Die neue EU-Konzessionsvergaberichtlinie

Autor
Prieß, Hans-Joachim
Stein, Roland
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
499-512
Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim; Stein, Roland
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2014
    S.499-512
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit ausgewählten Punkten der EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe. Zunächst erläutern die Autoren den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der neuen EU-Konzessionsrichtlinie. Danach widmen sie sich den spezifischen Konstellationen der Inhouse-Vergabe und der interkommunalen Kooperation. Einen wesentlichen Teil macht die darauf folgende Darstellung des Verfahrens der Konzessionsvergabe aus. Abschließend werden Aspekte der Vertragsänderung und des Rechtsschutzes erläutert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Public Procurement System of Ukraine in the Context of the EU-Ukraine Association Agreement

Autor
Malolitneva, Vesta
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
126-137
Titeldaten
  • Malolitneva, Vesta
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2014
    S.126-137
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag stellt das im Licht des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine reformierte Vergaberecht der Ukraine vor und untersucht es auf Kompatibilität mit den Vorstellungen der EU. Die Verfasserin kommt zu dem Schluss, dass eine Anpassung in weiten Teilen bereits gelungen ist und arbeitet die Stellen heraus, in denen noch Änderungsbedarf besteht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Tightening the Common External Trade Policy on “Uncovered Procurement”: A Populist Move or Well-thought-out Measure?

Autor
Gorski, Jedrzej
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
104-112
Titeldaten
  • Gorski, Jedrzej
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2014
    S.104-112
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag stellt die Pläne der europäischen Kommission für Rechtsvorschriften dar, die den Ausschluss von Bietern aus Drittstaaten erlauben würden, wenn die Drittstaaten ihrerseits ihre Märkte nicht für europäische Unternehmen öffnen. Der Gesetzgebungsvorgang als solcher ist noch nicht sehr weit gediehen und Fortschritte werden nicht zeitnah erwartet. Von der Reglung betroffen wären nur Vergaben oberhalb von 5 Mio. Euro.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The New European Directive on the Award of Concession Contracts – Promoting Value for Money in PPP Contracts?

Autor
Burnett, Michael
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
86-103
Titeldaten
  • Burnett, Michael
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2014
    S.86-103
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Artikel beschäftigt sich unter dem Aspekt, dass die Vergabe einer Konzession eine Form der Public Private Partnership (PPP) ist, mit der neuen Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU. Er beleuchtet dazu die entscheidenden Stationen und Diskussionspunkte in der langen Entstehungsgeschichte dieser Richtlinie. Auf dieser Grundlage stellt der Verfasser die wesentlichen Regelungen der Konzessionsrichtlinie vor. Abschließend beschäftigt er sich mit der Frage, ob und in welchem Ausmaß die Konzessionsrichtlinie von ihrem Ansatz und Vorschriften her die ursprünglich gesetzten Ziele erreichen kann.“
Rezension abgeschlossen
ja

Neues zur Inhouse-Vergabe

Autor
Knauff, Matthias
Normen
Art. 12 VgRL, Art. 28 SRL, Art. 17 KRL
Heft
13
Jahr
2014
Seite(n)
486-491
Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 13/2014
    S.486-491
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 12 VgRL, Art. 28 SRL, Art. 17 KRL

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die im Rahmen des neuen EU-Richtlinienpakets erstmals in das sekundärrechtliche Unionsvergaberecht aufgenommenen Regelungen zur Inhouse-Vergabe. Diese Regelungen setzen im Wesentlichen die Rechtsprechung des EuGH seit der legendären Teckal-Entscheidung aus dem Jahr 1999 um, so dass der Aufsatz zugleich diese Rechtsprechung in ihren wesentlichen Entwicklungsschritten nachzeichnet. Der Autor begrüßt es, dass der mit der längst überfälligen Kodifizierung der neben den Schwellenwerten praktisch bedeutsamsten Ausnahme vom Anwendungsbereich des Unionsvergaberechts ein großer Schritt in Richtung der Erhöhung der Rechtssicherheit getan wurde. Da aber die neuen Vorschriften auch Erweiterungen enthalten und Interpretationsspielräume eröffnen, empfiehlt der Autor dem nationalen Gesetzgeber, diese Unsicherheiten im Zuge der Umsetzung zu beseitigen. Abgerundet wird der Beitrag durch Erläuterungen zu den ebenfalls in die Richtlinien aufgenommenen Bestimmungen zur innerstaatlichen Zusammenarbeit, die sich an der Stadtreinigung Hamburg-Entscheidung des EuGH orientieren, und die Darstellung der Sonderregelungen zur vergaberechtsfreien Kooperation öffentlicher Einrichtungen in der Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (Verordnung (EG) Nr. 1370/2007).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der vergaberechtliche Mindestlohn im Fadenkreuz des EuGH

Untertitel
Auf dem Weg zu Rüffert II?
Autor
Däubler, Wolfgang
Heft
13
Jahr
2014
Seite(n)
695-701
Titeldaten
  • Däubler, Wolfgang
  • NZA - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
  • Heft 13/2014
    S.695-701
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Autor beschäftigt sich vor dem Hintergrund der Vorabentscheidungsersuchen des OLG Koblenz und der VK Arnsberg mit der Zulässigkeit „vergabespezifischer Mindestlöhne“ in den entsprechenden Landesvergabegesetzen. Nach einer Stellungnahme zur Zulässigkeit der Vorlagen kommt der Autor zunächst zum Schluss, dass die Regelungen in den Landesvergabegesetzen nicht gegen EU-Richtlinien – insbesondere die Entsenderichtlinie – verstoßen. Auch die Dienstleistungsfreiheit stehe den Landesregelungen nicht entgegen: Der Eingriff sei durch den Arbeitnehmerschutz gerechtfertigt. Diese Rechtfertigung gelte auch für einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit nach Art. 16 GRCh. Schließlich könne auch ILO-Übereinkommen Nr. 94 – obwohl von Deutschland nicht ratifiziert – als allgemeiner Rechtsgrundsatz für die Zulässigkeit von Mindestlohnvorgaben in Vergabeverfahren herangezogen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die europäische Neuregelung der Inhouse-Geschäfte – Fortschritt oder Flop?

Autor
Dabringhausen, Gerhard
Normen
Art. 12 RL 2014/24/EU
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
512-523
Titeldaten
  • Dabringhausen, Gerhard
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2014
    S.512-523
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 12 RL 2014/24/EU

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Autor untersucht die Regelungen zu Inhouse-Geschäften in Art. 12 der neuen EU-Vergaberichtlinie (VRL). Er erläutert dabei zunächst die verschiedenen Konstellationen, die von Art. 12 Abs. 1 VRL erfasst werden und geht hierbei auf zahlreiche Beispiele ein. Die Regelung macht das Vorliegen eines Inhouse-Geschäftes zunächst (a) von der ähnlichen Kontrolle wie über eigene Dienststellen, (b) einer mehr als 80%-igen Tätigkeit der kontrollierten juristischen Person, die der Ausführung von Aufgaben dient, mit denen sie von dem die Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggeber betraut wurde und (c) der Nichtbeteiligung privaten Kapitals an der kontrollierten juristischen Person mit Ausnahme nicht beherrschender Formen der privaten Kapitalbeteiligung und solcher ohne Sperrminorität abhängig. Geregelt werden damit Fälle der „echten“ Inhouse-Gesellschaften, „unechten“ Inhouse-Gesellschaften mit indirekter privater Kapitalbeteiligung sowie von Institutionen mit gesetzlicher Zwangsbeteiligung Privater. Ferner werden die Tatbestandsmerkmale von Art. 12 Abs. 2 VRL, der erstmals umgekehrten vertikalen Inhouse-Vergaben (Tochter an Mutter) sowie horizontale Inhouse-Vergaben (zwischen Töchtern und anderen Verwandten des öffentlichen Auftraggebers), dargestellt. Hierbei untersucht der Autor insbesondere die Frage, ob das Tätigkeitskriterium, das in Absatz 2 von Art. 12 VRL nicht erwähnt ist, hier keine Anwendung findet. Schließlich bereiten aus Sicht des Verfassers auch die Formulierungen in Art. 12 Abs. 3 VRL zu Inhouse-Vergaben an eine gemeinsame Tochtergesellschaft mehrerer öffentlicher Auftraggeber Schwierigkeiten. So verlangt beispielsweise Buchstabe i), dass die beschlussfassenden Organe der kontrollierten juristischen Person sich aus Vertretern sämtlicher öffentlicher Auftraggeber zusammensetzen müssen. Nicht geregelt ist hingegen, ob die erforderliche gemeinsame Kontrolle auch in Fällen eines dominierenden Mehrheitsgesellschafters gegeben ist. Ferner darf die kontrollierte juristische Person nach Buchst. iii) keine Interessen verfolgen, die denen der kontrollierenden Auftraggeber zuwiderläuft. Fraglich ist, wer dies feststellt und wie massiv der Verstoß sein muss. Kritik übt der Verfasser ferner insbesondere an der dogmatischen Formulierung der neuen Inhouse-Regelung. Während der EuGH in seiner Rechtsprechung davon ausgeht, dass es bei einem Inhouse-Geschäft aufgrund der im Vergaberecht geltenden funktionalen Betrachtungsweise an zwei verschiedenen Personen fehlt und damit ein öffentlicher Auftrag nicht gegeben ist, geht der deutsche Text der Richtlinie vom Vorliegen eines öffentlichen Auftrags aus, bei dem lediglich die Anwendung der Vergaberichtlinie ausgeschlossen ist, weshalb er die Frage aufwirft, ob bei Inhouse-Geschäften das europäische Primärrecht oder beispielsweise die Vergabegesetze der Länder Anwendung finden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Basiswissen Vergaberecht : ein Leitfaden für Ausbildung und Praxis

Autor
Rechten, Stephan
Röbke, Marc
Jahr
2014
Seite(n)
247
Titeldaten
  • Rechten, Stephan; Röbke, Marc
  • Bundesanzeiger Verlag
    Köln, 2014
    S.247
  • ISBN 978-3-8462-0012-4
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Köln
Abstract
Aus der Monatsinfo 7/2014: Betont praxisbezogen beschreiben die Autoren Aufbau und Anwendung des Vergaberechts. Den Schwerpunkt der Darstellung bilden die Abschnitte zu Verfahrensarten, Vorbereitung und Ablauf eines Vergabeverfahrens, Abschluss des Vergabeverfahrens und Dokumentation. Diesen Abschnitten vorangestellt sind Erläuterungen zu Grundlagen, Zweck und Grundprinzipien des Vergaberechts sowie zum subjektiven und objektiven Anwendungsbereich und den Schwellenwerten. Die Darstellung schließt mit einem Abschnitt zum Rechtsschutz und einem Serviceteil, vor allem mit Adressen von Nachprüfungsinstanzen sowie Checklisten und Hinweisen auf sonstige Informationsquellen. Zahlreiche Praxistipps und einige graphische Übersichten sowie Tabellen ergänzen die eigentliche Darstellung. Die wenigen Fußnoten enthalten überwiegend Urteile oder kurze erläuternde Hinweise.
ISBN
978-3-8462-0012-4
Rezension abgeschlossen
ja

Verwaltung 2030: neues Verwaltungsmanagement für die Verwaltung von morgen

Herausgeber
Glock, Christoph
Broens, Michael
Jahr
2013
Seite(n)
XI, 300
Titeldaten
  • Glock, Christoph, Broens, Michael [Hrsg.]
  • B + G Wissenschaftsverlag
    Würzburg,, 2013
    S.XI, 300
  • ISBN 978-3-944325-01-9
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Würzburg,
Abstract
Aus der Monatsinfo 7/2014: Diese neue Studie enthält Ausblicke auf mögliche Entwicklungen und Lösungsvorschläge, wie der enthaltenden Mittelknappheit der Verwaltungen und den an sie gestellten gestiegenen Anforderungen im Zeichen der jüngsten demographischen Veränderungen bestmöglich wirksam zu begegnen ist. Insgesamt 28 Autoren haben Beiträge insbesondere aus betriebswirtschaftlicher Sicht geleistet. Der Sammelband deckt das gesamte Spektrum der an die Verwaltungen und die öffentlichen Unternehmen gestellten neuen Herausforderungen ab und zeigt Wege auf, wie diese ihr Handeln „fit für die Zukunft“ machen und optimal organisieren können. Der Band im Umfang von 300 Druckseiten umfasst fünf Hauptabschnitte mit 19 Kapiteln. Modernes Verwaltungsmanagement, Bürokratieentlastung der Verwaltungen, Mediation bilden den Gegenstand der ersten drei Kapitel. Der Blick über die Grenze – Österreich – fehlt nicht, ebenso nicht – als konkretes Beispiel – Grundlagen, Verbesserungen, Einnahmemöglichkeiten des Baubetriebshofs der Zukunft. Die öffentlichen Finanzen, insbesondere ihre Vorschläge zur Fortentwicklung des öffentlichen Rechnungswesens in Deutschland, sprechen die Autoren im zweiten Hauptabschnitt der Studie an. Auch hier fehlt es nicht an einem ersten Praxisbericht der Stadt Ulm zur Eröffnungsbilanz und den Steuerungsmöglichkeiten im reformierten Gemeindehaushaltsrecht NKHR für Baden-Württemberg. Ansätze für ein modernes Personalmanagement – Dienstrecht versus Arbeitsrecht, Auswirkungen des demographischen Wandels, neuzeitliche Personalarbeit – entwickeln die Autoren im dritten Hauptabschnitt der Arbeit. Auch hier ist das Beispiel eines Landratsamtes zum Vorbild für künftiges Personalmanagement genommen. Die Möglichkeiten, mittels zeitgemäßer IT-Konzepte Verwaltungsabläufe nachhaltig beschleunigen und verbessern zu können, sind im vierten Hauptabschnitt dargestellt, nachdem gerade die öffentlichen Gebietskörperschaften beim E-Government gegenüber der Wirtschaft deutlich in Rückstand geraten sind. Last but not least – auch vom Umfang her sind die Kapitel 15 bis 19 des abschließenden Hauptabschnitts der Studie zum Beschaffungswesen der Kommunen und öffentlichen Unternehmen von besonderer Bedeutung. Umweltschutz und Energieeffizienz, Sozialstandards und Arbeitsbedingungen, Frauen- und Familienförderung werden ungeachtet des Gebots der wirtschaftlichen Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand zunehmend ein Rolle spielen und neue Strategien zur rechtssicheren Auftragsvergabe und Vertragsgestaltung, auch in Öffentlichen-Privaten Partnerschaften (Public Private Partnerships – PPP) und Rahmenvereinbarungen, erfordern.
ISBN
978-3-944325-01-9
Rezension abgeschlossen
nein

Kartellrechtliche Beurteilung von Arbeitsgemeinschaften

Autor
Zellhofer, Georg
Motyka, Simone
Heft
5
Jahr
2014
Seite(n)
181-184
Titeldaten
  • Zellhofer, Georg; Motyka, Simone
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 5/2014
    S.181-184
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
In offenen Vergabeverfahren richtet sich die Definition des relevanten Markts danach, wie viele Bieter sich an der Ausschreibung grundsätzlich beteiligen können, und nicht danach, wie viele sich tatsächlich beteiligt haben. In der konkreten Ausschreibung von Installationsleistungen überschritten die Marktanteile der beteiligten Arbeitsgemeinschaften nicht die zulässigen Grenzen für Bagatellkartelle.
Rezension abgeschlossen
nein