wirtschaft dem Vergaberecht darüber hinaus im europäischen Kontext entnommen werden können. Anschließend befasst er sich mit Frage, in welchen Bereichen der Staat durch das europäische Recht zu einer Liberalisierung gezwungen wird. Abschließend untersucht er die europarechtlichen Grenzen staatlicher Eigenleistung aus dem Wettbewerbs und Vergaberecht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Grenze zwischen Staatsmonopolen und hausinternen Beauftragungen fließend ist und hausinterne Beauftragungen solange unproblematisch seien als von ihnen keine binnenmarktrelevante Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit ausginge.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Auch ohne Reifeprüfung

Untertitel
Warum ein Bedarf vergeben wird, der zu Beginn der Ausschreibung noch nicht feststeht - Ein Praxisbericht
Autor
Dabringhausen, Gerhard
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 09.06.2011 – X ZR 143/10
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
7-11
Titeldaten
  • Dabringhausen, Gerhard
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2011
    S.7-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH, Urteil vom 09.06.2011 – X ZR 143/10

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag berichtet über einen Fall aus der Praxis, in dem die Abnahme der von einer Kommune ausgeschriebenen Leistung aufgrund einer ausstehenden Entscheidung eines Bundesministeriums noch nicht sicher war. Zunächst befasst sich der Verfasser mit dem Begriff der Ausschreibungsreife. Er stellt fest, dass auch nach Wegfall der ausdrücklichen Regelung in der VOL/A dieser Grundsatz weiterhin Geltung habe. Die Regelung sei jedoch als „Sollvorschrift“ zu verstehen, die Ausnahmen zulasse. Anschließend arbeitet er unter Zugrundelegung der Rechtsprechung verschiedene Fallgruppen der mangelnden Ausschreibungsreife heraus. Ausgehend von der Fallgruppe „notwendige rechtliche Voraussetzungen“ skizziert er die Anforderungen an die Begründung einer zulässigen Ausnahme von der Ausschreibungsreife. Abschließend befasst er sich mit dem Nachprüfungs- und Schadenrisiko. Hier sieht er den Hinweis auf die fehlenden Voraussetzungen in der Auftragsbekanntmachung als mögliches Instrument zur Schadensbegrenzung. Dabei geht er auch auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 09.06.2011 – X ZR 143/10) zum vorvertraglichen Schadenersatzanspruch ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja