Neues zur Wertung von Nebenangeboten

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
38-40
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 4/2014
    S.38-40
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Die Autoren fassen in ihrem Beitrag die wesentlichen Gründe der Entscheidung des BGH Beschlusses vom 07.01.2014 (X ZB 15/13) zusammen, wonach Nebenangebote bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden dürfen, wenn als alleiniges Zuschlagskriterium der günstigste Preis berücksichtig wird. Die Autoren heben dabei hervor, dass der BGH der bisher praktizierten Gleichwertigkeitsprüfung bei der Prüfung von Nebenangeboten eine Absage erteilt hat. Stattdessen sind Mindestanforderungen an Nebenangebote so konkret zu definieren, dass die Vergleichbarkeit mit dem Qualitätsstandard und den sonstigen Ausführungsmerkmalen des Vorschlags des Auftraggebers gewährleistet wird. Die Unterschreitung des durch den Auftraggeber vorausgesetzten Qualitätsniveaus muss gemäß den Ausführungen des BGH berücksichtigt werden. Die Autoren weisen darauf hin, dass dann auch bessere Qualität entsprechend zu bewerten sein wird. Wie leicht (oder schwer) die aus vergaberechtlicher Sicht zu begrüßenden Vorgaben des BGH von Auftraggebern in Zukunft umgesetzt werden, werde die Praxis zeigen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Weg mit alten Zöpfen: Die Wertung von Nebenangeboten

Autor
Kirch, Thomas
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
212-216
Titeldaten
  • Kirch, Thomas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2014
    S.212-216
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Roland Stein , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Autor befasst sich mit der Entscheidung des BGH vom 07.01.2014 zur Wertung von Nebenangeboten. Der BGH habe die – bisher aufgrund abweichender OLG-Entscheidungen – unklare Rechtslage grundlegend geklärt. Nebenangebote dürften grundsätzlich nicht zugelassen und gewertet werden, wenn bei einem Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium vorgesehen sei. Gestiegen sei dadurch die Bedeutung der Festlegung und Bewertung von Zuschlagskriterien. Ferner begrüßt der Autor die klare Absage des BGH zur Gleichwertigkeitsprüfung. Die Entscheidung habe zudem auch Auswirkungen auf Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des GWB-Vergaberechts.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

„Erfahrung auf nationalen Märkten“kein zulässiges Wertungskriterium

Autor
Hertwig, Stefan
Gerichtsentscheidung
EuG, Urteil vom 29.05.2013, Rs. T-384/10
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
205-208
Titeldaten
  • Hertwig, Stefan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2014
    S.205-208
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuG, Urteil vom 29.05.2013, Rs. T-384/10

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor bespricht in seinem Aufsatz die Entscheidung des EuG vom 29.05.2013 (Rs T-384/10). Nach der Darstellung des Sachverhaltes geht er auf die Rechtsquellen ein, aus welchen sich vergaberechtliche Pflichten begründen können. Er verweist darauf, dass im Urteil erstmals die Rechtsprechung zu vergaberechtlichen Pflichten aus dem europäischen Primärrecht auf ein Zuwendungsverhältnis nach europäischem Recht angewandt wird. Im Anschluss setzt er sich mit dem konkreten Entscheidungsinhalt auseinander. Hier hatte das EuG das Zuschlagskriterium „Qualität und Ausführungsfrist der Arbeiten während der letzten fünf Jahre in Spanien, Andalusien und für GIASA" als unzulässig beanstandet. Der Autor verallgemeinert daraus, dass Auftraggeber bei europäischen Ausschreibungen keine lokalen Marktkenntnisse fordern dürfen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Problematik, dass bei Fehlen einer vollständigen Harmonisierung der Normen den ausländischen Bietern geltende nationale Normen nicht bekannt sein könnten und dass der Auftraggeber in diesem Fall für den Lernprozess des ausländischen Bieters zahlen muss.
Rezension abgeschlossen
ja

Geschäftsmodelle beim kommunalen Ausbau von Breitbandnetzen und deren vergaberechtliche Qualifizierung

Autor
Bary, Tarek-Leander
Normen
§§ 99 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 10 Satz 2, 100 a Abs. 4 GWB
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
208-212
Titeldaten
  • Bary, Tarek-Leander
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2014
    S.208-212
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 99 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 10 Satz 2, 100 a Abs. 4 GWB

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche vergaberechtlichen Pflichten und Vorgaben kommunale Gebietskörperschaften im Rahmen von Projekten zum kommunalen Ausbau von modernen Telekommunikationsnetzen beachten müssen. Es wird geklärt, dass dies im Wesentlichen davon abhängt, welche Verträge die Kommunen mit Dritten abschließen, auf welcher Stufe der Wertschöpfung beim Bau und Betrieb von kommunalen Netzen sich eine Kommune direkt oder durch eigene oder Gemeinschaftsunternehmen an derartigen Projekten beteiligt und in Form welchen Geschäftsmodells dies geschieht. Daneben wird auf den Ausnahmetatbestand des § 100a Abs. 4 GWB näher eingegangen sowie beleuchtet, welche Grenzen bei der Ausgestaltung eines Geschäftsmodells als Dienstleistungskonzession zu beachten sind, um die Erleichterungen für die Vergabe solcher Konzessionen rechtssicher in Anspruch nehmen zu können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Gestaltung der Ausschreibung von Bauaufträgen. Nach dem Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahren

Autor
Gölles, Hans
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
49-53
Titeldaten
  • Gölles, Hans
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 2/2014
    S.49-53
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Für die „Preiserstellung“ von Angeboten sieht das BVergG 2006 zwei Verfahrensarten vor: einerseits das „Preisangebotsverfahren“ gemäß § 2 Z 27 BVergG und andererseits das „Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahren“ (im Folgenden kurz: PA-PN-V) gemäß § 2 Z 28 BVergG. Welche Vergabe-Voraussetzungen sind für das PA-PN-V maßgeblich? Wie ist vom Auftraggeber bei Bauaufträgen nach dem PA-PN-V in den Ausschreibungsunterlagen der Leistungsumfang (das Bau-Soll) zu konkretisieren? Ist das PA-PN-V für Bau-Rahmenverträge (z.B. für Jahresbauverträge mit mehrjähriger Laufzeit) geeignet bzw. zulässig?
Rezension abgeschlossen
ja

Das Arbeitsvertragsrecht-Anpassungsgesetzt (AVRAG) in öffentlichen Ausschreibungsverfahren

Untertitel
Inwieweit muss der öffentliche Auftraggeber das AVRAG in Ausschreibungsverfahren berücksichtigen?
Autor
Harrer, Martina
Lumenta, Anna
Heft
1
Jahr
2014
Seite(n)
55-61
Titeldaten
  • Harrer, Martina ; Lumenta, Anna
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 1/2014
    S.55-61
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Die beiden Autorinnen setzen sich in dem gegenständlichen Beitrag mit der Betriebsübergangsrichtlinie der Europäischen Union und der österreichischen Umsetzung (AVRAG) im Bereich des Vergaberechts auseinander. Zunächst stellen die Autorinnen die maßgeblichen Regelungen hinsichtlich eines Betriebs(teils)übergangs dar. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und einiger deutscher Entscheidungen. Im Anschluss daran erfolgt eine Auseinandersetzung mit Handlungspflichten an Auftraggeber bei der Leistungsbeschreibung in Vergabeverfahren. Am Ende des Beitrages finden sich Empfehlungen für die Praxis.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Was bringt die neue HOAI 2013

Untertitel
Teil 3: Das Leistungsbild Verkehrsanlagen
Autor
Welter, Ulrich
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
12-15
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2014
    S.12-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag ist der dritte Teil einer Beitragsreihe, die sich mit den Änderungen der HOAI 2013 befasst. Nachdem bereits die Änderungen des Allgemeinen Teils und die Änderungen im Bereich Leistungsbild Ingenieurbauwerke behandelt wurden, befasst sich dieser Teil der Beitragsreihe mit dem vierten Abschnitt des dritten Teils der HAOI, dem Leistungsbild Verkehrsanlagen. Der Verfasser stellt die Änderungen der jeweiligen Regelungen zur HOAI 2009 dar, erläutert die Neuregelungen, stellt die Auswirkungen der Änderungen dar, bewertet diese und gibt Praxishinweise.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ich sehe was, was Du nicht siehst

Untertitel
Im Check: Die Zulässigkeit von Ortsterminen mit allen Bietern
Autor
Noch, Rainer
Gerichtsentscheidung
VK Bund, B.v. 05.10.2012, VK 3-114/12
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
30-31
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2014
    S.30-31
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Bund, B.v. 05.10.2012, VK 3-114/12

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser geht in seinem Beitrag am Beispiel der Vergabe von Reinigungsleistungen der Frage nach, ob im Rahmen eines Vergabeverfahrens gemeinsame Ortstermine mit allen Bietern zulässig sind. Zunächst zeigt er auf, dass bei langwierigen Einzelbesichtigungen aufgrund der großen Zeitspannen und der daraus resultierenden unterschiedlich langen verbleibenden Bearbeitungszeit für die Angebotserstellung, Konflikte mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz entstehen können. Davon ausgehend beleuchtet er einschlägige vergaberechtliche Rechtsprechung. Er zeigt auf, dass hinsichtlich der Ausgangsfrage den bisher ergangenen Entscheidungen keine vertiefte argumentative Auseinandersetzung zu entnehmen sei. Anschließend untersucht er die Regelungen des § 97 GWB, den daraus abgeleiteten Grundsatz des Geheim-wettbewerbes sowie die Regelungen des § 12 Abs. 4 VOL/A und die entsprechende Regelung der VOB/A und zeigt unter Heranziehung des Beschlusses des VG Potsdam (Urteil vom 17.08.2010 – 3 K 1383/05) auf, dass Gleichbehandlungsgrundsatz und Geheimwettbewerb ggf. gegeneinander abzuwägen seien. Bei Sammelterminen mit großem Teilnehmerkreis seien wettbewerbswidrige Absprachen schon aufgrund der großen Beteiligung zwecklos. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchführung von Sammelterminen im Ermessen der Vergabestelle stehen und diese schlüssig und nachvollziehbar begründen müsse, dass die Durchführung von Einzelterminen eine zu große zeitliche Spreizung und somit eine Ungleichbehandlung der Bieter verursacht hätte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Der Krankentransport und das Kartellrecht

Untertitel
Zu den wettbewerbsrechtlichen Aspekten einer Rekommunalisierung
Autor
Beckmann-Oehmen, Katrin
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
8-11
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2014
    S.8-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autorin untersucht anhand eines Fallbeispiels aus NRW die rechtliche Zulässigkeit der Rekommunalisierung von Krankentransportleistungen. Im Beispiel beschloss eine kreisfreie Stadt die Krankentransportleistung teilweise zu rekommunalisieren und die restliche Leistung in drei Pakete aufgeteilt an Externe zu vergeben. Dieses Vorhaben wurde wegen vermeintlicher Verstöße in einem Nachprüfungsverfahren, einem verwaltungsgerichtliche sowie einem zivilrechtlichen Verfahren angegriffen. Die Verfasserin bespricht dann die einzelnen Angriffspunkte, insbesondere die vergaberechtliche Zulässigkeit der Aufteilung des Auftrages und die kartell- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Rekommunalisierung. Hierzu wird dann der für Krankentransportleistungen relevante Markt herausgearbeitet. Dieser sei bundesweit, mindestens aber landesweit abzugrenzen, so dass die Kommune keine marktbeherrschende Stellung innehabe. Schließlich wird dargestellt, weshalb die Rekommunalisierung auch nicht in die durch Art. 12 und 14 GG geschützten Rechte eingreife.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Mittelwert in der Kritik

Untertitel
Bessere Preiswertung trotz höheren Preises - darf das sein?
Autor
Noch, Rainer
Gerichtsentscheidung
VK Bund, B.v. 21.11.2013, VK 2-102/13
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
28-29
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2014
    S.28-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Bund, B.v. 21.11.2013, VK 2-102/13

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Verfasser setzt sich kritisch mit der Mittelwert-Methode bei der Bewertung der Angebotspreise auseinander. Anlass hierfür ist eine Entscheidung der VK Bund, wonach diese Methode in dem konkreten Fall für unzulässig erachtet wurde. Es kam dem Auftraggeber darauf an, nicht den billigsten Bieter nehmen zu müssen, weil bei diesen Angeboten der Verdacht bestehe, dass die Qualität schlechter sei. Dann fließen jedoch Leistungskriterien in die Preiswertung ein, was vergaberechtlich unzulässig sei. Der Autor arbeitet im Anschluss weitere Kritikpunkte heraus. Nach der Mittelwert-Methode erhalte der Bieter die beste Bewertung, dessen Angebotspreis dem Mittelwert aus allen Angeboten am nächsten komme. Dies sei problematisch, da den Bietern der Mittelwert bei Angebotserstellung nicht bekannt sei und sie diesen bei ihrer Angebotskalkulation nicht berücksichtigen könnten. Weiterhin sei die Wertung durch Hoch- und Niedrigpreisangebote manipulierbar. Schließlich führe der Mittelwert dazu, dass bei gleicher Leistungspunktzahl nicht das Angebot mit dem niedrigsten Preis gewinne. Der Autor weist daraufhin, dass einige dieser Argumente auch auf die in der UfAB genannten Medianmethode und die vom BMI zurückgezogene gewichtete Richtwertmethode in Frage stellen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja