Wissen ist Macht – Akteneinsicht bei der Überprüfung von Vergabeentscheidungen

Autor
Rosenkötter, Annette
Normen
§ 165 Abs. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Köln, Urteil vom 29. 01.2020, 11 U 14/19
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
96-99
Titeldaten
  • Rosenkötter, Annette
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2021
    S.96-99
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 165 Abs. 1 GWB

OLG Köln, Urteil vom 29. 01.2020, 11 U 14/19

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
In ihrem Beitrag bespricht die Autorin zwei gerichtliche Entscheidungen zu den Grenzen des Rechts auf Akteneinsicht gemäß § 165 Abs. 1 GWB und zur Übertragbarkeit dieses Anspruchs auf den Unterschwellenbereich. Anhand einer Entscheidung des OLG Hamburg (Beschluss vom 30.03.2013, 1 Verg 1/20) wird eine sachgerechte Auflösung des Spannungsfeldes zwischen Geheimnisschutz (§ 165 Abs. 2 GWB) und Akteneinsichtsrecht aufgezeigt. Vor Herausgabe von Unterlagen eines Mitbieters im Rahmen der Akteneinsicht, soll diesem die Möglichkeit der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegeben werden. Zum Auskunftsanspruch im Unterschwellenbereich wird auf eine Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 29. 01.2020, 11 U 14/19) eingegangen. Für den Bereich der VOB/A würden sich demnach die Informationsansprüche der Bieter aus den §§ 14 und 19 VOB/A ergeben. Ein weiterer möglicher Informationsanspruch aus § 242 BGB, über die in der VOB/A geregelten Ansprüche hinaus, habe im vorliegenden Fall nach der Auffassung des OLG nicht bestanden; dieser komme nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen eines nachgelagerten Schadensersatzanspruchs möglich erscheinen. Der Autorin zufolge sei diese Beschränkung des Auskunftsanspruchs aus § 242 BGB durch spezielle vergaberechtliche Regelungen auch auf die UVgO und die VOL/A zu übertragen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens in Berlin

Autor
Siegel, Thorsten
Heft
12
Jahr
2020
Seite(n)
529-539
Titeldaten
  • Siegel, Thorsten
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 12/2020
    S.529-539
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und hebt zutreffend hervor, dass diese durch die aktuelle Corona-Krise weiteren Auftrieb erhalten hat. Der Beitrag fokussiert sich auf die Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens in Berlin. Zu Beginn werden die bundesrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben zusammengefasst. Daran anknüpfend werden die verbleibenden Gestaltungsspielräume der Bundesländer hervorgehoben, wobei zwischen solchen innerhalb und außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs des VwVfG differenziert wird. Nach dieser einleitenden Darstellung der Rahmenbedingungen wird die Entwicklung von der fakultativen zur obligatorischen Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel skizziert. Anschließend wird auf die Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens im engeren Sinne nach § 9 VwVfG und auf die Entscheidungsfindung von Kollegialorganen auf kommunaler bzw. bezirklicher Ebene eingegangen. Im Rahmen dieser Betrachtungen spielt auch die Frage nach der Zulässigkeit von Video- und Audiokonferenzen eine wichtige Rolle. Danach widmet der Autor der Digitalisierung des Vergaberechts und somit auch der Vergabe öffentlicher Aufträge besondere Aufmerksamkeit. Dabei werden u.a. Veränderungen im Haushaltsvergaberecht und bei den Verfahrensanforderungen beleuchtet. Schließlich wird der gesamtheitliche Ansatz der Herausbildung eines Portalverbundes vorgestellt. Der Beitrag beleuchtet sodann die Frage, ob Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein subjektives Recht auf Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel zuzuerkennen sei und schließt mit einem ausblickenden Fazit.
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung von Mobilitätsleistungen

Autor
Kräber, Wolfgang
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2021
Seite(n)
2-6
Titeldaten
  • Kräber, Wolfgang
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2021
    S.2-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren für die Beschaffung von Mobilitätsleistungen. Zunächst grenzt er den Begriff der Mobilitätsleistungen ab und erläutert, was darunter zu verstehen ist. Sodann werden weitere Ausführungen anhand des Beispiels des Aufbaus und Betriebs eines Fahrrad-Vermietsystems gemacht und erläutert, welche unterschiedlichen Varianten der Gestaltung solche Systeme bieten. Im Anschluss kommt der Autor auf die vergaberechtlich zu beachtenden Punkte bei der Vorbereitung von Ausschreibungen von Fahrrad-Vermietsystemen zu sprechen. Dabei zeigt er auf, welche Vergaberegelungen anzuwenden sind, was es in diesem speziellen Marktsegment bei der Vorbereitung zu bedenken gibt, wie das Kernstück der Ausschreibung, also die Leistungsbeschreibung, gestaltet sein sollte und damit einhergehend, welche Inhalte entsprechende Verträge aufweisen sollten. Darüber hinaus wird erläutert, welche Verfahrensarten in Betracht kommen, wobei hier regelmäßig das Verhandlungsverfahren bzw. die Verhandlungsvergabe als zielführend erachtet wird, welche Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt werden sollten und veranschaulicht seine Ausführungen mit zahlreichen Praxistipps. Abschließend zieht der Autor das Fazit, dass für die Ausschreibung des Aufbaus und Betriebs von Mobilitätssystemen eine konkrete Befassung mit der speziellen Materie erforderlich sei, damit auch mit Blick in die Zukunft künftige Entwicklung abgedeckt werden könnten. Er betont, dass neben dem Preis weitere Kriterien bei der Vergabe dieser speziellen Leistungen nicht vernachlässigt werden sollten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die kalkulatorisch unklare statt lückenhafte Leistungsbeschreibung - Ein Plädoyer für begriffliche Klarheit

Untertitel
Ein Plädoyer für begriffliche Klarheit
Autor
Bolz, Stephan
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
83-87
Titeldaten
  • Bolz, Stephan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2021
    S.83-87
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit Fragen der Fehlerhaftigkeit der Leistungsbeschreibung insbesondere in Bauausschreibungen, den insoweit bestehenden Hinweispflichten der Bieter und etwaigen Mehrvergütungsansprüchen des Auftragnehmers bzw. deren Ausschluss wegen Hinweispflichtverletzungen im Vergabeverfahren. Der Autor beschreibt zunächst den Wesensunterschied und die wesentlichen Merkmale der Ausschreibung mittels Leistungsverzeichnisses einerseits und durch Leistungsprogramm andererseits. Hieran anknüpfend wird die Frage behandelt, inwieweit die Auftragnehmerleistungen jeweils durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind und ob und unter welchen Voraussetzungen Mehrvergütungsansprüche in Betracht kommen. Sodann betrachtet der Verfasser verschiedene Erscheinungen defizitärer Leistungsbeschreibung und arbeitet den Unterschied zwischen der lückenhaften und der unklaren Leistungsbeschreibung sowie die jeweiligen Konsequenzen für etwaige Mehrvergütungsansprüche heraus. Insbesondere in Analyse der BGH-Rechtsprechung werden im Weiteren die bestehenden Prüf- und Hinweispflichten des Bieters untersucht und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung dargestellt. Dabei steht der Autor der Annahme genereller Prüf- und Hinweispflichten der Bieter unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung ablehnend gegenüber.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ein Petitum für mehr effektiven Rechtsschutz bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes

Autor
Csaki, Alexander
Kniha, Karoline
Normen
§ 134 GWB
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
138-143
Titeldaten
  • Csaki, Alexander ; Kniha, Karoline
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2021
    S.138-143
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 134 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Die Verfasser erörtern System und Praxis des Primärrechtschutzes bei unterschwelligen Vergaben. Sie sehen einen „Wertungswiderspruch“: Einerseits könne der Auftraggeber zur Unterlassung der Zuschlagserteilung verpflichtet werden. Andersrum werde es jedoch Bietern versagt, Vergaberechtsverstöße, die aus der Wertungsentscheidung der Zuschlagserteilung selbst erkennbar werden, im gerichtlichen Rechtsschutzverfahren geltend zu machen. Eine Rechtsgrundlage für das Erlöschen des Unterlassungsanspruchs fehle. Die Gewährung eines effektiven Rechtschutzes sei unions- und verfassungsrechtlich geboten. Zumindest eine Informations- und Wartepflicht für Auftraggeber sei generell anzuerkennen (nicht nur bei Aufträgen mit Binnenmarktrelevanz).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Mündliche Verhandlung per Videokonferenz – Auch vor der Vergabekammer Verhandlung per Videokonferenz – Auch vor der Vergabekammer

Autor
Schäffer, Rebecca
Jahr
2021
Seite(n)
12-14
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • 2021
    S.12-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autorin thematisiert im Lichte der aktuellen Corona-Pandemie die Möglichkeiten der Gerichte, Verhandlungen adäquat der Situation angepasst durchzuführen. Hierbei wird insbesondere ein mündliches Verfahren per Videokonferenz im Hinblick auf öffentliche Auftraggeber und dem Vergaberecht, das Nachprüfverfahren und die Vergabekammer in den Fokus gerückt. Es wird zunächst aufgegriffen, dass zwar den Zivilgerichten nach § 128a ZPO die Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz offen steht, diese jedoch, aufgrund der nicht vorhandenen Infrastruktur, nicht genutzt wird. Thematisiert wird der Grund, wieso im Vergaberecht trotz der Reformierung im Jahr 2009 sowie 2016 eine solche Norm fehlen könnte. Im weiteren Verlauf wird sodann aufgezeigt, dass trotz des Fehlens einer solchen Norm auch im Nachprüfungsverfahren durch die Anlehnung der §§ 160 ff. GWB an das Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVfG und der analogen Anwendung des § 128a ZPO eine mündliche Verhandlung per Videokonferenz stattfinden könnte, wenn die Vergabekammern den „Mut“ hierfür aufbringen würden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Bedeutung von Change Requests in IT-Projekten

Untertitel
Praxisempfehlungen für ein erfolgreiches Projektmanagement und den richtigen Umgang mit veränderten Rahmenbedingungen
Autor
Koch, Moritz Philipp
Siegmund, Gabriela
Siegmund, Reinhard
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
107-110
Titeldaten
  • Koch, Moritz Philipp ; Siegmund, Gabriela ; Siegmund, Reinhard
  • MMR - MultiMedia und Recht
  • Heft 2/2021
    S.107-110
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren heben die Bedeutung von Änderungsverlangen in IT-Projekten (Change Requests) im Kontext von öffentlichen Auftraggebern und dem Vergaberecht hervor. Change Requests würden ein wichtiges Instrument darstellen, um geplante IT-Projekte in der Umsetzung an neue Erkenntnisse und Bedürfnisse auszurichten. Hierbei wird hervorgehoben, dass ein vorrauschauendes und vor allem professionelles Projektmanagement frühzeitig auf Änderungsbedarfe reagiert und mit Hinblick auf Budget und Zeit mögliche Änderungen in das IT-Projekt mit einbezieht. Aufgrund des bisherigen unsicheren Umgangs der öffentlichen Auftraggeber mit Change Requests wird hervorgehoben, dass seitens der öffentlichen Auftraggeber Change Requests bereits in den Vergabeunterlagen festgelegt werden sollten. Falls es zu Change Requests seitens der öffentlichen Auftraggeber kommen sollte, müssen diese weiterhin im Lichte des Vergaberechts sorgfältig durchgeführt sowie dokumentiert werden, damit nicht gegen das Vergaberecht verstoßen wird. Hervorgehoben wird vor allem, dass die Vorgaben des § 132 GWB für Änderungen einen erheblichen rechtskonformen Auslegungsspielraum bieten könnten, wenn mögliche Change Requests durch den öffentlichen Auftraggeber bereits frühzeitig in eine Vergabe und den Vergabeunterlagen einbezogen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Bedeutung von Change Requests in IT-Projekten

Untertitel
Praxisempfehlungen für ein erfolgreiches Projektmanagement und den richtigen Umgang mit veränderten Rahmenbedingungen
Autor
Koch, Moritz Philipp
Siegmund, Gabriela
Siegmund, Reinhard
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
107-110
Titeldaten
  • Koch, Moritz Philipp ; Siegmund, Gabriela ; Siegmund, Reinhard
  • MMR - MultiMedia und Recht
  • Heft 2/2021
    S.107-110
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren heben die Bedeutung von Änderungsverlangen in IT-Projekten (Change Requests) im Kontext von öffentlichen Auftraggebern und dem Vergaberecht hervor. Change Requests würden ein wichtiges Instrument darstellen, um geplante IT-Projekte in der Umsetzung an neue Erkenntnisse und Bedürfnisse auszurichten. Hierbei wird hervorgehoben, dass ein vorrauschauendes und vor allem professionelles Projektmanagement frühzeitig auf Änderungsbedarfe reagiert und mit Hinblick auf Budget und Zeit mögliche Änderungen in das IT-Projekt mit einbezieht. Aufgrund des bisherigen unsicheren Umgangs der öffentlichen Auftraggeber mit Change Requests wird hervorgehoben, dass seitens der öffentlichen Auftraggeber Change Requests bereits in den Vergabeunterlagen festgelegt werden sollten. Falls es zu Change Requests seitens der öffentlichen Auftraggeber kommen sollte, müssen diese weiterhin im Lichte des Vergaberechts sorgfältig durchgeführt sowie dokumentiert werden, damit nicht gegen das Vergaberecht verstoßen wird. Hervorgehoben wird vor allem, dass die Vorgaben des § 132 GWB für Änderungen einen erheblichen rechtskonformen Auslegungsspielraum bieten könnten, wenn mögliche Change Requests durch den öffentlichen Auftraggeber bereits frühzeitig in eine Vergabe und den Vergabeunterlagen einbezogen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Wettbewerbsregister nimmt Gestalt an

Autor
Schoof, Timm
Leinemann, Eva-Dorothee
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
18-22
Titeldaten
  • Schoof, Timm ; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 2/2021
    S.18-22
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Die Verfasser stellen in ihrem Aufsatz den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens für die Einrichtung eines bundeseinheitlichen Wettbewerbsregisters vor. Das Wettbewerbsregister wird geschaffen, um öffentlichen Auftraggebern die Kenntnisnahme von wettbewerbsrechtlichen Verstößen ihrer für den Zuschlag vorgesehenen Bieter zu vereinfachen. Damit wird eine allgemeine Regelung zum Umgang mit der Erfassung von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB geschaffen. Das Wettbewerbsregister wird vom Bundeskartellamt als Registerbehörde ausschließlich auf elektronischem Weg geführt. Die Regelungen hierzu finden sich im Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das durch Verabschiedung des GWB-Digitalisierungsgesetzes am 14.01.2021 durch den Bundestag verabschiedet wurde und nach Verkündung in Kraft tritt. Die genauen Modalitäten sollen in der Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegV) geregelt werden, für die ein Referentenentwurf vorliegt. Neben einer Übersicht über die Inhalte der zwölf Paragraphen des WRegG und der 16 Paragraphen der WRegV bietet der Artikel vor allem auch Einblicke in den Diskussionsstand um die Verfahrensregelungen zur Anerkennung einer erfolgreichen Selbstreinigung von Unternehmen, die zur vorzeitigen Löschung von Eintragungen führen. Diesbezüglich gibt es insbesondere in der Anwaltschaft und der Industrie Kritik an der Klarheit der Regelungen zur Unabhängigkeit des Gutachters, der die Selbstreinigungsmaßnahmen für das betroffene Unternehmen bescheinigen muss und in den letzten zwei Jahren nicht für das Unternehmen anderweitig tätig gewesen sein darf.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Inhouse-Vergabe nach „echter“ Kompetenzübertragung

Autor
Schnitzler, Sebastian
Kripke, Carla
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
94-96
Titeldaten
  • Schnitzler, Sebastian ; Kripke, Carla
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2021
    S.94-96
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des EuGH vom 18.06.2020 in der Rechtssache C-328/19 (Stadt Pori). Nach einer einleitenden Darstellung des Sachverhalts des finnischen Ausgangsrechtsstreits und der maßgeblichen rechtlichen Fragestellung erläutern die Autoren die Entscheidung des EuGH. Dabei stellen sie dar, dass der Gerichtshof erstmals über eine Kombination aus den beiden Rechtsinstituten der echten Kompetenzübertragung und der Inhouse-Vergabe zu entscheiden hatte. Im Ergebnis habe der EuGH es für zulässig gehalten, wenn ein öffentlicher Auftraggeber, dem durch andere öffentlicher Auftraggeber Kompetenzen übertragen wurden, Leistungen der Personenbeförderung inhouse an eine vollständig in ihrem Eigentum stehende Aktiengesellschaft vergebe. Die Autoren würdigen die Entscheidung im Anschluss kritisch und weisen darauf hin, dass der Gerichtshof die sich zum Teil diametral gegenüber stehenden Voraussetzungen der beiden Rechtsinstitute dogmatisch sauberer hätte prüfen können. In ihrem Fazit kommen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass sich die Entscheidung des EuGH auch auf auf eine Kombination von Instate- und Inhouse-Vergabe übertragen lasse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja