Research and Development in the Defence Sector

Untertitel
How to Close the Commercialisation Gap?
Autor
Ølykke, Grith Skovgaard
Heft
3
Jahr
2024
Seite(n)
161-172
Titeldaten
  • Ølykke, Grith Skovgaard
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2024
    S.161-172
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Katharina Weiner,
Abstract
Die Verfasserin behandelt die Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen im europäischen Verteidigungssektor. Dazu untersucht sie in ihrem Beitrag, wie das Vergaberecht im Verteidigungssektor genutzt werden kann, um Verträge abzuschließen, die Forschung und Entwicklung mit der Beschaffung des finalen Produktes oder der entwickelten Dienstleistung verbinden. Die europäische Beschaffungsrichtlinie für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit bietet dabei mehr Flexibilität für solche kombinierten Transaktionen als die klassischen Beschaffungsrichtlinien. Im Fokus steht dabei die Erörterung, wie das Investmentdefizit zwischen der Erforschung und Entwicklung einer Innovation sowie der tatsächlichen Kommerzialisierung, also der Vermarktung, überwunden werden kann. Hintergrund der Fragestellung ist, dass im Verteidigungssektor nur ein limitierter Kundenstamm (Verteidigungsministerien und spezialisierte Behörden) vorhanden ist, weswegen Forschung, Entwicklung und Vermarktung von Innovationen sehr risikoreich sind. Die Beschaffungsrichtlinie für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit bietet aus Sicht der Verfasserin zwei Lösungen durch entsprechende Beschaffungsverfahren. Ersteres betrifft die Möglichkeit einer Vergabe für einen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsvertrag mit der Option, das innovative Endprodukt zu erwerben. Die zweite Möglichkeit ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Ausschreibung. Außerhalb der Richtlinie gibt es sodann weitere Optionen, wie der Abschluss eines gemischten Vertrages, wobei die Kosten für die Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie gleichsam die Rechte an der Innovation von beiden Vertragsparteien getragen werden, beziehungsweise diesen zugutekommen. Ferner könnte ein Auftrag im Rahmen eines Kooperationsprogramms mehrerer europäischer Mitgliedsstaaten vergeben werden. Die aufgezeigten Wege stellt die Verfasserin abschließend im Rahmen einer Tabelle mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen einander gegenüber.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Affirmation of Public-private Partnerships as Modality for Delivering Public Services

Untertitel
The Incorporation of the Concessions Directive 2014/23 Into Domestic Legal Systems
Autor
Bovis, Christopher
Heft
3
Jahr
2024
Seite(n)
174-190
Titeldaten
  • Bovis, Christopher
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2024
    S.174-190
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erörtert die strukturellen Besonderheiten und Herausforderungen von Public Private Partnerships und Konzessionen. Dazu zählen die optimierte Risikoverteilung, ein Return of Investment, aber auch die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit vor und nach dem Vergabeprozess und damit einhergehend das Offenhalten des Wettbewerbs. Der Verfasser erläutert dies am aktuellen und zukünftigen Regelungsrahmen und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH. Ob eine Beteiligung von KMU gelingt sei wegen der hohen Bewerbungskosten, fraglich. Der Regelungsrahmen für unterschwellige Vergaben bleibe weiterhin unsicher. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf eine größere Standardisierung von Public Private Partnerships, die zu mehr Rechtssicherheit führen würde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The European Blockchain Services Infrastructure

Untertitel
Use Cases and Potential Risks
Autor
Isabel, Ana
Baquedano, Peiró
Heft
3
Jahr
2024
Seite(n)
198-204
Titeldaten
  • Isabel, Ana; Baquedano, Peiró
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2024
    S.198-204
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Europäischen Blockchain-Dienstinfrastruktur (EBSI), die zugrundeliegende Technologie und den Anwendungsfällen, die damit abgedeckt werden sollen. Er geht dabei auch auf die von der EU-Kommission durchgeführte vorkommerzielle Auftragsvergabe ein und betrachtet die Regelungen zu Resilienz, Souveränität und Informationssicherheit. Der Verfasser befasst sich abschließend mit der Möglichkeit, die Nutzung der EU-Blockchain aufgrund von möglichen Sicherheitsrisiken vom Vergaberecht auszunehmen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Using the Right Procurement Procedures: Selecting Competitive Award Procedures under the Procurement Act 2023

Autor
Rees, Rebecca
Butler, Luke
Heft
6
Jahr
2024
Seite(n)
345-401
Titeldaten
  • Rees, Rebecca ; Butler, Luke
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 6/2024
    S.345-401
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Elisa Steinhöfel, BLOMSTEIN, Berlin
Abstract
Der Artikel untersucht den Procurement Act 2023, der das britische Vergaberecht durch die Einführung zweier vereinfachter Verfahren – das offene und das wettbewerblich flexible Verfahren – reformiert. Ziel ist es, bisherige als starr empfundene Regelungen zu ersetzen und den Auftraggebern mehr Freiheit bei der Verfahrenswahl und -gestaltung zu geben, insbesondere durch erweiterte Möglichkeiten für Dialoge und Verhandlungen. Die Autorin und der Autor
analysieren, ob die Reform die erhoffte Effizienzsteigerung und Flexibilität tatsächlich erreicht, und hinterfragen kritisch die der Reform zugrunde liegenden politischen Erwägungen. Der erweiterte Spielraum birgt laut der Verfasserin und dem Verfasser jedoch rechtliche und praktische Unsicherheiten, da die bereitgestellten Leitlinien zur Umsetzung der Reform als vage und teilweise unzureichend angesehen werden. Auch wenn die Reform für mehr Flexibilität sorgen soll, bleibe fraglich, ob die gewünschten Verbesserungen in der Praxis tatsächlich realisiert würden. Die Autorin und der Autor bewerten die Reform insgesamt nur als begrenzte Verbesserung gegenüber dem früheren System und heben hervor, dass eine abschließende Bewertung erst nach praktischer Erprobung möglich sein wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Blacklisting, Debarment, and the Public Procurement Act 2023: Lowering the Bar for Bidder Exclusion?

Autor
Henty, Paul
Heft
6
Jahr
2024
Seite(n)
401-422
Titeldaten
  • Henty, Paul
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 6/2024
    S.401-422
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Das britische Vergabegesetz 2023 trat am 24.02.2024 in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die neuen Bestimmungen zu Ausschluss und Auftragssperren. Großbritannien hat die Liste der Gründe für obligatorische und fakultative Ausschlussgründe erweitert. Es geht jedoch noch weiter und führt eine neue Ausschlussliste ein, die sowohl für Lieferanten als auch für deren „verbundene Personen“ und „assoziierte Personen“ gelten. Diese neue Liste wird zentral vom britischen Kabinettsbüro verwaltet. Der Verfasser erläutert, dass den Vergabestellen kein Ermessensspielraum zustehe, wenn ein Lieferant auf die Liste gesetzt wurde, diesen am Vergabeverfahren zu beteiligen. Selbst wenn diese wirksame Maßnahmen zur Selbstreinigung nachweisen kann, ist er vom Vergabeverfahren auszuschließen. Auch bei Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen, besteht die Erwartung, dass der Lieferant gemäß den entsprechenden Verwaltungsvorschriften ausgeschlossen wird, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Die Kündigungsmöglichkeiten für öffentliche Aufträge wurden ebenfalls erweitert, um öffentlichen Auftraggebern und Versorgungsunternehmen die Möglichkeit zu geben, Verträge zu kündigen für den Fall, dass während der Laufzeit des Vertrags Ausschlussgründe auftreten. Der Beitrag vergleicht zudem die Regelungen mit den analogen Regelungen der US-amerikanischen Federal Acquisition Regulation.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur Verwendung von CO2-Äquivalenten als hartes Zuschlagskriterium in der Ausschreibung von Verkehrsinfrastrukturprojekten – ein Praxistest

Autor
Hofmann, Alexander
Tiede, Marieke
Normen
§ 16d EU Abs. 2 VOB/A
Heft
5
Jahr
2024
Seite(n)
524-528
Titeldaten
  • Hofmann, Alexander; Tiede, Marieke
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2024
    S.524-528
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16d EU Abs. 2 VOB/A

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Der Beitrag befasst sich anhand eines Praxisbeispiels mit der Bewertung der Lebenszykluskosten von Angeboten. Es werden Erfahrungen aus einer Ausschreibung zur Sanierung einer Asphaltdeckschicht vorgestellt, bei der die Treibhausgasemissionen der Leistungserbringung durch die Verwendung von CO2-Äquivalenten im Kostenkriterium abgebildet wurden. Die rechtlichen und praktischen Herausforderungen bei der Entwicklung einer objektiv nachprüfbaren, diskriminierungsfreien und transparenten Methode zur Einbeziehung von Treibhausgasemissionen in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden aufgezeigt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wie umfassend muss das Leistungsverzeichnis einer Rahmenvereinbarung sein?

Autor
Lars Lange
Heft
5
Jahr
2024
Seite(n)
517-523
Titeldaten
  • Lars Lange
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2024
    S.517-523
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag, wie umfassend und bestimmt das Leistungsverzeichnis bei Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sein muss. Zunächst zeigt er auf, dass die Vorgaben zur Leistungsbeschreibung eine so eindeutige und erschöpfend „wie möglich“ erfordern. Die Vorgaben zur Rahmenvereinbarung verlangten zudem nur, dass das Auftragsvolumen so genau wie möglich zu ermitteln, aber nicht abschließend festgelegt werden muss. Anhand der Entscheidungen des OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2019 – 13 Verg 7/18, und des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 – VII-Verg 28/14, stellt er dar, dass die Frage der Bestimmtheit des Leistungsverzeichnisses einer Rahmenvereinbarung mit Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu bewerten sei. Daher sei der Auftraggeber nicht gehalten, zusätzlich zu den ihm vorliegenden Erkenntnissen aufwendig neue Daten zu erheben. Anschließend geht er auf die Rechtsprechung der Vergabekammer Bund, Beschluss vom 19.01.2021 – VK 2-109/20, zur Ausschreibung von Kern- und Randsortimenten ein. Danach reiche auch die grobe Sichtung des Randsortiments für wenig nachgefragte Artikel, wenn diese nicht in die Preiswertung eingehen. Die Gründe, aus welchen Gründen nicht alle Artikel aufgenommen und bepreist werden, seien jedoch zu dokumentieren. Abschließend stellt er fest, dass Artikel, die nicht in einem Leistungsverzeichnis einer Rahmenvereinbarung enthalten sind und bei denen sich erst nachträglich herausstellt, dass die Artikel benötigt werden, die dann erforderlichen Änderungen der Rahmenvereinbarung nach § 132 GWB zu bewerten sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Neue Entwicklungen bei der Beschaffung sauberer Fahrzeuge

Autor
Schröder, Holger
Heft
10
Jahr
2024
Seite(n)
603-607
Titeldaten
  • Schröder, Holger
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2024
    S.603-607
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Julius Reinhold, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Aufsatz behandelt das 2021 in Kraft getretene Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz(SaubFahrzeugBeschG) und insbesondere dessen jüngste Novellierung im Mai 2024. Anfangs beschreibt der Aufsatz, dass der Begriff „Saubere Fahrzeuge im Öffentlichen Personennahverkehr“ durch die Änderung anders ausfalle als zuvor, da nunmehr unter § 2 Nr. 5 Hs. 1 SaubFahrzeugBeschG keine synthetischen Kraftstoffe, die aus fossilen Rohstoffen produziert werden, mehr zu subsumieren seien.
Ebenso übertreffe die neue Vorgabe in § 2 S. 6, dass „schwere Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren“ die Abgasnorm Euro VI erfüllen müssen, das einschlägige EU-Recht.
Weiter behandelt der Aufsatz den Umstand, dass Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber nicht durch die versehentliche Auswahl falscher CPV-Codes die Anwendung des SaubFahrzeugBeschG unterlaufen können. Der Autor vertritt in diesen Fällen eine wertende Betrachtung des Hauptgegenstandes der Beschaffung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
Anschließend beschreibt der Autor, wie die Einhaltung der Mindestziele gem. § 5 ff. SaubFahrzeugBeschG Eingang in konkrete Beschaffungsverfahren findet. Er rekurriert hierzu auf den Umstand, dass die Rechtsprechung den Vergabestellen offen lässt selbst zu entscheiden, wie die Mindestziele im Beschaffungsverfahren umgesetzt werden, sei es durch Leistungs- und Funktionsanforderungen oder Zuschlagskriterien. Der Autor vertritt in diesem Zusammenhang, dass § 5 SaubFahrzeugBeschG eine Bestimmung des Vergabeverfahrens sei und deshalb zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahren gemacht werden könne.
Abschließend führt der Autor aus, dass neben die gesetzlichen Mindestziele Branchenvereinbarungen treten können, vgl. § 5 Abs. 2, 3, auch länderübergreifend. Er fasst die Ergebnisse einer solchen Branchenvereinbarung von 14 Bundesländern und Branchenbeteiligter zusammen, die eine Vereinbarung für den ersten Referenzzeitraum (bis 2025) geschlossen haben. Zweifel seien dennoch angebracht ob diese Vereinbarung dem Gesetzeszwecke zuträglich sei, da die Vereinbarung keine Maßnahmen zur realen Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Mindestziele vorsehe, so der Autor.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausgleichsparametrisierung im öffentlichen Personenverkehr

Untertitel
Eingeschränkte Ermessensspielräume der Behörden
Autor
Linke, Benjamin
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urt. v. 25.1.2024 – C-390/22
EuGH Urt. v. 21.12.2023 – C-421/22
Heft
10
Jahr
2024
Seite(n)
608-612
Titeldaten
  • Linke, Benjamin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2024
    S.608-612
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urt. v. 25.1.2024 – C-390/22, EuGH Urt. v. 21.12.2023 – C-421/22

Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit zwei EuGH-Entscheidungen, zu den zwingenden Anforderungen an die Ausgestaltung der Ausgleichsberechnungen bei öffentlichen Personenverkehrsdiensten. Nach Ansicht des Autors werden durch die beiden Entscheidungen die ursprünglich angenommenen Ermessenspielräume der zuständigen Behörden deutlich begrenzt.
Der Autor setzt sich in einem ersten Schritt dezidiert mit den Rechtssachen Obshtina Pomorie und Dobeles Autobusu Parks auseinander und nimmt in einem zweiten Schritt eine rechtliche Einordnung der beiden Rechtssachen vor. Hierbei erläutert er die Grenzen der Ausgleichsparametrisierung und stellt klar, dass insoweit zwischen wettbewerblich vergebenen und direkt vergebenen Aufträgen zu unterscheiden sei. Der Autor kommt auf Basis der Rechtssache Obshtina Pomorie zu dem Ergebnis, dass der weiteste Spielraum bei wettbewerblich vergeben Aufträgen bestünde. Bei direkt vergeben Aufträgen sei die Ausgleichsparametrisierung durch die Vorgaben für die Berechnung des finanziellen Nettoeffekts nach Art. 4 I VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit dem Anhang der VO (EG) 1370/2007 eng begrenzt. Insoweit sei die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ganz ohne Kompensation rechtlich fragwürdig. Anschließend beschäftigt sich der Autor mit der Frage, ob ein Vollausgleich unter der Ausgleichssystematik der VO (EG) 1370/2007 weiterhin möglich bleibt. Er kommt hierbei zu dem Ergebnis, dass nicht ausgeschlossen sei, dass Vollausgleichselemente mit verordnungskonformen Anreizelementen verbunden werden könnten. Letztlich stellt der Autor noch dar, dass auf Basis der Entscheidung der EuGH in der Rechtssache Dobeles Autobusu Parks eine Überkompensationskontrolle bei wettbewerblichen Verfahren weder rechtlich indiziert noch wirtschaftlich angebracht sei. In einem Fazit kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass der EuGH durch seine Entscheidungen einen gewissen Schutz der Verkehrsunternehmen vor zu geringen Ausgleichsleistungen etabliert habe. Deutlich werde aber auch, dass bei wettbewerblichen Verfahren Grenzen bestünden. Unklar bleibe, wie ein Verkehrsunternehmen den gewährten Schutz einfordern könne.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Primärrechtsschutz gegen Vergabesperren aus unionsrechtlicher und grundgesetzlicher Perspektive

Autor
Semff, Christoph
Jahr
2024
Seite(n)
407
Verlag
Titeldaten
  • Semff, Christoph
  • Nomos
    Baden-Baden, 2024
    S.407
    Schriften des Frankfurter Instituts für das Recht der EU, Band 15
  • ISBN 978-3-7560-1894-9
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Baden-Baden
Reihe
Schriften des Frankfurter Instituts für das Recht der EU
Abstract
Aus der Monatsinfo 10/2024: Diese Dissertation geht Fragen nach, die sich im Zusammenhang mit dem Verhängen von Vergabesperren und den Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen ergeben. Dabei wird das Zusammenspiel nationaler grundrechtlicher Vorgaben und unionsrechtlichem Primärrecht betrachtet – und wie sich diese auf den anzubietenden Rechtsschutz auswirken. Insbesondere wird geprüft, ob der nationale Rechtsschutz den Anforderungen auch des Unionsrechts entspricht. Dabei werden die Anforderungen des nationalen Verfassungsrechts und des Unionsrechts als Grundlage für diesen Abgleich herausgearbeitet. Die Betrachtung erfolgt differenziert danach, ob der Rechtsschutz im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren oder hiervon unabhängig gesucht wird. Im Schwerpunkt werden dabei Vergabesperren außerhalb des EU-Vergaberechts betrachtet. Dementsprechend wird der – als unproblematisch – angesehene Rechtsschutz nach §§ 155 ff. GWB nicht weiter betrachtet, sondern es werden die zivil- und verwaltungsgerichtlichen Möglichkeiten betrachtet.
Band
15
ISBN
978-3-7560-1894-9
Rezension abgeschlossen
ja