Nicht mehr als eine Klarstellung - Interkommunale Kooperationen nach dem EuGH-Urteil Stadtreinigung Hamburg
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
§ 99 Abs. 3 GWB
§ 99 Abs. 6 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2010
Seite(n)
427-433
Titeldaten
- Hausmann, Friedrich Ludwig; Mutschler-Siebert, Annette
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 3/2010
S.427-433
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 99 Abs. 1 GWB, § 99 Abs. 3 GWB, § 99 Abs. 6 GWB
EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Der Beitrag beleuchtet das Urteil des EuGH vom 9. Juni 2009 (Rs. C-480/06), worin die ausschreibungsfrei durchgeführte interkommunale Kooperation zwischen der Stadtreinigung Hamburg und vier umliegenden Landkreisen in Bezug auf die Entsorgung von Abfall im Hinblick auf deren Unterwerfung unter das vergaberechtliche Regelungsregime thematisiert wurde. Dazu wird zunächst der zugrundeliegende Sachverhalt dargestellt, im Anschluss dann auf die rechtliche Würdigung des Vorgangs eingegangen. Auch werden die Kriterien einer vergaberechtsfreien interkommunalen Kooperation erörtert, so etwa die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Gebietskörperschaften, die kooperative und auf Gegenseitigkeit beruhende interkommunale Zusammenarbeit, die fehlende Vergütung der gegenseitigen Leistungen sowie die fehlende Beteiligung Privater.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja