Improving Emergency Procurement: An Open Data-Driven Approach

Autor
Smith, Chris
Penagos, Nicolas
Marchessault, Lindsey
Hayman, Gavin
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
171-179
Titeldaten
  • Smith, Chris; Penagos, Nicolas; Marchessault, Lindsey; Hayman, Gavin
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 4/2020
    S.171-179
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser zeigen auf, dass die weltweiten Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie die öffentlichen Beschaffungssysteme und Märkte weit über ihre Grenzen hinaus belastet haben. Dabei wurde deutlich, dass die Beschaffungssysteme der Länder trotz Notfallregelungen nicht effektiv und schnell genug waren auf Herausforderungen zu reagieren und zudem dem nicht mit dem durch die COVID-19-Epidemie verursachten umgekehrten Versorgungsmarkt umzugehen vermochten. Anschließend stellt der Beitrag dar, wie Open Contracting, welches durch die Zusammenarbeit der Stakeholder, die Einbindung in die Lieferkette und vor allem dem offenen Umgang mit Daten gekennzeichnet ist, eine schnelle und effektive Notfallbeschaffung ermöglichen kann. Dabei vertreten die Verfasser die Ansicht, dass dieser Ansatz keineswegs eine weitere Belastung darstelle, sondern es erst möglich macht, dass die Beschaffungsgüter dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Die Basis für Open Contracting ist der Open Contracting Data Standard (OCDS), ein kostenloser, nicht proprietärer Open Data-Standard für öffentliche Aufträge, der bisher von über 30 Regierungen implementiert wurde und von der Open Contracting Partnership verwaltet wird. OCDS bildet für die Beschaffungsphasen Planung, Ausschreibung, Vergabe und Implementierung sowie alle wichtigen Datensätze und Dokumente ab, die von öffentlichen Beschaffungssystemen weltweit häufig verwendet werden. OCDS bietet dadurch einen Rahmen zur Verbesserung der Datenqualität, -abdeckung und -konsistenz sowie der Vergleichbarkeit und Analyse von Datensätzen. Es bildet auch die Grundlage für die Entwicklung einer breiten Palette von Open-Source-Tools. Kolumbien, Paraguay und die Ukraine haben das OCDS bereits umgesetzt und dadurch agilere Beschaffungssysteme und -verfahren eingeführt. Die Verfasser zeigen Beispiele in diesen Ländern dafür auf, wie Open Contracting Transparenz und Koordination für COVID-19-Beschaffung unterstützen konnte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Supporting r veloping Countries in Responding to the Challefige of the COVID-19 Pandemic: the Operation of the World Bann Procurement Function

Autor
Moss, Shaun
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
161-170
Titeldaten
  • Moss, Shaun
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 4/2020
    S.161-170
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Entwicklungsländer leiden mit ihrer geringen Kaufkraft und geringeren industriellen Fertigungskapazitäten in der COVID-19-Krise stärker als die führenden Industrienationen untern der Unterbrechung von Lieferketten und dem starken Wettbewerb um verknappte medizinische Güter .Der Verfasser erläutert verschiedene Flexibilisierungsinstrumente der Weltbank die bei der Reform ihrer Beschaffungspolitik und der Beschaffungsregelungen im Jahr 2016 eingeführt wurden. Von diesen Reformen könnten die Entwicklungsländer in der aktuellen Krise profitieren. Mit ihren Beschaffungsinstrumenten unterstützt die Bank Empfängerländer, indem sie verfügbare Bezugsquellen für medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien ermittelt und mit Lieferanten auch direkt verhandelt. Zudem können bei der Beschaffung im Rahmen der von der Bank geförderten Projekten die Beschaffungsregelung des Empfängerlandes oder von der jeweiligen internationalen Organisation wie UN Agenturen angewandt werden. Dies beschleunige die Bedarfsdeckung. Zudem verfüge die Weltbank über spezielle Leitlinien für die Beschaffung in Notsituationen. Diese differenzieren zwischen vier Phasen eines Notfalls und sehen für jede Phase unterschiedliche Arten von Beschaffungsregelungen vor. Dies sind die Phasen Bereitschaft, Reaktion und Wiederherstellung, Wiederaufbau und Rehabilitation. Die COVID-19-Krise befindet sich derzeit in Phase 2: Reaktion und Wiederherstellung. In dieser Phase, in der Geschwindigkeit von entscheidender Bedeutung ist, kann ein Empfängerland optimierte Beschaffungsvereinbarungen treffen, insbesondere, wenn die Anwendung formeller Ausschreibungsmethoden das Land daran hindern würde, die benötigten Waren oder Dienstleistungen rechtzeitig zu erhalten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Direktabruf und Miniwettbewerbe bei Rahmenvereinbarungen

Autor
Schmidt, Moritz
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
7
Jahr
2020
Seite(n)
98-102
Titeldaten
  • Schmidt, Moritz; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 7/2020
    S.98-102
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser erläutern die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Einzelaufträgen in Rahmenvereinbarungen mit mehreren Teilnehmern. Hinsichtlich der Direktvergabe gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV untersuchen sie, inwieweit alle Bedingungen bereits festgelegt sein müssen. Hinsichtlich der Vergabe im Rahmen von Miniwettbewerben (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV) zeigen sie u.a. auf, dass vor der Aufforderung zum Wettbewerb die Vertragsvereinbarungspartner mit der Frage konsultiert werden können, ob sie überhaupt in der Lage sind, den fraglichen Auftrag auszuführen und anschließend nur diejenigen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können die leistungsfähig sind. Darüber hinaus erläutern sie, wie und mit welchen Kriterien die Bewertung der Miniwettbewerbe erfolgen kann. In ihrem Fazit stellen sie fest, dass eine im Vorfeld kreative und gut durchdachte Ausgestaltung der Einzelauftragsvergabe für eine angemessene Flexibilität bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung sorgen kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Weniger Umsatzsteuer bei der Vergabe

Untertitel
Zur temporären Absenkung des Steuersatzes auf 16 % bzw. 5 %
Autor
Rhein, Kay-Uwe
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
9-11
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser gibt in seinem Beitrag einen Überblick darüber, wann der vorübergehend reduzierte Umsatzsteuersatz für den öffentlichen Auftraggeber realisiert werden kann. Dies ist eine Frage der Ausführung der geschuldeten Leistung. Bei Teilleistungen kann es so sein, dass diese mit einem reduzierten Steuersatz zu berechnen sind. Bei Schickschulden kommt es auf die Übergabe an den Spediteur an. Insgesamt ist zunächst der Unternehmer der Steuerschuldner, der die Steuerlast an die Gemeinde weitergibt. Diese muss anhand der geschlossenen Verträge prüfen, welches Entgelt geschuldet wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Vergaberechtsfreie Kooperation

Untertitel
EuGH: Für Hilfstätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zulässig
Autor
Portz, Norbert
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
5-6
Titeldaten
  • Portz, Norbert
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.5-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über die Entscheidung des EuGH zur Reichweite einer vergaberechtsfreien interkommunalen Zusammenarbeit (EuGH, Urteil vom 28.5.2020 C-796/18). Der EuGH hält vergaberechtsfreie horizontale Kooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern auch bei sog. Hilfstätigkeiten (Software-Entwicklung) für zulässig, falls diese Tätigkeiten zur wirksamen Erfüllung öffentlicher Aufgaben beitragen. Eine vergaberechtsfreie öffentlich-öffentliche Kooperation erfordere aber stets, dass kein privates Unternehmen bessergestellt werde, als seine Wettbewerber. Der Verfasser stellt die wichtigsten Eckpunkte der Entscheidung dar und kommt zu der Bewertung, dass das EuGH-Urteil aus kommunaler Sicht – unabhängig vom endgültigen Ausgang und der noch vom OLG Düsseldorf zu beantwortenden Fragen – zu begrüßen sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Hinterm Horizont

Untertitel
Der aktuelle Fall zur Bindefrist: Läuft ein Angebot einfach so ab?
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
30-32
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.30-32
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht ausgehend von einem Beschluss des OLG Celle, vom 30.1.2020 – 13 Verg 14/19 die Folgen einer abgelaufenen Bindefrist für das betroffene Angebot im Vergabeverfahren. Das OLG hatte in seinem Beschluss die Ausschlussmöglichkeit eines erloschenen Angebots verneint. Eine Ermächtigung dazu ergebe sich weder auch § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV noch aus § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Vielmehr könne in einer solchen Situation der Auftraggeber aus haushaltsrechtlichen Erwägungen verpflichtet sein, auf ein erloschenes Angebot dennoch zuzuschlagen und es somit durch eine spätere Annahme durch den Bieter wieder zum Leben zu erwecken. Der Verfasser lehnt dieses Ergebnis ab und skizziert die bisherige vergaberechtliche Rechtsprechung zu den Folgen für erloschene Angebote. Er kommt zu dem Ergebnis, dass in Fällen, in denen der Bestbieter seine Bindefrist nicht verlängert hat und wirtschaftliche Angebote zur Verfügung stehen, der Zuschlag auf das zweitplatzierte Angebot erfolgen müsse. Eine Aufhebung könne erst dann erfolgen, wenn alle Bieter, die wirtschaftlich vertretbare Angebote eingereicht hatten, nach Ablauf der Bindefrist nicht bereit sind, auf ihr unverändertes Angebot einen Zuschlag zu akzeptieren. Vor diesem Hintergrund solle die Vergabestelle nicht bis kurz vor Ablauf der Bindefrist warten, um die Bieter um die Verlängerung zu bitten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Alles aus einer Hand

Untertitel
Die Vorteile einer zentralisierten und einer digitalen Vergabe
Autor
Nikolaides, Daniel
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
11-13
Titeldaten
  • Nikolaides, Daniel
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.11-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser zeigt anhand von exemplarischen Praxisbeispielen Chancen und Potenziale einer zentralisierten kommunalen Beschaffungsorganisation auf. Durch die Zentralisierung ergebe sich die Chance für die Kommunen, ihre Vergabeorganisation spürbar zu optimieren und zukunftssicher auszugestalten. Die Vergabeverfahren würden rechts- und revisionssicherer und die Korruptionsprävention verbessert. Zudem würden transparente und jederzeit verfügbare Prozessschritte allen Beteiligten helfen, Spannungen in der Ablauforganisation zu reduzieren und sich auf die wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Elektronische öffentliche Auftragsvergabe

Autor
Knauff, Matthias
Heft
7
Jahr
2020
Seite(n)
421-424
Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2020
    S.421-424
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser stellt in seinem Beitrag die Regelungen zur elektronischen Vergabe dar. Anschließend beschreibt er den elektronischen Vergabeprozess und ordnet die Rechtsprechung zu den jeweiligen Prozessschritten entsprechend ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen zur elektronischen Vergabe praxistauglich seinen und juristisch gesehen keine außergewöhnlichen Schwierigkeiten aufwerfen würden. Es seine zwar nicht alle mit der elektronischen Vergabe verbundenen Fragen bisher abschließend geklärt, dies dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein. Aus rechtstheoretischer Perspektive sei festzustellen, dass das Vergaberecht aufgrund der Umstellung auf die elektronische Vergabe seinen Charakter partiell geändert habe und infolge der Digitalisierung nunmehr – ähnlich wie andere Materien des besonderen Verwaltungsrechts – zunehmend eine technikrechtliche Dimension aufweisen würden. Damit begebe sich das Vergaberecht in die Abhängigkeit der informationstechnischen Entwicklung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Strafrechtliche Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer bei manipulierten Vergaben

Autor
Hohensee, Marco
Zeitschrift
Heft
8
Jahr
2020
Seite(n)
114-117
Titeldaten
  • Hohensee, Marco
  • Vergabe News
  • Heft 8/2020
    S.114-117
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Straftatbestände dar, gegen die Auftraggeber und Bieter im Vergabeverfahren verstoßen können. Treffen Bieter im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung sogenannte Submissionsabsprachen, so werde von der Rechtsprechung die Verwirklichung eines Betruges nach § 263 StGB angenommen. Der öffentliche Auftraggeber erleide einen Schaden dadurch, dass die getroffene Absprache die Entstehung des günstigsten möglichen Angebotspreises verhindere. Durch das Treffen einer Vereinbarung darüber, dass ein oder mehrere bestimmte Angebote abgegeben werden, könne auch der Straftatbestand der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) verwirklicht werden. Eine Preisabsprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber könne ebenfalls auf Seiten des Auftraggebers zur Verwirklichung des § 298 StGB führen sowie dar-über hinaus zur Verwirklichung des Tatbestands der Untreue gemäß § 266 StGB, da durch die Preis-absprache der Mitarbeiter des öffentlichen Auftraggebers gegen seine Vermögensbetreuungs-pflicht verstoße. Bei Vergabe eines Auftrags gegen Zahlung eines Geldbetrages werde unter anderem der Tatbestand der Bestechlichkeit nach § 332 StGB erfüllt. Die Sittenwidrigkeit der Vereinbarung über die Zahlung des Geldbetrages nach § 138 BGB schlage auf den abgeschlossenen Vergabevertrag durch. Als Sonderform der Untreue gemäß § 266 StGB habe sich in den letzten Jahren die sog. „Haushaltsuntreue“ herausgebildet, die sich auf die pflichtwidrige Verwendung von Mitteln der öffentlichen Hand, vor allem aufgrund von Verstößen gegen haushaltsrechtliche Vorgaben beziehe. Eine Strafbarkeit nach § 266 StGB könne bei einem Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aber nur im Falle eines gravierenden, evidenten und damit schwer-wiegenden Pflichtverstoßes angenommen werden. Für die Praxis müsse insgesamt angenommen werden, dass in weit überwiegenden Fällen vergaberechtlich unzulässige Handlungen mangels Vorsatzes kein strafbewehrtes Verhalten nach den bestehenden Strafnormen begründeten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Konjunkturpaket und das Vergaberecht

Untertitel
Das Vergaberecht soll temporär vereinfacht werden – bloß wie?
Autor
Hattig, Oliver
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
7-9
Titeldaten
  • Hattig, Oliver
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.7-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der zeitlich vor der Veröffentlichung der „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge“ verfasste Beitrag untersucht, wie die im Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ angekündigte Vereinfachung der Beschaffung umgesetzt werden könnten. Er warnt vor der Wiederholung der Verfahrenserleichterungen wie pauschale Wertgrenzenerhöhungen im Rahmen des Konjunkturpaketes II während der Finanzkrise 2009. Er weist auf die Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes hin, nach denen die mit den Vergabeerleichterungen verfolgten Ziele damals im Wesentlichen nicht erreicht worden sind. Stattdessen hätten deutliche Nachteile beim Wettbewerb und bei der Wirtschaftlichkeit sowie eine erhöhte Korruptions- und Manipulationsgefahr in Kauf genommen werden müssen. Vielmehr spricht sich der Verfasser für eine Vereinfachung von Eignungsnachweisen und Nachforderungen insbesondere im Baubereich aus.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja