Reformierter Regelungsrahmen für Beschaffungen im Sicherheits- und Verteidigungssektor

Autor
Byok, Jan
Normen
§ 99 GWB
§ 100 GWB
§ 100c GWB
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
70-75
Titeldaten
  • Byok, Jan
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 2/2012
    S.70-75
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 GWB, § 100 GWB, § 100c GWB

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit dem reformierten Regelungsrahmen für die Beschaffung im Sicherheits- und Verteidigungssektor. Nach einer kurzen Ausführung zum Hintergrund der Reform geht er auf die Änderungen des GWB durch das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit ein (BGBl. I 2011, Nr. 64, S. 2570 bis 2575). Dabei stellt er die Änderungen beim Auftragsbegriff (§ 99 Abs. 7 bis 13 GWB) und bei den Ausnahmetatbeständen (§§ 100 und 100c GWB) dar. Unter der Überschrift "Besonderheiten des Vergabeverfahrens" macht der Autor einen kurzen Ausflug zu den Vorgaben der Verteidigungsvergaberichtline für das materielle Vergabeverfahren; er verweist auf die Sicherheit sensibler Informationen und die Versorgungssicherheit, ohne jedoch auf die bereits erfolgte Umsetzung in §§ 6 VS, 8 VS, 16 VS und 19 VS VOB/A einzugehen. Im Anschluss widmet sich der Autor noch den Änderungen beim Rechtsschutz.
Rezension abgeschlossen
ja

Muss die Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken an einen privaten Investor zum Zwecke der Bebauung öffentlich ausgeschrieben werden?

Autor
Bank, Wilfried J.
Normen
§ 99 Abs. 3 GWB; Art. 1 Abs. 2 lit. b VKR 2004/18/EG
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urt. v. 25.03.2010 - Rs. C-451/08
BGH, Urt. v. 22.02.2008 - V ZR 56/07
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
174-183
Titeldaten
  • Bank, Wilfried J.
  • BauR - Baurecht
  • Heft 2/2012
    S.174-183
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 3 GWB; Art. 1 Abs. 2 lit. b VKR 2004/18/EG

EuGH, Urt. v. 25.03.2010 - Rs. C-451/08, BGH, Urt. v. 22.02.2008 - V ZR 56/07

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Das Urteil des EuGH vom 25.03.2010 in der Rs. C-451/08 "Helmut Müller", mit dem der EuGH die Alhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zu Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand mit städtebaulichem Hintergrund kassiert hat, hat die Grenzen zwischen ausschreibungspflichtigen und ausschreibungsfreien Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand erheblich verschoben. Der Autor zeigt nach einer einleitenden Darstellung der Rechtsentwicklung seit der Alhorn-Entscheidung des OLG Düsseldorf im Jahre 2007 diesen neuen Grenzverlauf auf und beschäftigt sich daran anknüpfend mit den sich daraus ergebenden rechtlichen Prüfpunkten, die eine Kommune im Vorfeld einer Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken an einen privaten Investor zum Zwecke der Bebauung abarbeiten muss, um sicherzugehen, auf welcher Seite dieser Grenze das Vorhaben angesiedelt ist. Im Zentrum steht nach der Rechtsprechung des EuGH die Prüfung, ob die Kommune ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse an der Ausführung der Bauleistung bzw. der Bauverpflichtung des Investors hat. Sofern die Kommune dem Investor keine über die ihr im Rahmen der städtebaulichen Regelungszuständigkeit hinausgehenden Vorgaben macht und die Veräußerung eines gemeindeeigenen Grundstücks zum Marktwert erfolgt, sei die Gemeinde bei der Veräußerung nicht an das Kartellvergaberecht gebunden. Einfacher gestaltet sich nach den Feststellungen des Autors ein kommunaler Grundstücksverkauf, wenn das Kartellvergaberecht wegen Unterschreitens des Schwellenwerts keine Anwendung findet. Hier unterliege die Gemeinde nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen besonderen rechtlichen Bindungen, insbesondere nicht der Pflicht zur Durchführung wettbewerblicher Bieterverfahren oder Interessenbekundungsverfahren, sofern die Veräußerung zu einem sachverständig festgestellten Marktpreis erfolge. Dies sei allerdings notwendig, damit die Grundstücksveräußerung keine europarechtlich unzulässige Beihilfe mit der Konsequenz der Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages darstellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kartellrechtsverstöße als Ausschlussgründe im Vergabeverfahren

Autor
Stein, Roland M.
Friton, Pascal
Huttenlauch, Anna
Heft
1
Jahr
2012
Seite(n)
38-51
Titeldaten
  • Stein, Roland M.; Friton, Pascal; Huttenlauch, Anna
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 1/2012
    S.38-51
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Die Autoren widmen sich anlässlich des Beschlusses der Vergabekammer Niedersachen (v. 24.03.2011, VgK-4/2011) der Frage, wie sich kartellrechtliche Verstöße auf die Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren auswirken. Sie untersuchen u.a., ob jeder kartellrechtliche Verstoß als eine schwere Verfehlung zu bewerten ist, die zu einem Ausschluss im Vergabeverfahren führen kann. Dafür werden zunächst die verschiedenen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe mit Bezug zu kartellrechtlichen Verstößen dargestellt. Sodann wird die Frage der Zurechnung eines Kartellrechtsverstoßes innerhalb verbundener Unternehmen thematisiert. Dafür wird zwischen vergaberechtlicher und kartellrechtlicher Zurechnung differenziert. Im Lichte des Beschlusses der Vergabekammer Niedersachen wird insbesondere die Konstellation der Zurechnung eines Verstoßes der Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft erörtert. Schließlich wird die (einzige) Möglichkeit der Wiedererlangung der Zuverlässigkeit im Wege der Selbstreinigung dargestellt und erläutert.
Rezension abgeschlossen
nein

Die rechtssichere Umsetzung sozialer und ökologischer Zwecke in der Vergabepraxis

Autor
Abate, Constantin
Normen
§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
41-47
Titeldaten
  • Abate, Constantin
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 2/2012
    S.41-47
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Verfasser erörtert, mit welchen Instrumenten sich in Vergabeverfahren soziale und ökologische Zwecke verfolgen lassen. Er diskutiert die Eignungsprüfung, die Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien sowie die besonderen Bedingungen der Auftragsausführung. Über letztere lasse sich am effektivsten Einfluss auf soziale Bedingungen von Produktionsprozessen nehmen (z. B. Verbot von Produkten aus Kinderarbeit). Die von § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB verlangte Transparenz könne dadurch sichergestellt werden, dass den Vergabeunterlagen zusätzliche Vertragsbedingungen als Bestandteil des Gesamtvertrages beiliegen und in der Leistungsbeschreibung an prominenter Stelle ein Hinweis darauf erfolgt, dass die Leistung entsprechend den beigefügten Vertragsbedingungen zu erbringen ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Möglichkeiten der Direktvergabe im ÖPNV (Schiene und Straße)

Autor
Knauff, Matthias
Normen
Art. 5 VO 1370/2007
Art. 106 Abs. 2 AEUV
Art. 14 AEUV
Art. 87e GG
Art. 106a GG
Art. 12 GG
Art. 28 GG
Art. 2 VO 1370/2007
§ 4 Abs. 3 VgV
Art. 7 VO 1370/2007
Art. 6 VO 1370/2007
§ 40 VwGO
Gerichtsentscheidung
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
65-74
Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2012
    S.65-74
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 VO 1370/2007, Art. 106 Abs. 2 AEUV, Art. 14 AEUV, Art. 87e GG, Art. 106a GG, Art. 12 GG, Art. 28 GG, Art. 2 VO 1370/2007, § 4 Abs. 3 VgV, Art. 7 VO 1370/2007, Art. 6 VO 1370/2007, § 40 VwGO

BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10

Stefan Bahrenberg , Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) , Köln
Abstract
Einleitend nimmt der Autor eine Bestandsaufnahme im Hinblick auf das gegenwärtige Wettbewerbsmodel im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Dabei werden ausführlich die Ursachen und Entwicklungen dargestellt, die zum im ÖPNV anzutreffenden Modell des Wettbewerbs um den Markt (im Gegensatz zum Wettbewerb im Markt durch unmittelbar konkurrierende Leistungen) und den dabei prägenden Einfluss der öffentlichen Hand auf die Gestaltung geführt haben. Die grundlegenden Wertungen des primären Europarechts, des deutschen Verfassungsrechts und eine Abgrenzung des Verkehrsvergabe- vom allgemeinen Vergaberecht vorangestellt, werden dann die Zulässigkeit von Direktvergaben im straßengebundenen und Schienenpersonen-Nahverkehr auf Basis der Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) erörtert. Ferner werden auch Durchführungsfragen für die konkrete Direktvergabe erörtert. Im Fazit - unter Berücksichtigung anstehender gesetzgeberischer Initiativen - wird die Erwartung formuliert, dass die VO 1370/2007 in Deutschland – langfristig - sowohl zu einer größeren Einflussnahme der öffentlichen Seite als auch zu einer Zunahme der Wettbewerbsintensität im ÖPNV führen werde, wobei nach Auffassung des Autors die Qualität der Leistung das ausschlaggebende Moment liefern könnte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschreibung „ohne“ öffentlich-rechtliche Zulassung

Untertitel
Zur Frage der Rechtmäßigkeit von Ausschreibungsverfahren, bei denen die öffentlich-rechtliche
Autor
Wagner-Cardenal, Kersten
Scharf, Jan
Dierkes, Jan-Michael
Gerichtsentscheidung
VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2005 - VgK-4/2005
OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005 - 13 Verg 6/05
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
74-80
Titeldaten
  • Wagner-Cardenal, Kersten; Scharf, Jan; Dierkes, Jan-Michael
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2012
    S.74-80
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2005 - VgK-4/2005, OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005 - 13 Verg 6/05

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Grundsätzlich hat der öffentliche Auftraggeber für eine dem Beschaffungsgegenstand zwingend zugrunde liegende öffentlich-rechtliche Zulassung zu sorgen, etwa in Form einer Baugenehmigung, eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans oder einer straßenrechtlichen Planfeststellung. Trotz Fehlens einer solchen öffentlich-rechtlichen Zulassung besteht nach Ansicht der Autoren Vergabereife, sofern der Auftraggeber keine berechtigten Zweifel über die spätere Erteilung der erforderlichen Zulassung haben muss und die Ausschreibungsunterlagen bezüglich der behördlich zuzulassenden Teile keine "Blackbox" für den Auftragnehmer darstellen. Dazu sind den Ausschreibungsunterlagen die Antragsunterlagen der Zulassung beizufügen, im Hinblick auf mögliche Änderungen konkrete Vertrags- und Preisanpassungsklauseln vorzusehen und den Bietern explizite Hinweise auf die fehlende Zulassung zu erteilen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das DGNB-Zertifikat als Leistungsanforderung – wie nachhaltig muss eine Ausschreibung sein? –

Autor
Tschäpe, Philipp
Normen
§ 7 Abs. 13 VOB/A
§ 7 Abs. 1 VOB/A
§ 6 Abs. 3 VgV
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
130-137
Titeldaten
  • Tschäpe, Philipp
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2012
    S.130-137
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 Abs. 13 VOB/A, § 7 Abs. 1 VOB/A, § 6 Abs. 3 VgV

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag untersucht den Einsatz des von der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e. V. (DGNB) erteilten DGNB-Zertifikats bei VOB-Vergaben. Nach Ansicht des Verfassers ist es zulässig, wenn bei einer Ausschreibung als Leistungsprogramm ein DGNB-Zertifikat (Gold, Silber oder Bronze) als funktionales Leistungsziel verlangt wird, der Weg dahin aber dem Bieterwettbewerb überlassen wird. Die Zertifizierungsanforderungen des DGNB seien hinreichend transparent. Die Bieter könnten zudem den Status ihres Projekts durch die Einholung eines Vorzertifikats vor Angebotsabgabe abklären. Vergaberechtliche Probleme sieht der Verfasser dann, wenn die Detailvorgaben der Vergabestelle im Leistungsverzeichnis der Erteilung des DGNB-Zertifikates entgegenstehen. Das könne zu einer Aufhebung der Ausschreibung führen. Der Auftraggeber könne den Nachweis eines DGNB-Vorzertifikates ferner als Zuschlagskriterium vorsehen. Dass mit dem DGNB-Zertifizierungsausschuss ein von der Vergabestelle unabhängiges Gremium eine Vorentscheidung trifft, ist für den Verfasser unschädlich.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Aktuelle Rechtsprechung zur IT-Vergabe im Überblick

Untertitel
Welche vergaberechtlichen Stolpersteine bei der Vergabe von IT-Leistungen zu beachten sind, zeigt die Rechtsprechung der Vergabekammern aus den letzten Monaten.
Autor
Porter, David; Hofmann, Alexander
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
20-23
Titeldaten
  • Porter, David; Hofmann, Alexander
  • Vergabe News
  • Heft 2/2012
    S.20-23
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Die Autoren stellen insgesamt zehn Entscheidungen der Vergabekammern der Länder und des Bundes aus dem Jahr 2011 vor, bei denen die spezifischen Besonderheiten von Informationstechnik als Beschaffungsgegenstand den Entscheidungsinhalt maßgeblich mitgeprägt haben. Hervorzuheben sind dabei die folgenden Themengruppen: Rügepflichten der Bieter, der Umfang sowie und die Art und Weise der Leistungsbeschreibung, die Anforderungen an Teststellungen sowie die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Durchführung und Bewertung einer Teststellung

Untertitel
Die praktische Erprobung eines angebotenen Produktes kann beim Einkauf von IT_Lösungen helfen, ein optimales Beschffungsziel zu erreichen.
Autor
Kirch, Thomas
Preussler, Armin
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
18-2012
Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Preussler, Armin
  • Vergabe News
  • Heft 2/2012
    S.18-2012
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser betrachten die Möglichkeiten und Risiken bei der Verwendung von Teststellungen im Rahmen der Angebotswertung. Dabei wird zunächst zwischen verifizierender und wertender Teststellung unterschieden. Gerade bei der verifizierenden Teststellung sei es wichtig, den Prüfungsumfang der Teststellung nicht nur auf einzelne Leistungen zu beschränken, sondern ausdrücklich auf die gesamten technischen Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erstrecken. "Ob" eine Teststellung durchgeführt werden soll, sei bereits in der Vergabebekanntmachung anzugeben, das "Wie" der Teststellung solle dann in den Vergabeunterlagen konkretisiert werden, insbesondere im Hinblick auf eventuelle Nachbesserungen durch den Bieter während der Teststellung. Schließlich sei eine Dokumentation anzufertigen, die nicht nur den Grund der Teststellung, sondern auch deren Ablauf und Ergebnisse festhält.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die UfAB V als Leitfaden für die Beschaffung von IT-Leistungen

Untertitel
Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT_leistungen stellt eine praktische Arbeitshilfe dar. Ein Überblick
Autor
Homann, Oliver
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2012
Seite(n)
16-18
Titeldaten
  • Homann, Oliver
  • Vergabe News
  • Heft 2/2012
    S.16-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor stellt in einem kurzen Überblick das Ziel und die Struktur der UfAB V vor. Dann erläutert er, wie nach diesem Leitfaden eine Wertungsmatrix mit Zielerfüllungsgraden erstellt werden kann. Schließlich erklärt der Verfasser die einfache und die erweiterte Richtwertmethode, anhand derer sich eine Rangfolge der Bieter erstellen lässt. Als Fazit lobt er die UfAB V als wertvollen Leitfaden, der Beschaffer eine wichtige Hilfe bei der Erstellung der Vergabeunterlagen sein könne und zu mehr Rechtssicherheit führe. Eine vergaberechtliche Beratung bei komplexen Beschaffungsvorhaben könne das Werk natürlich nicht ersetzen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja