Vertragsänderungen versus Vergaberecht

Untertitel
Möglichkeiten und Grenzen der Änderung von ausschreibungspflichtigen Verträgen bei Leistungsstörungen
Autor
Malmendier, Bertrand
Wild, Michael
Normen
§ 55 VwVfG
Heft
1
Jahr
2014
Seite(n)
12-19
Titeldaten
  • Malmendier, Bertrand ; Wild, Michael
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2014
    S.12-19
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 55 VwVfG

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erörtert die Grenzen von Vertragsänderungen nach Vertragsschluss. Schwerpunkte sind Leistungsstörungen, insbesondere in Fällen der Änderung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB, sowie Vergleiche. Für die Verfasser sind im Rahmen von Leistungsstörungen auch weitreichende Vertragsänderungen zulässig, sofern dies nicht auf eine Neuverhandlung oder eine Benachteiligung anderer Bieter hinausläuft. Speziell bei Vergleichen empfehle sich eine Orientierung an den Maßgaben des § 55 VwVfG für verwaltungsrechtliche Vergleichsverträge.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Forderung nach sozialversicherungspflichtigem Personal in Vergabeverfahren?

Autor
Schwabe, Christof
Normen
§ 97 Abs. 4 Satz 2
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf 17.01.2013
Heft
12
Jahr
2013
Seite(n)
753-755
Titeldaten
  • Schwabe, Christof
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2013
    S.753-755
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 Satz 2

OLG Düsseldorf 17.01.2013

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
In seinem Aufsatz bespricht der Verfasser einen Beschluss des OLG Düsseldorf. Darin hat das Gericht entschieden, dass bei der Ausschreibung von Gebäudereinigungsleistungen die Anforderung, wonach der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung nur sozialversicherungspflichtiges Personal einsetzen darf, vergaberechtswidrig sei, weil der erforderliche Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand fehle. Zudem stelle die Forderung, dass nur Personal eingesetzt werden dürfe, das über ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Hinweise auf eine Beteiligung an Straftaten verfüge, eine Mindestanforderung an die Eignung des Unternehmens dar, für die es ebenfalls an dem erforderlichen sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand fehle. Nicht vergaberechtswidrig sei dagegen die Forderung nach einem vom Bieter einzureichenden Schulungskonzept, das im Rahmen der Entscheidung über den Zuschlag bewertet wird. Der Aufsatz untersucht nicht nur die dogmatischen Grundlagen der Entscheidung, auch die sich aus ihr ergebenden Konsequenzen für die Ausgestaltung von Vergabeverfahren werden kritisch untersucht. Für öffentliche Auftraggeber könnte es zumindest im Einzelfall durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein, ein polizeiliches Führungszeugnis von Mitarbeitern, die mit der Innenreinigung von Gebäuden betraut sind, zu verlangen, um geheimhaltungsbedürftige Informationen von Finanzämtern, Ministerien oder ähnlichen Institutionen zu schützen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Autonomie trotz mittelbarer staatlicher Finanzierung?

Untertitel
Die Rechtsprechung des EuGH zu dem Kriterium der überwiegenden Finanzierung einer Einrichtung
Autor
Hausmann, Friedrich Ludwig
Queisner, Georg
Heft
1
Jahr
2014
Seite(n)
1-12
Titeldaten
  • Hausmann, Friedrich Ludwig ; Queisner, Georg
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2014
    S.1-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Roland Stein , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich anlässlich des EuGH-Urteils zur Ablehnung der Auftraggeber-Eigenschaft von Ärztekammern mit dem Kriterium der überwiegenden Finanzierung einer Einrichtung durch öffentliche Stellen. Bei einer öffentlichen Finanzierung sei das Vergaberecht anzuwenden, damit vermieden werde, dass der „Geldgeber“ das Abhängigkeitsverhältnis des Empfängers ausnutzen könne, um seine (staatlichen) Interessen rechtswidrig durchzusetzen. Die Autoren beschreiben das Kriterium der überwiegenden Finanzierung hinsichtlich der Rundfunkanstalten, der gesetzlichen Krankenkassen und der Ärztekammern und bewerten dieses. Sodann befassen sie sich mit der nunmehr maßgeblichen Frage, welche Auswirkungen der vom EuGH eingeführte Begriff der organisatorischen und haushaltstechnischen Autonomie in anderen Bereichen habe und erläutern dies anhand der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Industrie- und Handelskammern.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Qualität durch Eignungs- und/oder Zuschlagskriterien?

Autor
Dittmann, Kerstin
Normen
§ 16 VOL/A
§ 19EG VOL/A
§ 16 VOB/A
§ 16EG VOB/A
§ 4 VgV
§ 5 VgV
Gerichtsentscheidung
BGH, Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 109/96
BGH, Urteil vom 15. 4. 2008 - X ZR 129/06
OLG Celle, Beschl. v. 12.01.2012 − 13 Verg 9/11
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.02.2012 - VII Verg 85/11
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.03.2012 - VII Verg 82/11
OLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.05.2012 − VII-Verg 68/11
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2012 – VII-Verg 24/12
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.05.2013 - 11 Verg 6/13
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.06.2013 – VII-Verg 4/13
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.12.2012 – 15 Verg 10/12
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.06.2013 – VII-Verg 7/13
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2011 – VII-Verg 16/11
OLG München, Beschl. v. 25.07.2013 - Verg 7/13
Heft
12
Jahr
2012
Seite(n)
746-753
Titeldaten
  • Dittmann, Kerstin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2012
    S.746-753
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16 VOL/A, § 19EG VOL/A, § 16 VOB/A, § 16EG VOB/A, § 4 VgV, § 5 VgV

BGH, Urt. v. 08.09.1998 - X ZR 109/96, BGH, Urteil vom 15. 4. 2008 - X ZR 129/06 , OLG Celle, Beschl. v. 12.01.2012 − 13 Verg 9/11, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.02.2012 - VII Verg 85/11, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.03.2012 - VII Verg 82/11, OLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.05.2012 − VII-Verg 68/11, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.11.2012 – VII-Verg 24/12, OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.05.2013 - 11 Verg 6/13, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.06.2013 – VII-Verg 4/13, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.12.2012 – 15 Verg 10/12, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.06.2013 – VII-Verg 7/13, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2011 – VII-Verg 16/11, OLG München, Beschl. v. 25.07.2013 - Verg 7/13

Dr. Anne Rausch, CMS Hasche Sigle, Köln
Abstract
Die Autorin befasst sich mit dem Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, welches seit 1998 der ständigen Rechtsprechung des BGH bei der Angebotswertung entspricht und im Jahr 2008 durch diesen in der "Sporthallen-Entscheidung" entgegen vereinzelter anders lautender oberlandesgerichtlicher Entscheidungen bestätigt wurde. Sodann stellt die Autorin zahlreiche seit 2012 ergangene Entscheidungen dar, die es erlauben, Eignungsanforderungen auch auf der vierten Wertungsstufe zu berücksichtigen, wenn diese speziell für den konkreten Auftrag von Bedeutung sind. Diese Entwicklung führt sie insbesondere auf die neue EU-Vergaberechtsrichtlinie zurück, die die Berücksichtigung klassischer Eignungskriterien wie Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals ausdrücklich zulässt, wenn diese erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben. Die Autorin begrüßt diese Entwicklung, da insbesondere die aus der Rechtsprechung folgenden Abgrenzungsschwierigkeiten ausgeräumt würden, weist aber darauf hin, dass noch zu klären sei, wann ein erheblicher Einfluss auf das Niveau der Auftragserfüllung vorliege.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nachweis der Eignung durch Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA-Bau

Autor
Lorenz, Marco
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2013
Seite(n)
122-126
Titeldaten
  • Lorenz, Marco
  • Vergabe News
  • Heft 11/2013
    S.122-126
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA-Bau als Eignungsnachweis wird u.a. im Vergabehandbuch des Bundes (VHB) im Formblatt 124 verlangt. Der Verfasser ist der Ansicht, dass dies rechtswidrig sei, da die SOKA-Bau keine allgemeine Sozialkasse ist, sondern lediglich eine privatwirtschaftlich organisierte Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes. Die Zahlung erfolgt also aufgrund einer tariflichen Verpflichtung, nicht einer gesetzlichen, wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass die Forderung nach einer solchen Unbedenklichkeitsbescheinigung unzulässig sei und damit ein Risiko für die Vergabestellen schaffe, die die Vorlage verlangen würden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe öffentlicher Aufträge in China

Autor
Yuan, Li
Heft
8
Jahr
2013
Seite(n)
763-765
Titeldaten
  • Yuan, Li
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2013
    S.763-765
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor stellt das chinesische Vergaberecht, ausgehend von den Rechtsgrundlagen über die Erläuterung der öffentlichen Auftraggeber, der öffentlichen Aufträge und der Beschaffungsliste bzw. den Schwellenwerten, vor. Anschließend erläutert er kurz die verschiedenen Verfahrensarten: öffentliche Ausschreibung, nichtöffentliche Ausschreibung, wettbewerblicher Dialog, Beschaffung von einem Einzelanbieter und die Preisanfrage. Daneben kann die Zentralregierung weitere Vergabearten bestimmen. Abschließend wird auf die vierstufig ausgestalteten Rechtschutzmöglichkeiten eingegangen, die sog. Bezweifelung als Vorverfahren der Beschwerde, welche wiederum das Vorverfahren des Widerspruchs oder der Klage darstellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes?

Untertitel
Rechtsprobleme des Konzessionierungsverfahrens nach dem EnWG
Autor
Sodan, Helge
Normen
§ 6 Abs. 1 EnWG
§ 3 Nr. 38 EnWG
§ 1 Abs. 1 EnWG
§ 11 Abs.1 EnWG
§ 20 EnWG
§ 46 EnWG
§ 1 Abs. 2 EnWG
Art. 107 AEUV
Gerichtsentscheidung
Art 108 AEUV
Heft
10
Jahr
2013
Seite(n)
433-442
Titeldaten
  • Sodan, Helge
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 10/2013
    S.433-442
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 6 Abs. 1 EnWG, § 3 Nr. 38 EnWG, § 1 Abs. 1 EnWG, § 11 Abs.1 EnWG, § 20 EnWG, § 46 EnWG, § 1 Abs. 2 EnWG, Art. 107 AEUV

Art 108 AEUV

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Nach Einführung in das Konzessionierungsverfahren Strom in Berlin stellt der Autor die einzelnen Interessenten vor und führt in die gesetzlichen Grundlagen des Konzessionsverfahrens ein. Er zeigt Problematiken im Zusammenhang mit dem Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung auf, dessen Ausgang bei Veröffentlichung des Beitrags noch ausstand. Weiter leitet der Autor aus den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen für Dienstleistungs-konzessionen konkrete Hinweise für Verfahren nach § 46 EnWG ab. Dabei wird speziell auf die möglichen Wertungskriterien eingegangen. Außerdem wird die beihilferechtliche Fragestellung vertieft, ob die uneingeschränkte Gewährträgerhaftung einer Kommune als Gesellschafterin einer Netzgesellschaft mit Art. 107 Abs. 1 AEUV vereinbar ist, was im Ergebnis verneint wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Andere Rechtsgebiete als Vorfrage im Vergaberecht

Autor
Dreher, Meinrad
Heft
11
Jahr
2013
Seite(n)
665-675
Titeldaten
  • Dreher, Meinrad
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2013
    S.665-675
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Beitrag behandelt die praktisch wie rechtlich wichtige, aber noch ungeklärte Frage, ob Vergabenachprüfungsinstanzen bei ihrer Entscheidung rechtliche Fragen aus anderen Rechtsgebieten berücksichtigen müssen. In der Praxis betrifft das vor allem Beihilfe-, Kartell- und Kommunales Wirtschaftsrecht. Die praktische Handhabung der Thematik erfolgt nach der Feststellung des Autors, soweit eine Berücksichtigung anderer Rechtsgebiete vor dem Hintergrund des Für und Wider – „Konzentrationsziel versus Verfahrensbeschleunigung“ – bislang überhaupt stattfinde, auf der Grundlage einer Inzidentprüfung. Bislang zeige sich noch ein „erstaunlich inkonsistentes Bild“. Der Autor schlägt vor, das Problem auf der Grundlage eines „rechtsübergreifenden Ansatzes“ mit dem „Kriterium der Voraussetzungsabhängigkeit“ zu lösen. „Berücksichtigungsfähig“ seien in einem Nachprüfungsverfahren alle Ansprüche, die gem. § 104 Abs. 2 GWB auf eine Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet seien. Das bedeutet im Ergebnis, dass eine Drittfrage nicht zu berücksichtigen ist, wenn sie für die Entscheidung über den Nachprüfungsantrag offen bleiben kann.
Rezension abgeschlossen
ja

No) Limits in der Vergabe?

Untertitel
Rechte- und Pflichtenprogramm bei der Loslimitierung als vergaberechtlichem Instrument
Autor
Manz, Tobias
Yannick, Schönwälder
Normen
§ 97 Abs. 4 GWB
Art. 3 Abs. 1 GG
Heft
6
Jahr
2013
Seite(n)
852-860
Titeldaten
  • Manz, Tobias ; Yannick, Schönwälder
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2013
    S.852-860
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 GWB, Art. 3 Abs. 1 GG

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert Voraussetzungen von und Anforderungen an Loslimitierungen. Die Rechtsprechung gehe zutreffend von der Zulässigkeit von Loslimitierungen auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage aus. Sie bedürften allerdings sachlicher Rechtfertigung (z.B. Minimierung des Ausfallrisikos, Sicherung künftigen Wettbewerbs, Vermeidung von Interessenskonflikten) und einer hinreichenden Dokumentation durch die Vergabestellen. Sofern ein vernünftiger sachlicher Grund angeführt werden kann, werde dieser in aller Regel verhältnismäßig zur möglichen Beeinträchtigung potentieller Bieter sein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja