Bieterrechtsschutz unter Zumutbarkeitsvorbehalt?

Autor
Antweiler, Clemens
Normen
§ 114 GWB
§ 107 GWB
Heft
2a
Jahr
2011
Seite(n)
306-326
Titeldaten
  • Antweiler, Clemens
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2011
    S.306-326
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 114 GWB, § 107 GWB

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor untersucht sehr umfassend und ausführlich Entscheidungen von Vergabekammern und Vergabesenaten, die den Rechtschutz der Bieter durch Schaffung ungeschriebener Vorbehaltstatbestände einschränken. Hierzu bildet und erläutert er zunächst sieben Fallgruppen (Nachschieben von Gründen, fehlende Verletzung spezifischen Vergaberechts, fehlende Binnenmarktrelevanz, Unzumutbarkeit, Kausalität, Schmälerung der Auftragschancen und das Leistungsbestimmungsrecht). Sodann werden die nach seiner Ansicht zu kurzen Argumentationsansätze der Vergabesenate bzw. Vergabekammern dargestellt (bloße Förmelei, Analogie, richtlinienkonforme Auslegung, Auslegung im Lichte des Leistungsbestimmungsrechts). Im Anschluss führt der Verfasser aus, warum die Argumentationen und angewandten Methoden in den zitierten Entscheidungen nicht überzeugen bzw. fehlerhaft seien. In seiner abschließenden Zusammenfassung stellt er fest, dass die Spruchkörper mit ihrer Vorbehaltsrechtsprechung rechtspolitische Ziele verfolgten. Dies sei jedoch Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Gerichte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Umfang von Vor-, Vollendungs- und Ergänzungsarbeiten

Autor
Wiesinger, Christoph
Heft
2
Jahr
2011
Seite(n)
50-54
Titeldaten
  • Wiesinger, Christoph
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 2/2011
    S.50-54
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Drei Entscheidungen des VwGH haben zu einer weitgehenden Klarstellung der Auslegung des § 32 Abs. 1 Ziff. 1 GewO – auch im Zusammenhang mit der „Vorgabe“ von Befugnissen – gebracht. Das Ergebnis lautet: 1. Vor-, Vollendungs- und Ergänzungsarbeiten können alle Arbeiten sein, die einem anderen Gewerbe zukommen. 2. Die in § 99 Abs. 2 GewO genannten Tätigkeiten kommen zu jenen des § 32 GewO hinzu. 3. Entscheidend für die Zulässigkeit ist nicht die Art der Tätigkeit an sich, sondern das preisliche Verhältnis zwischen Haupt- und Nebenleistung(en). 4. Dieses Verhältnis ist bei einem Anteil von 6,43% jedenfalls nicht überschritten. 5. Die Aufzählung von erforderlichen Befugnissen in einer Ausschreibung ist nicht als Einschränkung der Nebenrechte zu werten.
Rezension abgeschlossen
ja

Ist die Verlängerung der Schwellenwerte Verordnung (noch) zu rechtfertigen?

Autor
Stalzer, Johannes
Heft
1
Jahr
2011
Seite(n)
5-11
Titeldaten
  • Stalzer, Johannes
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 1/2011
    S.5-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Mit Verordnung vom 24.9.2009 BGBl II 125/2009 („Schwellenwerte VO“) wurden in Österreich die Schwellenwerte für die Wahl der Direktvergabe (€ 100.000,00) bis Ende 2010 angehoben. Diese Verordnung wurde bis zum 31.12.2011 verlängert. Der Verfasser des Beitrags setzt sich nun mit der Frage auseinander, ob die Verlängerung tatsächlich gerechtfertigt ist. Er zeigt auf, dass die wirtschaftliche Notwendigkeit fraglich und die der SchwellenwerteVO zugrundeliegende Verordnungsermächtigung des § 18 BVergG im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Determinierungsgebot des Art 18 B-VG unter Berücksichtigung des Transparenzgebotes bedenklich erscheint.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur Zusammenrechnung und Aufteilung („Splitting“) von Planungsleistungen

Autor
Rindler, Petra
Waal, Cornelia de
Heft
1
Jahr
2011
Seite(n)
11-15
Titeldaten
  • Rindler, Petra; Waal, Cornelia de
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 1/2011
    S.11-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Die Verfasserinnen beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit einem jüngst ergangenen Urteil des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs über die Frage der Zulässigkeit der Aufteilung von Planungsleistungen und der Ermittlung des geschätzten Auftragswerts. Nach einer kurzen Zusammenfassung des Urteiles und den vergaberechtlichen Grundsätzen über die Zulässigkeit eines Splittings, veranschaulichen die Verfasserinnen in einem direkten Vergleich die Unterschiede zwischen den ein Splitting rechtfertigenden sachlichen Gründen bei Planungsleistungen und bei Bauleistungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Europäisches Eigenvergaberecht 2010

Autor
Killmann, Bernd-Roland
Heft
3
Jahr
2011
Seite(n)
94-99
Titeldaten
  • Killmann, Bernd-Roland
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 3/2011
    S.94-99
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Die von der Kommission vorgeschlagene Reform des Eigenvergaberechts versucht, PPP und in-House-Vergaben besser in den Griff zu kommen. Die Rechtsprechung des EuG hatte sich 2010 mit dem Umfang des Rechtsschutzes und mit allgemein bekannten Themen, wie der Übernahme der EuGH-Rechtsprechung zu Gewichtungskoeffizienten, die im Nachhinein erstellt werden, auseinanderzusetzen.
Rezension abgeschlossen
ja

Kommentar zur VOB/A

Herausgeber
Kulartz, Hans-Peter
Marx, Fridhelm
Portz, Norbert
Prieß, Hans-Joachim
Jahr
2010
Seite(n)
XVII, 1029
Verlag
Titeldaten
  • Kulartz, Hans-Peter, Marx, Fridhelm, Portz, Norbert, Prieß, Hans-Joachim [Hrsg.]
  • Werner-Verlag
    Köln, 2010
    S.XVII, 1029
  • ISBN 978-3-8041-2282-6
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
Köln
Abstract
Aus der MonatsInfo 4/2011: Zwölf ausgewiesene und praxiserfahrene Sachkenner aus der Richter- und Anwaltschaft, Ressorts und Verbänden sind die Verfasser dieses neuen Gemeinschaftskommentars zur VOB/A, der nach der Neufassung der VOB/A 2009 und der Übernahme der bisherigen Abschnitte 3 und 4 der VOB/A 2006 in die Sektorenverordnung 2009 nun vorliegt. Auch nach der dadurch bedingten Verkürzung der VOB/A 2009 auf nurmehr 22 anstatt 32 Paragraphen, die zum Teil aber auf die inhaltliche Zusammenfassung mehrerer Vorschriften in nur einem Paragraphen zurückzuführen ist, umfasst der neue Kommentar noch mehr als 1.000 Seiten, überschreitet jedoch nicht das Format eines praxisfreundlichen mitnahmegeeigneten Handbuchs. Bei der Abfassung des Kommentars hatten die Verfasser insbesondere auch die zahlreichen – inhaltlichen und redaktionellen – Neuerungen und Änderungen der VOB/A 2009 gegenüber der VOB/A 2006 zu berücksichtigen. Das gleiche gilt für die aktuelle Rechtsprechung und das Schrifttum seit der Einführung der VOB/A 2006, die die anhaltende Fortentwicklung des Vergaberechts bestätigen. Der Kommentar beginnt – nach dem Abkürzungs- und Literaturverzeichnis – mit einer Einleitung zur Systematik, Entwicklung, Struktur sowie zum Inhalt der neuen VOB/A im Vergleich mit ihrer Vorgängerin. Es folgt die detaillierte Kommentierung des neuen Regelwerks in der Ziffernfolge der Basisparagraphen mit den zusätzlichen Bestimmungen der Richtlinie 2004/18/EG nach Abschnitt 2 der VOB/A. Der Kommentierung jeder Vorschrift ist der Text vorangestellt, daran an schließt sich eine genaue Inhaltsübersicht der Kommentierung mit Randziffern und zahlreichen Fußnoten zur Rechtsprechung und zum Schrifttum. Das Stichwortverzeichnis beschließt „einen anwenderfreundlichen und handlungsorientierten“ Kommentar, der der Zielsetzung der Herausgeber und Autoren voll entspricht.
ISBN
978-3-8041-2282-6
Rezension abgeschlossen
ja

AVA-Handbuch Ausschreibung – Vergabe – Abrechnung

Autor
Rösel, Wolfgang
Busch, Antonius
Jahr
2011
Seite(n)
XII, 235
Verlag
Titeldaten
  • Rösel, Wolfgang; Busch, Antonius
  • 7. Aufl.,
  • Vieweg
    Wiesbaden, 2011
    S.XII, 235
  • ISBN 978-3-8348-1435-7
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Wiesbaden
Abstract
Aus der MonatsInfo 4/2011: Kurz, aber prägnant und vollständig beschreibt dieses Hand- und Studienbuch in der neuen 7. Auflage 2011 die Aufgaben und Verpflichtungen des Baupraktikers/Studierenden bei der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauaufträgen. Die neue VOB 2009 und die HOAI 2009 gaben den Anstoß für eine weitgehende Überarbeitung des Buchs, in die auch andere Kapitel einbezogen wurden. Das neue AVA-Handbuch mit knapp 250 Seiten entspricht mit der Neuauflage nunmehr dem aktuellen Stand von Recht und Technik bei Bauvorhaben und erschließt die daraus resultierenden Aufgaben und Verpflichtungen durch die Information über die einschlägigen Regelungen. Diese werden durch eine Vielzahl praxisbezogener Beispiele, Übersichten, Tabellen, Muster, Verzeichnisse u.ä. erläutert und verdeutlicht. Das Handbuch umfasst jetzt 12 Kapitel und eine Reihe von Anhängen, u.a. mit dem Abdruck der VOB 2009 sowie Übersichten und Auszügen aus weiteren Regelwerken. Das Handbuch beginnt mit der Darstellung der Rechtsgrundlagen der Beziehungen zwischen den Baubeteiligten. Ausgehend von den allgemeinen Regelungen, wie z.B. den einschlägigen Vorschriften des BGB werden die Vertragsschließenden, die verschiedenen Vertragstypen, die Vergabe- und Vertragsordnungen sowie die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften und privaten Geschäftsbedingungen vorgestellt. Es folgt die Vorstellung der notwendigen technischen Grundlagen, wie z.B. die einzuhaltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik, ATV, DIN-Normen, Zulassungsregeln usw. für Bauvorhaben. Die nächsten Kapitel behandeln – dem Ablauf eines Bauvorhabens folgend – das Angebotsverfahren, die Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen und die Behandlung des Angebots bis zum Vertragsschluss. Die Durchführung und Abwicklung des Vertrags einschließlich der Feststellung der Aufmaße, die Abrechnung und Zahlung sowie die Haftung der Vertragsparteien, ihre Mängelansprüche und die Versicherungsmöglichkeiten sind der Gegenstand der nachfolgenden Kapitel. Die diversen Unternehmensformen und –funktionen, die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauaufträgen als Architekten- und als computergestützte Leistung – diese drei speziellen Kapitel schließen ein Werk ab, das wegen seines begrenzten Umfangs zwar nicht alle aufkommenden Fragen und Probleme des Nutzers und Anwenders beantworten kann, ihn aber zuverlässig und vollständig auf alle bei der Planung, Vorbereitung, Ausführung und Abwicklung des Bauvorhabens zu berücksichtigen Punkte hinweist.
Auflage
7
ISBN
978-3-8348-1435-7
Rezension abgeschlossen
ja

VHB-VOL NRW

Untertitel
Vergabehandbuch des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe von Leistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Jahr
2010
Seite(n)
564
Titeldaten
  • Deutscher Bundes-Verlag
    Köln, 2010
    S.564
    Loseblattsammlung
  • ISBN 78-3-935064-67-5
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Köln
Reihe
Loseblattsammlung
Abstract
Aus der MonatsInfo 4/2010: Von hohem praktischen Nutzen für Auftraggeber und Auftragnehmer der Bundesländer und Kommunen sind die altbekannten Sammelwerke – Vergabehandbücher – mit den darin enthaltenen aktuellen Vergabe- und Ausführungsvorschriften, Richtlinien, Vordrucken, Mustern und Ablaufdiagrammen zum Auftragswesen und Vergaberecht. Spezielle Ausgaben dieser Sammelbände decken alle Segmente der staatlichen – Bund und Länder – und kommunalen Bedarfsdeckung ab. Ein markantes Beispiel in jüngster Zeit bildet auch das auf der Grundlage der Neufassung der VOL 2009 vollständig überarbeitete, neu vorgelegte VHB-VOL NRW 2010. Es enthält – der neuen VOL/A entsprechend getrennt für die Auftragsvergaben im Unter- und Oberschwellenbereich – alle notwendigen Informationen zur Auftragsvergabe in NRW in einem in sich geschlossenen Band von 564 Druckseiten, der dem Nutzer einen raschen Zugriff auf diese Informationen ermöglicht. Dies gilt auch für die dem Band beigegebene CD-ROM mit den PDF-Dateien des Grundwerks und einem elektronischen Anlagenband mit allen vergaberechtsrelevanten Vorschriften einschließlich Landeshaushaltsordnung mit Verwaltungsvorschriften, Vergabeverordnung (VgV) und weiteren Bestimmungen. Die Druckfassung des Handbuchs gibt in sieben Kapiteln einschließlich Gesamtinhaltsverzeichnis und Vorwort zunächst Auskunft über den Anwendungsbereich des VHB-NRW und die Koordinierungs- und Beratungsstelle dieses Bundeslandes. Die nächsten Kapitel enthalten Neuigkeiten, die ausschließlich über den Newsletter von vergabe.NRW bekanntgegeben werden, sowie allgemeine Vorbemerkungen und Vordrucke zum Beschaffungsverfahren. Die beiden nachfolgenden Hauptkapitel des Bands behandeln die Auftragsvergaben nach den Abschnitten I und II der VOL/A unter- und oberhalb der EG-Schwellenwerte. Nach der Einleitung folgt im Kapitel 5 das einprägsame Ablaufdiagramm National für die Vergaben im Unterschwellenbereich. Daran an schließen sich die nationalen Vergabebestimmungen des Abschnitts I der VOL/A mit den dazu ergangenen Amtlichen Bemerkungen. Das Vordruckverzeichnis mit dem Abdruck der insgesamt 34 zum Abschnitt I verfassten Vorblätter, Muster, Hinweise, Nachweise, Erklärungen, Bedingungen, Verfügungen, Mitteilungen usw. des Landes NRW beendet das Kapitel 5. Noch umfassender sind die in das Kapitel 6 aufgenommenen Informationen zu den EG-Vergabebestimmungen des Abschnitts II der VOL/A. Ihnen ist ebenfalls ein umfassendes Ablaufdiagramm EG vorangestellt, an das sich die Einleitung und die Wiedergabe der Bestimmungen mit den Amtlichen Bemerkungen dazu und den Anhängen anschließen. Es folgen die Fristenübersicht EG, der Abdruck der maßgeblichen Gesetzesvorschriften (GWB, Vierter Teil, VgV), Erläuterungen zum Wettbewerblichen Dialog und möglichen Rahmenvereinbarungen sowie der weitere 38 Positionen umfassende Katalog der Vordrucke zum EG-Vergabeverfahren. Das Nachprüfungsverfahren mit einem Ablaufdiagramm des Verfahrens vor der Vergabekammer, der Verordnung über die Einrichtung und Zuständigkeit der Kammern und der Verordnung über die Entscheidungen der Kammern sind der Gegenstand des letzten Abschnitts des Kapitels 6. Kapitel 7 verweist auf die elektronische Verfügbarkeit des Inhalts des Anlagenbands auf vergabe.NRW.
ISBN
78-3-935064-67-5
Rezension abgeschlossen
ja