Ausschreibung von Öko- und Fair-Trade-Produkten mittels Gütezeichen
Normen
Art. 23 VKR
Art. 47 ff. VKR
Gerichtsentscheidung
EuGH NZBau 2012, 445
Heft
11
Jahr
2012
Seite(n)
684-688
Titeldaten
- Wegener, Bernhard W.; Hahn, Jörg Ludwig
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 11/2012
S.684-688
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 23 VKR, Art. 47 ff. VKR
EuGH NZBau 2012, 445
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert anhand der EuGH-Entscheidung "EKO und MAX HAVELAAR" die Möglichkeiten des Auftraggebers zur Ausrichtung der Vergabeentscheidung an ökologischen und sozialen Aspekten. Vorgaben in der Leistungsbeschreibung (Gütezeichen, z. B. Bio-Siegel) sind nur noch eingeschränkt zulässig und nur dann, wenn die Standards transparent sind und auch alternativ erfüllt werden können. Nach Auffassung der Verfasser muss Entsprechendes gelten, wenn die Anforderungen als Bedingungen für die Auftragsausführung im Sinne des Art. 26 VKR formuliert werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja