Chancen und Risiken von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen für öffentliche Auftraggeber

Autor
Herrmann, Alexander
Heft
8
Jahr
2022
Seite(n)
443-53
Titeldaten
  • Herrmann, Alexander
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2022
    S.443-53
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Nach einer kurzen Einleitung werden zunächst die im Verwaltungsrecht geltenden Ermessens- und Beurteilungsspielräume dargestellt. Dabei werden Probleme und klassische Grundlagen wie die Ermessensfehlerlehre näher betrachtet. Anschließend wirft der Autor die Frage auf, ob und inwieweit diese verwaltungsrechtlichen Grundlagen auf das Vergaberecht übertragen werden können. Dabei wird u.a. diskutiert, inwieweit der Grundsatz der Privatautonomie für öffentliche Auftraggeber greift. Die Grundsätze von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen werden sodann anhand von Einzelfällen beleuchtet. Dabei spielen der Beschaffungsbedarf, das Absehen von der losweisen Vergabe, die Schätzung des Auftragswertes, die Wahl des Vergabeverfahrens, die Festlegung von Zuschlagskriterien und weitere wichtige Elemente des Vergaberechts eine entscheidende Rolle.
In einem weiteren Abschnitt wird aufgezeigt, dass Entscheidungsspielräume öffentlicher Auftraggeber verschiedenen Restriktionen unterliegen, wobei u.a. Dokumentationsfragen fokussiert werden. Der Verfasser schließt seinen Beitrag mit Lösungsempfehlungen und einem Fazit ab.
Rezension abgeschlossen
ja

Inhousevergabe und interkommunale Zusammenarbeit – Zulässigkeit und Grenzen unter Berücksichtigung der Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung

Autor
Siebler, Felix
Hamm, Sebastian
Möller, Jonathan
Normen
§ 108 GWB
Heft
4
Jahr
2022
Seite(n)
499-503
Titeldaten
  • Siebler, Felix; Hamm, Sebastian; Möller, Jonathan
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2022
    S.499-503
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 GWB

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag fasst die Voraussetzungen für vergaberechtsfreie In-House Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit gemäß § 108 GWB zusammen.
Rezension abgeschlossen
ja

Aktuelle Vergaberechtsfragen zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Autor
Schröder, Holger
Normen
SaubFahrzeugBeschG
PBefG
Heft
7
Jahr
2022
Seite(n)
379-383
Titeldaten
  • Schröder, Holger
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2022
    S.379-383
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

SaubFahrzeugBeschG, PBefG

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Am 02.08.2021 trat das Gesetz über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge in Kraft. Das Gesetz gibt der öffentlichen Hand und bestimmten privatrechtlich organisierten Akteuren verbindliche Mindestziele für die Beschaffung von sauberen und emissionsfreien Pkw und Nutzfahrzeugen, insbesondere Bussen im ÖPNV vor. Der Beitrag beleuchtet den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes und erläutert, was unter sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen zu verstehen ist und wie die Mindestbeschaffungsquoten berechnet werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Pflicht für ein neues Vergabeverfahren bei Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit bei Planungsleistungen

Autor
Kalte, Peter
Heft
4
Jahr
2022
Seite(n)
481-498
Titeldaten
  • Kalte, Peter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2022
    S.481-498
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor setzt sich mit der Pflicht des Auftraggebers auseinander, ein neues Vergabeverfahren bei Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit bei Planungsleistungen durchzuführen. Eingangs stellt er die gesetzlichen Grundlagen und insbesondere die Struktur der Regelungen in den Vergabekoordinierungsrichtlinien und dem GWB dar. Er geht im Anschluss die einzelnen Varianten durch und erläutert, wie diese auf Planungsleistungen angewandt werden. Der Autor stellt damit einen praxisgerechten Handlungsleitfaden mit einer Vielzahl von Beispielen für den Anwender zu Verfügung und hilft damit auch dem Unerfahrenen, sich im Dschungel der komplexen Regelungen zurechtzufinden.
Rezension abgeschlossen
ja

Angst um die Finanzierung

Untertitel
Wann kann der Zuschlag vorab erteilt werden?
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2022
Seite(n)
28-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2022
    S.28-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Ausgehend von der Entscheidung des OLG Rostock, Beschluss vom 01.11.2021 – 17 Verg 8/21 geht der Verfasser der Frage nach, ob unter anderem der drohende Verfall von Haushaltsmitteln eine Vorabgestattung des Zuschlages rechtfertigen kann. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Auftraggeber jedoch nicht ausreichend vorgetragen, dass ein möglicher Übertrag in das Folgejahr geprüft worden war. Auch war nicht ersichtlich, dass das zuständige Ministerium dies ablehnen würde, daher kam es nicht zur Vorabgestattung des Zuschlags. Auch der Wegfall von Fördermitteln wurde in einer Entscheidung der VK Berlin, Beschluss v. 19.04.2021 – VK B 2-8/21 nicht als Grund anerkannt. Nahezu völlig ausgeschlossen sei jedoch der Versuch, eine Vorabgestattung zu erlangen, wenn der Zeitdruck auf Fehlentscheidungen des Auftraggebers zurückzuführen ist (VK Sachsen, Beschluss vom 17.09.2021 – 1/SVK/030-21G). Abschließend weist der Verfasser auf die Regelung in § 177 GWB hin. Diese sehe für den Fall, dass der Auftraggeber mit einem Antrag nach § 176 GWB vor dem Beschwerdegericht unterlegen ist, vor, dass das Vergabeverfahren nach Ablauf von zehn Tagen nach Zustellung der Entscheidung als beendet gilt, wenn der Auftraggeber nicht die Maßnahmen zur Herstellung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens ergreift, die sich aus der Entscheidung ergeben. Das Verfahren könne dann nicht fortgeführt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Auf die Plattform kommt es an

Untertitel
Zu den Tücken der Datenübermittlung
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2022
Seite(n)
30-32
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2022
    S.30-32
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich anhand von Vergabekammerentscheidungen mit der Datenübermittlung auf eVergabeplattformen. Zunächst zeigt der Verfasser auf, dass grundsätzlich der Absender das Übermittlungsrisiko für seine Nachricht und auch das Angebot trägt. Da jedoch Konstellationen möglich seien, in denen Teile des Angebots vor Fristablauf auf der eVergabeplattform eingehen und Teile nach Fristablauf, muss der Auftraggeber für seine Ausschlussentscheidung genau wissen, wo die Ursache für die gestörte Übermittlung lag. An diesem Wissen mangele es den Vergabestellen in der Praxis jedoch. Anhand eines Beschlusses der Vergabekammer des Saarlandes (Beschluss v. 22.03.2021 – 1 VK 6/20) zeigt der Verfasser sodann auf, dass mit dem Einstellen eine Nachricht in das Postfach die Formfrage der Textform erfüllt sei. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn die Vergabeplattform nicht die Unveränderlichkeit der Nachricht auf der Plattform gewährleiste. In seinem abschließenden Fazit empfiehlt der Verfasser, in den Vergabeunterlagen deutlich darauf hinzuweisen, dass die Kommunikation über eine Plattform erfolgt, dass der Bieter durch seine Teilnahme am Verfahren diesen elektronischen Kommunikationsweg für sich eröffnet und dass er daher in der Verantwortung steht, den Eingang von Nachrichten auf der Plattform sich eigenverantwortlich zur Kenntnis zu holen. Der Verfasser bemängelt, dass es auf keiner der in den Entscheidungen erwähnten Plattformen möglich sei, die Hinweis-Mail über eine eingestellte Information auf der Plattform so zu konfigurieren, dass daraus auch hervorgeht, worum es sich bei der Information handelt und ob bzw. welche Frist mit der Einstellung der Information ausgelöst wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die unendliche Geschichte der Novellierung des öffentlichen Preisrechts

Autor
Brüning, Christoph
Jahr
2022
Seite(n)
344-350
Titeldaten
  • Brüning, Christoph
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • 2022
    S.344-350
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag der Entwicklung des öffentlichen Preisrechts in den vergangenen Jahren. Einleitend wird der Regelungsansatz des öffentlichen Preisrechts vorgestellt, unter Bezugnahme auf die Verordnung Preisrecht Nr. 30/53 mit der Anlage der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP). Diese biete ein normatives Modell selbstkostenbasierter Entgeltbildung und -kontrolle für Fälle, in denen wettbewerblich orientierte Preismissbrauchs- und Regulierungskonzepte systembedingte Grenzen erreichten. Dies betreffe Monopole und marktbeherrschende Stellungen und auch die Direktvergabe von Aufträgen aufgrund bestimmter Ausnahmetatbestände des Vergaberechts. Anschließend gibt der Autor einen Überblick über die Änderungen im Bereich der VO PR Nr. 30/53, an den sich umfassende Einzelerläuterungen anschließen. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Preise für marktgängige Leistungen (§ 4) und auf die Prüfung der Preise (§ 9) gelegt. Im folgenden Abschnitt werden die Änderungen im Bereich der LSP thematisiert. Auch hier gibt der Autor einen Überblick, der durch Einzelerläuterungen ergänzt wird. Der Beitrag schließt mit einem Fazit und Ausblick.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2021

Autor
Csaki, Alexander
Jahr
2022
Seite(n)
1502-1508
Titeldaten
  • Csaki, Alexander
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • 2022
    S.1502-1508
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Martina Hadasch, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit der Entwicklung des Vergaberechts seit 2021 und knüpft damit an die Darstellung für das Jahr 2020 an. Hierzu stell er fest, dass der zu betrachtende Zeitraum erneut intensiv unter dem Eindruck der Corona Pandemie stehe. Der Beitrag gliedert sich in die Teilbereiche Oberschwellenvergabe/EU-Vergabe, Vergaberechtsschutz, Un-terschwellenvergabe/Nationale Vergabe, Gesetzgebung und Rechtspolitik, Sondervergaberecht, E-Vergabe sowie Covid-19. In diesem Zusammenhang gibt der Autor jeweils die neueste Rechtsprechung der Vergabekammern, Obergerichte, des BGH und des EuGH aus den Jahren 2021 und 2022 wieder. Letztlich stellt er klar, dass die Rundschreiben des BMWI vom 13.03.2020 und des BMI vom 23.03.2020 bzw. 27.03.2020 wie auch die Leitlinien der EU-Kommission vom 1.04.2020 zur öffentlichen Auftragsvergabe in der durch die COVID-19-Krise versursachten Notsituation fortgelten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Update Nachträge

Untertitel
Noch einmal: Wie Auftraggeber auf Mehrforderungen reagieren können
Autor
Rhein, Kay-Uwe
Normen
Bundesbauministerium, Erlass vom 25.3.2022 (BWI7-70437/9#)
§ 313 BGB
§ 132 GWB
§ 22 VOB/A
§ 315 BGB
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil v. 16.2.2022 – XII ZR 17/21
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2022
Seite(n)
5-8
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2022
    S.5-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Bundesbauministerium, Erlass vom 25.3.2022 (BWI7-70437/9#), § 313 BGB, § 132 GWB, § 22 VOB/A, § 315 BGB

BGH, Urteil v. 16.2.2022 – XII ZR 17/21

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Öffentliche Auftraggeber sind zunehmend Preisanpassungsforderungen wegen der stark gestiegenen Energiekosten ausgesetzt. Der Beitrag gibt einen Überblick, ob und wie Auftraggeber auf Lieferengpässe und Preissteigerungen reagieren können. Einführend stellt der Autor den Erlass des Bundesbauministeriums vom 25.03.2022 (BWI7-70437/9#) vor und geht auf die Möglichkeit der Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln ein. Sodann werden Rechtsgrundlagen zur Anpassung bestehender Verträge, wie §§ 313 und 315 BGB thematisiert. Der Frage, ob Anpassungen als wesentliche Vertragsänderung zu sehen sind, wird nachgegangen. Die Preisanpassungsproblematik wird anhand von Praxisbeispielen vertieft. Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Dokumente werden aufgeführt; vorzulegen sei insbesondere die Urkalkulation. Keinesfalls habe der Auftraggeber bei einer Preisanpassung die gesamten Mehrkosten zu tragen. Es gehe vielmehr nur um die Beseitigung der unzumutbaren Folgen. Auch die Restlaufzeit sei bei der Verteilung dieser in den Blick zu nehmen. Ohne fehlende Einigung sei ggf. gerichtlich ein Preis nach billigem Ermessen zu finden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaben in Kriegszeiten

Autor
Müller, Anne
Normen
§ 97 Abs. 6 GWB
§ 16d EU Abs. 1 VOB/A
§ 60 VgV
§ 15 EU Abs. 1, Abs. 3 VOB/A
§ 313 BGB
§ 650c BGB
§ 132 GWB
§ 3 Abs. 3 VgV
§ 1 EU Abs. 2 VOB/A
Gerichtsentscheidung
BGH, Urt. v. 11.11.2014, X ZR 32/14
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2022
Seite(n)
106-109
Titeldaten
  • Müller, Anne
  • Vergabe News
  • Heft 6/2022
    S.106-109
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 6 GWB, § 16d EU Abs. 1 VOB/A, § 60 VgV, § 15 EU Abs. 1, Abs. 3 VOB/A, § 313 BGB, § 650c BGB, § 132 GWB, § 3 Abs. 3 VgV, § 1 EU Abs. 2 VOB/A

BGH, Urt. v. 11.11.2014, X ZR 32/14

Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autorin geht der Frage nach, welche Auswirkungen der Ukraine-Krieg auf die Vergabepraxis hat und welche Vergabeinstrumente dazu dienen können, vom Krieg betroffenen Unternehmen zu helfen. Dabei differenziert sie zwischen der Vertragsgestaltung vor der Ausschreibung sowie der Vertragsanpassung im laufenden Vergabeverfahren. Zum einen führt sie aus, dass Auftraggeber gemäß einem Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) u. a. Preisgleitklauseln vorsehen oder nachträglich in Verträge einarbeiten sollen, stellt aber anknüpfend klar, dass der Erlass bloß für Bundesbehörden unmittelbare Wirkung hat. Zum anderen befasst sich die Autorin mit den Möglichkeiten, die sich Bietern zur Vertragsanpassung böten und erläutert in diesem Kontext, in welchen Fällen die Voraussetzungen der Störung der Geschäftsgrundlage gegeben seien. Hinsichtlich bereits bestehender Verträge stellt sie anschließend das Verhältnis der Störung der Geschäftsgrundlage zu § 132 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) dar. Im Weiteren wird Bezug genommen auf eine Empfehlung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), Verhandlungsverfahren dort ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen, wo dies aufgrund dringlichen Handlungsbedarfs infolge des Krieges möglich sei. Abschließend macht die Autorin darauf aufmerksam, dass öffentliche Auftraggeber bei der Planung und Durchführung neuer Ausschreibungen die von der EU beschlossenen Sanktionsmaßnahmen und etwa daraus resultierende Zuschlagsverbote zu beachten hätten. Zudem seien die aktuellen Preissteigerungen im Rahmen der Auftragswertschätzung mit Blick auf die Schwellenwerte zu beachten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja