Das Ende der “Ahlhorn”- Rechtsprechung
Untertitel
Zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 25.03.2010, Rs. C-451/08
Normen
§ 99 Abs. 3 GWB
§ 99 Abs. 4 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08
Heft
5
Jahr
2010
Seite(n)
293-297
Titeldaten
- Gartz, Benjamin
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 5/2010
S.293-297
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 99 Abs. 3 GWB, § 99 Abs. 4 GWB
EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Nach einer kurzen Zusammenfassung der bisher durch das OLG Düsseldorf ergangenen “Ahlhorn”- Rechtsprechung geht der Autor auf das Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf (02.10.2008, Az. VII - Verg 25/08) ein, das zum Gegenstand hatte, ob die Grundlagen besagter Rechtsprechung europarechtlich zutreffend sind. Zugleich sollte ebenso eine Überprüfung der Neuregelungen in § 99 Abs. 3 und Abs. 4 GWB erfolgen. Im weiteren Verlauf wird dann auch das o. g. Urteil des EuGH genauer betrachtet und zu den einzelnen Vorlagefragen Stellung genommen. Letztendlich konstatiere der EuGH u. a., dass die bisherigen Urteile auf der Linie der „Ahlhorn“-Rechtsprechung europarechtswidrig waren, da die Einräumung eines Nutzungsrechts im Sinne der Vergaberichtlinie nicht vorlag.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja