Die Berücksichtigung von Switching Costs bei der öffentlichen Beschaffung von ITK-Leistungen
Untertitel
Warum das Vergaberecht resultierende Wettbewerbsvorteile des Altauftragnehmers duldet
Normen
§ 19 EG Abs. 9 VOL/A
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2014
Seite(n)
281-286
Titeldaten
- Opitz, Marc
- CR - Computer und Recht
-
Heft 5/2014
S.281-286
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 19 EG Abs. 9 VOL/A
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Wenn ein anderer Bieter als der Altauftragnehmer eine Ausschreibung gewinnt, können insbesondere bei IT-Leistungen zusätzliche Kosten entstehen, da der neue Auftragnehmer eingearbeitet werden muss, Prozesse geschaffen werden müssen und der Auftraggeber eventuell die neue Leistung in seine IT-Landschaft migrieren und alte Datenbestände transformieren muss. Der Autor untersucht, ob und in welchem Umfang es vergaberechtlich zulässig ist, diese Kosten bei der Wertung der Angebote zu berücksichtigen. Möglichkeiten seien die funktionale Beschreibung von Systemzielen, die Verwendung von Bedarfspositionen und Bewertung von Mehrkosten des Auftraggebers durch Preisaufschläge.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja