Zentrale sozialrechtliche Weichenstellungen des AMNOG

Autor
Kaufmann, Marcel
Normen
SGB V
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
223-230
Titeldaten
  • Kaufmann, Marcel
  • PharmR - Pharma Recht
  • Heft 6/2011
    S.223-230
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

SGB V

Melanie von Lennep, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Autor beleuchtet die mit der Einführung des AMNOG verfolgten Ziele wie Wettbewerb und Deregulierung und stellt sich aus praktischer Sicht die Frage nach verbleibenden Freiheits- und Gestaltungsspielräumen. Im Ergebnis konnten die vorstehenden Ziele nicht erreicht werden, da bestehende Handlungsinstrumente zu Lasten einzelner Unternehmnsgruppen intensiviert wurden und durch kaum aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen rechtliche Unsicherheiten geschaffen und praktische Umsetzungsproblem hervorgerufen worden sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtswidrigkeit der Direktvergabe: Beschaffung von SPNV-Leistungen im Spannungsfeld von Vergabe- und (sektorspezifischem) Beihilferecht

Untertitel
Zugleich Entscheidungsanmerkung zum Beschluss des BGH vom 8. Februar 2011
Autor
Schreiber, Kristina
Normen
§ 15 Abs. 2 AEG
§ 100 Abs. 2 GWB
§ 99 Abs. 4 GWB
Art. 1 Abs. 4 2004/18/EG
§ 97 Abs. 3 GWB
§ 4 Abs. 3 VgV
§ 97 Abs. 3 GWB
Art. 5 Abs. 6 VO1370/2007
Gerichtsentscheidung
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10
Heft
3-4
Jahr
2011
Seite(n)
130-136
Titeldaten
  • Schreiber, Kristina
  • N&R - Netzwirtschaften und Recht
  • Heft 3-4/2011
    S.130-136
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 15 Abs. 2 AEG, § 100 Abs. 2 GWB, § 99 Abs. 4 GWB, Art. 1 Abs. 4 2004/18/EG, § 97 Abs. 3 GWB, § 4 Abs. 3 VgV, § 97 Abs. 3 GWB, Art. 5 Abs. 6 VO1370/2007

BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10

Stefan Bahrenberg , Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) , Köln
Abstract
Der Beitrag vollzieht die Argumentation des BGH (Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10) nach und setzt sich dabei insbesondere ausführlich mit den Aussagen der Entscheidung zur Abgrenzung von Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession auseinander. Auf Basis daraus abgeleiteter Erkenntnisse erörtert die Autorin ferner die mögliche Bedeutung für andere Sektoren und sich daraus ergebender Vorgaben für zukünftige Vergabeverfahren, wobei die Vorschriften der VO 1370/2007 in die Betrachtung einbezogen werden. Vor dem Hintergrund der Vorschriften der VO 1370/2007 wird dabei auch das Verhältnis von Vergabe- und sektorspezifischen Beihilferecht bei SPNV-Leistungsbeschaffungen beleuchtet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Teilnahmewettbewerb und Nachunternehmereinsatz

Autor
Pinkenburg, Günther
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
70-72
Titeldaten
  • Pinkenburg, Günther; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 6/2011
    S.70-72
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie im Teilnahmewettbewerb mit Nachunternehmern und unzureichenden Unterlagen umgegangen werden soll. Die Verfasser sind der Ansicht, dass die Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern im Teilnahmewettbewerb (anders als im einstufigen Verfahren) stets verlangt werden dürfen. Sie kommen außerdem zu Schluss, dass die Nachforderung von Unterlagen auch im Teilnahmewettbewerb zulässig sein muss.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Erstreckung des Binnenmarkts auf die Verteidigungs- und Sicherheitsmärkte?

Untertitel
Die Beschaffungsrichtlinie 2009/81/EG
Autor
Höfler, Heiko
Petersen, Zsófia
Normen
Art. 346 AEUV
RL 2009/81/EG
Heft
9
Jahr
2011
Seite(n)
336-338
Titeldaten
  • Höfler, Heiko; Petersen, Zsófia
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 9/2011
    S.336-338
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 346 AEUV, RL 2009/81/EG

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Kurz und knapp wird in die Regelungsmaterie der Richtlinie 2009/81/EG eingeführt. Diskutiert werden der Anwendungsbereich und das Nachprüfungsverfahren. Ein Schwerpunkt ist die primärrechtskonforme Auslegung, aber auch die Bestimmung von Gütern, Dienstleitungen und Bauvorhaben, die überhaupt unter die Richtlinie fallen (z.B. dual-use) - schon aus Platzgründen können die Autoren aber nicht alle Details darstellen. In einem zweiten Teil wird noch kurz auf die Besonderheiten des Nachprüfungsverfahrens eingegangen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Erbringung sozialer Dienstleistungen durch Dritte nach deutschem und europäischem Vergaberecht

Autor
Heinemann, Daniela
Jahr
2009
Seite(n)
281
Verlag
Titeldaten
  • Heinemann, Daniela
  • Nomos
    Baden-Baden, 2009
    S.281
    Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberecht, Band 19
  • ISBN 978-3-8329-4125-3
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Baden-Baden
Reihe
Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberecht
Abstract
In ihrer bereits 2009 erschienenen Dissertation setzt sich die Autorin mit dem Verhältnis von Sozialrecht und Vergaberecht auseinander. Auslöser dieses Konfliktes ist der Versuch in Politik und Sozialbereich, sich teils widersprechende Ziele wie Kosteneinsparungen und die Sicherung qualitativ hochwertiger Leistungserbringen in rechtlich einwandfreier Weise zusammenzuführen.
In einem ausführlichen ersten Teil setzt sie sich mit den Grundsätzen der Erbringung sozialer Dienstleistungen auseinander. Diese Grundsätze finden sich für die verschiedenen Leistungsbereiche verteilt in mehreren Büchern des SGB. Für die Bereiche Arbeitssicherung (SGB II und SGB III), soziale Hilfe und Förderung (SGB VIII), Vorsorge (SGB IV, SGB V, SGB VI, SGB VI, SGB VII und SGB XI) sowie Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen werden vorab die gemeinsamen Grundsätze, nachfolgend die jeweils speziellen herausgearbeitet.
Im 2. Teil wird die Erbringung der sozialen Dienstleistungen näher beschrieben. Dies dient dazu, die vergaberechtliche Einordnung dieser sehr unterschiedlichen Dienstleistungen vorzubereiten. Nach Ermittlung und Darstellung der Grundlagen des Vergaberechts im 3. Teil geht der 4. Teil auf die vergaberechtliche Einordnung sozialer Dienstleistungen ein. Nach Prüfung und Feststellung, dass Sozialleistungsträger als öffentliche Auftraggeber anzusehen sind, geht es um die Frage, ob die Erbringung sozialer Dienstleistungen als öffentlicher Auftrag anzusehen ist. Dies wird nur teilweise bejaht und auf entgeltliche Beschaffungsverträge beschränkt. Weiter wird geprüft, inwieweit Dienstleistungskonzessionen vorliegen.
In einem abschließenden 5 Teil wird die vergaberechtliche Behandlung der Leistungen dargestellt, differenziert nach prioritäten und nicht-prioritären Dienstleistungen.
In ihrem Fazit kommt die Autoren zu dem Ergebnis, dass sich Sozialrecht und Vergaberecht ergänzen. Sie betont, dass ohne die Durchführung eines Wettbewerbes nur schwer die Wirtschaftlichkeit des Handelns im Sinne eines optimalen Verhältnisses von Preis und qualitativ gewünschter Leistung überprüft werden kann.
Band
19
ISBN
978-3-8329-4125-3
Rezension abgeschlossen
ja

Aktuelle arbeitsrechtliche Themen der betrieblichen Altersversorgung

Autor
Wilhelm, Bernd
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
§ 101a GWB
§ 101b GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-271/08
Heft
1
Jahr
2011
Seite(n)
7-9
Titeldaten
  • Wilhelm, Bernd
  • BetrAV - Betriebliche Altersversorgung
  • Heft 1/2011
    S.7-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB, § 101a GWB, § 101b GWB

EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-271/08

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Beitrag behandelt eine Auswahl aktueller rechtlicher Themen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei geht der Verfasser auch auf die Entscheidung des EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-271/08 ein. In diesem Urteil hatte der EuGH entscheiden, dass Verträge über die betriebliche Altersversorgung von öffentlichen Auftraggebern vergabepflichtig sind und die bisherige Praxis von kommunalen Auftraggebern, die Vertragspartner im Rahmen von Tarifvertragsverhandlungen ohne Ausschreibung im Tarifvertrag festzulegen, europarechtwidrig ist. Nach der Darstellung der Kernaussagen des Urteils geht der Verfasser auf die rechtlichen Folgen des Urteils ein. In Folge dieses Urteils spreche vieles dafür, dass § 6 TV-EUmw/VKA unwirksam sei. Hinsichtlich der bereits geschlossen Rahmenvereinbarungen über die betriebliche Altersversorgung sieht er einen erfolgreichen nachträglichen vergaberechtlichen Angriff aus Fristgründen als eher unwahrscheinlich an. Es komme jedoch aufgrund der Verpflichtung zur Beseitigung europarechtwidriger Zustand die Kündigung der Verträge in Betracht. Nicht betroffen hiervon seien jedoch die schon geschlossenen Einzelversorgungsverträge.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur Frage der Ausschreibungspflicht von Anteilsverkäufen durch die öffentliche Hand

Autor
Scharf, Jan
Dierkes, Jan-Michael
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-215/09
EuGH, Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04
EuGH, Urteil vom 06.05.2010 - C-145/08 und C-149/08
Heft
4
Jahr
2011
Seite(n)
543-549
Titeldaten
  • Scharf, Jan ; Dierkes, Jan-Michael
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2011
    S.543-549
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB

EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-215/09, EuGH, Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04, EuGH, Urteil vom 06.05.2010 - C-145/08 und C-149/08

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Ausgehend von der grundsätzliche Frage der Vergabepflichtigkeit von Privatisierungsmaßnahmen untersuchen die Verfasser die Ausschreibungspflicht von Anteilsverkäufen durch die öffentliche Hand. Zunächst stellen sie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04 [Stadt Mölln], Urteil vom 06.05.2010 - C-145/08 und C-149/08 [Loutraki und Aktor] und Urteil vom 22.12.2010 - C-215/09 [Mehiläinen]) dar und entwickeln daraus Leitlinien zur Beurteilung der Vergabepflichtigkeit von gemischten (Transaktions-)Verträgen. Zunächst sei die Trennbarkeit von Haupt- und Nebenleistung zu prüfen. Im Falle der Falle der Untrennbarkeit müsse auf der zweiten Stufe der Hauptgegenstand bzw. der Schwerpunkt herausgearbeitet werden. Sofern der Hauptgegenstand des Vertrags nicht vergabepflichtig ist, sei der gesamte Vertrag grundsätzlich ausschreibungsfrei. Daraus sei jedoch nicht die Schlussfolgerung zu ziehen, dass im Rahmen vergabefreier Anteilsveräußerungen vergabepflichtige Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen als Annexvereinbarung ausschreibungsfrei mitvergeben werden könnten. Dies sei im Einzelfall zu prüfen, wobei im Zweifel eine Ausschreibung erfolgen sollte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach § 97 Abs. 3 GWB und Europarecht

Autor
Frenz, Walter
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
Heft
3
Jahr
2011
Seite(n)
97-99
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 3/2011
    S.97-99
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser geht der Frage nach inwieweit mittelständische Interessen bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können und berücksichtigt werden müssen. Hier zeigt er insbesondere die europarechtlich intendierten Grenzen auf. Zunächst befasst er sich mit den Anforderungen der Losaufteilung bzw. der Gesamtlosvergabe. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es hinsichtlich der Begründung einer Gesamtlosvergabe nicht auf das Gewicht der vorgebrachten Gründe ankomme. Auch sei § 97 Abs. 3 GWB keine Anforderung für die Durchführung einer Abwägungsentscheidung zu entnehmen. Vielmehr genüge die Schlüssigkeit der geltend gemachten Gründe für die Gesamtvergabe. Anschließend befasst er sich mit der Auftragsvergabe an Generalübernehmer und der Loslimitierung. Hierbei zeigt er auf, dass für eine Loslimitierung der rechtliche Ansatzpunkt fehle und eine solche vielmehr zu einer Diskriminierung führe. Sodann geht er der Frage nach inwieweit Aufträge mittelstandgerecht zugeschnitten werden können. Sein abschließendes Fazit: Die nach § 97 Abs. 3 GWB gewollte Förderung des Mittelstandes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entbindet nicht von der Wahrung europarechtlicher Regeln.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja