Steine statt Brot - Das neue „Konzessionsmodell" im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz

Autor
Freese, Herbert
Schwind, Joachim
Heft
8
Jahr
2012
Seite(n)
201-208
Titeldaten
  • Freese, Herbert; Schwind, Joachim
  • NdsVBl - Niedersächsische Verwaltungsblätter
  • Heft 8/2012
    S.201-208
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren setzen sich kritisch mit der Neuregelung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes auseinander. Dieses sollte zum Schutz der gewachsenen Strukturen im Rettungsdienst nun auch die Möglichkeit der Leistungserbingung im Rahmen einer Dienstleistungskonzession ermöglichen. Zunächst werden von den Verfassern die Anforderungen an eine Dienstleistungskonzession nach den Vorgaben des EuGH dargestellt und sodann die neue Fassung des NRettDG auf entsprechende Vereinbarkeit geprüft. Zwar werde der Zahlungsstrom bei der neuen Regelung künfitg nicht mehr über den Träger des Rettungsdienstes erfolgen, doch bestünden erhebliche Zweifel an einer ausreichenden Risikoübertragung auf den Dienstleister. Hinsichtlich der Risikoverlagerung seien keine relevanten Unterschiede zwischen dem Submissionsmodell und der Konzession zu erkennen. Auch die Neuregelungen zum Großschadensereignis und optinalen Eignungskriterien werden kurz angesprochen. Lösungen zum Schutz der gewachsenen Strukturen im Rettungsdienst seien nur auf europäischer Ebene zu erreichen. Dies könne entweder dadurch erreicht werden, dass den Nationalstaaten der Erlass von eigenen Regelungen für die Beschaffung von sozialen Dienstleistungen eingeräumt werde oder im europäischen Recht eine explizite Bereichsausnahme für Rettungsdienstleistungen verankert würde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die vergaberechtliche Gretchenfrage: Wie hältst Du’s mit dem Mittelstand?

Untertitel
Der Mittelstandsschutz des § 97 III GWB bei der Vergabe von PPP- und Totalunternehmerleistungen
Autor
Manz, Tobias
Schönwälder, Yannick
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
Heft
8
Jahr
2012
Seite(n)
465-471
Titeldaten
  • Manz, Tobias; Schönwälder, Yannick
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2012
    S.465-471
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren geben zunächst einen Überblick über die rechtliche Grundsystematik der Losteilung als gesetzliche Regelung zur Förderung des Mittelstandes. Dabei gebe es für die Losteilung drei Weichenstellungen, die Bedarfs- und Leistungsbestimmung, die Frage nach der Teilbarkeit der Leistung und als letzte Stufe die technischen und wirtschaftlichen Rechtfertigungsgründe. Anhand dieser Systematik wird dann die Zulässigkeit der Gesamtvergabe bei PPP-Projekten und Totalunternehmern betrachtet. In der Regel wären in diesen Fällen wirtschaftliche Vorteile ausschlaggebend. Fraglich sei, ob dann eine teleologische Reduktion des § 97 Abs. 3 GWB geboten wäre, um die Intention Mittelstandsschutz des Gesetzgebers dennoch zu verwirklichen. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass PPP-Projekte und Totalunternehmerverträge im Einzelfall auf der dritten Stufe gerechtfertigt sein können und dann der Mittelstandsschutz dahinter zurücktreten müsse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Novellierung des Rettungsdienstrechts in Sachsen

Autor
Braun, Christian
Heft
9
Jahr
2012
Seite(n)
221-227
Titeldaten
  • Braun, Christian
  • SächsVBl - Sächsische Verwaltungsblätter
  • Heft 9/2012
    S.221-227
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor setzt sich kritisch mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) auseinander.
Hierzu erörtert er verschiedene Kritikpunkte, die dem Gesetzentwurf entgegen gehalten werden. In der Diskussion bestünden häufig generelle Vorbehalte gegen das Vergaberecht, diese seien jedoch bei der Neugestaltung der Vergabekoordinierungsrichtlinie einzubringen, nicht beim Entwurf des SächsBRKG. Auch sei die Idee einer Rekommunalisierung des Rettungsdienstes keine Lösung, da erst vor einigen Jahren die Konzession abgeschafft worden sei und dieses zudem gegen die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG verstoße, da es sich bei dem Rettungsdienstunternehmer um einen Beruf im Sinne des Art. 12 Grundgesetz handele. Weiterhin entgegnet der Autor dem Wunsch nach einem Hilfsorganisationenprivileg mit vergaberechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch den Ruf nach einem Wechsel vom Submissionsmodell zum Konzessionsmodell sieht der Verfasser kritisch, dieses sei in Sachsen vor langer Zeit aus guten Gründen abgeschafft worden und ein rechtssicheres Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession bringe gegenüber dem Vergaberecht keine bedeutenden Vorteile. Weiterhin bedürfe es auch keiner Ausnahme der Rettungsdienstleistungen vom Vergaberecht. Die hierfür angeführten Argumente wie Mitwirkung im Katastrophenschutz und Bewältigung von Großschadensereignissen, Preisdumping oder Qualitätsverluste könnten durch umsichtige Gestaltung im Vergabeverfahren ausreichend berücksichtigt werden. Wobei die Mitwirkung im Katastrophenschutz jedoch nicht zu einer Marktverengung führen und ohnehin nicht zu Lasten des Kostenträgers für den Rettungsdienst erbracht werden dürfe. Ausdrücklich geht er auf das Verbot der Vermengung von Eignungs- und Wertungskriterien ein, welches auch bei den Zuschlagskriterien gemäß dem Entwurf des SächsBRKG zu beachten sei. Im Ergebnis unterstützt der Autor den Gesetzentwurf mit der Entscheidung beim ausschreibungspflichtigen Submissionsmodell zu bleiben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des europäischen Vergaberechts in den Jahren 2011/2012

Autor
Neun, Andreas
Otting, Olaf
Heft
15
Jahr
2012
Seite(n)
566-573
Titeldaten
  • Neun, Andreas; Otting, Olaf
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 15/2012
    S.566-573
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Die Autoren bieten einen Überblick über die wesentlichen vergaberechtlichen Entwicklungen auf EU-Ebene im Zeitraum von März 2011 bis Juni 2012. Sie haben den Beitrag in drei Abschnitte gegliedert: Im ersten Teil stellen sie die Richtlinien-Vorschläge der Kommission aus Dezember 2011 vor. Schwerpunkt ist dabei der Richtlinienentwurf für die öffentliche Auftragsvergabe, deren Neuerungen sie in den Punkten "Nachrangige Dienstleistungen", "Öffentlich-rechtliche Zusammenarbeit" sowie "Eignungs- und Zuschlagskritierien" skizzieren. Im zweiten Teil berichten die Autoren über weitere Kommissionsdokumente, insbesondere dem Arbeitsdokument zur "öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit". Es folgt im dritten Teil eine kurze Besprechung von insgesamt neun Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus dem vorgenannten Zeitraum.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neugründung kommunaler Stadtwerke-Gesellschaften im Lichte des Kartellvergaberechts

Autor
Byok, Jan
Graef, Andreas
Faasch, Rolf
Normen
§ 46 EnWG
§ 3 KAV
Gerichtsentscheidung
VK Münster, Beschluss vom 08.06.2012 - VK 6/12
Heft
9
Jahr
2012
Seite(n)
556-560
Titeldaten
  • Byok, Jan; Graef, Andreas; Faasch, Rolf
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2012
    S.556-560
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 EnWG, § 3 KAV

VK Münster, Beschluss vom 08.06.2012 - VK 6/12

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag fasst die Kernpunkte der Entscheidung der VK Münster, Beschluss vom 08.06.2012 - VK 6/12 zusammen. Die Vergabekammer hatte über ein europaweit ausgeschriebenes Verhandlungsverfahren zu entscheiden, das im Vorfeld zu einer Vergabe von Konzessionen über Strom- und Gasnetze nach § 46 EnWG initiert worden ist. Mit dem vorgeschalteten Verhandlungsverfahren sollte ein strategischer Partner für den Betrieb einer von mehreren Gemeinden gegründeten Netzgesellschaft gefunden werden.
Die Vergabekammer stellte fest, dass die doppelte Verwendung des Zuschlagskriteriums "Rendite des Gesamtprojekts" im Vergabe- und Konzessionierungsverfahren gegen § 97 Abs. 1, Abs. 2 GWB verstößt. Über § 104 Abs. 2 GWB als sonstige Ansprüche erkannte sie zudem Verstöße gegen § 46 EnWG, § 3 KAV sowie §§ 19, 20 GWB. In Bezug auf § 46 EnWG kommen die Autoren zum Schluss, dass die Doppelverwendung des Kriteriums zwar nicht zwingend eine unzulässige Verknüpfung mit dem Vergabeverfahren darstellen müsse, jedoch grundsätzlich eine Gefahr für die Diskriminierungsfreiheit der Konzessionsvergabe begründen kann. Der Beitrag schließt im Fazit mit einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Leitfaden des Bundeskartellamts zur Vergabe von Energiekonzessionen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

"Inhouse in der Klemme? - Wege zur Gestaltung ausschreibungsfreier Auftragsvergaben"

Autor
Losch, Alexandra
Heft
5
Jahr
2012
Seite(n)
687-697
Titeldaten
  • Losch, Alexandra
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2012
    S.687-697
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Rechtanwältin Dr. Alexandra Losch untersucht in Ihrem Beitrag „Inhouse in der Klemme? – Wege zur Gestaltung ausschreibungsfreier Auftragsvergaben“, welche Gestaltungsmöglichkeiten sich nach der derzeit geltenden Rechtslage für öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Inhouse-Aufträgen ergeben. Die Autorin untersucht zunächst die Frage, welche Fallgestaltungen in den Bereich des inhouse-schädlichen Drittumsatzes fallen. Dabei geht sie insbesondere auf die Vergabe von Konzessionen, die Zurechnung von Drittumsätzen von Tochtergesellschaften zur Muttergesellschaft, Sachverhalte, für die beihilferechtliche Aspekte relevant sind und die Interkommunale Zusammenarbeit ein. Darüber hinaus untersucht die Autorin Möglichkeiten der ausschreibungsfreien Inhouse-Vergabe bei der Beschaffung von Strom und Gas sowie im Sektorenbereich. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass im Bereich der Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe ausgeschlossen ist. Durch die Gründung einer eigenen Stromversorgungseinheit, die selbst als Sektorenauftraggeber ausgestaltet wird und im Wesentlichen die kommunalen Anteilseigner beliefert, könne die Deckung des kommunalen Energiebedarfs ohne vorherige europaweite Ausschreibung erfolgen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Öffentliche Auf- und Vergabe: Ausschreibung öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit?

Autor
Raabe, Marius
Heft
5
Jahr
2012
Seite(n)
697-710
Titeldaten
  • Raabe, Marius
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2012
    S.697-710
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Autor befasst sich mit der Frage, welche Arten der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit es gibt und unter welchen Voraussetzungen eine solche bei der Beschaffung von Leistungen in den Anwendungsbereich des EU-/GWB-Vergaberechts fällt. Er beschäftigt sich intensiv u.a. mit der vertikalen (Inhouse-Geschäft) und der horizontalen Zusammenarbeit (vgl. Urteil des EuGH in der Rs. C-480/06 Stadtreinigung Hamburg). Auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH zeigt er Kriterien auf, nach denen beurteilt werden kann, ob eine bestimmte Form der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit dem EU-/GWB-Vergaberecht unterliegt. Schließlich stellt der Verfasser die neusten Entwicklungen auf europarechtlicher Ebene vor, die sich aus dem Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der EU-Vergaberichtlinien ergeben. Auf dessen Grundlage ist eine „echte“ horizontale öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit vom EU-Vergaberecht ausgenommen.
Rezension abgeschlossen
ja

Russland: Änderungen im Vergaberecht

Untertitel
Neues Vergabegesetz für Unternehmen mit staatlicher Beteiligung
Autor
Paetsch, Evelyn
Heft
8
Jahr
2012
Seite(n)
523-528
Titeldaten
  • Paetsch, Evelyn
  • RIW - Recht der Internationalen Wirtschaft
  • Heft 8/2012
    S.523-528
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Am 1.1.2012 trat in Russland zusätzlich zum bereits bestehenden Vergaberecht für kommunale Körperschaften ein Vergabegesetz in Kraft, das den Einkauf von staatlichen oder staatlich beherrschten Unternehmen sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften regelt. Die Autorin führt zu den Hintergründen der Neuregelung aus und stellt den Anwendungsbereich dar. Sie wirft die Frage auf, ob die neuen Regelungen zu mehr Transparenz und Effizienz führen, und kommt zu dem Ergebnis, dass die Veröffentlichungspflicht zu einer besseren Information, insbesondere für die ausländischen Bieter, führt. Die Transparenz beim Verfahren selbst sieht die Autorin dagegen kritisch, da die Verfahrensvorschriften des Vergabegesetzes nicht zwingend sind, sondern die Unternehmen eigene Verfahrensabläufe festlegen können. Nach einem kurzen Abriss besonderer Regelungen geht sie auf die Sanktionsmechanismen ein. Zusammenfassend bewertet die Autorin die neuen Regelungen als einen Schritt in die richtige Richtung.
Rezension abgeschlossen
ja

Frauenquote und Vergaberecht

Autor
Koch, Jens
Normen
Art. 26, 53 VKR
Gerichtsentscheidung
EuGH Slg. 1988, I - 4635 - "Beentjes"
Heft
35
Jahr
2012
Seite(n)
1695-1703
Titeldaten
  • Koch, Jens
  • ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 35/2012
    S.1695-1703
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 26, 53 VKR

EuGH Slg. 1988, I - 4635 - "Beentjes"

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
In Zeiten, in denen die Europäische Union die "Strategische Beschaffung" propagiert, also die Vergabe öffentlicher Aufträge noch stärker als Hebel zur Bewältigung gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Probleme, wie etwa in den Bereichen Infrastruktur, Umwelt, Bildung oder Arbeitsmarkt, einsetzen will, ist die vom Autor angestellte Betrachtung des Politikziels einer Frauenquote in Führungsgremien von Unternehmen unter vergaberechtlichen Aspekten alles andere als akademisch. Aufhänger der Untersuchung ist eine im Jahr 2007 in Spanien eingeführte Regelung zu einer solchen Frauenquote, deren Einhaltung der spanische Gesetzgeber überdies als zulässiges Kriterium für die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgestaltet hat. Müssen deutsche Unternehmen also den Ausschluss von spanischen Staatsaufträgen gewärtigen, wenn sie die dortige Frauenquote nicht einhalten?

Der Autor beruhigt seine Leser mit der Auskunft, dass eine solche nationale Regelung mangels jeglichen Bezuges zum konkreten Auftrag nicht mit dem EU-Vergaberecht vereinbar ist, da bislang jeder empirische Beweis dafür fehle, dass Unternehmen, in deren Führungsgremien eine bestimmte Frauenquote überschritten ist, wirtschaftlicher arbeiten als jene, die eine solche Quote verfehlen. Er konstatiert darüber hinaus einen Verstoß gegen die primärrechtlichen Grundsätze des Diskriminierungsverbotes sowie der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit, so dass solche Regelungen ungeachtet ihrer nationalen Wirksamkeit gegenüber Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten grundsätzlich keine Geltung beanspruchen könnten.

Können mit den vom Autor schlüssig entwickelten Ergebnissen auch kompakte argumentative Bollwerke gegen eine ausufernde Indienstnahme des Vergaberechts für sozial- und gesellschaftspolitische Gleichstellungsanliegen errichtet werden, ist die Warnung vor dem letzten Wort des EuGH, dessen Entscheidungen bekanntermaßen noch schwieriger zu prognostizieren sind als diejenigen nationaler Obergerichte, leider nur zu berechtigt. Solange dieses letzte Wort nicht gesprochen ist, ist die Messe der Frauenquote im Vergaberecht noch nicht gelesen.


Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Public Procurement Law

Untertitel
An International Overview 2011 Edition
Herausgeber
Legalink and West
Jahr
2011
Seite(n)
272
Titeldaten
  • Legalink and West [Hrsg.]
  • 2011
    S.272
  • ISBN 9780314601131
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Abstract
Für insgesamt 32 Staaten und die europäische Union werden in diesem Buch die Grundsätze des jeweils geltenden Vergaberechts dargestellt. Die Beiträge sind einheitlich anhand von 17 Fragen strukturiert und standardisiert. Jeweils einleitend wird ein Überblick über die Regelwerke zum Vergaberecht gegeben. Einzelfragen betreffen Schwellenwerte, Veröffentlichungspflichten von Auftraggebern, Anforderungen an Bieter (insbesondere betreffend nicht im Land ansässige) und einzureichende Angebote sowie den Rechtsschutz primärer und sekundärer Art. Die 35 Beiträge schildern die Rechtslage in 13 Mitgliedsstaaten der EU (darunter nicht Griechenland und Spanien, was bei einem Redaktionsschluss 2010 als sehr vorausschauend zu werten ist) und das Vergaberecht der EU-Institutionen. Die USA werden in drei Beiträgen angesprochen, wobei sich einer auf die Rechtslage in Ohio bezieht. Von den insgesamt berücksichtigten 19 Nicht-EU-Mitgliedern sind möglicherweise besonders interessant Australien, Korea, Russland und USA. Der Umfang des Textteiles beträgt insgesamt 266 Seiten, was also deutlich weniger als 10 Seiten je Beitrag bedeutet. Daher wird durch dieses Buch – wie bei praktisch jedem ähnlich konzipierten Werk – nur ein erster Einblick in das Vergaberecht möglich. Ein kleiner Schönheitsfehler ist das Inhaltsverzeichnis, das ohne Seitenzahlen auskommen muss. Durch die alphabetische Reihenfolge der Beiträge findet man sich jedoch dennoch im Buch zurecht.
ISBN
9780314601131
Rezension abgeschlossen
ja