Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Autor
Ünal, Tolga
Orf, Lucas
Normen
§§ 1 - 6 SaubFahrzeugBeschG
§ 106 GWB
§ 97 Abs. 6 GWB
Zeitschrift
Heft
7
Jahr
2021
Seite(n)
110-113
Titeldaten
  • Ünal, Tolga; Orf, Lucas
  • Vergabe News
  • Heft 7/2021
    S.110-113
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 1 - 6 SaubFahrzeugBeschG, § 106 GWB, § 97 Abs. 6 GWB

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Der Beitrag wirft einen Blick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 („Clean-Vehicles-Directive“) und ordnet sie ein. Die Richtlinie wurde bereits in nationales Recht (Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ – SaubFahrzeugBeschG) umgesetzt. Die Autoren ordnen die Entstehung kurz politisch ein und gehen auf das Gesetzgebungsverfahren ein. Sodann wird die Intention des Gesetzgebers dargestellt. Es wird ein umfassender Überblick über die Regelungen des SaubFahrzeugBeschG gegeben. So werden die wichtigsten Paragraphen schlaglichtartig dargestellt. In dem die Autoren feststellen, dass das SaubFahrzeugBeschG in nicht
unerheblichem Maße in das Leistungsbestimmungsrecht der Auftraggeber eingreift, wird der Zusammenhang zum Vergaberecht unmittelbar deutlich. Die Autoren werfen die Rechtsfrage auf, ob bestimmte Vorschriften des SaubFahrzeugBeschG bieterschützenden Charakter haben, lassen diese jedoch offen. Im Ergebnis resümieren die Autoren, dass SaubFahrzeugBeschG öffentliche Auftraggeber vor weitere Herausforderungen stellen wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Dienstleistungskonzession als Zugang zum Sondervergaberecht der VO (EG) 1370/2007

Autor
Bayer, Dieter
Feldmann, Benjamin
Wieberneit, Christian
Normen
Art. 5 VO (EG) 1370/2007
Art. 5 Nr. 1 b) Richtlinie 2014/23/EU
§ 105 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.02.2020 - Verg 26/17
Heft
4
Jahr
2021
Seite(n)
415-425
Titeldaten
  • Bayer, Dieter; Feldmann, Benjamin; Wieberneit, Christian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2021
    S.415-425
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 VO (EG) 1370/2007, Art. 5 Nr. 1 b) Richtlinie 2014/23/EU, § 105 GWB

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.02.2020 - Verg 26/17

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag kommentiert die Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession, wie sie durch eine Entscheidung des OLG Düsseldorf konkretisiert wurde. Vor dem Hintergrund der Entscheidung gehen die Autoren der Frage nach, wie das Betriebsrisiko als Tatbestandsmerkmal des novellierten GWB und der Richtlinie 2014/23/EU definiert ist und welchen Umfang das Betriebsrisiko aufweisen muss. In Abgrenzung zu OLG Düsseldorf sind die Autoren der Auffassung, dass ein wesentliches Betriebsrisiko nicht mehr Voraussetzung für die Annahme einer Dienstleistungskonzession sei. Vertieft wird außerdem die Frage, ob das Betriebsrisiko sich immer auf ein dem Vertrag innewohnendes Risiko beziehen muss und ob risikomindernde Faktoren außerhalb des Vertrages für die Frage des Betriebsrisikos relevant sind. Das OLG hatte im entschiedenen Fall den Verlustausgleich durch steuerlichen Querverbund berücksichtigt. Unter Verweis auf Systematik und Teleologie kommt der Beitrag zu dem Ergebnis, dass risikomindernde Faktoren außerhalb des vergebenen Vertrages irrelevant für die Frage des Betriebsrisikos seien. Andernfalls entfalle die gesetzgeberisch gewollte Bedeutung der Dienstleistungskonzession sowie die gewollte Gleichbehandlung zwischen Konstellationen der Selbsterbringung durch öffentliche Auftraggeber. Auch sei in diesem Fall eine Ungleichbehandlung unterschiedlich strukturierter, privater Verkehrsunternehmen zu befürchten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Recht auf Akteneinsicht im Vergabeverfahren

Autor
Opheys, Sascha
Tmimi, Selina
Normen
§ 165 GWB
Gerichtsentscheidung
BGH, 31.01.2017, Az. X ZB 19/16, VergabeR 2017, 364 ff.
Heft
4
Jahr
2021
Seite(n)
426-438
Titeldaten
  • Opheys, Sascha; Tmimi, Selina
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2021
    S.426-438
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 165 GWB

BGH, 31.01.2017, Az. X ZB 19/16, VergabeR 2017, 364 ff.

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Aufsatz befasst sich umfassend mit Bestehen, Reichweite und Grenzen des Akteneinsichtsrechts im Vergaberecht oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Nach einer Einordnung und Darlegung der Bedeutung des Akteneinsichtsrechts für die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes werden zunächst Rechtsgrundlage, Begünstigte und Voraussetzungen des Akteneinsichtsrechts im Nachprüfungsverfahren oberhalb der Schwellenwerte nach § 167 GWB untersucht. Dies umfasst die Fragen der Notwendigkeit der Akteneinsicht zur sachgerechten Interessenwahrnehmung ebenso wie deren Beschränkung durch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Unter Hinweis auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung und in teilweiser Kritik an engeren Auffassungen in der Spruchpraxis und Kommentarliteratur betonen die Verfasser, dass auch die Bieterangebote nicht grundsätzlich von der Akteneinsicht ausgenommen sind, sondern es jeweils im Einzelfall einer Abwägung der widerstreitenden Interessen (Geheimhaltungsbedürfnis vs. effektiver Rechtsschutz) bedarf. Gegenstand der Betrachtung ist darüber hinaus die Anfechtbarkeit der Gewährung bzw. Versagung der Akteneinsicht im laufenden Nachprüfungsverfahren. Für den Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte wird dann ein Überblick über die hier ggf. in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen für die Informationshergabe durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Gewährung einer Akteneinsicht gegeben. Dies umfasst die diesbezüglichen Regelungen der Vergabeordnungen (VOB/A, UVgO) ebenso wie mögliche Informations- und Einsichtsansprüche aus Landesvergaberecht und den §§ 242, 810 BGB sowie eine Betrachtung deren gerichtlicher Durchsetzbarkeit. Abschließend widmet sich der Beitrag der besonderen Rechtslage in Vergabeverfahren auf Grundlage der §§ 46 ff. EnWG.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Single Bidder Procurements

Autor
Balázs Rigó, Csaba
Kugler, Tibor
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
99-108
Titeldaten
  • Balázs Rigó, Csaba ; Kugler, Tibor
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2021
    S.99-108
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Präsident und der Generalsekretär des ungarischen Vergaberates analysieren in diesem Aufsatz die Statistik zu Vergabeverfahren mit nur einem Bieter. Dabei gehen sie ausführlich auf die statistische Methodik und Datengrundlage ein, um aufzuzeigen warum diese eine Vergleichbarkeit der Situation in den unterschiedlichen Mitgliedsstaaten nur begrenzt ermöglichen würde. Die oftmals kritisierte Situation in Ungarn wird exemplarisch herangezogen, um Gründe und Ursprung zu beleuchten. Neben der Kritik an der statistischen Methodik zeigen die Autoren dabei auch konkrete Verbesserungsvorschläge auf. Vor dem Hintergrund ihrer beruflichen Tätigkeit bieten die Autoren einen spannenden Einblick in Herausforderungen der ungarischen Vergabe. Der Beitrag wurde gemeinsam mit Frau Neele Schauer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, der Kanzlei FPS Frankfurt/Berlin, verfasst.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

E-Procurement for PPPs and Concessions:

Untertitel
Current Trends and Opportunities
Autor
Cazalet, Bruno de
Zapatrina, Iryna
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
131-150
Titeldaten
  • Cazalet, Bruno de; Zapatrina, Iryna
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2021
    S.131-150
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz beleuchtet die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten der elektronischen Vergabe (E-Vergabe) im Bereich der öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) sowie bei Konzessionsvergaben. Zunächst werden dafür der Begriff der elektronischen Vergabe definiert und deren Vorteile herausgestellt, insb. die Reduktion von Kosten, Erhöhung der Transparenz des Verfahrens und Verminderung von Korruption. Der Autor stellt danach fest, dass sich im Bereich der ÖPP und Konzessionsvergaben die E-Vergabe nur langsam durchsetze und es keine internationalen Standards dafür gäbe. Anschließend werden die Durchführung von E-Vergaben und deren Schwierigkeiten im Bereich der ÖPP genauer beleuchtet. Der Aufsatz schließt mit einer Zusammenfassung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Concessionaire’s Performance Assessment in Public-Private Partnerships:

Untertitel
The Case of the Autonomous Province of Bolzano in Italy
Autor
Germani, Alberto
Zeller, Karl
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
125-130
Titeldaten
  • Germani, Alberto; Zeller, Karl
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2021
    S.125-130
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Die Verfasser berichten von ihren Erfahrungen mit Öffentlich-Privaten-Partnerschaften in Bozen, Italien, und erläutern die Bedeutung der Leistungserfassung in der Phase der Projektdurchführung. Als Einführung in die Thematik werden die Vorgaben von Eurostat für die Bilanzierung von ÖPP in den Mitgliedstaaten im Überblick dargestellt. Sodann werden die wesentlichen Prinzipien und Eckpunkte für die Definition von Leistungszielen, Verfügbarkeiten und Messgrößen, die Etablierung eines Kontroll- und Berichtswesen sowie Vereinbarung von Sanktionen und deren Durchsetzung vorgestellt. Die Autoren orientieren sich hier an der Resolution 1116 vom 22.12.2020 der National Authority for Public Contracts (ANAC) in Italien. Sie plädieren dafür, dass das System zur Leistungsevaluierung und Sanktionsregime ein zwingender Bestandteil der Angebotsunterlagen werden soll.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Sind politische Parteien und Parlamentsfraktionen öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB?

Autor
Weirauch, Moritz
Normen
§ 99 Nr. 2 GWB
Heft
4
Jahr
2021
Seite(n)
405-414
Titeldaten
  • Weirauch, Moritz
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2021
    S.405-414
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Nr. 2 GWB

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag geht der Autor der Frage nach, ob politische Parteien und Parlamentsfraktionen als funktionelle öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB zu bewerten sind und demnach dem persönlichen Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts unterfallen. Im Beitrag setzt sich der Autor zunächst im Detail mit den Tatbestandsvoraussetzungen des § 99 Nr. 2 GWB auseinander und stellt seine Analyse differenziert für Parteien und Fraktionen dar. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass jedenfalls Fraktionen alle Voraussetzungen des funktionellen Auftraggeberbegriffs erfüllen. Im Hinblick auf Parteien soll dies ebenfalls indiziert sein, es bedarf jedoch stets einer Einzelfallprüfung, ob die Parteien bzw. deren Bundes- und Landesverbände auch tatsächlich eine überwiegende staatliche Finanzierung gemäß § 99 Nr. 2 a) GWB aufweisen können. Insoweit wäre dann der persönliche Anwendungsbereich des Vergaberechts eröffnet. In einem weiteren Komplex untersucht der Autor, ob die „besondere Rechtsstellung“ von Parteien (u.a. aus Art. 21 GG, § 1 PartG) und Fraktionen (vgl. § 46 Abs. 3 AbgG) einer Anwendung des Vergaberechts entgegensteht. Dies wird im Ergebnis verneint.
In seinem Fazit weist der Autor darauf hin, dass in der Praxis das Beschaffungsvolumen von Fraktionen sowie von den – verwaltungsorganisatorisch eher klein ausfallenden – Bundes- und Landesverbänden der Parteien eher gering ausfallen dürfte und sich somit stets die Thematik der Erreichung/Überschreitung des EU-Schwellenwertes stellt. Folgefragen ergeben sich dann im Hinblick auf die Anwendung des Unterschwellenvergaberechts. Als weiterführende Lektüre zu den untersuchten Rechtsfragen ist abschließend noch auf die jüngst erschienene Dissertation des Autors mit dem Titel „Die Anwendung des Vergaberechts auf Parteien und Fraktionen“ (Hamburg, 2021) hinzuweisen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Vergabe-Archiv der Zukunft

Untertitel
Wie Vergabeakten zukunftssicher archiviert werden können
Autor
Nikolaides, Daniel
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
14-16
Titeldaten
  • Nikolaides, Daniel
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2021
    S.14-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Frage, wie Vergabeakten zukunftssicher archiviert werden könnten.

Zunächst wird auf die Ausgangslage eingegangen und es erfolgt eine Problemanalyse. Eingangs wird der hohe Stellenwert des Themas betont, das mit der Digitalisierung, insbesondere wegen der Pandemie enorm an Dynamik gewonnen habe. Das Problem sei, dass die Archivierung im Vergabeverfahren in der Praxis als lästiger Annex betrachtet werde, der für das Primärziel des Beschaffungsvorgangs zunächst ohne Belang sei.

Unter Erläuterungen der Begrifflichkeiten der „Vergabeakte“ und der „Archivierung“ geht der Autor auf die rechtlichen Anforderungen, etwaige Formatvorgaben und die Aufbewahrungsdauer in Bezug auf die Archivierung ein.

Weiter wird die Thematik des Datenschutzes unter Geltung der DSGVO angesprochen, da im Rahmen der Archivierung der Vergabeakten personenbezogene Daten verarbeitet würden.

Anschließend geht der Verfasser auf die Möglichkeiten der Umsetzung ein, für die zunächst eine Prozessanalyse mit einer Aufnahme der Ist- und Sollanalyse und die Verwendung von elektronischen Verfahren und entsprechender Schnittstellen notwendig seien. Letztendlich würden adäquate, insbesondere revisionssichere Archivierungs-Softwarelösungen benötigt, wobei die Ablage auf dem PC oder die Nutzung einer VMS-Lösung (Vergabemanagementsystem) nicht bzw. nur eingeschränkt zu empfehlen seien, weil eine eigenständige DMS-Lösung (Dokumenten Management System) vorzugswürdig sei. Die organisatorische Trennung von Vergabe und Archivierung sei die bessere Wahl.

Abschließend sei für die effektive Umsetzung ein Reglement beim öffentlichen Auftraggeber erforderlich.

Der Autor zieht das Fazit, dass die zukunftssichere Archivierung von Vergabeakten ein höchst relevantes Thema sei, mit dem sich jeder öffentliche Auftraggeber früher oder später befassen sollte. Es sei daher erforderlich, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, weil die Chancen und Potentiale trotz der unüberwindbar scheinenden Hürden den anfallenden Aufwand bei erfolgreicher Umsetzung um ein Vielfaches übersteigen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verteidigungsbeschaffungen über internationale Organisationen

Untertitel
Zulässige Gestaltungsmöglichkeit oder rechtswidrige Umgehung?
Autor
Friton, Pascal
Heft
6
Jahr
2021
Seite(n)
362-368
Titeldaten
  • Friton, Pascal
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2021
    S.362-368
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
In seinem Beitrag zeigt der Autor den vergaberechtlichen Rahmen auf, innerhalb dessen EU-Auftraggeber sich an multinationalen Beschaffungsvorhaben internationaler Organisationen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich beteiligen dürfen. Anders als die EU-Mitgliedstaaten seien internationale Organisationen nicht an das EU-Vergaberecht bzw. des-sen nationale Umsetzungsakte gebunden, sondern wendeten jeweils eigene Vergaberegeln an. Beauftrage ein EU-Mitgliedsstaat eine internationale Organisation, die nicht an die Re-gelungen des EU-Vergaberechts gebunden sei, so stelle dieser Vorgang selbst einen aus-schreibungspflichtigen öffentlicher Auftrag dar. Etwas anderes gelte lediglich dann, wenn eine Ausnahmevorschrift von der Ausschreibungspflicht Anwendung findet, was nach Auffas-sung des Autors lediglich bei kooperativen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen (Art. 13 Buchst. c Verteidigungsrichtlinie bzw. § 145 Nr. 2 GWB) der Fall sei. Insoweit sei jedoch lediglich eine Befreiung von der Anwendung der Verteidigungsrichtlinie gegeben, nicht je-doch von den vergaberechtlichen Vorgaben des EU-Primärrechts. Der Rechtsschutz von Bie-tern bei Vergaben internationaler Organisationen, die nicht den Bindungen des EU/GWB-Vergaberechts unterliegen, ergebe sich lediglich aus den Rechtsschutzverfahren, die die Vergaberegime dieser Organisationen vorsähen. In Anwendung des Umgehungsgedankens könne aber insoweit auch gegen den jeweiligen nationalen öffentlichen Auftraggeber vor nationalen Nachprüfungsinstanzen vorgegangen werden. Unberührt hiervon bleibe darüber hinaus die Möglichkeit für Bieter ein Nachprüfungsverfahren gegen die Beauftragung einer internationalen Organisation durch EU-Mitgliedstaaten anzustrengen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nachunternehmer bei EU–weiten Vergabeverfahren- Qualifizierte und einfache Unterauftragnehmer nach der Vergabeverordnung -

Autor
Schaller, Hans
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
244-247
Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2021
    S.244-247
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage des Einsatzes von Unterauftragnehmern im Vergabeverfahren. Er stellt hierbei die rechtlichen Grundlagen dar und insbesondere die Differenzierung zwischen normalen Unterauftragnehmern und der Eignungsleihe. Im Weiteren geht er auf die Fragen der Haftung und der Eignungsprüfung hinsichtlich der Nachunternehmer ein. Am Ende seiner Darstellung kommt er zu der in der Praxis immer wieder vorkommenden Konstellation, dass ein Nachunternehmer im Verhandlungsverfahren für mehrere Bieter in Erscheinung tritt. Er verweist insofern auf die Gefahren eines Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb und schlägt als eine Lösungsmöglichkeit die Bildung von isolierten Verhandlungsthemenblöcken vor.
Rezension abgeschlossen
ja