Beschränkungen der In-house-Vergabe im öffentlichen Personenverkehr
Normen
Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 EG
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2010
Seite(n)
263-267
Titeldaten
- Pünder, Hermann
- NJW - Neue Juristische Wochenschrift
-
Heft 5/2010
S.263-267
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 EG
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag die Voraussetzungen um öffentliche Personenverkehrsdienstleistungen durch Regie- und Eigenbetriebe zu erbringen oder Dienstleistungsaufträge direkt an ein öffentliches Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit vergeben zu können. Neben den Anforderungen aus Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 untersucht er verfassungs- und kommunalwirtschaftliche Beschränkungen. Abschließend geht er auf Fragen hinsichtlich der gerichtlichen Überprüfbarkeit einer In-house-Vergabe von öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja
Viel Lärm um wenig!
Untertitel
Zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 11. 6. 2009 – C-300/07
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 11. 6. 2009 – C-300/07
Heft
1
Jahr
2010
Seite(n)
31-34
Titeldaten
- Marx, Fridhelm; Hölzl, Franz Josef
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 1/2010
S.31-34
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
EuGH, Urteil vom 11. 6. 2009 – C-300/07
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser beginnen mit einer kurzen Darstellung der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „Oymanns“. Dann werden die Antworten des EuGH auf die Vorlagefragen (ob gesetzliche Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien, wie Dienstleistungs- von Lieferaufträgen und wie Dienstleistungsaufträge von Dienstleistungskonzessionen abzugrenzen seien) untersucht. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass diese Fragen dem EuGH nicht hätten vorgelegt werden müssen. Entscheidend sei die vergaberechtliche Fragestellung, welche konkreten Leistungen im Gesundheitsbereich ausgeschrieben werden müssen. Im Fokus stünden die Arzneimittelrabattverträge, die Versorgung mit Hilfsmitteln und die integrierte Versorgung. Sodann gehen die Verfasser auf Einzelprobleme in diesen Bereichen ein.
[Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg]
[Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg]
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja