Inhouse-Geschäft mit einer GbR?
Untertitel
Zur vertraglichen Form der interkommunalen Zusammenarbeit in „Stadtreinigung Hamburg“
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2011
Seite(n)
181-185
Titeldaten
- Wagner, Stephan
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 2/2011
S.181-185
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Im vorliegenden Beitrag wird das Thema der interkommunalen Zusammenarbeit näher beleuchtet; dies speziell in Bezug auf das Urteil des EuGH “Stadtreinigung Hamburg” (Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06). Dabei werden zunächst die Kriterien einer vergaberechtsfreien interkommunalen Zusammenarbeit benannt sowie im Anschluss erörtert, welchen rechtlichen Charakter der zwischen den Landkreisen und der Stadtreinigung Hamburg geschlossene Vertrag hatte. Hierzu werden die Voraussetzungen einer GbR erst allgemein betrachtet, folgend dann der geschlossene Vertrag unter diese subsumiert. Auch werden die Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäftes aufgezählt und der Urteilssachverhalt diesbezüglich eingeordnet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja