Viel Luft nach oben

Untertitel
Kommunen sollten nachhaltige Vergaben zur Chefsache machen
Autor
Portz, Norbert
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2025
Seite(n)
5-10
Titeldaten
  • Portz, Norbert
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2025
    S.5-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Fachbeitrag plädiert der Autor eindringlich für eine stärkere Verankerung nachhaltiger Vergaben in der kommunalen Praxis. Mit klaren Zahlen aus der Antwort der Bundesregierung und einer begleitenden Studie der Universität der Bundeswehr deckt er auf, wie gering der Anteil nachhaltiger Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland nach wie vor ist. Er argumentiert, dass die Kommunen mit ihrer enormen Nachfragemacht nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftlich verpflichtet sind, Nachhaltigkeit als Vergabegrundsatz ernst zu nehmen. Besonders gelungen ist die Verbindung von juristischer Analyse und praxisnahen Handlungsempfehlungen: Von politischen Grundsatzbeschlüssen über Dienstanweisungen bis hin zu konkreten Formulierungen für Leistungsbeschreibungen zeigt der Autor einen vollständigen Werkzeugkasten auf. Dabei gelingt ihm der Spagat zwischen rechtlicher Präzision und kommunalpolitischer Realität – inklusive Beispielen wie dem Verzicht auf Neuanschaffungen zugunsten nachhaltiger Wiederverwendung.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Ermittlung des qualitativ besten Angebots – keep it simple!

Autor
Ferber, Thomas
Einmahl, Matthias
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2025
Seite(n)
30-32
Titeldaten
  • Ferber, Thomas; Einmahl, Matthias
  • VergabeFokus
  • Heft 3/2025
    S.30-32
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Julius Reinhold, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autoren beleuchten in ihrem Aufsatz interdisziplinär die Anwendung mathematischer Formeln im Rahmen von Zuschlagskriterien. Die Autoren bilden eingangs drei Bewertungsarten:
1. Ratings, d.h. die Punktvergabe mittels eines unabhängigen Maßstabs
2. Die Bewertung von Angeboten relativ zu denen der Konkurrenz
3. Die Bewertung von Angeboten auf Grundlage einer Rangfolge.
In ihrem Aufsatz bilden die Autoren zahlreiche Praxisbeispiele, um den – ggf. erst auf den zweiten Blick erkennbaren, aber von Vergabekammern bestätigten – intransparenten Charakter mancher Berechnungsmethoden zur Punktvergabe zu erläutern. In einem Fall wird beschrieben, dass die lineare Interpolation, wobei ein fiktives Angebot mit einem doppelt so hohen Preis wie das günstigste Angebot 0 Punkte erhält, zwar allgemein anerkannt ist, aber z.B. dann misslich gewählt sei, wenn Leistungsbestandteile nur in zwei Varianten angeboten werden können, die um den Faktor zwei auseinanderliegen. Die Autoren erläutern dies am Beispiel von Server-Höheneinheiten im Rack, die entweder in der Höhe „1“ oder in der Höhe „2“ angeboten werden würden. Bei einer relativen Bewertungsmethode werden die Server mit einer Höhe von 2 somit mit 0 Punkten abgestraft, was möglicherweise auch berechtigt sein könne, so die Autoren. Die richtige Wahl aus den Bewertungsarten wäre aber in dem Fall ein objektives Rating, um die Bewertungsmethodik transparent zu machen. Auch relative Bewertungsmethoden seien anfällig für ungewollte Konsequenzen, insbesondere die Vorgehensweise, das beste Angebot in einem Zuschlagskriterium mit der vollen Punktzahl und das schlechteste Angebot mit 0 Punkten zu bewerten. Dies sei, unabhängig davon wie viele Angebote vorliegen, eine Wertungsverzerrung, so die Autoren. Liegen nur zwei Angebote vor, würde diese relative Bewertung den ggf. nur sehr geringen tatsächlichen Unterschied beider Angebote nivellieren. Gleiches sei der Fall, wenn eine Vielzahl von Angeboten eingegangen ist, bei denen alle Bieter das betreffende Zuschlagskriterium gut oder sehr gut erfüllt hätten. Abschließend plädieren die Autoren für den sorgsamen Umgang mit Berechnungsmethoden, insbesondere dann, wenn die gewohnten Wege verlassen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Minus 20 % auf den Angebotspreis für Made in-China Produkte in öffentlichen Vergabeverfahren?

Untertitel
Was betroffene ausländische Unternehmen wissen müssen
Autor
Zapletal, Ondrej
Burkardt, Rainer
Heft
6
Jahr
2025
Seite(n)
331-333
Titeldaten
  • Zapletal, Ondrej; Burkardt, Rainer
  • RIW - Recht der Internationalen Wirtschaft
  • Heft 6/2025
    S.331-333
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Rezension abgeschlossen
ja

Vergabeverfahren in der Forschungsförderung: Begrenzte Freiheit der artes liberales

Autor
Vormwald, Hendrik
Heft
5
Jahr
2025
Seite(n)
118-122
Titeldaten
  • Vormwald, Hendrik
  • jM - juris - Die Monatszeitschrift
  • Heft 5/2025
    S.118-122
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag beleuchtet der Verfasser das Spannungsfeld zwischen dem haushaltsrechtlich geprägten Vergaberecht und den Besonderheiten freiberuflicher Leistungen im Rahmen öffentlich geförderter Forschungsvorhaben im Unterschwellenbereich. Im Fokus steht die Anwendung des §  50 UVgO, der als Sonderregelung für freie Berufe – etwa journalistisch-gestalterische Tätigkeiten – einen flexibleren Vergaberahmen vorsieht und dabei die geistig-schöpferische Eigenart solcher Leistungen anerkennt. Während der Gesetzgeber hier bewusst auf formalisierte Verfahren verzichtet, konterkarieren zuwendungsrechtliche Nebenbestimmungen – insbesondere aus Programmen wie dem EFRE – diese Flexibilität durch strenge Vorgaben und Sanktionen bei Abweichungen. Zuwendungsempfänger sehen sich dadurch gezwungen, trotz normativer Offenheit formale Vergabeverfahren durchzuführen, um etwaige Rückforderungen der Fördermittel zu vermeiden. Der Verfasser kritisiert diese Praxis als rechtlich fragwürdig und für die Auftraggeber ineffizient. Er fordert eine rechtssichere und praxis-taugliche Anwendung von §  50 UVgO, die dem Charakter freier Berufe gerecht wird, ohne die wirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Anforderungen aus dem Blick zu verlieren. Der Autor plädiert für eine Klarstellung der Förderbedingungen, insbesondere eine ausdrückliche Anerkennung des §  50 UVgO in den Nebenbestimmungen, um die Autonomie öffentlicher Auftraggeber zu stärken und das Risiko des Zuwendungswiderrufs zu minimieren. Letztlich zeigt der Beitrag, dass die versprochene Freiheit des §  50 UVgO derzeit nur eingeschränkt wirksam ist – eine „begrenzte Freiheit“, die dringend einer systematischen und praxisnahen Fortentwicklung bedarf.
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabeverfahren in der Forschungsförderung: Begrenzte Freiheit der artes liberales

Autor
Vormwald, Hendrik
Heft
5
Jahr
2025
Seite(n)
118-122
Titeldaten
  • Vormwald, Hendrik
  • jM - juris - Die Monatszeitschrift
  • Heft 5/2025
    S.118-122
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag beleuchtet der Verfasser das Spannungsfeld zwischen dem haushaltsrechtlich geprägten Vergaberecht und den Besonderheiten freiberuflicher Leistungen im Rahmen öffentlich geförderter Forschungsvorhaben im Unterschwellenbereich. Im Fokus steht die Anwendung des § 50 UVgO, der als Sonderregelung für freie Berufe – etwa journalistisch-gestalterische Tätigkeiten – einen flexibleren Vergaberahmen vorsieht und dabei die geistig-schöpferische Eigenart solcher Leistungen anerkennt. Während der Gesetzgeber hier bewusst auf formalisierte Verfahren verzichtet, konterkarieren zuwendungsrechtliche Nebenbestimmungen – insbesondere aus Programmen wie dem EFRE – diese Flexibilität durch strenge Vorgaben und Sanktionen bei Abweichungen. Zuwendungsempfänger sehen sich dadurch gezwungen, trotz normativer Offenheit formale Vergabeverfahren durchzuführen, um etwaige Rückforderungen der Fördermittel zu vermeiden. Der Verfasser kritisiert diese Praxis als rechtlich fragwürdig und für die Auftraggeber ineffizient. Er fordert eine rechtssichere und praxis-taugliche Anwendung von § 50 UVgO, die dem Charakter freier Berufe gerecht wird, ohne die wirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Anforderungen aus dem Blick zu verlieren. Der Autor plädiert für eine Klarstellung der Förderbedingungen, insbesondere eine ausdrückliche Anerkennung des § 50 UVgO in den Nebenbestimmungen, um die Autonomie öffentlicher Auftraggeber zu stärken und das Risiko des Zuwendungswiderrufs zu minimieren. Letztlich zeigt der Beitrag, dass die versprochene Freiheit des § 50 UVgO derzeit nur eingeschränkt wirksam ist – eine „begrenzte Freiheit“, die dringend einer systematischen und praxisnahen Fortentwicklung bedarf.
Rezension abgeschlossen
ja

„Anforderungen an zulässige Vertragsänderungen“

Autor
Siegel, Thorsten
Heft
6
Jahr
2025
Seite(n)
358-360
Titeldaten
  • Siegel, Thorsten
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2025
    S.358-360
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Der Verfasser analysiert in seiner Entscheidungsbesprechung die Entscheidung des EuGH vom 20.10.2022, C-368/21 – Fastweb, zur Zulässigkeit von Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit. Der Gerichtshof stellt klar, dass die in der Vergaberichtlinie vorgesehenen Änderungsgründe abschließend und eng auszulegen sind. Änderungen, die sich nicht auf einen der ausdrücklich geregelten Tatbestände stützen lassen, machen eine Neuausschreibung erforderlich. Eine Kombination mehrerer Änderungsgründe sei möglich, wenn die jeweiligen Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Der Verfasser zeigt auf, dass eine bloße Berufung auf das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags nicht genüge, sondern die konkreten rechtlichen Voraussetzungen einer zulässigen Änderung im Einzelfall nachvollziehbar darzulegen sind. Eine inhaltliche Prüfung, ob eine Änderung als wesentlich anzusehen ist, komme nur dann in Betracht, wenn keiner der anerkannten Änderungsgründe erfüllt ist. Zudem weist der Verfasser auf den restriktiven Umgang mit Bekanntmachungen über Vertragsänderungen hin: Diese dürften nicht als Mittel zur Umgehung der Ausschreibungspflicht eingesetzt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Planung und Ausführung von Bauleistungen

Untertitel
Begriffshistorische Auslegung des öffentlichen Bauauftrags im Kontext des EU-Vergaberechts
Autor
Schröder, Holger
Normen
§ 3 Abs. 6 VgV
Heft
6
Jahr
2025
Seite(n)
352-357
Titeldaten
  • Schröder, Holger
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2025
    S.352-357
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 Abs. 6 VgV

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Seit der „eForms“-Gesetzesänderung im Jahr 2023 steht fest, dass funktional zusammengehörige Planungsleistungen bei der Auftragswertschätzung zwingend gemeinsam zu berücksichtigen sind. Um einer befürchteten verstärkten Anwendung des EU-Vergaberechts auf Planungsvergaben entgegenzuwirken, wird seitdem unter dem Schlagwort „alternatives Beschaffungskonzept” diskutiert, ob Bau- und Planungsleistungen in einer „gemeinsamen Vergabe” addiert und die Planungsleistungen anschließend gemäß § 3 Abs. 9 VgV als Fachlose national vergeben werden können. Der Beitrag stellt diese Sichtweise infrage. Aus einer begriffshistorischen Auslegung der EU-Vergaberichtlinien lasse sich ableiten, dass eine „gemeinsame Vergabe” der Planung und der Ausführung von Bauleistungen die Beauftragung eines einzigen Auftragnehmers voraussetzt und eine Losbildung ausschließt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Warum für KMU der Abbau psychologischer Kosten bei öffentlichen Vergaben wichtiger ist als die Reduzierung der Bürokratiekosten

Autor
Schlömer-Laufen, Nadine
Schneider, Sebastian
Reiff, Annika
Heft
6
Jahr
2025
Seite(n)
277-279
Titeldaten
  • Schlömer-Laufen, Nadine; Schneider, Sebastian; Reiff, Annika
  • Heft 6/2025
    S.277-279
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Beitrag fasst die wesentlichen Ergebnisse eines Forschungsprojekts zusammen, das das Institut für Mittelstandsforschung, Bonn, durchgeführt hat. Dieses zielte auf die Ermittlung der monetären Kosten für den bürokratischen Aufwand, den mittelständische Unternehmen bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen haben, einerseits und auf die Feststellung der sog. psychologischen Kosten (durch Frustration oder Verärgerung über die mit der Beteiligung an der Ausschreibung verbundenen Anforderungen und Schwierigkeiten) andererseits ab. In der Studie wurde zwischen kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen unterschieden, wobei die Einordnung bzw. Kategorisierung nach Umsatz und Beschäftigtenzahl erfolgte. Wesentliches Ergebnis der Studie war, dass der Kostenaufwand bei kleinsten Unternehmen – auch absolut – am höchsten war, was mit Skaleneffekten und Ablaufroutinen erklärt wurde, die mit zunehmender Unternehmensgröße zu einer Kostenverringerung führten. Demgegenüber waren die festgestellten „psychologischen Kosten“ offensichtlich weitgehend von der Unternehmensgröße unabhängig. Diese wurden in den Bereichen der Suche von Ausschreibungen, der formalen Zusammenstellung der Angebotsunterlagen und der Angebotsabgabe festgestellt. Insbesondere der zweitgenannte Schritt erwies sich offensichtlich als Auslöser von Stress und Ärger. In den abgeleiteten Empfehlungen wird daher ein „once only“-Prinzip angeregt, wonach Unternehmen ihre an öffentliche Stellen zu übermittelnden Daten nur einmal – und nicht wiederholt – übermitteln müssen sollten. Außerdem wird in den Raum gestellt, auf Nachweispflichten (teilweise) zu verzichten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausgleich wettbewerbsfrei erworbener Vorteile des Bestandsbetreibers durch Auftraggeber

Autor
Rusch, Daniel
Portner, David
Gerichtsentscheidung
KG, Beschl. v. 01.03.2024 – Verg 11/22
Heft
6
Jahr
2025
Seite(n)
361-366
Titeldaten
  • Rusch, Daniel; Portner, David
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2025
    S.361-366
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

KG, Beschl. v. 01.03.2024 – Verg 11/22

Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Die Autoren beleuchten in dem Aufsatz die – ihrer Ansicht nach unklare – Entscheidung des KG Berlin vom 01.03.2024. Hierbei hatte das KG unter anderem zu beurteilen, ob die Auftraggeber verpflichtet waren, Preise für Gleisanschlusskosten nicht in den Wertungspreis einzubeziehen, weil nur der Bestandsbetreiber bereits über Gleisanschlüsse verfügte und dadurch einen erheblichen Wettbewerbs- bzw. Ausstattungsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten hatte. Das KG entschied, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, diese Vorteile eines Bestandsbetreibers auszugleichen. Dies sei insbesondere aus Gründen des vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gerechtfertigt. Die Verfasser sind der Auffassung, dass der Beschluss des KG in seinen Ausführungen sowohl zu kurz als auch zu unklar sei, gewisse Erwägungen nicht angestellt würden, fehlende Bezüge zur bestehenden Rechtsprechung aufweise und offene Fragen hinterlässt. Zum Beleg ihrer Auffassung setzen sie sich eingehend mit der bisherigen vergaberechtlichen Spruchpraxis und der Literatur auseinander.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nur noch „Zuschlagskriterium: 100 % Preis“?

Untertitel
Der Umgang mit Projektanten nach der „Baustellenlogistik Wilhelmshaven“-Entscheidung zu § 10 II VSVgV
Autor
Jäger, Johannes
Heft
3
Jahr
2025
Seite(n)
346-349
Titeldaten
  • Jäger, Johannes
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2025
    S.346-349
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Ausgehend von der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2024, Verg 53/23, befasst sich der Verfasser mit den rechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung von Zuschlagskriterien bei Beteiligung vorbefasster Unternehmen. Das Gericht hat darin entschieden, dass projektbezogene Zuschlagskriterien, die auf spezifische Kenntnisse des zu vergebenden Projekts abstellen, unzulässig sind, wenn ein Projektant als Bieter teilnimmt. Solche Kriterien begründen nach Auffassung des Gerichts strukturelle Informationsvorteile, die durch Maßnahmen wie Fristverlängerung oder Informationsbereitstellung nicht ausgeglichen werden können. Der Verfasser zeigt auf, dass bei fortbestehender Teilnahme des Projektanten allein projektneutrale Zuschlagskriterien zulässig sind. In Betracht kommen würden insbesondere Kriterien, die auf Referenzen aus vergleichbaren Projekten oder auf die Organisation und Qualifikation des eingesetzten Personals abstellen. Darüber hinaus setzt er sich mit der Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien auseinander und weist auf die Anforderung einer eindeutigen Trennung in den Vergabeunterlagen hin. Zudem geht der Verfasser der Frage nach, wie durch vollständige Offenlegung aller projektrelevanten Informationen strukturelle Wettbewerbsvorteile minimiert werden können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein