Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen

Untertitel
Erläuterungen für die Vergabepraxis
Autor
Alexander Fandrey
Jahr
2014
Seite(n)
XIX, 296
Verlag
Titeldaten
  • Alexander Fandrey
  • Kohlhammer
    Düsseldorf, 2014
    S.XIX, 296
  • ISBN 978-3-555-01652-8
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Ort
Düsseldorf
Abstract
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) sowie die zugehörige Rechtsverordnung (RVO-TVgG-NRW) stellen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine Herausforderung für öffentliche Auftraggeber und Bieter dar und bisweilen wird an der Vereinbarkeit mit europäischem Recht gezweifelt. Der Autor nimmt sich dieser Thematik an und gibt sehr detaillierte Erläuterungen zu den Vorgaben des TVgG-NRW und der RVO-TVgG-NRW. Zunächst wird der Anwendungsbereich in persönlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht dargestellt und Schwellenwerte und deren Berechnung erläutert. Wobei der Autor zunächst die allgemeinen vergaberechtlichen Regeln darstellt und dann auf die Besonderheiten der Landesvorgaben eingeht. Im darauf folgenden Kapitel werden dann generelle Pflichten besprochen, wobei auch hier wieder zunächst die allgemein geltenden Vorschriften leicht verständlich erläutert und dann die Besonderheiten des NRW-Rechts beschrieben werden. In weiteren Kapiteln wird sehr detailliert auf Zuschlagskriterien, Tariftreue, Mindestentgelte, Umwelt- und Energieeffizienz sowie Frauen- und Familienförderung eingegangen. Dabei werden zu den einzelnen Merkmalen kurze erläuternde Beispiele gegeben, die die Einordnung für den Praktiker unterstützen sollen. Daran schließen sich ein Kapitel zu den Bewerber- und Bietergemeinschaften im TvgG-NRW und eines zur Eignung nach dem TVgG-NRW an. Ein eigenes Kapitel widmet sich den verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten, wie Verfahrensausschluss, Vertragsstrafen Vergabesperren oder Ordnungswidrigkeiten. Schließlich ergänzt der Autor die Ausführungen zum TVgG-NRW noch mit einem Kapitel über die Bezüge zum Zuwendungsrecht. Am Ende des Textteils werden noch die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten und deren Probleme aufgezeigt. Zur besseren Nachvollziehbarkeit für den Leser wurden das TVgG-NRW und die darauf basierende RVO-TVgG-NRW und weitere Vorschriften abgedruckt. Am Ende des Buches hat der Autor dann noch einige gelungene Übersichten als Arbeitshilfen eingefügt.
Rezensent
ISBN
978-3-555-01652-8
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2013

Autor
Byok, Jan
Heft
21
Jahr
2014
Seite(n)
1492-1499
Titeldaten
  • Byok, Jan
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 21/2014
    S.1492-1499
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Wie in den vergangen Jahren gibt der Verfasser einen umfassenden Überblick über die vergaberechtliche Entwicklung im Berichtszeitraum 2013. Anhand bedeutender Entscheidungen obergerichtlicher Rechtsprechung stellt er zunächst die Entwicklung des Vergabeverfahrensrechts und des vergaberechtlichen Rechtschutzes dar. Sodann zeigt er die Entwicklung in der nationalen und europäischen Rechtssetzung sowie internationale Entwicklungen auf. Dabei stehen die novellierten Vergaberechtsrichtlinien im Mittelpunkt der Betrachtung. Anschließend stellt er im Abschnitt „Sondervergaberecht“ die Entwicklung in den Bereichen Öffentliche Personenverkehrsdienste, Sicherheit und Verteidigung, Energie und Wasserwirtschaft und im Gesundheitswesen dar. Nach dem Abschnitt zu Vergaberecht und Fördermitteln folgt ein Ausblick.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die neuen Vergaberichtlinien - Besteht eine rechtliche oder faktische Vorwirkung der Richtlinien vor Ablauf der Frist zur Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten?

Autor
Müller, Christian
Normen
Richtlinie 2014/24/EU
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
347-354
Titeldaten
  • Müller, Christian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2014
    S.347-354
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Richtlinie 2014/24/EU

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Verfasser nimmt das Inkrafttreten der Vergaberichtlinie (RL 2014/24/EU) zum Anlass, um zu untersuchen, insoweit Auftraggeber bereits vor der Umsetzung Verfahrenserleichterungen nutzen können, insbesondere bei der Inhouse-Vergabe (Absenkung der Drittgeschäftsanteilsgrenze auf 80 %). Im Ergebnis empfehle sich dies nur für „risikofreudige" Auftraggeber. Zwar könne das nationale Recht schon vor der Umsetzung richtlinienkonform mit Blick auf die neuen Richtlinien ausgelegt werden. Es sei aber nicht absehbar, ob die Nachprüfungsinstanzen ihre bisherige Rechtsprechung mit Blick auf die neuen Richtlinien anpassen werden, oder bis zur Umsetzung in das nationale Recht beibehalten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Compliance in und für öffentliche(n) Vergabeverfahren

Autor
Schulz, Andreas
Englert, Ivonne
Heft
3
Jahr
2014
Seite(n)
126-131
Titeldaten
  • Schulz, Andreas; Englert, Ivonne
  • CCZ - Corporate Compliance Zeitschrift
  • Heft 3/2014
    S.126-131
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, wie Compliance-Verstöße von Unternehmen mittelbar und unmittelbar in öffentliche Beschaffungsvorgänge, mit dem Risiko, dass das betreffende Unternehmen von der Auftragsvergabe ausgeschlossen wird, hineinwirken. Einleitend gehen sie dabei auf die vergaberechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Gesetztestreue der Bieter ein. Sodann stellen sie dar, worin eine regelwidrige Einflussnahme vor und während des Vergabeverfahrens liegen kann. Hierbei arbeiten sie verschiedene Fallgruppen heraus. Anschließend wird der Bereich der mittelbaren Compliance-Vorgaben durch vergabefremde Kriterien beleuchtet. Daran anknüpfend werden die Folgen von Compliance-Verstößen in Bezug auf Vergabeverfahren dargestellt. Neben dem Ausschluss vom konkreten Vergabeverfahren wird auch die Sanktion der dauerhaften Vergabesperre behandelt. Abschließend werden zur Risikominimierung mögliche Compliance-Management-Maßnahmen für Bieter vorgestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Welche Vergabekammer ist die Richtige?

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Normen
§ 106a GWB
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2014
Seite(n)
51-54
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 5/2014
    S.51-54
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 106a GWB

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Neben einer Darstellung der Tatbestände, die die Zuständigkeit einer bestimmten Vergabekammer begründen, geht der Artikel auch auf die Zuständigkeit bei Gesetzlichen Krankenkassen und Einkäufen zwischen mehreren Hoheitsträgern (Bund/Land, Land/Land, Land/EU) ein. Es folgen eine Darstellung der Folgen von falscher Belehrung und Anrufung einer unzuständigen Vergabekammer.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neuere EuGH-Rechtsprechung zum Verhältnis von interkommunaler Zusammenarbeit und Vergaberecht

Autor
Sonder, Nicolas
Gerichtsentscheidung
EuGH vom 29.11.2012 C-182/11 und C-183/11 (Eco-Nord)
EuGH vom 19.12.2012 C-159/11 (Lecce)
EuGH vom 13.06.2013 C-386/11 (Piepenbrock)
Heft
5
Jahr
2014
Seite(n)
207-209
Titeldaten
  • Sonder, Nicolas
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 5/2014
    S.207-209
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH vom 29.11.2012 C-182/11 und C-183/11 (Eco-Nord), EuGH vom 19.12.2012 C-159/11 (Lecce), EuGH vom 13.06.2013 C-386/11 (Piepenbrock)

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag wertet die Entscheidungen des EuGH vom 29.11.2012 C-182/11 und C-183/11 (Eco-Nord), 19.12.2012 C-159/11 (Lecce) und vom 13.06.2013 C-386/11 (Piepenbrock) aus. Der Verfasser leitet daraus die Anforderungen des EuGH an eine vergabefreie Interkommunale Zusammenarbeit ab.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabe von Energienetzen

Autor
Preussler, Armin
Kirch, Thomas
Normen
§ 46 EnWG
§ 1 EnWG
§ 19 GWB
§ 20 GWB
§ 3 KAV
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2014
Seite(n)
67-70
Titeldaten
  • Preussler, Armin; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 6/2014
    S.67-70
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 EnWG, § 1 EnWG, § 19 GWB, § 20 GWB, § 3 KAV

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autoren geben einen Überblick über die Grundsätze der Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom und Gas. Das förmliche Vergaberecht sowie die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie finden auf solche Wegenutzungsverträge keine Anwendung. Der Rechtsrahmen wird im Wesentlichen bestimmt durch §§ 46, 1 EnWG, §§ 19, 20 GWB und die Grundsätze des AEUV. Eine Inhouse-Vergabe von Wegenutzungsrechten ist gemäß § 46 Abs. 4 EnWG nicht möglich, vielmehr muss ein transparenter und diskriminierungsfreier Wettbewerb um die Wegenutzungsrechte durchgeführt werden, bei dem allerdings die Höhe der Konzessionsabgabe als Wertungskriterium keine Differenzierung bietet. Die Rechtsprechung zur Kriteriengestaltung und -gewichtung, insbesondere im Hinblick auf die Ziele des § 1 EnWG wird angerissen, ebenso die Möglichkeit der Kombination des Konzessionswettbewerbs mit der Suche nach einem Beteiligungspartner (einstufiger Wettbewerb) bzw. der Trennung dieser Wettbewerbe (zweistufiger Wettbewerb). Die Autoren stellen kurz die derzeit gängigen Beteiligungsmodelle (z.B. Betriebsführungsmodell, Pachtmodell) vor und nehmen auf hierzu ergangene Rechtsprechung Bezug. Sie stellen Informations- und Bekanntmachungspflichten vor Ablauf des Altkonzessionsvertrags dar und empfehlen abschließend eine sorgfältige Verfahrensvorbereitung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verstößt das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen gegen EU-Recht?

Untertitel
Zur Inkoherenz von Tariftreuepflichten und Mindestlohnklauseln im Vergaberecht
Autor
Simon, Stefan
Heft
3
Jahr
2014
Seite(n)
165-176
Titeldaten
  • Simon, Stefan
  • RdA - Recht der Arbeit
  • Heft 3/2014
    S.165-176
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Gegenstand des Artikels sind das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und seine Regelungen. Der Autor befasst sich im Schwerpunkt mit der Frage, ob dessen zentrale Regelung, § 4 Abs. 3 TVgG NRW, wonach ein Mindestlohn zu zahlen ist, auf der Grundlage der EU-Vergaberichtlinien und der Arbeitnehmerentsenderichtlinie sowie insbesondere in Hinblick auf das in der Rs. Rüffert entscheidungsrelevante Gebot der gesetzgeberischen Kohärenz gemeinschaftsrechtskonform ist. Diese Frage liegt derzeit auch dem EuGH zur Prüfung vor. Abschließend setzt sich der Autor unter der gleichen Fragestellung mit § 4 Abs. 2 TVgG auseinander, wonach im öffentlichen Personenverkehr mindestens das in einem repräsentativen Tarifvertrag festgelegte Mindestentgelt zu zahlen ist.
Rezension abgeschlossen
ja

Die neue EU-Sektorenrichtlinie

Autor
Prieß, Hans-Joachim
Stein, Roland
Normen
Richtlinie 2014/25/EU
Heft
6
Jahr
2014
Seite(n)
323-328
Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim ; Stein, Roland
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2014
    S.323-328
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Richtlinie 2014/25/EU

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Die Verfasser stellen zunächst Neuerungen im Sektorenvergaberecht beim Anwendungsbereich, Inhouse-Vergaben, den Zusammenarbeitsvorschriften und Rahmenvereinbarungen vor. Sie gehen dann auf künftige Änderungen ein, die sich parallel in der neuen Auftragsvergaberichtlinie (AVR) finden (Elektronische Kommunikation, Auftragsänderungen etc.). Der abschließende Teil behandelt sektorenspezifische Modifikationen gegenüber der AVR (z.B. bei Ausschlussgründen oder Interessenskonflikten).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja