Wettbewerb statt Formalismus

Untertitel
Der Umgang mit unvollständigen Angeboten nach der VOB/A 2009, VOL/A 2009
Autor
Kirch, Thomas
Leinemann, Eva Dorothee
Normen
§ 16 Abs. 1 lit c) VOB/A
§ 16 Abs. 3 VOB/A
§ 19 EG Abs. 2 VOL/A
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
38-41
Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Leinemann, Eva Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 4/2010
    S.38-41
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16 Abs. 1 lit c) VOB/A, § 16 Abs. 3 VOB/A, § 19 EG Abs. 2 VOL/A

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Unter dem Regime der neuen Vergabeordnungen müssen Bieter nicht mehr zwingend ausgeschlossen werden, wenn sie ihre Angebote nur unvollständig eingereicht haben. Der Beitrag bespricht das neue Instrument der fristgebundenen Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen und geht dabei auf die jeweiligen Besonderheiten der VOB/A und der VOL/A ein. Während die VOB/A der Behörde keinerlei Entscheidung über das „ob“ einer Nachforderung einräumt – die Nachforderung muss immer erfolgen – kann die Behörde im Rahmen von VOL/A-Vergaben im freien Ermessen über eine Nachforderung entscheiden. Die Autoren zeigen auf, welche Ermessenfehler in der Entscheidung lauern können und geben praxisgerechte Verhaltenshinweise. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Ausführungen zu fehlenden Preisangaben, deren Nachforderung besonders geregelt ist und im Einzelfall erhebliche wettbewerbsrechtliche Folgefragen aufwerfen kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Informationsfreiheit und Vergaberecht

Autor
Just, Christoph
Sailer, Daniel
Normen
§ 111 GWB
§ 1 IFG
§ 6 IFG
Heft
7
Jahr
2010
Seite(n)
418-424
Titeldaten
  • Just, Christoph; Sailer, Daniel
  • DVBl - Deutsches Verwaltungsblatt
  • Heft 7/2010
    S.418-424
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 111 GWB, § 1 IFG, § 6 IFG

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren gehen der Frage nach, inwieweit der Informationsanspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz mit dem Grundsatz des Geheimwettbewerbs im Vergaberecht in Einklang zu bringen ist. Sie unterteilen den Gang der Untersuchung in Vergaben ober- und unterhalb der Schwellenwerte und zwar während eines Vergabeverfahrens, während eines Nachprüfungsverfahrens und nach einem Nachprüfungsverfahren. Nur nach einem Nachprüfungsverfahren bestehe ein Informationsanspruch aus § 1 IFG, wobei einer erfolgreichen Durchsetzung der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus § 6 IFG entgegen stünde. In den übrigen genannten Zeiträumen sei aufgrund einer erforderlichen teleologischen Reduktion ein Informationsanspruch aus dem IFG nicht gegeben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergaberechtsgebundenheit von Kammern und ihrer Einrichtungen

Untertitel
Kammern, Kammerunternehmen und Dachverbände im Lichte des § 98 GWB
Autor
Heyne, Karolin
Normen
§ 98 Nr. 2 GWB
§ 98 Nr. 3 GWB
Heft
3
Jahr
2010
Seite(n)
108-111
Titeldaten
  • Heyne, Karolin
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 3/2010
    S.108-111
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 98 Nr. 2 GWB, § 98 Nr. 3 GWB

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Im ersten Teil ihrer Abhandlung (GewArch 2/2010, S. 54-59) untersuchte die Verfasserin die Auftraggebereigenschaft von Kammern und kammereigenen Einrichtungen. Daneben ging sie auch auf Aspekte der In-House-Vergabe ein. Im zweiten Teil der Abhandlung befasst sie sich mit der Auftraggebereigenschaft von Versorgungswerken und den Dachverbänden der Kammern. Sie arbeitet heraus, dass auch die freiwilligen Mitgliedschaften in den Versorgungswerken keine gewerbliche Tätigkeit dieser Einrichtungen begründen würden. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Versorgungswerke öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB sind. Anschließend behandelt sie die Auftraggebereigenschaft der Dachverbände und Spitzenorganisationen. Dabei untersucht sie zunächst inwieweit diese die Voraussetzungen des § 98 Nr. 2 GWB erfüllen. Hierbei steht das Merkmal „der Staatsaufsicht“ im Mittelpunkt der Betrachtung. Anschließend geht sie auf die Auftraggebereigenschaft nach § 98 Nr. 3 GWB ein. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Dachverbände und Spitzen-organisationen der Kammern mit Ausnahme der Bundesärztekammer öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB seien. Die Bundesärztekammer hingegen sei öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 3 GWB.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von sicherheitsrelevanten Aufträgen

Autor
Herrmann, Marco
Polster, Julian
Normen
§ 100 Abs. 2 lit. d GWB
§ 115 GWB
§ 35 Abs. 1 SÜG
Heft
6
Jahr
2010
Seite(n)
341-346
Titeldaten
  • Herrmann, Marco; Polster, Julian
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 6/2010
    S.341-346
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 100 Abs. 2 lit. d GWB, § 115 GWB, § 35 Abs. 1 SÜG

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Die Verfasser untersuchen die zur Unanwendbarkeit des Kartellvergaberechts führenden Tatbestandsalternativen des § 100 Abs. 2 lit. d GWB. Sie gehen dabei auf Normen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und der auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 SÜG erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) ein und diskutieren u.a., ob die Ausnahme des § 100 Abs. 2 lit. d sublit. bb GWB bereits dann eingreift, wenn sich aus den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Notwendigkeit zur Durchführung besonderer Sicherheitsmaßnahmen bei der Auftragsausführung ergibt oder ob darüber hinaus eine Abwägung zwischen den staatlichen Sicherheitsinteressen und den Bieterinteressen stattfinden muss. Sie stellen fest, dass öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von sicherheitssensiblen Aufträgen grundsätzlich den Bindungen des primären Gemeinschaftsrechts, des Verfassungsrechts und des Haushaltsrechts unterliegen, gehen auf die neue Regelung des § 115 GWB ein und stellen die Richtlinie 2009/81/EG vom 21.08.2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit vor.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Primärrechtsschutz bei Vergaben im Unterschwellenbereich

Autor
Hänsel, Tobias
Flache Christian
Normen
§ 311 Abs. 2 BGB
§ 280 Abs. 1 BGB
§ 935 ZPO
§ 241Abs. 1 S. 2 BGB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2010 - I-27 U 1/09
Heft
6
Jahr
2010
Seite(n)
172-173
Titeldaten
  • Hänsel, Tobias; Flache Christian
  • NJW Spezial - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 6/2010
    S.172-173
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 311 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 935 ZPO, § 241Abs. 1 S. 2 BGB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2010 - I-27 U 1/09

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Rechtsschutzmöglichkeiten einem Bieter bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte offen stehen, wobei insbesondere die Rolle der Zivilgerichte betrachtet wird. Dabei wird nach einer kurzen Zusammenfassung der bisherigen diesbezüglichen Rechtsprechung die Entscheidung des OLG Düsseldorf (13.01.2010, Az. I-27 U 1/09) besprochen, welche konstatiert, dass Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte bei jeglichem vergaberechtlichen Verstoß des Auftraggebers zu gewähren sei, und nicht erst bei Willkür, wie zuvor anderweitig entschieden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Vergütungsanspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber bei der Verlängerung der Bindefrist im Vergabeverfahren

Autor
Hausmann, Hans-Christian
Normen
§ 2 Nr. 5 VOB/B
§ 313 BGB
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
160-163
Titeldaten
  • Hausmann, Hans-Christian
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 4/2010
    S.160-163
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 2 Nr. 5 VOB/B, § 313 BGB

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Nach einer kurzen Einführung in die Problematik erläutert der Verfasser ausführlich, inwieweit dem im Vergabewettbewerb erfolgreichen Bieter aufgrund eines verspäteten Zuschlags ein Vergütungsanspruch (aus Vertrag, § 2 Nr. 5 VOB/B oder § 313 BGB) gegen den öffentlichen Auftraggeber wegen daraus entstandener etwaiger Mehrkosten zugestanden werden kann. Dazu werden verschiedene kürzlich ergangene Entscheidungen des BGH aus dem Jahre 2009 herangezogen und bewertet. Letztendlich sei die Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers gerechtfertigt, ein Vergütungsanspruch stehe dem Bieter bei Mehrkosten zwar nicht aufgrund des lediglich verspäteten Zuschlags, dafür jedoch aufgrund des verzögerten Baubeginns grundsätzlich zu.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Illegale Beschäftigungsformen und Umgang mit Nachunternehmern

Untertitel
Erforderlichkeit eines Risikomanagments bei Einsatz von Nachunternehmern
Autor
Greve, Gina
Normen
§ 130 OWiG
§ 150 GewO
§ 8 SchwarzArbG
§ 21 SchwarzArbG
§ 5 AEntG
§ 6 AEntG
§ 28e SGB IV
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
215-220
Titeldaten
  • Greve, Gina
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2010
    S.215-220
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 130 OWiG, § 150 GewO, § 8 SchwarzArbG, § 21 SchwarzArbG, § 5 AEntG, § 6 AEntG, § 28e SGB IV

Abstract
Die Autorin geht in erster Linie der Frage nach, unter welchen Umständen sich aus dem Einsatz von Nachunternehmern haftungs-, straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen insbesondere für beauftragende Unternehmen ergeben können. Sie gibt einen Überblick über die Rechtsfolgen von Verstößen unter anderem gegen das SchwarzArbG, das AEntG oder das SGB VII. Dabei geht sie auch auf die Möglichkeit einer Auftragssperre von Unternehmen für öffentliche Aufträge ein. Schließlich stellt sie Grundsätze für ein Risikomanagement bei dem Einsatz von Nachunternehmern auf und erläutert, welche Schulungsmaßnahmen für beteiligte Mitarbeiter erforderlich seien.
Rezension abgeschlossen
ja

Neue Wege im Landkreis Lippe

Untertitel
Ein Pioniermodell im modernen Straßenbau
Autor
Grabbe, Rainer
Jasper, Ute
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2010
Seite(n)
93-95
Titeldaten
  • Grabbe, Rainer; Jasper, Ute
  • Stadt und Gemeinde
  • Heft 3/2010
    S.93-95
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser berichten über die Vergabe eines PPP-Projekts im Landkreis Lippe. Gegenstand waren Baumaßnahmen und die Unterhaltung eines Kreisstraßennetzes. Der Auftragnehmer ist dabei verpflichtet die Unterhaltung des Straßennetzes eigenverantwortlich gegen einen Festpreis durchzuführen. Der Auftraggeber erhofft sich von dem Auftrag mit einer 25-jährigen Laufzeit neben deutlichen Einsparungen eine Steigerung der Straßenqualität durch nachhaltige Baumaßnahmen, da der private Partner ein eigenes wirtschaftliches Interesse an einer hohen Qualität des Straßennetzes habe.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neues zum Ausschluss von Bietern und Bietergemeinschaften wegen Mehrfachbeteiligungen: Einzelfallprüfung statt Automatismus

Autor
Gabriel, Marc
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
225-227
Titeldaten
  • Gabriel, Marc
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2010
    S.225-227
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sonja van der Ploeg, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Autor geht in seinem Bericht auf das jüngste EuGH-Urteil zur Thematik der Bietergemeinschaft ein, worin der EuGH einen unterschiedslosen Ausschluss von Bietergemeinschaften aufgrund von Mehrfachbeteiligungen als Verstoß gegen den EG-Vertrag gewertet hat. Zunächst stellt der Verfasser in seinem Beitrag den Sachverhalt kurz da, bewertet anschließend die Entscheidung des EuGH und begrüßt diese im Ergebnis.
Rezension abgeschlossen
ja