Die behindernde Wirkung eines Nachprüfungsverfahrens
Normen
§ 6 VOB/B
§ 2 Nr. 5 VOB/B
§ 642 BGB
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 11.05.2009 - VII ZR 11/08
Heft
3
Jahr
2010
Seite(n)
156-158
Titeldaten
- Peters, Frank
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 3/2010
S.156-158
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 6 VOB/B, § 2 Nr. 5 VOB/B, § 642 BGB
BGH, Urteil vom 11.05.2009 - VII ZR 11/08
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Tritt eine Verzögerung bei der Erteilung des Zuschlags aufgrund eines angestrengten Vergabenachprüfungsverfahrens ein, so stellt sich die Frage, wer letztendlich das Kostenrisiko zu tragen hat. Die diesbezügliche Entscheidung des BGH (Urteil vom 11.05.2009, Az. VII ZR 11/08), welche sich bei tatsächlicher Verzögerung des Ausführungsbeginns zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers ausspricht, wird vom Autor jedoch kritisiert. Für eine ergänzende Vertragsauslegung sei kein Raum, vielmehr liege eine Alternative in der (analogen) Anwendung des § 6 VOB/B, welche im Rahmen des Beitrags erörtert wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja