Zur Pflicht der Benennung eines Schlusstermins für die Anforderung von Vergabeunterlagen in der Vergabebekanntmachung

Autor
Kuhn, Christian
Heft
1
Jahr
2012
Seite(n)
21-25
Titeldaten
  • Kuhn, Christian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2012
    S.21-25
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser geht der Frage nach, ob öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, in der europaweiten Bekanntmachung für Bauaufträge einen Schlusstermin für die Anforderungen der Vergabeunterlagen zu benennen. Zunächst stellt er die hierzu vertretenen Auffassungen und die Entscheidung der Vergabekammer Sachsen vom 09.12.2002 - 1/SVK/102-02 dar, welche die Benennung eines Schlusstermins in der Vergabebekanntmachung für erforderlich halten. Anschließend untersucht er die zugrundeliegenden Regelungen. Ausgehend von den Regelungen der RL 2004/18/EG und der Verordnung zu der Anwendung der Standardformulare stellt er fest, dass die europäischen Regelungen keine zwingende Pflicht zur Angabe eines Schlusstermins enthalten. Sodann untersucht er die nationalen Umsetzungsregelungen. Dabei prüft er, ob diese eine überschießenden Regelungsgehalt aufweisen und kommt zu dem Ergebnis, dass nach der aktuellen Ausgestaltung der VOB/A 2006 ebenfalls keine Pflicht zur zwingenden Angabe eines Schlusstermins für die Anforderungen der Vergabeunterlagen bestehe. Die Entscheidung der VK Sachsen, die auf Grundlage der VOB/A 2002 ergangen ist, sei überholt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neue Anforderungen an Konzernunternehmen bei deren Beteiligung an einer Ausschreibung

Autor
Boldt, Antje
Zerwell, Julia
Heft
1
Jahr
2012
Seite(n)
9-15
Titeldaten
  • Boldt, Antje; Zerwell, Julia
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2012
    S.9-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Die Autorinnen beschäftigen sich mit der praxisrelevanten Frage der parallelen Teilnahme von Konzernunternehmen in einem Vergabeverfahren. Dazu geben sie einen Überblick der insoweit ergangenen aktuellen nationalen und europäischen Rechtsprechung, wobei insbesondere im letzten Jahr einige präzisierende Entscheidungen zu verzeichnen sind. Abschließend werden den Vergabestellen und Bietern noch einige praxisrelevante Hinweise an die Hand gegeben, wie im Falle einer Beteiligung mehrerer Konzernunternehmen zu verfahren ist
Rezension abgeschlossen
ja

Neue Maßgaben zur Inhouse-Vergabe und zu den Anforderungen vergabefreier Vertragsänderungen

Autor
Mager, Stafan
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 – VII-Verg 20/11
Heft
1
Jahr
2012
Seite(n)
25-28
Titeldaten
  • Mager, Stafan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2012
    S.25-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 – VII-Verg 20/11

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser stellt in seinem Beitrag den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28.07.2011 – VII-Verg 20/11 dar und arbeitet die wesentlichen Kernaussagen zur Definition des Wesentlichkeitskriteriums bei Inhouse-Vergaben und zu den Voraussetzungen einer wesentlichen Vertragsänderung heraus. Hinsichtlich des Wesentlichkeitskriteriums hatte das Gericht auch den Drittumsatz eines Zweckverbands dem kommunalen Abfallentsorgungsunternehmen hinzugerechnet und aufgrund der Marktausrichtung des Geschäfts hatte es auch keine vergabefreie interkommunale Kooperation angenommen. Eine wesentliche Vertragsänderung sah das Gericht aufgrund einer nicht unerheblichen Leistungserweiterung, welche auch die Schwellenwerte überstieg. Auch eine in dem zugrundeliegenden Vertrag angelegte allgemein gehaltene Änderungsklausel führte zu keiner anderen Bewertung. Der Verfasser bewertet die Entscheidung als überzeugend und als Fortentwicklung der bisherigen Ansätze mit praxistauglichen Hinweisen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Compliance leicht gemacht!

Untertitel
Zu den Voraussetzungen des Verlustes, den Konsequenzen daraus und der Wiedererlangung der Zuverlässigkeit im Vergaberecht
Autor
Hölzl, Ritzenhoff
Gerichtsentscheidung
VK Lüneburg, B. v. 23.10.2011 - VgK-4/2011
Heft
1
Jahr
2012
Seite(n)
28-31
Titeldaten
  • Hölzl, Ritzenhoff
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2012
    S.28-31
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Lüneburg, B. v. 23.10.2011 - VgK-4/2011

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser nehmen eine Entscheidung der VK Lüneburg ("Tragkraftspritzenfahrzeuge") zum Anlass, die Möglichkeiten zur Wiedererlangung der Zuverlässigkeit im vergaberechtlichen Sinn darzustellen. Hierzu wird zunächst der Begriff der Zuverlässigkeit definiert und zwischen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen differenziert. Sodann wird erläutert, dass sich ein bietendes Unternehmen das rechtswidrige Verhalten seiner Mitarbeiter und Organe und unter bestimmten Bedingungen auch Fehler seiner Muttergesellschaft zurechnen lassen müsse. Von diesem Makel könne sich ein Unternehmen nur durch eine effektive Selbstreinigung wieder befreien. Hierzu zählten die Mitwirkung an der Aufklärung der Vorwürfe, die Wiedergutmachung entstandenen Schadens, personelle Konsequenzen und strukturelle und organisatorische Konsequenzen. Die Entscheidung der VK Lüneburg habe einen wertvollen Beitrag dazu geleistet, dass vergaberechtliche Compliance zukünftig einfacher sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kriterien der „Binnenmarktrelevanz“ und ihre Konsequenzen unterhalb der Schwellenwerte

Untertitel
Teil II: Handlungs- und Prüferfordernisse auf Grund der „Unterschwellenmitteilung“ sowie auf Grund richterrechtlicher Rechtsfortbildung für die vergaberechtliche Praxis
Autor
Deling, Jasmin
Heft
1
Jahr
2012
Seite(n)
17-25
Titeldaten
  • Deling, Jasmin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2012
    S.17-25
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Jan Sulk, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Beitrag ist der zweite von zwei aufeinander folgenden Beiträgen zum Thema der "Binnenmarktrelevanz" und ihrer Konsequenzen unterhalb der Schwellenwerte. Die Autorin untersucht Anforderungen bei binnenmarktrelevanten Auftragsvergaben, die sich aus der „Unterschwellenmitteilung“ (ABl.EG Nr. C 179 v. 01.08.2006, S. 2-7) der Europäischen Kommission und aus der Rechtsprechung ergeben haben. Die identifizierten und besprochenen Grundanforderungen bei binnenmarktrelevanten Auftragsvergaben sind die Transparenz im Vergabeverfahren und Vorgaben zum Rechtsschutz. Weitere Anforderungen der Rechtsprechung, welche dargestellt werden, sind das Erfordernis des konkreten grenzüberschreitenden Interesses am jeweiligen Auftrag, die Zulässigkeit von abstrakt-generellen Methoden zur Beurteilung des Vorliegens der Binnenmarktrelevanz, die konkrete Verletzung von Rechten eines Wirtschaftsteilnehmers aus einem anderen Mitgliedstaat, eine weitergehende Transparenzpflicht auch bei nachrangigen Dienstleistungen bei eindeutig grenzüberschreitender Bedeutung sowie nationale Entscheidungen zur Frage der eindeutig grenzüberschreitenden Bedeutung und zur Vorgabe von Mindestanforderungen bei Nebenangeboten unterhalb der Schwellenwerte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Frauenförderung im Vergaberecht: Keine Angst vor zu viel Gleichberechtigung

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Dose, Felix
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2012
Seite(n)
2-5
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee; Dose, Felix
  • Vergabe News
  • Heft 1/2012
    S.2-5
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Am 19. 07.2011 wurde die Berliner Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) geändert. Die FFV betrifft alle Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem Auftragswert von 25.000 € und alle Bauaufträge ab einem Auftragswert von 200.000 €. Die Verfasser untersuchen diese neuen vergaberechtlichen Vorgaben und zeigen unterschiedliche Möglichkeiten auf, Frauenfördermaßnahmen in einem Gesetz durchzusetzen. Sie gehen dabei auf die Qualifizierung der Frauenfördermaßnahmen als Ausschlusskriterium oder Vorbedingung zur Teilnahme an einem Wettbewerb, als Eignungskriterium, als Zuschlagskriterium oder als zusätzliche Vertragsbedingung - einschließlich der sich aus den unterschiedlichen Einordnungen ergebenden rechtlichen Probleme - ein und unterstützen letztendlich die Berliner Regelung. Indem die Frauenförderung dort als eine Teilnahmevoraussetzung und als zusätzliche Vertragsbedingung gesehen werde, sei die Möglichkeit einer wettbewerbsneutralen Ausgestaltung der Kopplung von Vergabe und Frauenförderung gegeben. Dies sei vorzugswürdig gegenüber der Vermengung der Frauenförderung mit wirtschaftlichen Zuschlagskriterien in Form von Bevorzugungsregeln.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerbsbeschränkungen durch Vergaberecht auf Arzneimittelmärkten

Autor
Schwintowski, Hans-Peter
Klaue, Siegfried
Normen
§ 69a SGB V
§ 130a SGB V
Gerichtsentscheidung
EuGH C-300/07 vom 13.04.2010
EuGH C-91/08 vom 11.06.2009
Zeitschrift
Heft
12
Jahr
2011
Seite(n)
469-478
Titeldaten
  • Schwintowski, Hans-Peter; Klaue, Siegfried
  • PharmR - Pharma Recht
  • Heft 12/2011
    S.469-478
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 69a SGB V, § 130a SGB V

EuGH C-300/07 vom 13.04.2010, EuGH C-91/08 vom 11.06.2009

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag gliedert sich in eine umfassende Darstellung des Arzneimittelmarktes und eine Begründung für die von den Verfassern vertretene Ansicht, dass Arzneimittelrabattverträge nicht gemäß dem Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen. Der erste Teil umfasst eine historische Darstellung der Preisregulierungsmechanismen, eine Abgrenzung des sachlichen Marktes und Thesen zur Freiheit der Preisfestsetzung. Der zweite Teil hingegen begründet die fehlende Ausschreibungspflicht für Arzneimittelrabattverträge.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Compliance im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Untertitel
Mit Schwerpunkt Schutz vor Wirtschaftskriminalität und Korruption
Autor
Ensch, Jürgen
Normen
§ 100 Abs 2 j GWB
Jahr
2012
Seite(n)
16-21
Titeldaten
  • Ensch, Jürgen
  • 2012
    S.16-21
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 100 Abs 2 j GWB

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor erläutert die Compliance-Regelungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere im Hinblick auf die Korruptionsabwehr. Hierzu werden vier Bausteine einer wirksamen Korruptionsabwehr dargestellt: Verhaltensvorschriften für Mitarbeiter, interne Kontrollsysteme, interne Revision und Antikorruptionsbeauftragte. Als besonders gefährdet werden dabei die Beschaffungsprozesse gesehen, die entweder den Regeln des Vergaberechts unterliegen oder, sofern es sich um Programmbeiträge (vgl. § 100 Abs. 2 j) GWB) handelt, nach speziellen internen Vorgaben beschafft werden. Bei den Beschaffungen nach vergaberechtlichen Regeln wird als wichtigstes Kriterium das Funktionstrennungsprinzip herausgearbeitet, also die Trennung zwischen der Abteilung die einen Bedarf hat und der Beschaffungsstelle, die diesen Bedarf am Markt zu decken versucht. Im Fazit wird vom Autor festgehalten, dass das Kernstück aller Compliance-Strukturen regelmäßige Kontrollen sind, Regelverstöße sich jedoch nie gänzlich ausschließen ließen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja