Unternehmen des Schienengüterverkehrs: Auftraggeber i.S. von § 98 GWB?
Untertitel
Das Beispiel der DB Schenker Rail Deutschland AG
Normen
§ 98 Nr. 2 GWB
§ 98 Nr. 4 GWB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2012
Seite(n)
425-439
Titeldaten
- Prieß, Hans-Joachim; Marx, Friedhelm; Hölzl, Franz Josef
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 3/2012
S.425-439
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 98 Nr. 2 GWB, § 98 Nr. 4 GWB
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen des § 98 GWB und verneint sie für die DB Schenker Rail Deutschland AG (ehemals u. a. DB Cargo AG), einem Unternehmen des DB AG Konzerns. Grundlage ist ein Gutachten der Autoren für die DB Schenker Rail GmbH. Aus Sicht der Autoren ist der Schienengütertransport keine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe. Schenker Rail erbringe seine Logistikdienstleistungen zudem im entwickelten Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern und Schienenverkehrsunternehmen. Es fehle daher an der Wahrnehmung von Aufgaben "nicht gewerblicher Art". Das Unternehmen werde nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen mit Gewinnerzielungsabsicht geführt und trage sein unternehmerisches Risiko selbst. Der Beitrag untersucht sodann, ob Schenker Rail Sektorenauftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB ist. Dies wird im Ergebnis verneint, da Schenker Rail durch das Erbringen von Schienengüterverkehrsleistungen kein Netz im Sinne von Art. 5 Abs. 1 SKR betreibe. § 98 Nr. 4 GWB sei teleologisch zu reduzieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja