Modification of Public Contracts
Untertitel
Transposition and Interpretation of the new EU Directives
Normen
Art. 72 Richtlinie 2014/24/EU
Art. 89 Richtlinie 2014/25/EU
Art. 43 Richtlinie 2014/23/EU
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2015
Seite(n)
35-49
Titeldaten
- Domínguez Olivera, Rafael
- EPPPL - European Public Private Partnership Law
-
Heft 1/2015
S.35-49
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 72 Richtlinie 2014/24/EU, Art. 89 Richtlinie 2014/25/EU, Art. 43 Richtlinie 2014/23/EU
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
In Fällen erheblicher nachträglicher Änderungen eines Vertrages verlangen die neuen EU-Vergaberichtlinien die Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses und die gleichzeitige ausschreibungspflichtige Neuvergabe. Diese schwerwiegende Folge sei laut Verfasser jedoch nur unzureichend geregelt. Daher soll im Rahmen des vorliegenden Beitrags eine Auslegungshilfe geboten werden. Der Verfasser analysiert Fälle erheblicher und nicht erheblicher Änderungen und zeigt mögliche Handlungsoptionen auf. In diesem Zusammenhang wird auch das spanische Vergaberecht als Auslegungshilfe herangezogen, da dieses Parallelen zu den neuen europarechtlichen Regelungen aufweise. Im Ergebnis resümiert der Autor, es sei zwar positiv zu werten, dass sich das europäische Vergaberecht in Fällen erheblicher nachträglicher Änderungen eines Vertrages nunmehr nicht mehr nur noch auf wenige Entscheidungen des EuGH stütze. Dennoch hätte eine derart schwerwiegende Folge ausführlicherer Regelungen bedurft. Zudem hätten weitere Handlungsoptionen zur Neuausschreibung erwogen werden müssen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja