Überlegungen zur Entwicklung des Vergaberechts seit 1990 und zu ihrem Umfeld

Untertitel
Betrachtungen eines Zeitzeugen und Akteurs
Autor
Broß, Siegfried
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
797-802
Titeldaten
  • Broß, Siegfried
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2011
    S.797-802
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Verfasser stellt zunächst kurz die historischen Ursprünge des deutschen Vergaberechts als untypisches Haushaltsrecht dar und weist auf den damaligen wirksamen, aber in Vergessenheit geratenen primären Rechtschutz hin, dem allerdings das tiefere Verständnis für die Besonderheiten der Materie fehlte. Auch die Wissenschaft habe den Reiz des Vergaberechts erst spät erkannt. Dass diese Erkenntnis möglich wurde, führt der Autor auch auf die Badenweiler Gespräche und die Gründung des forum vergabe e.V. zurück. Ausgehend von den multipolaren Beziehungsgeflechten des deutschen Vergaberechts konnte der Einfluss des EU-Rechts, der alle Belange dem Wettbewerbsgrundsatz unterworfen habe, keine besondere Akzeptanz finden und sachgerechte Regelungen bringen. Ausgehend hiervon stellt der Autor den Einfluss der Rechtsprechung des EuGH, des BVerfG und des BGH kurz dar. In seiner Bewertung kommt er schließlich dazu, dass man mit dem Stand des Vergabrechts zufrieden sein könne, wenn man zuvor erheblich Abstriche mache. Das heutige Vergaberecht unterstütze nicht ausreichend die Bekämpfung von Korruption sowie von Ausschreibungs- und Abrechnungsbetrug. An dieser Stelle sei eine strenge Ahndung von Unzuverlässigkeit erforderlich, um die wohlverstandenen Interessen der Gesellschaft und aller gesetzestreuen Akteure zu schützen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Örtliche Energieversorgung und auslaufende Konzessionsverträge

Autor
Wilke, Reinhard
Heft
10
Jahr
2011
Seite(n)
431-433
Titeldaten
  • Wilke, Reinhard
  • NordÖR - Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland
  • Heft 10/2011
    S.431-433
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Autor führt in die rechtlichen Rahmenbedingungen und das Verfahren bei der Neuvergabe von Energiekonzessionsverträgen ein. Der Beitrag behandelt die Themen "Inhalt der Konzession für Versorgungsleitungen", "Vorbereitung des Neuabschlusses" und "Vergabe neuer Konzessionsverträge". Besonders geht der Autor dabei auf Konstellationen ein, in denen Dienstleistungselemente in den vertraglich vereinbarten Betreiberpflichten eine ausnahmsweise kartellvergaberechtliche Relevanz implizieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kommunen und Stromkonzessionsverträge: Drum prüfe, wer sich ewig bindet?

Autor
Geßner, Janko
Jansen, Martin
Heft
10
Jahr
2011
Seite(n)
450-455
Titeldaten
  • Geßner, Janko; Jansen, Martin
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 10/2011
    S.450-455
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Im ersten Teil ihres Beitrags stecken die Autoren den Rechtsrahmen der Stromkonzession und des Konzessionsvergabeverfahrens ab. Dabei besprechen sie kartellrechtliche, vergaberechtliche sowie energiewirtschaftliche Fragen und stellen jeweils Bezüge zum gemeinsamen Leitfaden des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur her. Der Schwerpunkt des Beitrags ist dem Stromkonzessionsvertrag und seinen Regelungen gewidmet. Neben Hinweisen zu den vorformulierten Musterverträgen der kommunalen Spitzenverbände behandeln die Autoren ausführlich die folgenden ausgewählten vertraglichen Regelungen, denen jeweils ein besonderer kommunaler Gestaltungsraum zukommt: Baumaßnahmen und Verkehrssicherheit, Folgekosten, Konzessionsabgabe, Rechtsnachfolge und Change-of-Control sowie Vertragslaufzeit. Die Autoren bieten darüber hinaus jeweils Muster für eine Konzessionsabgabenregelung, eine Enschaftsklausel und eine Rechtsnachfolgeklausel an.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschreibung von Versicherungsleistungen

Untertitel
Tätigkeit von Versicherungsmaklern auf Bieterseite
Autor
Wagner, Volkmar
Scheel, Philipp-Christian
Normen
§ 7 EG VOL/A
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
836-842
Titeldaten
  • Wagner, Volkmar; Scheel, Philipp-Christian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2011
    S.836-842
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 EG VOL/A

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Die rechtlichen Probleme bei der Teilnahme von Versicherungsmaklern und -vertretern (Versicherungsvermittler) an Vergabeverfahren zur Ausschreibung von Versicherungsleistungen sind bisher noch weitgehend ungeklärt. Die Autoren beleuchten in diesem Zusammenhang die Frage, ob Versicherungsvermittler von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen. Sie gelangen zu dem Zwischenergebnis, dass ein Versicherungsvermittler ein Angebot sowohl als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Versicherers als auch im eigenen Namen abgeben könne. Bei einem Angebot im eigenen Namen trete der Versicherer als Nachunternehmer auf. Eine unmittelbare Leistung des nachgeordneten Versicherers gegenüber den Auftraggebern sei vergaberechtlich unbedenklich. Auf Grundlage des Zwischenergebnisses untersuchen die Autoren, ob der Versand von Vergabeunterlagen verweigert oder von der Vorlage einer Vollmacht abhängig gemacht werden darf. Im Ergebnis erachten sie solche Beschränkungen als unzulässig.
Rezension abgeschlossen
ja

Das wettbewerbliche Vergabeverfahren nach Art. 5 III Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. mit § 8 b PBefG-E

Autor
Knauff, Matthias
Normen
Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007
Art. 2 lit. i VO 1370/2007
Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007
Heft
11
Jahr
2011
Seite(n)
655-658
Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2011
    S.655-658
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007, Art. 2 lit. i VO 1370/2007, Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007

Stefan Bahrenberg , Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) , Köln
Abstract
Der Autor befasst sich mit dem spezifischen Rechtsregime der Vergabe von ÖPNV-Leistungen, wie es die Vorschrift des Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 ermöglicht und wie der Gesetzgeber durch Änderung des PBefG plant dieses auszugestalten. Auf Basis eines Regierungsentwurfs von August 2011 erörtert er die darin vorgeschlagene Ausgestaltung auf nationaler Ebene. Er macht dabei deutlich, dass es aus seiner Sicht im Interesse der Funktionsfähigkeit des Systems geboten erscheine, die "richtlinienähnlichen" Vorschriften der Verordnung mitgliedsstaatlich auszugestalten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007 im Übergangszeitraum bis 03.12.2019

Untertitel
Zur Auslegung von Art. 8 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007
Autor
Hübner, Alexander
Frosch, Christian
Normen
Art. 8 Abs. 2 VO 1370/2007
Art. 5 VO 1370/2007
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - VII Verg 48/10
OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Verg 6/11
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
811-818
Titeldaten
  • Hübner, Alexander; Frosch, Christian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2011
    S.811-818
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 8 Abs. 2 VO 1370/2007, Art. 5 VO 1370/2007

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - VII Verg 48/10, OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - Verg 6/11

Stefan Bahrenberg , Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) , Köln
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Übergangsregelung des Art. 8 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007, der eine Regelung zur schrittweisen Einführung der Vergaberegelungen des Art. 5 VO (EG) 1370/2007 für Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen enthält. Entgegen anders lautender Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und des OLG München versuchen die Autoren mit einer ausführlichen Auslegung der Vorschrift nachzuweisen, Art. 8 Abs. 2 habe zur Folge, dass das Vergaberegime des Art. 5 in vollem Umfang erst ab 03.12.2019 gelte, sofern ein Mitgliedsstaat nicht Abweichendes regelte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kausalität des Vergaberechtsverstoßes als Voraussetzung für den Rechtsschutz

Autor
Müller-Wrede, Malte
Normen
§ 114 Abs. 1 S. 1 GWB
§ 107 Abs. 2 S. 2 GWB
§ 46 VwVfG
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2010 - VII Verg 60/09
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2010 - VII Verg 10/10
Heft
11
Jahr
2011
Seite(n)
650-655
Titeldaten
  • Müller-Wrede, Malte
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2011
    S.650-655
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 114 Abs. 1 S. 1 GWB, § 107 Abs. 2 S. 2 GWB, § 46 VwVfG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2010 - VII Verg 60/09, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2010 - VII Verg 10/10

Jan Sulk, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Gegenstand des Beitrages ist die Frage des Kausalitätsvorbehaltes, welcher für den Erfolg eines Nachprüfungsantrages neben der Rechtsverletzung des Antragsstellers auch eine Beeinträchtigung von Auftragschancen des Bieters für erforderlich hält. Begründet wird diese Ansicht, die sich in zwei aktuellen Entscheidungen des OLG Düsseldorf finden soll, insbesondere mit § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB als normative Grundlage, was der Autor im Ergebnis jedoch ablehnt. Auch eine analoge Anwendung des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB zur Begründung eines solchen Tatbestandsmerkmals lehnt der Autor im Ergebnis ebenso wie eine analoge Anwendung des § 46 VwVfG ab. Letztlich verweist er auf eine Unvereinbarkeit der Kausalitätsrechtsprechung mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte aus der Hand des Bundesgesetzgebers?

Autor
Burgi, Martin
Heft
20
Jahr
2011
Seite(n)
1217-1225
Titeldaten
  • Burgi, Martin
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 20/2011
    S.1217-1225
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Verfasser diskutiert ausführlich die Gesetzgebungskompetenz des Bundesgesetzgebers für den Erlass von Vorschriften über den Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte. Dabei differenziert der Verfasser nach den vier im Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie enthaltenen Modellen eines Unterschwellenrechtsschutzes. Er unterscheidet zudem weiter zwischen den systemwahrenden Regelungsmodellen - verwaltungsinternes Verfahren (Modell 1) und weitere Ausgestaltung des bisherigen zivilrechtlichen Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich (Modell 2) und den systemüberwindenden Regelungsmodellen wie dem Modell eines "schlanken" Rechtsschutzes, also eines vom Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte ausgehenden modifizierten Systems (Modell 3) und eines mit dem Rechtsschutz oberhalb der EU-Schwellenwerte identischen (Modell 4). Hinsichtlich des Modells 1 sei die Kompetenz des Bundesgesetzgebers nur mit Geltung für die Bundesebene gegeben. Bezüglich des Modells 2 sei insgesamt von einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes auszugehen. Jedoch habe der Bund für die systemüberwindenden Regelungsmodelle 3 und 4 keine Gesetzgebungskompetenz.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vertrag bleibt Vertrag: Anordnungen des Auftraggebers nach VOB/B grundsätzlich ausschreibungsfrei!

Autor
Stoye, Jörg
Brugger, Jakob
Normen
§ 1 Abs. 3 und 4 VOB/B
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
803-810
Titeldaten
  • Stoye, Jörg; Brugger, Jakob
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2011
    S.803-810
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 1 Abs. 3 und 4 VOB/B

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Die Autoren widmen sich der praktisch bedeutsamen Frage, ob die Ausübung der einseitigen Anordnungsrechte des Auftraggebers nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B ggf. zu einer Pflicht zur Neuausschreibung eines öffentlichen Bauauftrages führen kann. Die Frage stellt sich angesichts der vom EuGH in seinem "pressetext"-Urteil bestätigten und präzisierten Kriterien, nach denen inhaltliche Änderungen nach Abschluss eines öffentlichen Vertrages als wesentlich zu gelten haben und damit zu einer Pflicht zur Neuausschreibung führen. Die Autoren kommen bei Anlegung dieser Kriterien zu dem Ergebnis, dass die Ausübung der Anordnungsrechte des Auftraggebers nach der VOB/B keine Pflicht zur Neuausschreibung begründet, sofern sie in zulässigem Umfang geschieht, insbesondere nicht zu einer Verschiebung des wirtschaftlichen Gleichgewichts oder zur Erweiterung des Vertrages auf ursprünglich nicht vorgesehene Leistungen führt. Dies folge vor allem daraus, dass die Anordnungsrechte des Auftraggebers nach VOB/B durch deren zwingende Einbeziehung in öffentliche Bauverträge bereits Bestandteil des ausgeschriebenen Vertrages sind und deshalb allen Bietern bekannt ist, dass die zur Ausführung gelangende Bauleistung nicht notwendig mit derjenigen übereinstimmen muss, die in den Vergabeunterlagen beschrieben wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Begutachtungsentwürfe 2011

Autor
Reisner, Hubert
Lehner, Beatrix
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
245- 255
Titeldaten
  • Reisner, Hubert; Lehner, Beatrix
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 5/2011
    S.245- 255
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Die Verfasser beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit den zur Stellungnahme versandten (wohl noch nicht endgültigen) Entwürfen der Bundesvergabegesetz-Novelle 2011 und des Gesetzes für die Beschaffungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Zunächst widmen sich die Verfasser der Bundesvergabegesetz-Novelle 2011, wobei sie nach einer kurzen Erläuterung der Zielsetzung und einer überblicksartigen Darstellung, die Änderungen im Einzelnen erläutern. Die wesentlichen in dem Beitrag dargestellten Änderungen sind die neuen Tatbestandselemente für die Zulässigkeit der Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bzw. des Verhandlungsverfahrens nach vorheriger Bekanntmachung im Unterschwellenbereich, der Wegfall der Bekanntmachung der Zuschlagsentscheidung bei Durchführung eines nicht offenen Verfahrens bzw. Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei einem Auftragswert bis zu 60.000 €, die Einführung eines „neuen Vergabeverfahrens“, nämlich die Direktvergabe nach vorheriger Markterkundung sowie das Ausreichen der Eigenerklärung nach § 70 Abs. 3 und 231 Abs. 3 BVergG für die Eignungsprüfung im Unterschwellenbereich. Weiters widmen sich die Verfasser einer ausführlichen Darstellung des Gesetzes über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Als neue Sonderregelung für bestimmte Auftragsvergaben wird auf den Anwendungsbereich und seine Ausnahmen, auf die zur Verfügung stehenden Vergabeverfahren, den Rechtschutz, sowie zivilrechtliche Regelungen und Schadenersatz eingegangen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja