Bildung von Bietergemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen
Normen
§ 1 GWB
Art. 101 AEUV
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf NZBau 2012, 255
OLG Düsseldorf NZBau 2012, 252
Heft
4
Jahr
2012
Seite(n)
213 - 216
Titeldaten
- Jäger, Martin; Graef, Andreas
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 4/2012
S.213 - 216
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 1 GWB, Art. 101 AEUV
OLG Düsseldorf NZBau 2012, 255, OLG Düsseldorf NZBau 2012, 252
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Die Verfasser erläutern anhand zweier aktueller Entscheidungen des OLG Düsseldorf die wettbewerbsrechtlichen Grenzen der Bildung von Bietergemeinschaften. Die Grenzziehung zwischen Kartellrechtsverstößen, die im Nachprüfungsverfahren aufgegriffen werden können und solchen, bei denen nur kartellrechtlicher Rechtsschutz gegeben ist, sei dabei nicht völlig eindeutig. Es überzeuge auch nicht, dass das OLG Düsseldorf bei der Prüfung der subjektiven Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft von einer Einschätzungsprärogative der Unternehmen ausgeht. Überhaupt sei zweifelhaft, ob bei gemeinschaftsweiten Ausschreibungen subjektive Gründe vor dem Hintergrund des europäischen Kartellverbots aus Art. 101 AEUV anerkannt werden können. Bei europaweiten Ausschreibungen könnten sich die beteiligten Unternehmen daher nur dann sicher sein, wenn im konkreten Fall objektive Gründe für die Bildung des Konsortiums sprechen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja