Bauzeitanpassungen wegen verzögerter Vergabe in Bietergesprächen

Autor
Kniffka, Rolf
Heft
6
Jahr
2015
Seite(n)
735-742
Titeldaten
  • Kniffka, Rolf
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2015
    S.735-742
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, welche Folgen Verhandlungen über die Bauzeit bei einer verzögerten Vergabe vor dem Zuschlag haben. Er stellt eingangs klar, dass Verhandlungen über das Angebot – ausgenommen natürlich beim Verhandlungsverfahren – vor dem Zuschlag unzulässig seien. Verhandlungen über die geänderte Bauzeit und die damit einhergehende Änderung der Vergütung dürfen erst nach dem Zuschlag geführt werden. Verhandeln Auftraggeber und Bieter dennoch vor dem Zuschlag, sei das zwar vergaberechtlich unzulässig, könne aber zu einer zivilrechtlich wirksamen Änderung des Vertrags führen. Der Autor geht von einer solchen wirksamen Vertragsänderung jedenfalls dann aus, wenn die Parteien ausdrücklich eine neue Bauzeit und eine neue Vergütung festlegen. Sofern allerdings der Auftraggeber im Aufklärungsgespräch einseitig neue Bauzeiten vorgebe und diese ggf. auch beim Zuschlag berücksichtigte, handele es sich nur um einen Wunsch des Auftraggebers für die späteren Verhandlungen über die Vertragsanpassung. Die neuen Bauzeiten werden unabhängig von einem Widerspruch durch den Bieter nicht Vertragsbestandteil. Der Autor begründet das Ergebnis damit, dass ein Nachverhandeln vergaberechtlich unzulässig sei und der Bieter in einem Aufklärungsgespräch nicht mit Verhandlungen über Vertragsanpassung rechnen müsse. Der Autor geht im Anschluss der Frage nach, ob eine Anpassung der Vergütung ausgeschlossen ist, wenn sich Auftraggeber und Bieter vor dem Zuschlag verbindlich auf eine neue Bauzeit geeinigt haben. Hier vertritt der Autor in Abgrenzung zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung, dass eine Anpassung der Vergütung nur ausgeschlossen sei, wenn hierüber vor dem Zuschlag ausdrücklich Einigkeit erzielt worden sei. Sofern eine ausdrücklich Regelung zur Vergütung fehle, könne der Bieter weiterhin eine Anpassung verlangen. Dies stützt der Autor vor allem darauf, dass die Vergütung maßgeblich durch die Bauumstände und insbesondere auch die Bauzeit beeinflusst werde und der Auftraggeber ohne eine ausdrückliche Erklärung des Bieters nicht davon ausgehen könne, dass dieser die Leistungen in der geänderten Bauzeit ohne eine Anpassung der Vergütung ausführen werde.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Konzession im Sinne des Vergaberechts – ein geheimnisvolles Wesen?

Autor
Summa, Hermann
Heft
4
Jahr
2015
Seite(n)
147-149
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 4/2015
    S.147-149
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Einleitend stellt der Verfasser die verschiedenen Typen von Konzessionen und den jeweiligen Regelungsrahmen dar. Anschließend geht er, ausgehend von einem Fall aus der Rechtsprechung – OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.11.2014, 15 Verg 10/14, auf die Einordnung von Konzessionen und öffentlichen Auftrag ein. Dabei zeigt er auf, dass diese Einordnung nicht mit der Abgrenzung zwischen öffentlichem Auftrag und Konzession begonnen werden sollte, sondern mit der Prüfung des Wesensmerkmals der Konzession, der Übertragung des Rechts zur Nutzung. Wenn schon kein solches Recht bei öffentlichen Auftraggebern vorliege, das übertragen werden kann, komme eine Konzession schon nicht in Betracht, sodass es auf Fragen, wie die Verteilung des wirtschaftlichen Risikos, nicht ankomme.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtsschutz bei gemeinsamer grenzüberschreitender Auftragsvergabe durch mehrere Auftraggeber

Autor
Summa, Hermann
Heft
4
Jahr
2015
Seite(n)
149-151
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 4/2015
    S.149-151
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Zunächst stellt der Verfasser die Reglungen zur Zuständigkeit der Vergabekammern für länderübergreifende und gemeinsame Auftragsvergaben von Bund und Ländern dar. Anschließend geht er auf die Frage ein, wie bei mitgliedsstaatsübergreifender Auftragsvergabe Rechtsschutz erlangt werden kann. Anhand der Entscheidung der VK Südbayern vom 11.03.2015, Z3-3-3194-1-65-12/14 zeigt er auf, dass in einem solchen Fall Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen angewendet werden könne. Zwar sei die Verordnung nur für gerichtliche und nicht für verwaltungsrechtliche Verfahren anwendbar, diese Einordnung sei jedoch nicht nach nationalem Recht, sondern nach Maßstäben des Unionsrechts vorzunehmen und danach sei die Vergabekammer ein Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die vergaberechtlichen Auswirkungen des ASRÄG 2014 und des SBBG

Autor
Wiesinger, Christoph
Heft
10
Jahr
2015
Seite(n)
373-379
Titeldaten
  • Wiesinger, Christoph
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 10/2015
    S.373-379
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Das ASRÄG 2014 hat einerseits die Strafbestimmungen für die Unterentlohnung von Arbeitnehmern erheblich verschärft und andererseits öffentlichen Auftraggebern das Recht zur Einsicht in die diesbezügliche zentrale Verwaltungsstrafevidenz gebracht; das SBBG hat den Umfang dieser Auskunftspflicht durch das Kompetenzzentrum LSDB explizit geregelt. Der Beitrag untersucht die Rechte und Pflichten der öffentlichen Auftraggeber im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und geht dabei auch auf die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorfragen ein.
Rezension abgeschlossen
ja

Errichtung von Unterkünften für Asylsuchende - eine vergaberechtliche Perspektive

Autor
Lageder, Anna
Jahr
2015
Seite(n)
361-365
Titeldaten
  • Lageder, Anna
  • KommJur - Kommunaljurist
  • 2015
    S.361-365
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autorin zeigt Möglichkeiten und Wege für eine rechtsichere und effiziente Errichtung von Unterkünften für Asylsuchende auf. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass die Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren angesichts der derzeitigen Situation nur bedingt geeignet ist. Dabei stellt sie zunächst die Konstellationen vor, die ohnehin nicht dem Vergaberecht unterfallen. Sodann erläutert sie die Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung. Sie verweist insbesondere auf die Mitteilungen von EU-Kommission und BMWi zur besonderen Dringlichkeit. Diese sei zwar wohl in der jetzigen Situation zu bejahen, jedoch dürfte das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bzw. die freihändige Vergabe grundsätzlich nur der Deckung des unmittelbaren Beschaffungsbedarfs dienen. Schließlich stellt sie einige Landesregelungen bzw. Erlasse für den Unterschwellenbereich vor. Sie stellt fest, dass das Vergaberecht nicht als lästiges Hindernis, sondern als Chance zur Förderung von Qualität und Innovation verstanden werden sollte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Alles Wertungssache

Untertitel
Zur richtigen Wertungsmethode bei mehreren Wertungskriterien
Autor
Rhein, Kay-Uwe
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2015
Seite(n)
9-12
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2015
    S.9-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor stellt zunächst die neuen Regelungen zu Zuschlagskriterien und zur Wertung des wirtschaftlichsten Angebots in der Richtlinie 2014/24/EU dar. Sodann zeigt er auf, wie auf Basis der Richtlinie 2004/18/EG eine transparente, nichtdiskriminierende Bewertung bei verschiedenen Zuschlagskriterien in der Praxis aussehen kann. Der Autor wendet sich dabei insbesondere der Preiswertung zu. Auch hier könnten Wertungsmethoden wettbewerbsverzerrend und intransparent sein. Dies erläutert er anhand verschiedener Beispiele. Im Rahmen der Leistungsbewertung stellt er die vom Vergabehandbuch des Bundes vorgeschlagene Wertungsmethode vor. Bei der Frage, wie die Qualität richtig bemessen werden kann, kommt er zum Schluss, dass technisch messbare Leistungsvorteile tabellarisch bewertet werden können und dann auch als Unterkriterien zu veröffentlichen sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Potenzieller Wettbewerb und Marktpreisbildung

Untertitel
Anmerkung zum Urteil des LG Bonn vom 18.12.2013 – 1 O 465/12
Autor
Greiffenhagen, Horst
Herausgeber
Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V.
Jahr
2015
Titeldaten
  • Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V. [Hrsg.]
  • Greiffenhagen, Horst
  • 2015
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Artikel ist eine Anmerkung zu einem das Preisrecht betreffenden Urteil des LG Bonn. Ausgehend von anderen Anmerkungen zum Urteil und weiterer Literatur kommt der Autor unter Berücksichtigung von relevanten Verwaltungsvorschriften zur Einschätzung, dass es bei der Marktpreisbildung im Preisrecht auf den sogenannten „potentiellen Wettbewerb“ nicht ankommen darf.
Rezension abgeschlossen
ja

Zulässige Wege zum Lieblingsprodukt

Untertitel
Produktvorgaben sind möglich, wenn sie objektiv begründbar sind
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2015
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2015
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Einleitend stellt der Verfasser die verschiedenen Typen von Konzessionen und den jeweiligen Regelungsrahmen dar. Anschließend geht er, ausgehend von einem Fall aus der Rechtsprechung – OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.11.2014, 15 Verg 10/14, auf die Einordnung von Konzessionen und öffentlichen Auftrag ein. Dabei zeigt er auf, dass diese Einordnung nicht mit der Abgrenzung zwischen öffentlichem Auftrag und Konzession begonnen werden sollte, sondern mit der Prüfung des Wesensmerkmals der Konzession, der Übertragung des Rechts zur Nutzung. Wenn schon kein solches Recht bei öffentlichen Auftraggebern vorliege, das übertragen werden kann, komme eine Konzession schon nicht in Betracht, sodass es auf Fragen, wie die Verteilung des wirtschaftlichen Risikos, nicht ankomme.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Nachunternehmer des Projektanten

Untertitel
Wenn ein Bieter mittelbar vorbefasst ist
Autor
Noch, Rainer
Gerichtsentscheidung
KG Berlin, B.v. 27.01.2015, Verg 9/14
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2015
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2015
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

KG Berlin, B.v. 27.01.2015, Verg 9/14

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor nimmt eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (KG, B. v. 27.01.2015, Verg 9/14) zum Anlass die mittelbare Beteiligung eines Bieters bei der Vorbereitung der Ausschreibung zu betrachten. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass es für eine Unterstützung des Auftraggebers „in sonstiger Weise" ausreicht, wenn ein Bieter Nachunternehmer eines Projektanten war. Dieser Vorteil sei ebenfalls auszugleichen. Das sei schwierig in Fällen, in denen spezifische Erfahrungen z.B. im Herstellungsprozess für Prototypen gemacht wurden. Bei Aufträgen, bei denen erst Entwicklungsleistungen erbracht werden müssten, sei daher die Ausschreibung einer Innovationspartnerschaft zu prüfen. Zudem sollten Auftraggeber darauf achten, dass sich bei der Beauftragung eines Projektanten die Rechte an den Ergebnissen der Projektierung sowohl des Projektanten als auch seiner Nachunternehmer vertraglich sichern.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja