Der Vergütungsanspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber bei der Verlängerung der Bindefrist im Vergabeverfahren
Normen
§ 2 Nr. 5 VOB/B
§ 313 BGB
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
160-163
Titeldaten
- Hausmann, Hans-Christian
- LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
-
Heft 4/2010
S.160-163
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 2 Nr. 5 VOB/B, § 313 BGB
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Nach einer kurzen Einführung in die Problematik erläutert der Verfasser ausführlich, inwieweit dem im Vergabewettbewerb erfolgreichen Bieter aufgrund eines verspäteten Zuschlags ein Vergütungsanspruch (aus Vertrag, § 2 Nr. 5 VOB/B oder § 313 BGB) gegen den öffentlichen Auftraggeber wegen daraus entstandener etwaiger Mehrkosten zugestanden werden kann. Dazu werden verschiedene kürzlich ergangene Entscheidungen des BGH aus dem Jahre 2009 herangezogen und bewertet. Letztendlich sei die Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers gerechtfertigt, ein Vergütungsanspruch stehe dem Bieter bei Mehrkosten zwar nicht aufgrund des lediglich verspäteten Zuschlags, dafür jedoch aufgrund des verzögerten Baubeginns grundsätzlich zu.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja