Vergaberechtsreform 2009/2010

Untertitel
Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis
Autor
Naujok, Karin
Polster, Julian
Heft
13
Jahr
2011
Seite(n)
786-791
Titeldaten
  • Naujok, Karin; Polster, Julian
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 13/2011
    S.786-791
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag nimmt den Leser mit auf einen kurzweiligen und insbesondere Vergabepraktikern sehr zu empfehlenden Streifzug durch die Änderungen des Vergaberechts seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts im Jahre 2009. Trotz knapper Darstellungen gelingt es den Autoren außerordentlich gut, den für die Praxis relevanten Kern der Neuregelungen unter Berücksichtigung der früheren Fassungen leicht verständlich zu erläutern und Auswirkungen auf das Verhalten der Vergabestelle oder der Bieter aufzuzeigen. An geeigneter Stelle wird auf altbekannte und auch neuere Rechtsprechung Bezug genommen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Weiche Wertungskriterien

Autor
Leinemann, Eva Dorthee
Homann, Oliver
Normen
§ 16 Abs. 6 VOB/A
§ 20 VOB/A
Zeitschrift
Heft
7
Jahr
2011
Seite(n)
82-85
Titeldaten
  • Leinemann, Eva Dorthee; Homann, Oliver
  • Vergabe News
  • Heft 7/2011
    S.82-85
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16 Abs. 6 VOB/A, § 20 VOB/A

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren befassen sich mit den “Fallstricken“ bei der Erstellung und Verwendung Wertungskriterien, welche die Qualität der angebotenen Leistung als Zuschlagskriterium berücksichtigen. Dabei wird zunächst erläutert, dass als Wertungskriterien keine Eignungsanforderungen verwendet werden dürfen. Sodann werden beispielhaft einige Zuschlagskriterien und Unterkriterien für Bauprojekte benannt und dann auf das Erfordernis einer Gewichtung und deren Veröffentlichung eingegangen. Schließlich sei in der Wertungsphase zwingend die veröffentlichte Wertungsmatrix anzuwenden, wobei der öffentliche Auftraggeber bei der Wertung im Rahmen der Wertungsmatrix einen Beurteilungsspielraum habe. Die Ausübung dieses Ermessens sei nachvollziehbar zu dokumentieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verzögerte Vergabe – Schadensersatz für die Verzögerung des Zuschlags?

Autor
Kau, Wolfgang
Hänsel, Tobias
Normen
§ 125 GWB
§ 2 Abs. 5 VOB/B
§ 280 Abs. 1 BGB
§ 276 BGB
§ 254 BGB
Heft
27
Jahr
2011
Seite(n)
1914-1919
Titeldaten
  • Kau, Wolfgang ; Hänsel, Tobias
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 27/2011
    S.1914-1919
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 125 GWB, § 2 Abs. 5 VOB/B, § 280 Abs. 1 BGB, § 276 BGB, § 254 BGB

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser setzen sich kritisch mit den Entscheidungen des BGH zur Vergabeverzögerung auseinander, wonach der Auftraggeber „Herr des Verfahrens“ sei und daraus entstehende Kosten für zu vertretende Zuschlagsverzögerungen und für Bauzeitverzögerungen sogar ohne eigenes Verschulden zu tragen habe. In der Folge wird die Kritik an diesen Entscheidungen in der Literatur dargestellt. Im Anschluss daran wird der Frage nachgegangen, wann ein öffentlicher Auftraggeber eine Zuschlagsverzögerung zu vertreten hat und ob er das positive oder das negative Interesse zu ersetzen hat. Dabei wird auf eine Entscheidung des EuGH verwiesen, wonach Schadensersatzansprüche bei einem Verstoß des öffentlichen Auftraggebers gegen bieterschützende Normen nicht vom Verschulden des öffentlichen Auftraggebers abhängig gemacht werden darf. Schließlich geben die Autoren Hinweise, wie öffentliche Auftraggeber mit der Notwendigkeit einer Verlängerung der Bindefrist umgehen und wie Bieter hierauf reagieren sollten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Produktorientierte Ausschreibungen versus Wettbewerb?

Autor
Diemon-Wies, Ingeborg
Normen
§ 7 Abs. 8 VOB/A
§ 8 EG Abs. 7 VOL/A
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010, Verg 42/09
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2011, Verg 46/09
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
201-203
Titeldaten
  • Diemon-Wies, Ingeborg
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 6/2011
    S.201-203
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 Abs. 8 VOB/A, § 8 EG Abs. 7 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010, Verg 42/09, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2011, Verg 46/09

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autorin erläutert beispielhaft an zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17.02.2010, Verg 42/09; 03.03.2011 - Verg 46/09) den Umgang mit Leitfabrikaten und dem Zusatz „oder vergleichbar“ in öffentlichen Ausschreibungen. Hierzu zeichnet sie zunächst die Gründe für die Entscheidungen nach. Demnach sei die Festlegung des Beschaffungsbedarfes allein Sache des öffentlichen Auftraggebers, dem Vergabeverfahren vorgelagert und als Einengung des Wettbewerbs hinzunehmen. Die Konkretisierung des Leistungsgegenstandes in den Vergabeunterlagen sei jedoch dahingehend nachprüfbar, ob auftrags- und sachbezogene Gründe erkennbar vorliegen und dies bereits aus den Vergabeunterlagen hervorgehe. Die Prüfung, ob eine Technik oder ein Produkt alternativlos sei, nehme das OLG Düsseldorf richtigerweise aus der Nachprüfung heraus, dieses sei nach Ansicht der Verfasserin durch die Vergabekammern im Nachprüfungsverfahren wegen des Beschleunigungsgrundsatzes auch nicht zu leisten. In der Praxis fehle häufig die notwendige und konkrete Auseinandersetzung mit der Alternativlosigkeit der ausgeschriebenen Leistung sowie deren Dokumentation. Hierüber helfe auch der Zusatz „oder gleichwertig“ nicht hinweg, denn dieser bewirke indirekt nur eine Verengung auf das ausgeschriebene Leitprodukt um als Bieter nicht das Risiko einer Gleichwertigkeitsprüfung tragen zu müssen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wichtige Grundsätze des öffentlichen Beschaffungswesens im unterschwelligen Bereich

Autor
Schaller, Hans
Heft
7
Jahr
2011
Seite(n)
301-303
Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 7/2011
    S.301-303
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Auch im Unterschwellenbereich hat ein Auftraggeber vergaberechtliche Vorgaben zu beachten. Der Verfasser gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und geht dabei insbesondere auf die Vermeidung wettbewerbsbeschränkender und unlauterer Verhaltensweisen, das Diskriminierungsverbot und die Pflicht zur Losteilung ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Entwicklungen des europäischen Vergaberechts im Jahr 2010

Autor
Neun, Andreas
Otting, Olaf
Heft
12
Jahr
2011
Seite(n)
456-462
Titeldaten
  • Neun, Andreas; Otting, Olaf
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 12/2011
    S.456-462
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Die Verfasser stellen die Entwicklung des europäischen Vergaberechts im Jahre 2010 dar. Sie gehen dabei überblicksartig sowohl auf legislative und rechtspolitische Initiativen von Parlament und Kommission - bspw. auf das Grünbuch und die Mitteilungen der Kommission, die Verteidigungsrichtlinie, die Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und zur Förderung sauberer Straßenfahrzeuge und auf das Wachstumsstrategiepapier "Europa 2020" - als auch auf wichtige Rechtsprechung des EuGH bspw. zum Begriff des öffentlichen Bauauftrages, zu gemischten Verträgen oder Dienstleistungskonzessionen ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Entwarnung für Projektentwickler bei städtebaulichen Verträgen – EuGH Helmut Müller –

Autor
Grothmann, Torsten
Tschäpe, Philipp
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 25.03.2010, - C-451/08
Heft
5
Jahr
2011
Seite(n)
442-450
Titeldaten
  • Grothmann, Torsten; Tschäpe, Philipp
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2011
    S.442-450
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 25.03.2010, - C-451/08

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Den Autoren zufolge eignet sich die EuGH-Entscheidung “Helmut Müller” beispielhaft zur Abgrenzung zwischen ausschreibungspflichtigen Bauaufträgen durch einen öffentlichen Auftraggeber und nicht ausschreibungspflichtigen (bauordnungs- und/oder bauplanungsrechtlich) notwendigen Vorgaben einer Behörde bzw. einer Kommune an den Bauträger innerhalb städtebaulicher Verträge. Diesbezüglich geht der Beitrag insbesondere auf das vom EuGH aufgestellte Kriterium der “Ausübung städtebaulicher Regelungszuständigkeiten” sowie hiervon abgrenzend auch auf das Tatbestandsmerkmal des „unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteils” ein. Abschließend wird die Tauglichkeit der Abgrenzungskriterien anhand von Fallbespielen erläutert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand und Vergaberecht: Besondere Sorgfaltsanforderungen

Autor
Wittig, Oliver
Normen
§ 311b Abs. 1 BGB
Heft
7
Jahr
2011
Seite(n)
246-250
Titeldaten
  • Wittig, Oliver
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 7/2011
    S.246-250
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 311b Abs. 1 BGB

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Der Zuschlag am Ende eines Vergabeverfahrens entspricht dem zivilrechtlichen Abschluss eines Vertrages. Bei Grundstücksgeschäften verlangt § 311b I BGB i. V. m. § 125 BGB diesbezüglich, dass im Weiteren eine notarielle Beurkundung erfolgt. Treten aber zwischen dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts, also dem Zuschlag, und dem Erfüllungsgeschäft, also der notariellen Beurkundung, Störungen auf, so können sich Rechtsprobleme ergeben. Im Rahmen des vorliegenden Artikels sollen diese näher betrachtet werden. Dabei geht es zum einen um mögliche Schadensersatzansprüche, zum anderen um die zeitliche Verwirklichung des Projektes.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtliche Empfehlungen für die Gliederung eines kommunalen Konzerns

Autor
Dabringhausen, Gerhard
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urt. v. 18.11.1999, Az. Rs. C-107/98 ("Teckal")
Heft
7
Jahr
2011
Seite(n)
153-157
Titeldaten
  • Dabringhausen, Gerhard
  • Heft 7/2011
    S.153-157
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urt. v. 18.11.1999, Az. Rs. C-107/98 ("Teckal")

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
der Gemeindehaushalt 7/2011
Kommunale Aufgaben werden zunehmend in privatrechtlicher Form durch Tochtergesellschaften der Kommunen wahrgenommen. Durch die hohe Anzahl von Gesellschaften und deren Verflechtungen führt dies mitunter dazu, dass Kommunen wie komplizierte Konzerne aufgebaut sind und die Anwendung des Vergaberechts unübersichtlich wird. Mit dem vorliegenden Artikel sollen vergaberechtliche Rahmenbedingungen aufgezeigt und Handlungsempfehlungen für die konzerninterne Leistungsvergabe gegeben werden, welche in Bezug zu vergaberechtlichen Zwängen stehen. Hierzu erörtert der Autor ausführlich die rechtlichen Grundlagen des Vergaberechts sowie die im Zusammenhang stehende Rechtsprechung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das so genannte Wesentlichkeitskriterium beim In-House-Geschäft

Autor
Schröder, Holger
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Hamburg, Beschl. v. 14. 12. 2010 – 1 Verg 5/10,
Heft
13
Jahr
2011
Seite(n)
776-780
Titeldaten
  • Schröder, Holger
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 13/2011
    S.776-780
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB

OLG Hamburg, Beschl. v. 14. 12. 2010 – 1 Verg 5/10,

Jan Sulk, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Artikel behandelt das zur Bestimmung eines In-House-Geschäfts notwendig festzustellende Wesentlichkeitskriterium. Dargestellt wird zunächst grundlegende Rechtsprechung des EuGH („Teckal“ und „Carbotermo“), des BGH („GFWA“) und verschiedener Vergabesenate, aus denen sich Ansätze für die Bestimmung der Wesentlichkeit herleiten lassen. Danach wird das Kriterium in drei Tatbestandsmerkmale zerlegt („Tätigkeit“, „im Wesentlichen“, „Für“) und insbesondere an der „Carbotermo-Entscheidung“ des EuGH eine nähere Bestimmung der Merkmale vorgenommen. Dies geschieht mit abschließender Kritik einer Entscheidung des OLG Hamburg vom 14.12.2010, in welcher dieses zu den Umsätze eines Energieversorgers, die eine wesentliche Tätigkeit für die Vergabestelle belegen sollen, nicht diejenigen hinzurechnet, die mit Haushaltskunden erwirtschaftet werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja